{"id":"bgbl1-1981-24-7","kind":"bgbl1","year":1981,"number":24,"date":"1981-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/24#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-24-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_24.pdf#page=14","order":7,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern","law_date":"1981-05-27T00:00:00Z","page":550,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["550                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\nVom 27. Mai 1981\n1.                                dem Vorstand des Bundesverbandes für den Selbst-\nschutz mit dem Recht, diese Befugnis auf den Direk-\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundes-\ntor (als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) wei-\npräsidenten über die Ernennung und Entlassung der\nter zu übertragen,\nBundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom\n14. Juli 1975 (BGBI. 1S. 1915), geändert durch die An-     c) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\nordnung vom 21. Juni 1978 (BGBI. 1S. 921 ), übertrage         dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes\nich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernen-          für öffentliche Verwaltung\nnung und Entlassung der Bundesbeamten                         für die Beamten des Zentralbereichs,\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 1 2\nd) der Besoldungsgruppen A 5 bis A 11\ndem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,\nden Kommandeuren der Grenzschutzkommandos,\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungs-\ndem Kommandeur der Grenzschutzschule\nschutz,\ndem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,                   jeweils für die Polizeivollzugsbeamten ihres Ge-\ndem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes,                schäftsbereichs. ·\ndem Präsidenten des Umweltbundesamtes,\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz\nII.\njeweils für ihren Geschäftsbereich,\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung\nb) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\nund Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beam-\ndem Präsidenten des Bundesarchivs,                     ten vor.\ndem Direktor des Instituts für Angewandte Geodäsie,\nden Leitern der Grenzschutzverwaltungen,\ndem Direktor der Grenzschutzdirektion,\ndem Leiter der Beschaffungsstelle des Bundesmini-                                     III.\nsters des Innern,\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung\ndem Direktor des Bundesamtes für die Anerkennung\nin Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernen-\nausländischer Flüchtlinge,\nnung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich\ndem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes\ndes Bundesministers des Innern vom 11 . Oktober 1979\njeweils für ihren Geschäftsbereich,                    (BGBI. 1 S. 1765) außer Kraft.\nBonn, den 27. Mai 1981\nDer Bundesminister des Innern\nBaum"]}