{"id":"bgbl1-1981-19-2","kind":"bgbl1","year":1981,"number":19,"date":"1981-05-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/19#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_19.pdf#page=2","order":2,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen","law_date":"1981-05-08T00:00:00Z","page":422,"pdf_page":2,"num_pages":6,"content":["422                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\n..                                 Dritte Verordnung\nzur Anderung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen\nVom 8. Mai 1981\nAuf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Einheiten            ,,Sievert durch Sekunde (Einheitenzeichen: Sv/s)\"\nim Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 709), geän-               ersetzt.\ndert durch Gesetz vom 6. Juli 1973 (BGBI. I S. 720), auf\nGrund des § 8 Abs. 5 Nr. 1 des Eichgesetzes vom                5. § 51 wird wie folgt geändert:\n11. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 759) und auf Grund der §§ 10\nbis 1 2 und 54 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 des              a) In Absatz 2 werden die Nummern 6 und 7 gestri-\nAtomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                          chen, die bisherigen Nummern 8 und 9 werden\nvom 31. Oktober 1976 (BGBI. 1 S. 3053) wird von der                     Nummern 6 und 7.\nBundesregierung und auf Grund der §§ 10, 54 Abs. 1                  b) In Absatz 3 werden nach Nummer 3 folgende\nSatz 3, Abs. 2 Satz 1 des Atomgesetzes vom Bundes-                      Nummern 4 und 5 angefügt:\nminister des Innern mit Zustimmung des Bundesrates\nsowie auf Grund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Ein-\n„4. für die dynamische Viskosität\nheiten im Meßwesen vom Bundesminister für Wirtschaft                        a) das Poise (Einheitenzeichen: P) als be-\nverordnet:                                                                      sonderer Name für die Dezipascalsekun-\nde (Einheitenzeichen: dPa. s),\nArtikel 1\nb) 1 Poise ist gleich /   Pa . s;\nDie Ausführungsverordnung zum Gesetz über Ein-                                                    0\nheiten im Meßwesen vom 26. Juni 1970 (BGBI. 1                            5. für die kinematische Viskosität\nS. 981 ), zuletzt geändert durch die Verordnung vom\n12. Dezember 1977 (BGBI. I S. 2537), wird wie folgt ge-                     a) das Stokes (Einheitenzeichen: St) als be-\nändert:                                                                         sonderer Name für das Quadratzentime-\nter durch Sekunde (Einheitenzeichen:\ncm 2 /s),\n1. In § 2 wird der bisherige Wortlaut Absatz 1; folgende\nAbsätze 2 und 3 werden angefügt:                                         b) 1 Stokes ist gleich\n10\n6oo    2\nm s.\"\n,,(2) Werden Größen nicht nur in der gesetzlichen\nEinheit, sondern zusätzlich in einer anderen Einheit\nangegeben, muß die Angabe in der gesetzlichen Ein-          6. In § 52 Abs. 3 wird die Jahreszahl „ 1979'' durch die\nheit hervorgehoben sein.                                         Jahreszahl „ 1985\" ersetzt.\n(3) In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränk-\ntem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen nach            7, § 54 Abs. 2 wird gestrichen.\nder Anlage zu dieser Verordnung dargestellt wer-\nden.\"                                                                                  Artikel 2\n2. In § 4 Abs. 3 Nr. 1 werden die Worte ,,(Einheiten-             In der Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober\nzeichen: 1)\" durch die Worte ,,(Einheitenzeichen: 1        1976 (BGBI. 1S. 2905, 1977 1S. 184, 269), zuletzt ge-\noder L)'' ersetzt.                                         ändert durch Verordnung vom 23. August 1979 (BGBI. I\nS. 1509), werden die abgeleitete SI-Einheit der Äquiva-\nlentdosis „Joule durch Kilogramm\" (Einheitenzeichen:\n3. § 41 wird wie folgt geändert:\nJ/kg) und ihre dezimalen Teile jeweils durch die abge-\na) Absatz 3 erhält folgende Fassung:                        leitete SI-Einheit „Sievert\" (Einheitenzeichen: Sv) und\nihre dezimalen Teile ersetzt.\n,,(3) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Äquiva-\nlentdosis im Sinne eines für Strahlenschutzzwek-\nke verwendeten Produktes aus der Energiedosis                                     Artikel 3\nund einem Bewertungsfaktor der Dimension 1 ist\ndas Sievert (Einheitenzeichen: Sv).                       § 1 der Zweiten Verordnung über die Eichpflicht von\nMeßgeräten vom 6. August 1975 (BGBI. 1S. 2161 ), ge-\n2. 1 Sievert ist gleich der Äquivalentdosis,\nändert durch Verordnung vom 21. Dezember 1979\ndie sich als Produkt aus der Energiedosis 1 Gray\n(BGBI. 1 S. 2347), erhält folgende Fassung:\nund dem Bewertungsfaktor 1 ergibt.\"\nb) In Absatz 4 wird das Wort „anderen\" gestrichen.                                      ,,§ 1\n( 1) Ab 1. Januar 1977 müssen die nachstehenden\n4. In § 42 Abs. 3 werden die Worte „Watt durch Kilo-           Strahlenschutzdosimeter für Röntgen- -und Gamma-\ngramm (Einheitenzeichen: W/kg)\" durch die Worte            strahlen, deren Energie-Nenngebrauchsbereich ganz","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1981                                423\noder teilweise in den Photonenenergiebereich von            oder zur Bestimmung der Ortsdosis von Photonenstrah-\n0,005 bis 3 Megaelektronvolt fällt, in diesem Bereich ge-   lung dienen, in diesem Energiebereich geeicht sein,\neicht sein, wenn sie für Strahlenschutzmessungen auf        wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Be-\n7\nGrund gesetzlicher Vorschriften verwendet werden:           stimmung der Ortsdosisleistung zwischen 10- Sievert\n1. Ortsdosimeter mit Ausnahme ortsfester Strahlen-          durch Stunde und 10 2 Sievert durch Stunde oder zur Be-\nschutz-Meßsysteme zur Bestimmung der Ortsdosis-          stimmung der Ortsdosis zwischen 10-7 Sievert und\n7\nleistung zwischen 10- Sievert durch Stunde und           10 Sievert verwendet werden.\"\n1O Sievert durch Stunde.\nArtikel 4\n2. Ortsdosimeter mit Ausnahme ortsfester Strahlen-\nschutz-Meßsysteme zur Bestimmung der Ortsdosis             Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\nzwischen 10-7 Sievert und 10 Sievert,                   tungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes\nüber Einheiten im Meßwesen, § 42 des Eichgesetzes\n3. Personendosimeter zur Bestimmung der Personen-          und § 58 des Atomgesetzes auch im Land Berlin.\n5\ndosis zwischen 10- Sievert und 10 Sievert.\n(2) Ab 1. Januar 1983 müssen ortsfeste Strahlen-                                  Artikel 5\nschutz-Meßsysteme, deren Energie-Nenngebrauchs-\nbereich ganz oder teilweise in deh Photonenenergiebe-         Artikel 1 Nr. 5 und 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar\nreich von 0,005 bis 3 Megaelektronvolt fällt und die zur   1980 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am\nkontinuierlichen Bestimmung der Ortsdosisleistung          1. Oktober 1981 in Kraft.\nBonn, den 8. Mai 1981\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister des Innern\nBaum","424                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nAnlage                                                 DEUTSCHE NORMEN                                               November 1980\nInformationsverarbeitung\n0·1N\nDarstellung von Einheitennamen in Systemen\nmit beschränktem Schriftzeichenvorrat                                          66030\nInformation processing; Representations for names of units to be used in systems\nwith limited graphic character sets\nZusammenhang mit der Internationalen Norm ISO 2955 siehe Erläuterungen.\n1      Zweck                                                      3     Anforderungen\nDiese Norm legt zwei Darstellungsformen (Form I und                     an die Darstellung von Einheiten\nForm 11) für SI-Einheiten und andere international aner-          3.1 Einheiten und Vorsätze sind gemäß den entspre-\nkannte Einheiten fest (gemäß Definition in DIN 1301 Teil 1),      chenden Spalten in den Tabellen 1 und 2 darzustellen.\nzusammen mit ihren dezimalen Vielfachen und Teilen, die\ndurch die Verwendung von Vorsätzen gebildet werden. Sie           Anmerkung: Diese Tabellen enthalten außerdem die inter-\ngilt für den Datenaustausch in Systemen mit beschränktem          nationalen Einheitenzeichen nach DIN 1301 Teil 1.\nSchriftzeichenvorrat.\n3.2 In beschreibenden Daten (freien Texten) sind der\nAnmerkung: Die Darstellungen der hier aufgelisteten Ein-\nZahlenwert und die Einheitendarstellung mittels Leerstelle\nheiten sind nur für solche Systeme gedacht, die einen be-\nvoneinander zu trennen; z. B. 10 m, 2 m2. In formatierten\nschränkten Schriftzeichenvorrat besitzen. Es ist nicht beab-\nDaten wie z.B. in Datensätzen wird die Verwendung oder\nsichtigt, hierdurch die internationalen Einheitenzeichen in an-\nNichtverwendung der Leerstelle in der Formatbeschrei-\nderen Anwendungsbereichen zu ersetzen. DIN 1301 Teil 1\nbung definiert.\ngibt die genormten internationalen Einheitenzeichen wieder.\nDie beiden Darstellungsformen sind:                               3.3 Die Multiplikation von Einheiten wird durch Punkt (.)\nForm 1: Für Systeme, die sowohl Großbuchstaben als auch           zwischen den Darstellungen der Einheiten angegeben.\nKleinbuchstaben, Ziffern und andere Schriftzeichen, zu-\nBeispiele:\nmindest Apostroph ('), Anführungszeichen (\"), Mittestrich\n(-), Punkt (.) und Schrägstrich (/) enthalten, jedoch nicht       a) Pa.s als Angabe von Pascalsekunde, Einheit der dyna-\ndie griechischen Buchstaben n und µ, das Winkelzeichen                 mischen Viskosität.\n(\n0\n) und Buchstaben, Ziffern und Zeichen in hochgesetzter        b) N.m als Angabe von Newtonmeter.\n. Lage.\nAnmerkung: Durch die Verwendung des Punktes soll Ver-\nA n merk u n g: Das Alphabet nach DIN 66 003 ist ein Beispiel     wechslungen vorgebeugt werden, die zwischen m.N\nfür diesen Schriftzeichenvorrat.                                  (Meternewton) und mN (Millinewton) entstehen könnten. Die\nForm II: Für Systeme, die nur Groß- oder nur Kleinbuchsta-        Verwendung von N.m anstelle von m.N ist eine zusätzliche\nben, Ziffern und andere Schriftzeichen, zumindest Mitte-          Sicherheit gegen Verwechslung.\nstrich (-), Punkt (.) und Schrägstrich (/) enthalten, jedoch\nn\nnicht die griechischen Buchstaben undµ, das Winkelzei-           3.4 Die Division von Einheiten wird angezeigt entweder\nchen (°) und Buchstaben, Ziffern und Zeichen in hochge-          durch Trennung des Zählers vom Nenner mittels Schräg-\nsetzter Lage.                                                     strich (/) oder alternativ dadurch, daß der Nenner mit einem\nAnmerkung: Das CCITT-Alphabet Nr 2*) ist ein Beispiel für        negativen Exponenten ausgedrückt wird. Beispiel m/s oder\ndiesen Schriftzeichenvorrat.                                      m.s-1 für Meter durch Sekunde.\n2      Anwendungsbereich                                          3.5 Ein positiver Exponent wird durch die entsprechende\nZahl ohne zusätzliches Zeichen direkt hinter der Darstel-\nDiese Norm gilt für den Datenaustausch zwischen daten-           lung des Einheitennamens angegeben. Beispiel m2 für m2 .\nverarbeitenden Systemen und dazugehörigen Geräten so-\nwie in Telekommunikationssystemen.                                3.6 Ein negativer Exponent wird durch ein Minuszeichen,\ngefolgt von der entsprechenden Zahl, angegeben, beide di-\nSie gilt nicht für gedruckte Veröffentlichungen oder für an-\nrekt hinter der Darstellung des Einheitennamens. Beispiel\ndere Arten der öffentlichen Informationsübermittlung. Für\nm-3 für m-3 .\ndiese Fälle sollten die Darstellungsformen Form I und Form\nII durch die internationalen Einheitenzeichen nach DIN\n1301 Teil 1 oder, falls diese nicht zur Verfügung stehen,         ') Zu beziehen beim DIN, Abteilung Auslandsnormenverkauf, Burggrafen-\ndurch die vollen Einheitennamen ersetzt werden.                      straße 4-1 0, 1000 Berlin 30\nFortsetzung Seite 2 und 3\nErläuterungen Seite 4\nNormenausschuß Informationsverarbeitung (NI) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.\nNormenausschuß für Einheiten und Formelgrößen (AEF) im DIN\nNormenausschuß Maschinenbau (NAM) im DIN","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1981                                         425\nSeite 2     DIN 66 030\n3.7 Dezimale Vielfache und Teile von Einheiten sind                    mengesetzte Vorsätze dürfen nicht verwendet werden;\ndurch die Kombination einer Vorsatzdarstellung aus Tabel-              Beispiele: Man verwende nm (Nanometer) und nicht mµm\nle 2 mit der Darstellung einer beliebigen Einheit in Tabelle 1         (Millimikrometer), mg (Milligramm) und nicht µkg (Mikro-\nmit Ausnahme des Kilogramm (kg) anzugeben. Dezimale                    kilogramm).\nVielfache und Teile bei Masseneinheiten beziehen sich auf\ndas Gramm (g).                                                        Die Kombination von Vorsatzdarstellung und Einheitendar-\nstellung bildet eine neue Einheitendarstellung. Diese kann\nAnmerkung: Hieraus ergibt sich, daß die Darstellung eines\nmit positivem oder negativem Exponenten potenziert wer-\nVorsatzes nicht allein ohne Einheit stehen darf. Somit bedeutet\nden und mit anderen Einheitendarstellungen kombiniert\nT allein Tesla und nicht Tera.\nwerden, um Darstellungen für zusammengesetzte Einhei-\nZwischen den Darstellungen des Vorsatzes und der Einheit              ten zu bilden; z. 8. cm2 für cm 2 , kN/m2 oder kN.m-2 für\ndarf kein Trennzeichen oder Abstand bestehen. Zusam-                  kN/m 2 .\nTabelle 1. Darstellung der Einheiten                              Darstellung der Einheiten\nDarstellung                                                        Darstellung\nC                                                                  C\nCl)\nQ)\n.c   Form 1        Form II                                    Cl)\nQ)\n.c  Form 1         Form II\nQ)    0                                                            Q)    0\n«Vii>       (Groß-                                                 ffl ·a5     (Groß-\nEinheitenname             C     N\nEinheitenname              C     N\n0\n:;::::\nC\nQ)    und      (nur     (nur                                 0\n:;::::\nC\nQ)\nund     (nur      (nur\nC\n«s:t=\nQ)  Klein-   Klein-    Groß-                                ca\nC\n:t=\nQ)  Klein-   Klein-    Groß-\n.... .c                                                           .... .c\n,SC         buch- buch- buch-                                      ,SC         buch- buch- buch-\n.E ü:i     staben) staben) staben)                                 .E ü:i     staben) staben) staben)\nSI-Basiseinheiten                                                 Einheiten außerhalb des SI\nMeter                    m              m        m        M       Gon (Winkel)              gon            gon     gon       GON\nKilogramm                 kg            kg       kg       KG      Grad (Winkel)             O(S)           deg     deg       DEG\nSekunde (Zeit)           s             s        s         s       Minute (Winkel)           ' (s)          , (s)   mnt       MNT\nAmpere                   A             A        a         A       Sekunde (Winkel)          \" (s)         \" (s)    sec       SEC\nKelvin                   K             K         k        K       Liter                    1 oder L 1 oder L 1               L\nMol                      mol           mol       mol      MOL     Minute (Zeit)             min            min     min       MIN\nCandela                  cd            cd       cd        CD      Stunde                    h              h       hr        HR\nAbgeleitete SI-Einheiten mit besonderen Namen                     Tag                       d              d       d         D\nRadiant                  rad           rad      rad       RAD     Jahr                      a              a       ann       ANN\nSteradiant               sr            sr       sr        SR      Gramm                     g              g       g         G\nHertz                    Hz            Hz       hz        HZ      Tonne                     t             t        tne       TNE\nNewton                   N             N        n         N       Bar                       bar            bar     bar       BAR\nPascal                   Pa            Pa       pa        PA      Dioptrie                  dpt            dpt     dpt       DPT\nJoule                    J             J        j         J       Ar                        a             a        are       ARE\nWatt                     w             w        w         w       Hektar                    ha             ha      har       HAR\nCoulomb                                                           Poise                     p              p       p         p\nC             C        C         C\nVolt                     V             V        V         V       Stokes                    St             St      st        ST\nFarad                    F             F        f         F       Elektronvolt              eV             eV      ev        EV\nOhm                      Q             Ohm      ohm       OHM     atomare\ns                                        Masseneinheit             u              u       u         u\nSiemens                                s        sie       SIE\nmetrisches Karat          Kt             Kt      kt        KT\nWeber                    Wb            Wb       wb        WB\nTex                       tex           tex      tex       TEX\nTesla                    T             T        t         T\nHenry                    H             H        h         H       (s) gibt an, daß das Symbol rechts-hochgestellt\nGrad Celsius             oc            Cel      cel       CEL     verwendet wird (wie ein Exponent)\nLumen                    Im            Im       Im        LM\nLux                      lx            lx       lx        LX\nBecquerel                Bq            Bq       bq        BQ\nGray                     Gy            Gy       gy        GY\nSievert                  Sv            Sv       SV        SV","426                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nDIN 66 030 Seite 3\nTabelle 2. Darstellung der Vorsätze\nDarstellung\nFaktor, mit                             Form 1                     Form II\ndem die Einheit     Internationales\nVorsatz                                                 (Groß- und           (nur               (nur\nmultipliziert     Vorsatzzeichen\nwird                                 Klein-         Kleinbuch-          Großbuch-\nbuchstaben         staben)            staben\nExa                 101a                  E                 E                 ex                 EX\nPeta                1015                  p                 p                 pe                 PE\nTera                1012                  T                 T                 t                  T\nGiga                109                   G                 G                 g                  G\nMega                106                   M                 M                 ma                 MA\nKilo                1Q3                   k                 k                 k                  K\nHekto               102                   h                  h                h                  H\nDeka                10 1                  da                da                da                 DA\nDezi                10-1                  d                 d                 d                  D\nZenti               10-2                  C                 C                 C                  C\nMilli               10-3                  m                 m                 m                  M\nMikro               1Q-6                  µ                 u                 u                  u\nNano                10-9                  n                 n                 n                  N\nPiko                10-12                 p                 p                 p                  p\nFemto               10-15                 f                 f                 f                  F\nAtto                10-1a                 a                 a                 a                  A\nWeitere Normen\nDIN 1301 Teil 1 Einheiten; Einheitennamen, Einheitenzeichen\nDIN 1301 Teil 2 Einheiten; Allgemein angewendete Teile und Vielfache\nDIN 1301 Teil 3 Einheiten; Umrechnungen für nicht mehr anzuwendende Einheiten\nDIN 1304           Allgemeine Formelzeichen\nDIN 13 304         (z. Z. noch Entwurf) Darstellung von Formelzeichen auf Einzeilendruckern und\nDatensichtgeräten\nDIN 66 003         Informationsverarbeitung; 7-Bit-Code","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1981                                427\nSeite 4   DIN 66 030\nErläuterungen\nDie Darstellungen der Einheitennamen nach dieser             Diese Norm umfaßt die von der ISO herausgegebene In-\nNorm bieten Ausweichmöglichkeiten in kleinerem               ternationale Norm ISO 2955-1 97 4 „Information proces-\n(Form 1) oder größerem Maße (Form II) für solche Fälle,      sing - Representations of SI and other units for use in\nwo die Einheitenzeichen nicht anwendbar sind. Bei dem        systems with limited character sets\" und enthält zu-\nheutigen Stande der Datenverarbeitung und -Übertra-          sätzlich die durch die neueren Beschlüsse der General-\ngung müssen solche Ausweichmöglichkeiten gegeben             konferenz für Maß und Gewicht (CGPM) erforderlichen\nwerden. Dabei kann nicht der Schriftzeichenvorrat einer      Ergänzungen.\neinzelnen Maschine allein betrachtet werden. Im Ab-\nschnitt 1 wird deshalb von „Systemen\" gesprochen. Ein        Ferner ist die Richtlinie 80/181 /EWG zur Angleichung\nSystem im Sinne von DIN 19 226 (Ausgabe Mai 1968)            der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäi-\nist „eine abgegrenzte Anordnung von aufeinander ein-         schen Gemeinschaften über die Einheiten im Meßwe-\nwirkenden Gebilden. Solche Gebilde können sowohl             sen berücksichtigt.\nGegenstände als auch Denkmethoden .und deren Er-             Gegenüber der Vornorm DIN 66 030, Ausgabe Januar\ngebnisse (z. B. Organisationsformen, mathematische           1973, wurden die Vorsätze Exa und Peta sowie die Ein-\nModelle, Programmiersprachen) sein. Diese Anordnung          heiten Becquerel, Gray und Sievert neu aufgenommen.\nwird durch eine Hüllfläche von ihrer Umgebung abge-\ngrenzt oder abgegrenzt gedacht.\"                             Die Einheit Ar in der Form II wurde durch „Are\" (,,ARE\")\nDurch die Angabe „Systeme mit beschränktem Schrift-          der internationalen Darstellung angepaßt (vormals „ar\",\nzeichenvorrat\" wird der Anwendungsbereich enger be-          ,,AR\").\ngrenzt. Das ist notwendig, weil sonst ein Durcheinander      Für die Einheit Liter wurde das von der CGPM angenom-\nin der Einheitenschreibung entstehen kann. Weltweit          mene Zeichen L neben I in die Darstellungsform I über-\neinheitlich sind heute die internationalen Einheitenzei-     nommen.\nchen nach DIN 1301 Teil 1 bzw. ISO 1000. Diese Ein-\nheitlichkeit zu durchbrechen, sollte nur dort erlaubt sein,  Die Einheiten   Poise und Stokes sind in Übereinstim-\nwo dies die Unvollkommenheiten von Maschinen er-             mung mit ISO    2955 aufgeführt; sie sind im geschäftli-\nzwingen, jedoch nicht aus anderen Gründen. Deshalb ist       chen Verkehr    innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-\nder Gebrauch der Darstellungen nach dieser Norm auf          land nur noch   befristet zugelassen.\nsolche Fälle beschränkt, wo nicht alle Einheitenzeichen\n(nach DIN 1301 Teil 1 bzw. ISO 1000) wiedergegeben           Für die Einheiten Dioptrie, metrisches Karat und Tex\nwerden können.                                               sind in ISO 2955 keine Darstellungen festgelegt."]}