{"id":"bgbl1-1981-3-2","kind":"bgbl1","year":1981,"number":3,"date":"1981-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/3#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-3-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_3.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau","law_date":"1981-01-12T00:00:00Z","page":47,"pdf_page":3,"num_pages":9,"content":["Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1981                                      47\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau*)\nVom 12. Januar 1981\nAuf Grund des§ 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                                                         §4\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch                                           Ausbildungsrahmenplan\n§ 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit                           Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter\ndem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ver-                            Berücksichtigung der beiden Schwerpunkte Zeitungs-\nordnet:                                                                         und Zeitschriftenverlag sowie Buchverlag nach der in\nder Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und\n§ 1                                      . zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil-\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                              dungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine vom Ausbil-\ndungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche\nDer Ausbildungsberuf Verlagskaufmann/Verlags-                               Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere\nkauffrau wird staatlich anerkannt.                                            zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene Grundbildung\nvorausgegangen ist oder betriebspraktische Besonder-\n§2                                         heiten die Abweichung erfordern.\nAusbildungsdauer\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                                                       §5\nAusbildungsplan\n§3\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\nAusbildungsberufsbild                                    bildungsrahmenplans· für den Auszubildenden einen\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                             Ausbildungsplan zu erstellen.\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\n1. Stellung und Struktur des Ausbildungsbetriebes;                                                         §6\n2. Vertrieb:                                                                                         Berichtsheft\na) Organisation,                                                              Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines\nb) Verkauf und Verwaltung,                                                 Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit\nc) Vertriebswerbung;                                                       zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungs-\nzeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft\n3. Anzeigengeschäft;\nregelmäßig durchzusehen.\n4. Redaktion und Lektorat;\n5. Nebenrechte und Lizenzen;                                                                               §7\n6. Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften und Bü-                                                Zwischenprüfung\nchern;\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\n7. Materialwirtschaft:                                                         Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte\na) Organisation,                                                           des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nb) Beschaffung und Lagerung;                                                  (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\n8. Personalwesen:                                                              Anlage zu § 4 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführ-\na) Organisation und Verwaltung,                                            ten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Be-\nrufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplä-\nb) Berufsbildung im Ausbildungsbetrieb,\nnen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nc) Arbeitsschutz und Unfallverhütung,                                      ausbildung wesentlich ist.\nd) Lohn- und Gehaltsabrechnung;\n(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxis-\n9. Rechnungswesen:                                                             bezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamt höchstens\na) Organisation,                                                           180 Minuten in den folgenden Prüfungsfächern durch-\nb) Buchführung,                                                            zuführen:\nc) Zahlungsverkehr,                                                        1. Verlagsbetriebslehre,\nd) Kosten- und Leistungsrechnung.                                          2. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n•) Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Kon-      (4) Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter\nferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland\nbeschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als        Form durchgeführt wird, kann die in Absatz 3 genannte\nBeilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                                   Prüfungsdauer unterschritten werden.","48                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n§8                                   renkenntnisse verfügt. Die mündliche Prüfung soll für\nden einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten\nAbschlußprüfung\ndauern.\n( 1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\n(7) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungslei-\nAnlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten              stungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft\" und in\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich         den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend\" be-\nist.                                                             wertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach\nErmessen des Prüfungsausschusses in einem der mit\n(2) In der Prüfung ist der vereinbarte Schwerpunkt zu         ,,mangelhaft\" bewerteten Fächer die schriftliche Prü-\nberücksichtigen.                                                 fung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten\nzu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung\n(3) Die Prüfung ist in den Prüfungsfächern Verlags-\nvon wesentlicher Bedeutung ist. Das Fach ist vom Prüf-\nbetriebslehre,      Rechnungswesen/Datenverarbeitung             ling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses\nsowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im           für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schrift-\nPrüfungsfach Praktische Übungen mündlich durchzu-               lichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im\nführen.\nVerhältnis 2 :1 zu gewichten.\n(4) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in den\n(8) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat\nnachfolgenden Prüfungsfächern je eine A.rbeit anferti-\ngen:                                                            das Prüfungsfach Verlagsbetriebslehre gegenüber je-\ndem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.\n1. Prüfungsfach Verlagsbetriebslehre:\n(9) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im\nIn 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Auf-        Gesamtergebnis und in den Prüfungsfächern Verlags-\ngaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden             betriebslehre sowie Praktische Übungen mindestens\nGebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er grund-         ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.\nlegende Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat:           Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach\na) Vertrieb,                                                mit „ungenügend\" bewertet, so ist die Prüfung nicht be-\nb) Anzeigengeschäft,                                        standen.\nc) Redaktion und Lektorat,                                                                §9\nd) Nebenrechte und Lizenzen,                                               Aufhebung von Vorschriften\ne) Herstellung,\nDies bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbil-\nf) Materialwirtschaft,                                      dungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrbe-\ng) Personalwesen;                                           rufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbil-\n2. Prüfungsfach Rechnungswesen/Datenverarbeitung:               dungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind,\ninsbesondere für den Ausbildungsberuf Kaufmann im\nIn 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Auf-         Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, sind nicht mehr anzu-\ngaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bear-           wenden; § 10 bleibt unberührt.\nbeiten und dabei zeigen, daß er Grundlagen und zu-\nsammenhänge dieser Gebiete eines Verlagsbetrie-\n§ 10\nbes versteht:\nÜbergangsregelung\na) Rechnungswesen,\nb) Datenverarbeitung;                                           Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttre-\nten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen\n3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nVorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Ver-\nIn 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Auf-         tragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vor-\ngaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt be-        schriften dieser Verordnung.\narbeiten und dabei zeigen, daß er allgemeine wirt-\nschaftliche und gesellschaftliche zusammenhänge\ndarstellen und beurteilen kann.                                                           § 11\nBerlin-Klausel\n(5) Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter\nForm durchgeführt wird, kann die in Absatz 4 genannte               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nPrüfungsdauer unterschritten werden.                            tungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\ndungsgesetzes auch im Land Berlin.\n(6) Das Prüfungsfach Praktische Übungen ist in Form\neines Prüfungsgesprächs zu prüfen. Der Prüfling soll\ndabei zeigen, daß er anhand betriebspraktischer Vor-                                         § 12\ngänge und Tatbestände betriebliche und wirtschaftliche\nInkrafttreten\nZusammenhänge versteht, praktische Aufgaben bear-\nbeiten kann und daß er über die branchenüblichen Wa-                Diese Verordnung tritt am 1. August 1981 in Kraft.\nBonn, den 12. Januar 1981\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1981                              49\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau\n1. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:\nzu vermitteln im\nUd.    Teil des Ausbildungs-                                                            Ausbildungshalbjahr\nNr.        berufsbildes                zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1   2    3    4    5 i 6\n1              2                                            3                                  4\n1  Stellung und Struktur        a) die Entwicklung des Ausbildungsbetriebes,\ndes Ausbildungs-                 seine organisatorische Struktur, das Zusam-\nbetriebes                        menwirken der einzelnen Abteilungen und die\n(§ 3 Nr. 1)                      Bedeutung des Ausbildungsbetriebes inner-\nhalb des Verlagswesens beschreiben              X\nb) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes\nbeschreiben                                     X\nc) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Be-\nhörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufs-\nvertretungen nennen                             X\nd) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen lnfor-\nmationsquellen, insbesondere Nachrichten-\ndienste und Presseagenturen, nennen             X\n2  Vertrieb\n(§ 3 Nr. 2)\n2.1  Organisation               1\na) Aufgaben des Vertriebs beschreiben               X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a)\nb) organisatorischen Aufbau des Vertriebs im Aus-\nbildungsbetrieb beschreiben                     X\nc) Stellung des Vertriebs in der Organisation des\nAusbildungsbetriebes und die Zusammenarbeit\nmit anderen Funktionsbereichen beschreiben      X\nd) Arbeitsablauf im Vertrieb des Ausbildungsbe-\ntriebes beschreiben; Daten erfassen, die Verar-\nbeitung und Verwendung von Daten beschrei-\nben                                             X   X\n2. 2 Verkauf und Verwaltung       a) Vertriebssparten, Zielgruppen und Konkurrenz-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b)          situation der Objekte des Ausbildungsbetrie-\nbes beschreiben                                 X\nb) Preisbindung und Vertriebsverträge, Vertriebs-\nund Verwendungsbindung sowie Lieferungs-\nund Zahlungsbedingungen erklären                    X\nc) die vertriebspolitischen Maßnahmen des Aus-\nbildungsbetriebes nennen und ihre Bedeutung\nerklären                                            X\nd) Funktionen und Arbeitsweise des Außendien-\nstes im Vertrieb beschreiben; Unterlagen bear-\nbeiten                                              X\ne) Marktuntersuchungen des Ausbildungsbetrie-\nbes beschreiben und einzelne Erhebungen\nnach Anleitung bearbeiten                           X","50                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzu vermitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-\nNr.                                  zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       Ausbildungshalbjahr\nberufsbildes\n1   2  1 3    4    5  6\n2                                        3                                    4\nf) Auflagenstruktur gemäß „Informationsgemein-\nschaft zur Feststellung der Verbreitung von\nWerbeträgern\" (IVW) und Bedeutung der IVW\nerklären                                          X   X\ng) Auflagenerfassung,          Auflagenfortschreibung,\nBezugsregulierung der Objekte des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben; Unterlagen bear-\nbeiten                                             X   X\nh) Auflagendisposition und Verkaufsabwicklung\nder Objekte des Ausbildungsbetriebes in den\neinzelnen Vertriebssparten nach Anleitung\ndurchführen                                            X\ni) Entscheidungsmerkmale der Auswahl geeigne-\nter Versandwege für die Objekte des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben                             X\nk) Versandpapiere bearbeiten                           X  X\n1) Vorschriften und Bedingungen der Verkehrsträ-\nger für die Versandwege des Ausbildungsbe-\ntriebes, insbesondere Postzeitungsordnung,\nPostzeitungsgebührenordnung und Postge-\nbührenordnung, beschreiben und beachten                X\n2.3   Vertriebswerbung         a) Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungs-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe c)      betriebes nennen sowie den wettbewerbs-\nrechtlichen Rahmen erläutern                       X   X\nb) Planung der Werbemittel für die Vertriebsspar-\nten im Ausbildungsbetrieb erklären und ihren\nEinsatz nach Anleitung vornehmen                   X   X\nc) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Messen\nund Ausstellungen nennen und ihre Bedeutung\nerklären                                           X  X\n3   Anzeigengeschäft         a) Verlagsobjekte als Werbeträger, ihre Zielgrup-\n(§ 3 Nr. 3)                  pen, ihre lnsertionsformen und die Konkurrenz-\nsituation beschreiben                                       X\nb) Sinn, Bedeutung und Erhebungsmöglichkeiten\nvon Marktuntersuchungen beschreiben                         X\n4   Redaktion und Lektorat   a) Aufgaben und Arbeitsweise von Redaktion und\n(§ 3 Nr. 4)                  Lektorat einschließlich Zusammenarbeit mit an-\nderen Funktionsbereichen beschreiben                                  X\nb) Grundzüge des Urheberrechts, des Verlags-\nrechts und der Struktur des Presserechts be-\nschreiben                                                             X\n5   Nebenrechte              a) Arten und Bedeutung von Nebenrechten und\nund Lizenzen                 Lizenzen beschreiben                                        X\n(§ 3 Nr. 5)\nb) Zielgruppen und Angebotsformen für Neben-\nrechte und Lizenzen beschreiben                             X","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1981                                51\nzu vermitteln im\nUd.   Teil des Ausbildungs-                                                               Ausbildungshalbjahr\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nNr.        berufsbildes\n1   2    3    4    5  6\n2                                            3                                     4\n6 Herstellung von Zeitun-      a) die technische Herstellung           von   Verlags-\ngen, Zeitschriften               erzeugnissen beschreiben                                         X\nund Büchern                  b) Schriftarten und Schriftgrößen nennen und\n(§ 3 Nr. 6)\nnach Hauptgruppen und Charakteren unter-\nscheiden                                                         X X\nc) die Bedeutung von Korrekturzeichen erklären                       X X\nd) Satzumfang von Manuskripten berechnen                             X X\ne) Größenverhältnisse für Verkleinerungen und\nVergrößerungen von Reprovorlagen bestimmen                       X X\nf) herstellungsbedingte Qualitätsmerkmale von\nPapier branchenüblicher Sorten erläutern; Ver-\nwendung und sachgemäße Lagerung von Pa-\npier beschreiben; Formate und Gewichte ermit-\nteln und berechnen                                               X X\ng) verschiedene Satztechniken unter Berücksich-\ntigung der elektronischen Textverarbeitung so-\nwie Grundzüge der Umbruchtechnik erläutern                       X    X\nh) Herstellung von Druckvorlagen und Druckfor-\nmen erläutern                                                    X X\ni) verschiedene Druckverfahren, Druckvorlagen\nund Druckformen erläutern                                        X X\nk) Techniken der Weiterverarbeitung von Druck-\nErzeugnissen erläutern                                           X X\n1) Abnahme von fertigen Produkten beschreiben                       X X\nm) Erfassung von Herstellungskosten beschreiben                            X\n7 Materialwirtschaft\n(§ 3 Nr. 7)\n7.1 Organisation                 a) Aufgaben der Materialwirtschaft beschreiben                            X\n(§ 3 Nr. 7 Buchstabe a)\nb) organisatorischen Aufbau der Materialwirt-\nschaft im Ausbildungsbetrieb und die Zusam-\nmenarbeit mit anderen Funktionsbereichen be-\nschreiben                                                             X\nc) Arbeitsablauf in der Materialwirtschaft des Aus-\nbildungsbetriebes beschreiben; Daten erfas-\nsen, die Verarbeitung und Verwendung von Da-\nten beschreiben                                                       X\n7.2 Beschaffung                  a) im Ausbildungsbetrieb verwendetes Material\nund Lagerung                     nennen                                                                X\n(§ 3 Nr. 7 Buchstabe b)\nb) Bestellmengen aufnehmen und Bestellzeiten\nnach Anleitung ermitteln                                              X\nc) Einkaufsunterlagen zusammenstellen, auswer-\nten und ergänzen                                                      X\nd) Bezugsquellen       ermitteln     und  Vorauswahl\ntreffen                                                               X","52                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzu vermitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     Ausbildungshalbjahr\nNr.         berufsbildes\n1   2  1 3    4    5  6\n1               2                                         3                                  4\ne) Angebote einholen und bearbeiten                                      X\nf) Bestellungen ausarbeiten und Vertragserfül-\nlung überwachen                                                    X\ng) Warenannahme beschreiben, Ware auf offene\nMängel prüfen, Warenempfang bestätigen und\nUnterlagen für den Wareneingang bearbeiten                          X\nh) Eingangsrechnungen mit den Bestell- und Wa-\nreneingangsbelegen vergleichen, Differenzen\nnach Anleitung klären, sachliche und rechneri-\nsehe Richtigkeit feststellen                                        X\ni) Lagerbestände erfassen und kontrollieren                            X\n8  Personalwesen\n(§ 3 Nr. 8)\n8.1  Organisation             a) Aufgaben und Bedeutung des Personalwesens\nund Verwaltung                beschreiben                                                            X\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe a)  b) organisatorischen Aufbau des Personalwesens\nim Ausbildungsbetrieb beschreiben                                      X\nc) Stellung des Personalwesens in der Organisa-\ntion des Ausbildungsbetriebes und di.e Zusam-\nmenarbeit mit anderen Funktionsbereichen so-\nwie mit den betriebsverfassungsrechtlichen Or-\nganen beschreiben                                                      X\nd) Gründe für den Personalbedarf nennen                                     X\ne) Möglichkeiten der Personalbeschaffung be-\nschreiben                                                              X\nf) arbeitsrechtliche Vorschriften für das Arbeits-\nverhältnis beschreiben                                                 X\ng) für die Personalverwaltung des Ausbildungsbe-\ntriebes notwendige Unterlagen erklären                                 X\nh) Personalunterlagen bearbeiten                                            X\n8.2  Berufsbildung im         a) Inhalte der Ausbildungsordnung, des Berufs-\nAusbildungsbetrieb            ausbildungsvertrages und des betrieblichen\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe b)       Ausbildungsplanes beschreiben und Fortbil-\ndungsmöglichkeiten nennen                        X\nb) den für die Ausbildung wesentlichen Inhalt von\nRechtsvorschriften beschreiben                   X\n8.3  Arbeitsschutz und        a) die Vorschriften für Arbeitsschutz undUnfallver-\nUnfallverhütung               hütung sowie ihre Bedeutung erklären             X\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe c)\nb) die Einrichtungen der Unfallhilfe im Ausbil-     1\ndungsbetrieb beschreiben und geeignete Maß-\nnahmen bei Unfällen und Betriebsgefahren er-\ngreifen                                          X","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1981                            53\nzu vermitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                           Ausbildungshalbjahr\nNr.         berufsbildes                 zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1   2    3    4    5  6\n1               2                                             3                                4\n8.4  Lohn-                          a) Entlohnungsformen des Ausbildungsbetriebes\nund Gehaltsabrechnung              unterscheiden                                                       X\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe d)       b) wesentliche Inhalte der für die Lohn..; und Ge-\nhaltsabrechnung im Ausbildungsbetrieb gel-\ntenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsver-\neinbarungen nennen; Brutto- und Nettolohn\nnach Anleitung ermitteln                                             X\n9  Rechnungswesen\n(§ 3 Nr. 9)\n9.1  Organisation                  a) Aufgaben des Rechnungswesens beschreiben                           X\n(§ 3 Nr. 9 Buchstabe a)       b) organisatorischen Aufbau des Rechnungswe-\nsens im Ausbildungsbetrieb beschreiben                            X\nc) Stellung des Rechnungswesens in der Organi-\nsation des Ausbildungsbetriebes und die Zu-\nsammenarbeit mit anderen Funktionsbereichen\nbeschreiben                                                       X\nd) Arbeitsablauf im Rechnungswesen des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben; Daten erfassen,\ndie Verarbeitung und Verwendung von Daten\nbeschreiben                                                       X\n9.2  Buchführung                   a) Aufbau und Inhalt des Kontenplans erklären                         X\n(§ 3 Nr. 9 Buchstabe b)\nb) Belege kontieren                                                   X\nc) Buchungsbelege registrieren                                        X\nd) Führen von Sachkonten des Ausbildungsbe-\ntriebes erklären                                                  X\ne) Führen des Kontokorrents des Ausbildungsbe-\ntriebes erklären                                                  X\nf) Honorare, Provisionen, Lizenzen im Ausbil-\ndungsbetrieb abrechnen                                            X\ng) vorbereitende Abschlußarbeiten beschreiben\nund betriebliche Bewertungsverfahren nennen                       X\nh) Steuern und Versicherungen im Ausbildungs-\nbetrieb beschreiben                                                  X\n9.3  Zahlungsverkehr               a) Belege für Zahlungsein- und Zahlungsaus-\n(§ 3 Nr. 9 Buchstabe c)           gänge unter Beachtung der Zahlungsbedingun-\ngen prüfen und bearbeiten                                         X\nb)  fällige Zahlungen anmahnen                                        X\n9.4  Kosten- und                   a) Aufgaben und Bedeutung der Kostenstellen-\nLeistungsrechnung                 und Kostenträgerrechnung des Ausbildungs-\n(§ 3 Nr. 9 Buchstabe d)           betriebes erklären                                                   X\nb) Aufbau und Inhalt des Kostenstellenverzeich-\nnisses erklären                                                      X","54                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzu vermitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                            Ausbildungshalbjahr\nNr.          berufsbildes              zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1   2    3    4  1 5 1 6\n1                2                                          3                                    4\n1\nc) Unterlagen für die Kostenstellenrechnung nach\nAnleitung bearbeiten                                                      X\nd) Vor- und Nachkalkulation im Ausbildungsbe-\ntrieb erklären\nxi  X\nII. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwerpunkten:\nA. Schwerpunkt Zeitungs- und Zeitschriftenverlag:\nAnzeigengeschäft          a) Organisation:\n(§ 3 Nr. 3)                  aa) Aufgaben des Anzeigenbereichs beschrei-\nben                                                   X\nbb) organisatorischen Aufbau des Anzeigen-\nbereichs im Ausbildungsbetrieb beschrei-\nben                                                   X\ncc) Stellung des Anzeigenbereichs in der Or-\nganisation des Ausbildungsbetriebes und\ndie Zusammenarbeit mit anderen Funk-\ntionsbereichen beschreiben                            X\ndd) Arbeitsablauf im Anzeigenbereich des\nAusbildungsbetriebes beschreiben; Daten\nerfassen, die Verarbeitung und Verwen-\ndung von Daten beschreiben                            X X\nb) Anzeigenverkauf und -abwicklung:\naa) die verkaufsfördernden Maßnahmen des\nAusbildungsbetriebes im Anzeigenge-\nschäft nennen und die Bedeutung erklären                   X\nbb) Funktion und Arbeitsweise des Anzeigen-\naußendienstes des Ausbildungsbetriebes\nbeschreiben, Unterlagen bearbeiten                         X\ncc) Kooperationsformen im Anzeigengeschäft\ndes Ausbildungsbetriebes beschreiben                       X\ndd) Rechtsvorschriften der Anzeigenveröffent-\nlichung, insbesondere von Chiffre und\nKennzifferanzeigen, beachten                          X\nee) Auskunft über lnsertionsformen und Preise\nerteilen, Anzeigenaufträge prüfen, Anzei-\ngen annehmen                                          X X\nff)    die anzeigentechnische Planung nach An-\nleitung vornehmen, Anzeigenspiegel nach\nAnleitung erstellen, Umbruch nach Anlei-\ntung vornehmen                                        X X\ngg) Anzeigenaufträge nach den Geschäftsbe-\ndingungen der Preisliste abrechnen; Provi-\nsionsabrechnung vorbereiten                           X X\nhh) Reklamationen           entgegennehmen      und\nweiterleiten                                               X\nii)    Beilagen kaufmännisch und technisch\nnach Anleitung abwickeln                              X X","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1981                               55\nzu vermitteln im\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                                                           Ausbild ungshal bjah r\nNr.           berufsbildes                zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1   2    3    4     5    6\n1                 2                                            3                                  4\nc) Anzeigenwerbung:\naa) Werbemittel und Werbeträger des Ausbil-\ndungsbetriebes nennen sowie den wettbe-\nwerbsrechtlichen Rahmen erläutern                  X\nbb) Planung der Werbemittel für die einzelnen\nObjekte im Ausbildungsbetrieb erklären\nund ihren Einsatz nach Anleitung vorneh-\nmen                                                     X\nB. Schwerpunkt Buchverlag:\n1     Vertriebswerbung             a) Bedeutung von Rezensionen erklären                       X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe c)\nb) Disposition von Rezensionsexemplaren nach\nAnleitung planen und durchführen                        X\nc) Ergebnisse der Rezensionen festhalten und die\nGesichtspunkte der Auswertung erklären                  X\nd) Bücher im Verzeichnis lieferbarer Bücher auf-\nfinden                                                  X\ne) die Bedeutung der Internationalen Standard-\nBuchnummer beschreiben                                  X\n2     Nebenrechte                  a) organisatorischen Aufbau der Lizenzarbeit im\nund Lizenzen                     Ausbildungsbetrieb beschreiben                               X\n(§ 3 Nr. 5)\nb) Stellung der Lizenzarbeit in der Organisation\ndes Ausbildungsbetriebes und die Zusammen-\narbeit mit anderen Funktionsbereichen be-\nschreiben                                                    X\nc) aus Verlags- und Lizenzverträgen die verfügba-\nren weiteren Nutzungsrechte sowie die Bedin-\ngungen der Nutzung feststellen, Daten erfas-\nsen, die Verarbeitung und Verwendung von\nDaten beschreiben                                            X\nd) Lizenzverträge für Übersetzungs-, Sende-,\nVerfilmungs-, Buchgemeinschafts-, Taschen-\nbuchrechte prüfen und unter Verwendung von\nFormblättern entwerfen                                       X\ne) Voraussetzungen für Abdruckrechte und ande-\nre übernahmen prüfen und nach Anleitung\nbearbeiten                                                   X\nf) die Ausführung von Lizenz-, Sende- und Ab-\ndruckverträgen überprüfen und die Erlöse nach\nAnleitung aufteilen                                          X\ng) Bedeutung, Möglichkeiten und Ablauf von Co-\nproduktionen beschreiben                                     X\nh) bei Vorbereitung, Durchführung und Abwick-\nlung von Coproduktionen mitarbeiten                          X"]}