{"id":"bgbl1-1981-32-1","kind":"bgbl1","year":1981,"number":32,"date":"1981-08-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981)","law_date":"1981-07-31T00:00:00Z","page":745,"pdf_page":1,"num_pages":30,"content":["745\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                 Z 5702 AX\n1981                        Ausgegeben zu Bonn am 5. August 1981                                                                             Nr. 32\nTag                                                Inhalt                                                                              Seite\n31. 7. 81    Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) . . .. . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . ... . . . . .. . ... . . . . .   745\n640-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften .............................................. .                           775\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens\nfür das Jahr 1981\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981)\nVom 31. Juli 1981\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                   (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1981 fällig werdenden\nErster Teil                               Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.\nAllgemeine Aufgaben\ndes ERP-Sondervermögens                                (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980 erteilte\nErmächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im We-\n§ 1                                    ge des Kredites bleibt wirksam.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-                    (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die Mittel\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in                   nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Verausgabung außer\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer                 bei der Deutschen Bundesbank auch anderweitig anle-\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert                gen.\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-                                                                  §4\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-\ndervermögens für das Jahr 1981 - wird in Einnahme und                   Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nAusgabe auf                                                          Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\n3 134 000 000 Deutsche Mark\nnehmen.\nfestgestellt.\n§2                                                                                     §5\nDer Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel                 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-\ndes ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für                    nes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-\ndie in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Ver-                  ses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-                      Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\nbank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-               halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nvermögens anlegen.                                                  Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-\ntet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n§3\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-                                                               §6\ntigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1981 Kre-\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\ndite in Höhe von\ntigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\n968 000 000 Deutsche Mark                           Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-\naufzunehmen.                                                        gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der frei-","746                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1·\nen Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000                                     zweiter Teil\nDeutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\nERP-lnvestitionshilfe\nzu übernehmen.\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die                                    §9\nauf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-ln-\nschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen\nvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\nS. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-\nAnspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-\npassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b\nnommen worden ist und für die erbrachten Leistungen\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das\nkeinen Ersatz erlangt hat.\nJahr 1981 - wird in Einnahme und Ausgabe auf\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-                     11 000 000 Deutsche Mark\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-     festgestellt.\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in An-\n§ 10\nspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,              Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-          Kredite bis zur Höhe von 7 4 400 000 Deutsche Mark zur\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-      Tilgung von im Jahr 1981 fällig werdenden Krediten auf-\ngelegt wird.                                                zunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des Ge-\nsamtplans -) .\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-                             Dritter Teil\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr                       Gemeinsame Bestimmungen\nanzurechnen.\n§ 11\n§7\nDie §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dan-     des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1982 weiter..\nkesspende findet § 2 des Gesetzes über die Verwaltung\ndes ERP-Sondervermögens keine Anwendung.\n§ 12\n§8                                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1981 auf das Eigenkapital-                                 § 13\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In\nBeteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-            Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in\npreis vereinbart werden.                                    Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 31. Juli 1981\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer","Nr.. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 19M                      747\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1981\nTeil la:       Wirtschaftsplan nach§ 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom\n31 . August 1953\nTeil lb::      Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der\nFassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III::     Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1979\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):           Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):           Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):          Einnahmen","748                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nKap.1\nTitel                                                             Betrag  Betrag\nIst-Ergebnis\nfür     für\nund                  Zweckbestimmung                                                 1979\nFunktion                                                             1981    1980\n10000M   1000 DM   10000M\n1                             2                                    3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                       749\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel        Zweckbestimmung                                     1981 1982       1983  1984\nin Mio DM\n862 01      Kleine und mittlere Unternehmen ....                 605\n750 *)\n86203       Seehafenbetriebe ....................                 20      10\n10 \")  10 *) 10 *)\n85302       Investitionen von Gemeinden ........                  20\n50 *)   15*)\n85311       Abwasserreinigung .................                  170     25\n275 *)   50 *)\n85312       Abfallwirtschaft . . . . . . . . .. . . . . . . . '.\n~                            10     10\n20 *)    5 \")\n86211       Luftreinhaltung .....................                 20      15\n30 *)    5 *)\n681 01      Dankesspende .....................                    10     10      10\n10\")\n855  1 205      95    20\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten","750                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil   i\nKap.1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                           1979\n1981       1980\nFunktion\n10000M     10000M    1000 DM\n1                                        2                                     3         4         5\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . ............. .  1 806 000 1697000  1529013\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 750 000 000 DM\nfällig im Jahr 1982\n862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben                                     35000    30000      47404\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . ... 30 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu ........................... 10000000 DM\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . .................. 10 000 000 DM\nJahr 1984 bis zu ........................... 10 000 000 DM\n853 02-692 Investitionen von Gemeinden ........................ .                  45000    40000    141 428\nVerpflichtungsermächtigung ................. 65 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis ZU ........................... 50 000 000 DM\nJahr 1983 bis zu ........................... 15 000 000 DM","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                                   751\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                Zu d)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-                                  Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-                                  gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Be-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere                              schaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976)\n- der Leistungssteigerung dienen.                                                             Zu e)\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,                                   Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der elek-\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-                                     tronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die Darlehen\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.                                dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem Erwerb von\nAnwendungsprogrammen als Erstausstattung.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten                                  855 000 000 DM      Zu f)\nb) Existenzgründungen und standortbe-                                                          Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                                                      Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                                                      scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zei-\ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   860 000 000 DM      tungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Bau-\nc) betriebliche Ausbildungsstätten, rich-                                                      maßnahmen gewährt werden.\ntungweisende Kooperationen . . . . . . . .                             15 000 000 DM\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-\nZug)\nteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . .                     15 000 000 DM      Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\ne) die Einführung der elektronischen                                                           Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nDatenverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  35 000 000 DM\nf) die Förderung kleiner und mittlerer                                                         Zu h)\nPresseunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                    17 000 000 DM      Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der mit-\ng) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . .                    5 000 000 DM      telständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe\nsowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung oder\nh) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-\nErhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)                                    4 000 000 DM\n1 806 000 000 DM\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\nZu a)                                                                                          nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten                                    programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-                                    von 750 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1982 er-\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,                                   forderlich.\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.                                Zu Tit. 862 03\nDie Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nZu b)                                                                                          schen Seehäfen zu verbessern. 20 000 000 DM sind auf Grund\neiner früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\nGefördert werden\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                                                  Verpflichtungsermächtigung:\n- standortbedingte lr,vestitionen                                                              Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und                                       pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und                                        das Aufkommen der Jahre 1982, 1983 und 1984 erforderlich.\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.                                   Zu Tit. 853 02\nVon dem Ansatz sind 30 000 000 DM für Unternehmen der Ver-                                    Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\ntriebenen vorgesehen.                                                                         der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nschaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der\nStandortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\nZu c)                                                                                          tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                                                  Verpfl ichtungsermächtigung:\nAußerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittlerer                                    Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nUnternehmen gefördert werden, die richtungweisend für weitere                                 pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 65 000 000 DM auf\nKooperationsvorhaben sein können.                                                             das Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich.","752                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                                                                                      Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                      Zweckbestimmung                                                                                                                                      1979\n1981        1980\nFunktion\n1000 DM     1000DM     1000DM\n1                                                             2                                                                                         3           4          5\n681 01-029  Dankesspende       ••  •  o,  41   \"O>    o,  0>\"'  O>\"'\" o,\"\"          n  0.  II  II  o, .. \"   II OI\"   OI.,\"    II•  OI °'•II    f> OI o,    10000      10000      10000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz     ••   01 o,   0,  ..  0, ..  \".     Jt  II 0, \"II   0> 10  ., \"01     ...    II o,  01.   ,, O< 11 •\"\"\"       .. 01 II O> 01  (340 000)  (365 000) (314 328)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n85311-330   Abwasserreinigung                 •  •\"       o, • •.,     \".,   •  \"1> fl\" .. li\"           11 OJ  1111  II\"   11 IO • .'>II    •  IO II N    270000     305000    247 076\nVerpflichtungsermächtigung ................ 325 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu ............................. 275 000 000 DM\nJahr 1983 bis zu ............................ 50 000 000 DM\n85312-330   Abfallwirtschaft  \"   \"  OI  \"   •   OI  0,  o,  \" II  •   OI 0, o, II 0, IJ  II  II  fl  \"' OI t<  0, \"  OI •  fl •  • II I< •  II II fl II    30000      25000     20549\nVerpflichtungsermächtigung .................. 25 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu ................................ 20 000 000 DM\nJahr 1983 bis zu . . . .. . . . . . ... . . . . ... . . . .. . . . ... 5 000 000 DM\n86211-330   Luftreinhaltung   II,,\"      OI  0,  •   II  II  II\"   01  ....     OI 11 11  01  II  11  01 II\"    OI •t •  e  •  o, • 1i o, ••    II M  •     40000      35000     46703\nVerpflichtungsermächtigung .................... 35 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu ............................... 30 000 000 DM\nJahr 1983 bis zu ................................ 5000000DM\nGesamtausgaben                                    2 236000   2142 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                                                                                   10000      10000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                                                                                       2 207 000  2 118 000\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                                                                 19000      14000\nGesamtausgaben                                  2 236 000  2 142 000","Nr. 32 - Tag der Ausgabe.: Bonn, den 5 . August 1981                                 753\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                     Zu Tit. 853 12\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-          Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er-      zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-\nrichteten amerikanischen Stiftung (.. THE GERMAN MARSHALL          stellt werden.\nFUND OF THE UNITED STATES               A MEMORIAL TO THE\nMARSHALL PLAN\") eine Dankesspende von jährlich\n10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu-      Verpflichtungsermächtigung:\ngesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen     Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nund Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-            pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf\nschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der          das Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich.\nLösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme mo-\nderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, Um-\nweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-Dia-\nlog) dienen sollen.                                                Zu Tit. 862 11\nDie Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nZu Tit. 853 11                                                    Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh·-\nmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be-\nstimmt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nVerpflichtungsermächtigung:                                       Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-      fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1982 und 1983\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 325 000 000 DM auf        eine Verpflichtungsermächtigung         bis zur Höhe von\ndas Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich.                35 000 000 DM erforderlich.","754                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil               I'\nKap.2\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                        Zweckbestimmung                                                                      1979\n1981          1980\nFunktion\n10000M       10000M      1000DM\n1                                        2                                               3           4          5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-\ntriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht\nin vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die\npolitische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-\nscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von Ge-\nwährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .                       (465 000)   (495 000)  (443 319)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .                         420000      450000     429 727\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Dek-\nkung von Ausgaben bei Tit. 862 12.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 15 sind in Höhe von\n5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit.\n862 14 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-\nstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1982 bis zu . . . . . . . . . . . . .. .. . . . .. . 110 000 000 DM\nim Jahr 1983 bis zu ........................ 40 000 000 DM\n862 12-691  Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Einspa-\nrungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-691  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .                                                      550\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... .                            40000     40000      12348\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n862 15--691  Aufbaumaßnahmen ................................ .                                 5000      5000         694\nDie Ausgaben bei Tit. 862 15 und Tit. 862 11 sind in Höhe von\n5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                              755\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 2\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel                     Zweckbestimmung                               1981      1982      1983\nin Mio DM\n86211       Investitionskredite       . . . . . . .. . .. . . . .. . .\n~    80        35\n110 *)    40\")\n68501       Wirtschaftsnahe Forschung . . . . . . . . .               ~   2,8        1\n1,8 *)  1 \")\n831 23      Konsolidierung bei Beteiligungen .....                       50        50\n132,8     197,8     41\n•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten.\nZu Tit. 862 11\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen Be-\ndarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrie-\nben\nverwendet werden.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren\n1982 und 1983 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits\n1981 Projekte begonnen werden können, für die erst in den\noben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-\nchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n150 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14 (Vorjahr Tit. 861 01)\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.\nZu Tit. 862 15 (Vorjahr Tit. 862 04)\nDie Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und Neu-\nbaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von Ein-\nrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.","756                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nKap.2\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                                                                  1979\nFunktion                                                                                                             1981         1980\n1000 DM      1000DM      1000DM\n1                                             2                                                                    3            4          5\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................... .                                                   (70 000)  (125 000)  (122 037)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten .............................................. .                                                   20000      35000       22037\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit.'86211.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nDie Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von\n20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n831 22-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\n831 23-691  Konsolidierung bei Beteiligungen ....................... .                                                 50000      90000     100000\nTitelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung u. a. Förderungsmaßnahmen                                                         (5 300)    (5 300)    (7 201)\n685 31-171  Wirtschaftsnahe Forschung                    • ...  II••  II II 11• .... 11 II. 11 ••   II II II II 1111     2800       2800        2705\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. .. .. . 1 800 000 DM\nJahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643  Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche För-\nderungsmaßnahmen • OI I I • • • • • • • • • • • II II II 1111 • •\na.              •  a  • II• II•     a  •     2500       2500        4496\n652 01-699  Bevorratungsmaßnahmen                                                                                        1 500      1 500\nGesamtausgaben                          541 800     626 800\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                                              55300      95300\nAusgaben für lnvestitutionen ........................ .                                                  446500      491 500\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                            40000      40000\nGesamtausgaben                          541 800     626 800","Nr. 32 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                                      757\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                          Verpflichtungsermächtigung:\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Un-               Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\nternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu              auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-\nverstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von Beteiligungen, die          den. Damit bereits 1981 Vorhaben begonnen werden können,\nmit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Tit. 831 23 im Zu-               für die erst in den Jahren 1982 und 1983 weitere Mittel zur Ver-\nsammenhang stehen.                                                      fügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen\nbis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 831 22\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen kön-                Zu Tit. 685 32 (Vorjahr Tit. 685 02 und 685 03)\nnen in Beteiligungen umgeV'ilandelt werden, um das Kapital die-          Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für Aus•-\nser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzu-                  stellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\npassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).                               - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale\nZu Tit. 831 23                                                              Boots- und Freizeitschau,\nDie veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von Verlu-          - die Modemesse lnterchic,\nsten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-Sonderver-             - die Internationale Grüne Woche (bis 1980: Tit. 685 03).\nmögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigenkapitalfinanzie-\nrungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100 v. H. beteiligt ist. Die      Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und. Mes-\nBereitstellung der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung des         sen in Berlin verwendet werden.\nUnternehmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unterneh-            Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nmens und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die Er-        sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen finanziert wer-\nhaltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich           den, die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Ver-\nist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die Konsolidie-          einigten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem\nrung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf            Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\nGrund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahre 1979                USA (bis 1980: Tit. 685 03).\nzugesagt.\nZu Tit. 652 01\nZu Tit. 685 31 (Vorjahr Tit. 685 01)\nDas Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Höhe\nDie Mittel (~uschüsse) sind für die Förderung von Forschungs-         von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der Frei-\nvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß           en Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die der\nsie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche          Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht be-\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-              nötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der               daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im Be-\nMaterialprüfung, Elektronik und der Schiffbautechnik. Die Mittel       darfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen. Die-\nwerden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz          ser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis 1979\nin Berlin haben und in der Regel Angehörige von wissenschaft-          aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Bevorratung\nlichen Institutionen in Berlin sind, über diese Institution zur Ver-   eingesetzt worden. Die restlichen Tilgungsraten - 1980 bis 1983\nfügung gestellt.                                                       jährlich ca. 1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls benötigt","758                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1·\nKap.3\nBetrag   Betrag\nTitel                                                                                 Ist-Ergebnis\nund                                                                     für      für\nZweckbestimmung                                                    1979\n1981     1980\nFunktion\n10000M    10000M    10000M\n1                                 2                                    3        4         5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds II) .................... .          90000  90000      62678\nGesamtausgaben            90000  90000\nAbschluß\nBesondere Finanzierungsausgaben                                  90000  90000","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981              759\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 3\nAuf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel     Zweckbestimmung                 1981 1982198319841985\nin Mio DM\n866 01 Finanzierungshilfe\nfür Lieferungen in\nEntwicklungsländer                90 90 90 90\n30•) 30•) 30•) 90•)\n*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten.\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen\nund Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investi-\ntionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wieder-\naufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mit-\nteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft, so daß für\nden hier in Betracht stehenden Exportfonds II jährlich Finanzie-\nrungsmittel in Höhe von 360 000 000 DM verfügbar sind.\nMit den Verpflichtungsermächtigungen von 90 000 000 DM für\n1985 ist eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-\ngeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt. Bei\nden weiteren Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt\n90 000 000 DM für 1982 bis 1984 handelt es sich um die Dek-\nkung von Zusagen, für die Mittel bereits 1978 veranschlagt wa-\nren, deren Inanspruchnahme sich aber verzögert hat.\nFür denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen weitere\nERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM zur Ver-\nfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von\n2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Diese ERP-\nMittel sind in den früheren ERP-Wirtschaftsplänen bis ein-\nschließlich 1978 unter Kap. 6 veranschlagt worden; die Veran-\nschlagung ist ab 1979 aus haushaltsmäßigen Gründen entfal-\nlen. Seit 1978 werden die ERP-Mittel des Exportfonds I auf\nGrund einer Vereinbarung zwischen der Kreditanstalt für Wie-\nderaufbau und dem Bundeswirtschaftsministerium in Raten zu-\nrückgezahlt; in gleicher Höhe führt die KW dem Fonds Eigenmit-\ntel zu. Die Rückzahlungen bzw. die Mittelzuführungen an den\nFonds bemessen sich nach der Höhe der vertragsmäßigen Ver-\nzinsung der in der KW-Bilanz als „Rücklagen aus Mitteln des ERP-\nSondervermögens\" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung\nder Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\nmögens) als „Sondereinlage\" unter dem Abschnitt „Sonstige\nForderungen\" ausgewiesenen Positionen C 3. Der Betrag, um\nden sich der ERP-Finanzierungsanteil am Exportfonds I im Jahr\n1981 reduziert, ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01-691 (Tilgung von\nDarlehen) veranschlagten Einnahmen enthalten. Die Höhe der\nExportfinanzierungshilfe insgesamt bleibt unverändert.","760                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nKap.4\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                               Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                    Zweckbestimmung                                                                                                  1979\n1981       1980\nFunktion\n1000 DM    1000 DM     1000DM\n1                                  2                                                                             3          4           5\nAusgaben\n526 01-680  Gerichts- und ähnliche Kosten ........................                                                          55        55          42\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Un-\ntersuchungen .........................................                                                         500       500         176\n532 01-680  Kosten zur Durchführung von Prüfungen .................                                                         40        40\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren   • o, • t, 0, II t, OI t, OI Q OI • II • t< •  \" • OI f, fl Q 0, II 0, I> OI \"  \"      1 000    1 000          794\n671 02-680  Sächliche Verwaltungsausgaben ......................                                                             5         5\n575 01-928  Verzinsung der Kredite .................................                                                 259600    184 600       77466\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                .. . .. ., .. . \" . \" ..    ., \" .,      5000    5000         2 228\nGesamtausgaben                              266 200   191 200\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                                                                           1 600    1 600\nSchuldendienst ........................................ .                                                259600    184 600\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                              5000    5000\nGesamtausgaben                              266 200   191 200","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                                  761\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                        Zu Tit. 575 01\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die         Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nEinziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und              vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten\nRechtsverteidigung vorgesehen.                                        für die gemäß§§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftplangesetzes 1981\naufzunehmenden Kredite gezahlt werden.\nZu Tit. 531 01\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-          Zu Tit. 870 01\nlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des\nERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu ge-                 Nach\nhört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tä-      1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-\ntigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens berichtet                    heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\nwird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame              deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1\nVerwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er-                 S. 365),\nhebungen vorgenommen werden.                                          2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\ndie Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nZu Tit. 532 01                                                            stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai\n1957 (BGBI. 1 S. 517),\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, di~ im Zusammenhang           3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\nmit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme von Ge-                  1962 (BGBI. II S. 645) und\nwährleistungen erforderlich werden.\n4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1980\nZu Tit. 671 01                                                        konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen\nHier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear-            bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten\nbeitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie         übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-\nmächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-\ndurch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von\ndiesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1979\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-\n64 085 999,99 DM.\nSondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf         Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forden.fflgen über-             (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme          revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember\nund Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-          1979 mit Verpflichtungen im Betrag von 135 198 008178 DM be-\nfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)        legt.\nund für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sondervermö-\ngen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu     gens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\nzahlen sind.                                                          1979 199 284 008, 77 DM.\nDie veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-\nZu Tit. 671 02                                                        men des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen\nDer Betrag ist geschätzt.                                             vorgesehen.","762                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nKap. 5\nTitel                                                                                              Betrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                                  für           für\nZweckbestimmung                                                                                       1979\nFunktion                                                                                              1981          1980\n1000DM        1000DM      1000DM\n1                                2                                                                  3             4           5\nEinnahmen\n119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                                                       30          30         407\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.          \" .. . . . \" .. . . .. . .. . .. \" . . . \" .   ~           70         110          74\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ..............................                                                                     1 082\n121 01-853 Erträge aus Beteiligungen    • • • • • • • •  • • \" •  • • • ,. • \"  \" \"  • ,1 • ,. \" • ..       1 530      1 530       1 530\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ........................................                                           1 000       1 000          804\n133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-\nmen der Eigenkapitalfinanzierung ............... ,. ..... \"\"                                                                 3\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen ...........................................                                                                       550\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit.\n86213.\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                                                 100         110         116\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährlei-\nstungen ............................................                                                80          80         315\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen ................................                                         533 663     464 260     480 314\n162 02-691 Einnahmen aus Disagio     ............. .................\n\"                                                                     166\n162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen                            .. \" .. ,, ..          10000       10000        13254\n182 01-691 Tilgung von Darlehen ................................                                      1 619 527   1472880     1563479\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................ \" ...\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit.\n831 22.\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten     ............................                                      968000    1 100 000     776 956\nGesamteinnahmen                          3134 000    3050000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ............................ .                                                 70         110\nÜbrige Einnahmen ................................. .                                       3 133 930   3049890\nGesamteinnahmen                          3134 000    3050000","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                                  763\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                   Zu Tit. 162 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse       Veranschlagt sind Zinsen\nau::; dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Ge-    a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau       326 350 000 DM\nräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reinge-      b) von der Berliner Industriebank AG ... .       54340000DM\nwinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenz-\ngebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.             c) von der Lastenausgleichsbank ......... .      95113000DM\nd) aus Darlehen an Gemeinden ........... .       48400000DM\ne) von Sonstigen ......................... .      9460000DM\nZu Tit. 119 02\nDer Betrag ist geschätzt.                                                                                        533 663 _000 DM\nZu Tit. 162 03\nZu Tit. 121 01\nDer Betrag ist geschätzt.\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank\nmit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit\n3 000 000 DM beteiligt.                                          Zu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen\na) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\nZu Tit. 121 02                                                      bau ................................... .    943 440 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen       b) durch die Berliner Industriebank AG ..       334 640 000 DM\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden         c) durch die Lastenausgleichsbank . . . .       224 321 000 DM\nsind.                                                            d) von Darlehen an Gemeinden ........ .          94800000DM\ne) durch Sonstige ............................   22 326000DM\nZu Tit. 141 01                                                                                                  1619527 000 DM\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine    Zu Tit. 325 02\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nGemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 können\nGeldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\nZu Tit. 141 02                                                   schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\ndes § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-\nDer Betrag ist geschätzt.                                        sicht Teil II Nr . 4).","764                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnlage 1\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01           Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1981                 1980                  1979\nFunktion                                                                DM                   DM                    DM\n634              Verarbeitende Industrie ................... .                                              1 56 613 61 9 ,89\n635              Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                                 338 640 396,09\n641              Handel ................................... .                                               358 711 420,-\n650              Fremdenverkehr ......................... .                                                   84 184 950,-\n670              Sonstige Dienstleistungen ................ .                                                 70 521 850,-\n680              Sonstige Bereiche                                                                           108 133 250,-\nZonenrandgebiet\n691              Betriebliche Investitionen                                                                 412 207 750,-\nSumme                                             1 529 013 235,98\nAnsatz      1 806 000 000        1 697 000 000\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                     besondere\nKap.                                                    sächliche   Schulden-                        In-            Finan-\nBezeichnung       Einnahmen      Ausgaben                                  und Zu-\nAusgaben       dienst                     vestitionen      zierungs-\nschüsse für\nlfd. Zwecke                     ausgaben\n1000 DM       1 000DM      1000DM      1000DM          1000DM        1000 DM         1000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin) .....                  2 236 000                                     10 000 2 207 000               19 000\n2    Berlin ...........                     541 800                                     55 300     446 500             40 000\n3     Exportfinanzie-\nrung ..............                      90 000                                                                   90 000\n4     Sonstige Ausgaben                      266 200          1 600     259 600                                          5 000\n5     Einnahmen ....... 3 134 000\n3 134 000     3 134 000          1 600     259 600          65 300 2 653 500             154 000","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 765\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","766                               Bundesgesetzblatt; Jahrgang 1981., Teil 1\nKap.\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                      Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                       1979\n1981       1980\nFunktion\n10000M      10000M     10000M\n1                                  2                                     3          .4         5\nEinnahmen\n119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.\n119 99-680 Vermischte Einnahmen .............................. .\n153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .                4000     5200       7054\n173 01-692 Tilgung von Darlehen .................................. .          45600    46100       48206\n221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt ................ .                7000    10000       7133\n325 01-928 Einnahmen aus Krediten .............................. .          -45 600   -46100    -48300\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen\nbei Tit 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen            11 000    15 200\nAusgaben\n539 99-680 Vermischte Ausgaben ................................... .\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ................................. .         11 000    15 200     14188\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen        .............................. .\nÜbrige Einnahmen .............................................      11 000   15 200\nGesamteinnahmen            11 000   15 200\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nÜbrige Ausgaben                                                     11 000   15 200\nGesamtausgaben            11 000   15 200","Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981            767\nInvestitionshilfe\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden\nZinsverpflichtungen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-\nden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege§etzes vom 17. Ok-\ntober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-\nlnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-\nschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-\nden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02\nTit. 625 01 ).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-\ngeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-\nzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-\nten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-\ntrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch\nFinanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nvorgesehen.","768                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeilla                           Teillb\nAllgemeine Aufgaben                Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1981            1980              1981              1980\nin Tausend DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben ...................................... .      3134 000         3050 000           11 000             15200\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,\nZuführung~n an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung\neines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen ............................ : ......... .    2166 000         1950000            56600              61 300\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-\nnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)\n3. Saldo .......................................... .         968000        1 100 000      ·1. 45 600         ·1. 46100\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt             1453000          1320000            74400              26000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) .................................... .       485000          220000         120000               72100\nSaldo                                                     968000        1 100 000      '/. 45 600         '/. 46100\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo ............................... .       968000        1 100000       ·1. 45 600         \"/. 46100","Nr. 32·..i Tag :der Ausgabe: Bonn,·den 5, August 1981\nTeit III\nKreditfinanzierungsplan\nTeilla                           Teillb\nAllgemeine Aufgaben                Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für_ .\n1981           1980              1981              1980\nin Tausend DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ....................................                  1050000            900000                                    .,.\n1 .2 k.urzfristig ....................................                   403000         420 000           74400             26000\nSumme 1.         1 453000        1320000            74400             26000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden         .................             190000          155000           35000            ,45000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden         .................             295000           65000           85000             27100\nSumme 2.           485000          220000         120000              72100\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-\nschuldung am Kreditmarkt      • • • • JO ••• ' ~ ••••••••••• ' ••        968000        1100000        '/,45600           '/,46100","","Nr . 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 771\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1979\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1979","772                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand               Stand\nam 31 . 1 2. 1979    am 31.12.1978\nDM                  DM\nA. Bankguthaben .................................................... .               232 915 125,41         57 730 692,72\n8. Darlehensforderungen (einschl. Darlehen an die Kreditanstalt für\nWiederaufbau für Exportfonds 1) ................................ .           12 745 424 362,15    11 736 647 031,30\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............. .              1 68 1 27 261 ,06    150 280 157,03\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .                452 755 736,07       484165 822,18\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ .              339 339 281,93       315819281,93\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - .                 46 098 751,61        60 958 317,61\n5. Verschiedene ................................................. .               30 504 193,05        30 488 065,89\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................... .                 90000000,-           90000000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ............................................. .               3000000,-            3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ...................................... .                34000000,-           34000000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des\nBundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwick-\nlung (Weltbank)*) ............................................... .              100 000 000,-        100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des\nBundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) ...... .                 15 318105,-          15 318105,-\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-\nmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin\nfür Rechnung des ERP-Sondervermögens ....................... .                   212 528 565,32       183845 200,-\nE. Liegenschaften ..................................................... .                         -,-                1,-\nF. Wertpapiere ................................................................ .                 -,-       80000000,-\n14 470 011 381,60    13 342 252 67 4,66\n•) Nominalbetrag","Nr. 32, - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981                                                       773\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand                Stand\nam 31.12.1979      am 31.12.1978\nDM                   DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      12 156 447 657,72   11 824 206 332,06\nB. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2 076 504 792,20     1 347 848 761,87\nC. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                50 000 000,-\nD. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          104 662,31           197 580,73\nE. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . .                                           186 954 269,37       170 000 000,-\n14470011 381,60     13 342 252 67 4,66\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                               199 284 008, 77      228 926 720,01","774                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1979\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                 2 286 124,72 DM\n- Berlin\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                     5 553,05 DM\n- Berlin ........................................................ .\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin                                                     220 000,00 DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .\n2 511 677,77 DM"]}