{"id":"bgbl1-1981-23-13","kind":"bgbl1","year":1981,"number":23,"date":"1981-06-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/23#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-23-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_23.pdf#page=23","order":13,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":535,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juni 1981                                                                          535\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 17i ausgegeben am 24. Juni 1981\nTag                                                                   Inhalt                                                                               Seite\n10. 6. 81       Gesetz z.u dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Ent-\nscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              341\n1!. 6. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich d~s Protokolls zum Internationalen Übereinkommen\nvon 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    354\n5'. 6. 81      Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Abkommens über Zusammenarbeit im Bereich\nder Agrarwissenschaft und -technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       354\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM ( 1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n28. 4 . 81       Verordnung (EWG) Nr. 1208/81 des Rates zur Bestimmung des ge-\nmeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper aus-\ngewachsener R i n der                                                                                  7. 5 . 81                        L 123/3\n6. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1214/81 der Kommission über die Einfuhren\nvon Zucht pi I z k o n s e rv e n aus bestimmten Drittländern und zur\nAufhebung der Verordnungen (EWG) Nr.. 1218/80 und (EWG)\nNr. 1219/80                                                                                            7. 5,81                          L123/18\n6. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1215/81 der Kommission mit Durchführungs-\nbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2511 /80 über Maßnahmen\nzur Förderung der Verwendung von Flachsfasern in den Wirt-\nschaftsjahren 1980/81 und 1981 /82                                                                     7. 5. 81                         l 123/20\n7. 5. 81!      Verordnung (EWG) Nr. 11223/81 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1470/68 über die Entnahme und Verkleine-\n~µng von Prob~n sowie über die Bestimmung des Gehaltes der\n0 f s a a t e n an 01, Fremdbestandteilen und Feuchtigkeit                                             8. 5 . 81                        l 124/10\n1. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1224/81 der Kommission über eine Sonder-\nmaßnahme im Rahmen der Ausschreibungen für die Lief~rung von\nMilcherz e u g n iss e n als Nahrungsmittelhilfe nach der Anderung\ndes repräsentativen Kurses der Deutschen Mark                                                          8. 5.81                          L 124/11\n8. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1236/81 der Kommission zur Festsetzung der\nSonderkurse zur Umrechnung der Referenzpreise frei Grenze für ein-\ngeführte Ukörweine in Landeswährung                                                                    9 5. 81\n1\n•\nL 125/6","536                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 87 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Selten 1, 20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom               Nr./Seite\n11. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1250/81 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1468/79 über die Gewährung einer Beihilfe für\nButter aus privaten Lagerbeständen für die Herstellung von\nBackwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln infolge\ndes Beitritts Griechenlands                                                            12. 5. 81               L 126/5\n11. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1251 /81 der Kommission zur Abweichung von\nder Verordnung (EWG) Nr. 2041 /75 über besondere Durchführungs-\nvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfest-\nsetzungsbescheinigungen für Fette im Hinblick der Ausfuhr von\nOlivenöl nach Polen                                                                    12. 5. 81               L 126/6\n11. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1252/81 der Kommission über den Sonderver-\nkauf von Magermilchpulver aus Beständen de,r deutschen Inter-\nventionsstelle für die Ausfuhr nach Polen und zur Anderung der Ver-\nordnungen (EWG) Nr. 2044/75 und (EWG) Nr. 1687/76                                      12.5.81                  L 126/8\n12. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1261 /81 der Kommission zur Änderung der\nVerordnungen (EWG) Nr. 1107/68 und (EWG) Nr. 2496/78 hinsicht-\nlich der Höhe der Beihilfe für die private Lagerhaltung der\nKäsesorten Grana Padano, Parmigiano-Reggiano und\nProvolone                                                                              13.5.81                 L 127/5\n13. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1270/81 der Kommission über die Durchfüh-\nrungsvorschriften für die Gewährung einer Prämie bei der Geburt von\nKälbern während des Wirtschaftsjahres 1981/82                                          14. 5. 81               L 128/11\nAndere Vorschriften\n28. 4. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1207 /81 des Rates zur Durchführung des Be-\nschlusses Nr. 2/81 des AKP-EWG-Ausschusses für Zusammenarbeit\nim Zollwesen zur Abweichung von der Begriffsbestimmung für „Ur-\nsprungswaren\" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mau-\nritius bei der Herstellung von haltbar gemachtem Thunfisch                               7. 5. 81              L 123/1\n5. 5. 81     Verordnung (EWG) Nr. 1213/81 der Kommission über die Festset-\nzung von Mit~~lwerten für die Ermittlung des Zollwerts von Zitrus-\nfrüchten und Apfeln und Birnen                                                           7. 5. 81              L 123/15\n11. 5. 81      Vordnung (EWG) Nr. 1254/81 der Kommission zur Wiedereinführung\nder Erhebung der Zölle für Oxalsäure, ihre Salze und Ester, der Tarif-\nstelle 29.15 A 1, mit Ursprung in China, dem die in der Verordnung\n(EWG) Nr. 3322/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen ge-\nwährt werden                                                                          12.5.81                  L 126/12\n12. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1272/81 der Kommission zur Wiedererhebung\nder gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Wa-\nren mit Ursprung in Jugoslawien                                                       14. 5. 81                L 128/14"]}