{"id":"bgbl1-1981-28-9","kind":"bgbl1","year":1981,"number":28,"date":"1981-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/28#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-28-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_28.pdf#page=14","order":9,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 20 und Nr. 21","page":662,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["662                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 20, ausgegeben am 11. Juli 1981\nTag                                                                   Inhalt                                                            Seite\n7. 7. 81      Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder\nschweren Unglücksfällen ............................................................... .                                   445\n188-28\n24. 6. 81       Erste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlagen des TIR-Übereinkommens\n1975 .................................................................................. .                                   453\n29. 6. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Bank für\nWiederaufbau und Entwicklung .......................................................... .                                   455\n30. 6. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe ..                                       455\n1. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale\nFernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT\" ............................................. .                                  456\n.2. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämp-\nfung des Terrorismus ................................................................... .                                  456\n2. 7. 81       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Feststellung der\nmütterlichen Abstammung nichtehelicher Kinder .......................................... .                                  457\n3. 7. 81       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Präsidenten der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit ...... .                                  457\nDieser Ausgabe ist für alle Abonnenten\ndie Zeitliche Übersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1981 beigefügt\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 21, ausgegeben am 16. Juli 1981\nTag                                                                  Inhalt                                                            Seite\n8. 7. 81      Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten an die Internationale Natur-\nkautschukorganisation .................................................................. .                                  461\nneu: 180-33\n6. 7. 81      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ruanda über Finanzielle Zusammenarbeit ..................... .                                   497\n6. 7. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Antarktis-Vertrags ........................ .                                   500\nPreis dieser Ausgabe: 4,20 DM (3,60 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}