{"id":"bgbl1-1981-29-8","kind":"bgbl1","year":1981,"number":29,"date":"1981-07-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/29#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-29-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_29.pdf#page=10","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 22 und Nr. 23","page":674,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["674                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 22, ausgegeben am 23. Juli 1981\nTag                                                                  Inhalt                                                                                  Seite\n14. 7. 81      Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Juni 1981\nüber die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz . . . .                                                     502\n10. 6. 81      Bekanntmachung d~r Protokolle zur fünften Verlängerung des Weizenhandels- und des\nNahrungsmittelhilfe-Ubereinkommens von 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 505\n2. 7. 81      Bekanntmachung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        516\n7. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über das Verbot der\nNachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          524\n7. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beför-\nderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           524\n7. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für\ndie Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       525\n7. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über das Zolltarifschema für die\nEinreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  525\n8. 7. 81      ijekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen\nUbereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           526\n8. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr                                                                526\n9. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförde-\nrungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für die-\nse Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            527\n13. 7. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Lesotho über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       527\n13. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtliche Haf-\ntung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See ..... .-. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      529\n15. 7. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Bundesrepublik Nigeria über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         529\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}