{"id":"bgbl1-1981-23-12","kind":"bgbl1","year":1981,"number":23,"date":"1981-06-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/23#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-23-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_23.pdf#page=23","order":12,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17","page":535,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juni 1981                                                                          535\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 17i ausgegeben am 24. Juni 1981\nTag                                                                   Inhalt                                                                               Seite\n10. 6. 81       Gesetz z.u dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Ent-\nscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              341\n1!. 6. 81      Bekanntmachung über den Geltungsbereich d~s Protokolls zum Internationalen Übereinkommen\nvon 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    354\n5'. 6. 81      Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Abkommens über Zusammenarbeit im Bereich\nder Agrarwissenschaft und -technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       354\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM ( 1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n28. 4 . 81       Verordnung (EWG) Nr. 1208/81 des Rates zur Bestimmung des ge-\nmeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper aus-\ngewachsener R i n der                                                                                  7. 5 . 81                        L 123/3\n6. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1214/81 der Kommission über die Einfuhren\nvon Zucht pi I z k o n s e rv e n aus bestimmten Drittländern und zur\nAufhebung der Verordnungen (EWG) Nr.. 1218/80 und (EWG)\nNr. 1219/80                                                                                            7. 5,81                          L123/18\n6. 5. 81      Verordnung (EWG) Nr. 1215/81 der Kommission mit Durchführungs-\nbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2511 /80 über Maßnahmen\nzur Förderung der Verwendung von Flachsfasern in den Wirt-\nschaftsjahren 1980/81 und 1981 /82                                                                     7. 5. 81                         l 123/20\n7. 5. 81!      Verordnung (EWG) Nr. 11223/81 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 1470/68 über die Entnahme und Verkleine-\n~µng von Prob~n sowie über die Bestimmung des Gehaltes der\n0 f s a a t e n an 01, Fremdbestandteilen und Feuchtigkeit                                             8. 5 . 81                        l 124/10\n1. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1224/81 der Kommission über eine Sonder-\nmaßnahme im Rahmen der Ausschreibungen für die Lief~rung von\nMilcherz e u g n iss e n als Nahrungsmittelhilfe nach der Anderung\ndes repräsentativen Kurses der Deutschen Mark                                                          8. 5.81                          L 124/11\n8. 5. 81       Verordnung (EWG) Nr. 1236/81 der Kommission zur Festsetzung der\nSonderkurse zur Umrechnung der Referenzpreise frei Grenze für ein-\ngeführte Ukörweine in Landeswährung                                                                    9 5. 81\n1\n•\nL 125/6"]}