{"id":"bgbl1-1981-10-5","kind":"bgbl1","year":1981,"number":10,"date":"1981-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/10#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-10-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_10.pdf#page=20","order":5,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/zur Meß- und Regelmechanikerin (Meß- und Regelmechaniker-Ausbildungsverordnung - MuRAusbV)","law_date":"1981-02-18T00:00:00Z","page":244,"pdf_page":20,"num_pages":17,"content":["244                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/zur Meß- und Regelmechanikerin\n(Meß- und Regelmechaniker-Ausbildungsverordnung - MuRAusbV) *)\nVom 18. Februar 1981\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                            5. Be- und Verarbeiten von elektrischen Leitungen und\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch.                              von Bauteilen:\n§ 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1\na) Zurichten und Verlegen elektrischer Leitungen,\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit\ndem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ver-                               b) Zusammenbauen elektrischer und mechani-\nordnet:                                                                               scher Bauteile,\n§ 1                                        6. Aufbauen und Prüfen elektrischer Schaltungen,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                               7. Messen elektrischer Größen,\nDer Ausbildungsberuf Meß- und Regelmechani-                                  8. Messen verfahrenstechnischer Größen sowie Auf-\nker/Maß- und Regelmechanikerin wird staatlich aner-                                bauen und Prüfen von Meßeinrichtungen:\nkannt.                                                                             a) Meßverfahren mit direkter Ausgabe,\n§2                                            b) Meßverfahren mit indirekter Ausgabe,\nAusbildungsdauer                                         c) spezielle   Meßverfahren    und   Versorgungs-\nsysteme,\nDie Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Auszubil-\ndende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen                            9. Aufbauen und Prüfen von Steuer- und Regeleinrich-\nVorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbil-                              tungen:\ndungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29                                 a) Stellgeräte und Steuerketten,\nAbs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der\nBerufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die be-                                 b) Regler und Regelkreise,\ntriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.                                  c) Grenzwertüberwachungseinrichtungen,\n10. Beachten der Sicherheitsvorschriften für verfah-\n§3                                            renstechnische Anlagen,\nBerufsfeldbreite Grundbildung                                11. Montieren von Meß-, Steuer- und Regeleinrichtun-\nDie Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt                             gen in Meßwarten und Anlagen,\neine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebli-                       12. Aufbauen und Prüfen von Einrichtungen für die\nche Ausbildung nach dieser Ausbildungsordnung und                                  Signalerfassung und -verarbeitung,\ndie Ausbildung in der Berufsschule nach den landes-\n13. Instandhalten von Meß-, Steuer- und Regelanlagen.\nrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungs-\njahr erfolgen.\n§4                                                                  §5\nAusbildungsberufsbild                                                    Ausbildungsrahmenplan\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                               Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                    sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grund-\n1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und                         bildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen\nrationelle Energieverwendung,                                           Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der\nBerufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt\n2. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes sowie der ar-                        werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan inner-\nbeitsrechtlichen Regelungen,                                            halb der beruflichen Grundbildung und innerhalb derbe-\n3. Be- und Verarbeiten von Werkstoffen:                                     ruflichen Fachbildung abweichende sachliche und zeit-\nliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbeson-\na) Messen und Prüfen,\ndere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderhei-\nb) Spanen, Schneiden und Biegen,                                        ten die Abweichung erfordern.\nc) Fügen,\n4. Zurichten und Verlegen von Rohr- und Schlauchlei-                                                   §6\ntungen,                                                                                     Ausbildungsplan\n•) Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Kon-    Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\nferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland be-\nschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beila-\nbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen\nge zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                                      Ausbildungsplan zu erstellen.","Nr. 1O - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                              245\n§7                             sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nBerichtsheft\nist.\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines        (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit        insgesamt höchstens drei Stunden drei Arbeitsproben\nzu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungs-         durchführen und in insgesamt höchstens zwölf Stunden\nzeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft        zwei Prüfungsstücke anfertigen.\nregelmäßig durchzusehen.\n1. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Be-\n§8                                  tracht:\nZwischenprüfung                             a) Messen elektrischer und verfahrenstechnischer\nGrößen einschließlich Auswählen und Anschlie-\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nßen von Meßgeräten sowie Erstellen von Meßpro-\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende\ntokollen,\ndes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nb) Prüfen und Einstellen von MSR-Geräten,\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage zu § 5 für das erste Ausbildungsjahr und in              c) Suchen und Beseitigen von Störungen und Mon-\nAbschnitt II laufende Nummer 3.1, 3.2 und 4.1 für das               tagefehlern in MSR-Einrichtungen unter Vorgabe\nzweite Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und                einer angenommenen Betriebssituation und unter\nKenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-              besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsvor-\nsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden                     schriften.\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich    2. Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Be-\nist.                                                            tracht:\n(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling           a) Anfertigen eines Werkstücks oder einer einfa-\nin insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeits-                 chen mechanischen Vorrichtung nach Zeichnung\nproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in                  durch Spanen, Biegen, Messen und Prüfen in\nBetracht:                                                           höchstens vier Stunden,\n1. Bearbeiten eines Werkstückes aus Metall oder                  b) Aufbauen einer MSR-Einrichtung nach Zeichnun-\nKunststoff nach Zeichnung,                                      gen und Plänen einschließlich Verdrahten, Ver-\n2. Zurichten und Verlegen von Rohren bis Nennweite 15               rohren, Prüfen und lnbetriebsetzen in höchstens\naus Stahl oder Kupfer nach Zeichnung,                           acht Stunden.\n3. Verlegen und Anschließen von elektrischen Leitun-           (3) In der Fertigkeitsprüfung haben die Arbeitsproben\ngen nach Schaltungsunterlagen,                          und die Prüfungsstücke das gleiche Gewicht.\n4. Aufbauen und lnbetriebsetzen von Meßeinrichtungen           (4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in\nfür elektrische und verfahrenstechnische Größen         den Prüfungsfächern Technologie, Technische Mathe-\nsowie Durchführen von Messungen.                        matik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen Fra-\n(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in\ngen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebie-\ninsgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus fol-\nten in Betracht:\ngenden Gebieten schriftlich lösen:\n1. im Prüfungsfach Technologie:\n1. Werkstoffbearbeitung,\na) Arbeitsschutz, insbesondere Unfallverhütungs-\n2. Werkstoffkunde,\nvorschriften, VDE-Bestimmungen und Explo-\n3. Technische Zeichnungen,                                          sionsschutzvorschriften,\n4. Elektrotechnik,                                               b) Physik, insbesondere Grundlagen der Mechanik\n5. Schaltungsunterlagen,                                            für feste, flüssige und gasförmige Stoffe sowie der\nWärmelehre,\n6. Technische Berechnungen,\nc) Elektrotechnik einschließlich Elektronik, insbe-\n7. Meßtechnik,                                                      sondere Eigenschaften passiver und aktiver Bau-\n8. Arbeitsschutz, Unfallverhütung und VDE-Bestim-                   elemente, Aufbau und Wirkungsweise elektri-\nmungen.                                                        scher Schaltungen sowie elektrische Meßtech-\nDie schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene              nik,\nFälle berücksichtigen.                                          d) Meßtechnik, insbesondere Aufbau und Wirkungs-\nweise von Meßeinrichtungen für Druck, Differenz-\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-             druck, Stand, Durchfluß, Volumen und Temperatur\nbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-                sowie pneumatische und elektrische Meßwert-\nliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\numformung und -Übertragung,\n§9\ne) Steuerungstechnik, insbesondere Aufbau und\nWirkungsweise zeitgeführter und prozeßabhängi-\nAbschlußprüfung                                ger Ablaufsteuerungen,\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der         f) Regelungstechnik, insbesondere Eigenschaften\nAnlage zu § 5 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse             von Regelstrecken, Aufbau und Wirkungsweise","246                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nvon Stellgliedern, Stellantrieben und Reglern so-           (6) Die in Absatz 5 genannte Prüfungsdauer kann ins-\nwie Verhalten von Regelkreisen unter Einwirkung         besondere unterschritten werden, soweit die schrift-\nvon Störgrößen;                                          liche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:                          (7) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüf-\na) Berechnungen aus der Elektrotechnik, insbeson-          lings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in\ndere unter Anwendung der Stromkreisgesetze für          einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu er-\nden Gleich- und Wechselstromkreis,                      gänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den\nAusschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat ge-\nb) Berechnungen aus der MSR-Technik, insbeson-             genüber der mündlichen das doppelte Gewicht.\ndere Kraft-, Druck-, Auftriebs-, Bewegungs-,\nDurchfluß-, Volumen-, Wärme- und Temperatur-                (8) Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungs-\nberechnungen, Meßfehler- und Leitungsabgleich-          fach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prü-\nberechnungen sowie Berechnung elektrischer              fungsfächer das doppelte Gewicht.\nund pneumatischer Einheitssignale;\n(9) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fer-\n3. im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:                       tigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der\nKenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\na) Skizzieren eines Werkstücks,\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nb) Skizzieren einer einfachen Schaltung,\nc) Lesen und Ergänzen von Schaltungsunterlagen                                           §10\nsowie von Rohrleitungs- und Instrumentenfließ-\nÜbergangsregelung\nbildern;\n4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                    Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttre-\nWirtschafts- und Sozialkunde.                               ten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen\nVorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Ver-\nDie Fragen und Aufgaben sollen auch praxisbezogene             tragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vor-\nFälle berücksichtigen.                                          schriften dieser Verordnung.\n(5) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von folgen-\n§ 11\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\nBerlin-Klausel\n1. im Prüfungsfach\nTechnologie 120 Minuten,                                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\n2. im Prüfungsfach                                              tungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\nTechnische Mathematik 90 Minuten,                           dungsgesetzes auch im Land Berlin.\n3. im Prüfungsfach\n§ 12\nTechnisches Zeichnen 90 Minuten,\nInkrafttreten\n4. im Prüfungsfach\nWirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.                        Diese Verordnung tritt am 1. August 1982 in Kraft.\nBonn, den 18. Februar 1981\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                               247\nAnlage\n(zu§ 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/\nzur Meß- und Regelmechanikerin\nAbschnitt 1: Berufliche Grundbildung\nLfd.           Teil des                                                                     zeitliche Richtwerte\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse             in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes\n2                                           3                                     4\nArbeitsschutz,               a) Unfall- und Gesundheitsgefahren, die insbe-\nUnfallverhütung,                  sondere von Maschinen, von elektrischer Ener-\nUmweltschutz                      gie, von gefährlichen Arbeitsstoffen und von ge-\nund rationelle                    fährlichen Arbeitsstellen ausgehen, erklären\nEnergieverwendung                 und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 4 Nr. 1)                  b) unfallverursachendes menschliches Fehlver-\nhalten beschreiben\nc) einschlägige        Arbeitsschutzvorschriften   in\nGesetzen und Verordnungen nennen und\nbeachten\nd) einschlägige Vorschriften der Träger der\ngesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere\nUnfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nMerkblätter, nennen und beachten\ne) persönliche Schutzausrüstungen zur Ver-\nmeidung von Verletzungen und Berufskrankhei-\nten benutzen\nf) Aufgaben der mit dem Arbeitsschutz und\nder Unfallverhütung im Betrieb befaßten Perso-\nnen beschreiben\ng) Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden\nbeschreiben sowie Maßnahmen der Ersten Hilfe     während des\neinleiten                                        ersten Ausbildungjahres\nzu vermitteln\nh) arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umwelt-\nbelastungen nennen und zu deren Vermeidung\nbeitragen\ni) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Ener-\ngiearten nennen und Möglichkeiten rationeller\nEnergieverwendung im beruflichen Einwir-\nkungs- und Beobachtungsbereich anführen\n2     Kenntnisse des               a) Aufbau des Betriebes und Zusammenwirken\nAusbildungsbetriebes              seiner Abteilungen beschreiben\nsowie der                    b) Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des\narbeitsrechtlichen                Betriebs- und Personalrats sowie Aufgaben der\nRegelungen                        Jugendvertretung beschreiben\n(§ 4 Nr. 2)\nc) Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers,\ninsbesondere die des Auszubildenden, be-\nschreiben sowie einschlägige Regelungen aus\nGesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Be-\ntriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag und\ndem Ausbildungsvertrag nennen und beachten\nd) Bedeutung der Ausbildungsordnung und des\nbetrieblichen Ausbildungsplans erklären","248                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nLfd.          Teil des                                                          zeitliche Richtwerte\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes\n2                                       3                               4\ne) Regelungen über Arbeitszeit, Lohn, Ur-\nlaub, Krankheit und Kündigung nennen und\nbeachten\n3    Be- und Verarbeiten\nvon Werkstoffen\n(§ 4 Nr. 3)\n3.1  Messen und Prüfen        a) Zeichnungen von Werkstücken lesen\n(§ 4 Nr. 3 Buchstabe a)\nb) Handskizzen von Werkstücken anfertigen\nc) Meß- und Prüfzeuge entsprechend der gefor-\nderten Meßgenauigkeit auswählen\nd) Längen an Werkstücken mit Strichmeßzeug,\nMeßschieber und Meßschraube messen, Län-\ngenmaße auf Einhaltung der Toleranz prüfen\ne) Winkel an Werkstücken mit Winkelmesser\nund Winkellehren messen und prüfen                        4\nf) Flächen nach dem Lichtspaltverfahren auf\nEbenheit und Formgenauigkeit prüfen\ng) Meß- und Prüfzeuge handhaben und pflegen\nh) Ursachen von Meßfehlern erklären\ni) Werkstücke und Halbzeuge nach Zeichnung\nanreißen und körnen\n3.2  Spanen, Schneiden        a) Eigenschaften und Normbezeichnung von\nund Biegen                   gebräuchlichen Werkstoffen, insbesondere von\n(§ 4 Nr. 3 Buchstabe b)      Baustählen, Nichteisenmetallen und Kunststof-\nfen, nennen und ihre Anwendung beschreiben\nb) Einfluß der Winkel des Schneidkeils auf den\nSpanvorgang erklären\nc) Werkzeuge entsprechend dem zu bearbei-\ntenden Werkstoff sowie der angestrebten Form\nund Oberflächengüte auswählen\nd) Feilen:\naa) Werkstücke aus verschiedenen Werk-\nstoffen bis zum Genauigkeitsgrad mittel\nund bis zur Oberflächengüte Schlichten\neben-, parallel- und winkligfeilen\nbb) Rundungen und Durchbrüche formgerecht\nfeilen\ncc) Werkstücke entgraten und Kanten brechen\ne) Werkstücke von Hand sägen\nf) Gefahren an laufenden Maschinen erklären so-             13\nwie Maschinenschutzvorrichtungen und per-\nsönliche Schutzausrüstungen benutzen","Nr. 1O - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                             249\nLfd.          Teil des                                                                   zeitliche Richtwerte\nNr.                                      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse           in Wochen\nAusbildungsberufsbildes\n2                                            3                                   4\ng) Bohren und Senken:\naa) Werkstücke spannen\nbb) Drehzahlen ermitteln und einstellen\ncc) mit Stand- und Handbohrmaschinen\nbohren und senken\ndd) Bohrer scharfschleifen\nh) Innen- und Außengewinde von Hand schneiden\ni) Drehen:\naa) eine Drehmaschine bedienen, insbe-\nsondere Drehzahlen einstellen\nbb) Werkstücke in Futter und Spannzange\nspannen\ncc) Werkstücke bis zum Genauigkeitsgrad\nmittel und bis zur Oberflächengüte\nSchlichten langdrehen und plandrehen\ndd) Werkstücke abstechdrehen, einstech-\ndrehen und bohren\nee) Kühlschmierstoffe verwenden\nk) Bleche mit Scheren schneiden und mit\nLochwerkzeugen lochen, den Scherschneid-\nvorgang und die Anwendung von Messer- und\nSchneidwerkzeugen erklären\nI) Bleche und Flachprofile im Schraubstock\nund mit Biegevorrichtungen kaltbiegen sowie\nauf der Richtplatte kaltrichten, das Werkstoff-\nverhalten beim Biegen und Richten beschrei-\nben\nm) Werkzeuge instandhalten, insbesondere zur\nVermeidung von Unfällen\n3.3  Fügen                        a) Normbezeichnung             von      gebräuchlichen\n(§ 4 Nr. 3 Buchstabe c)           Schrauben, Muttern, Scheiben und Siche-\nrungselementen nennen und ihre Anwendung\nbeschreiben sowie Unterschiede zwischen Ge-\nwindearten nennen\nb) Schraubverbindungen herstellen und sichern\nc) Klebeverbindungen zwischen gleich- und ver-\nschiedenartigen Werkstoffen unter Beachtung\nder Gebrauchsanweisungen herstellen\nd) Lote, Flußmittel und Lötwerkzeuge auswählen,                    4\nWerkstücke zum Löten vorbereiten, Gefahren\nder Lötwerkzeuge und Flußmittel erklären\ne) Werkstücke verzinnen und weichlöten\nf) Werkstücke aus Stahl und Kupferhartlöten","250                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nLfd.          Teil des                                                            zeitliche Richtwerte\nNr.   Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         in Wochen\n1               2                                       3                                 4\n4    Zurichten und            a) Rohrleitungszeichnungen lesen\nVerlegen von             b) Rohrleitungen bis Nennweite 15 zurichten\nRohr- und\nund verlegen, insbesondere\nSchlauchleitungen            aa) Rohre aus unterschiedlichen Werkstoffen\n(§ 4 Nr. 4)\nmit Sägen und Rohrschneidern trennen\nbb) Rohre unter Verwendung von Füllstoffen\nsowie mit Biegevorrichtungen kaltbiegen\nund warmbiegen\ncc) Rohre durch Verschrauben, Flanschen und\nLöten verbinden                                       5\ndd) Rohrverteilungen mit T-Stücken und Win-\nkeln herstellen\nee) Rohrleitungen verlegen und befestigen\nff) Schlauchleitungen verlegen, verbinden\nund anschließen\ngg) Rohr- und Schlauchleitungen auf Dichtheit\nprüfen\n5    Be- und Verarbeiten\nvon elektrischen\nLeitungen\nund von Bauteilen\n(§ 4 Nr. 5)\n5.1  Zurichten und Verlegen   a) Farbkennzeichnung, Normbezeichnung und\nelektrischer Leitungen       Verwendung ein- und mehradriger isolierter Lei-\n(§ 4 Nr. 5 Buchstabe a)      tungen erklären\nb) Leitungen zuschneiden, absetzen, abisolieren\nund verzinnen sowie Ösen biegen\nc) Kabelschuhe und andere Anschlußteile durch\nLöten, Quetschen und Klemmen anbringen\nd) Steck-, Klemm- und Lötverbindungen her-\nstellen, ihre Anwendung erklären sowie Lot und\nFlußmittel für Lötverbindungen angeben\ne) Leitungen\naa) in Kabelbetten, Kabelkanälen und Ringen\nverlegen\nbb) mit Bändern und Schellen befestigen\ncc) in Geräte einführen und abdichten\ndd) nach Schalt- und Verdrahtungsplänen an-\nschließen                                           10\nf) Durchgang und Isolation von Leitungen prüfen\ng) Anschluß von Schutzleitern prüfen\nh) einschlägige Bestimmungen über Beschaffen-\nheit und Verlegung von Leitungen nennen und\nbeachten","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                              251\nLfd.          Teil des                                                                    zeitliche Richtwerte\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse           in Wochen\n2                                             3                                   4\n5.2  zusammenbauen                a) Kennzeichnung von elektrischen Bauteilen,\nelektrischer und                  insbesondere von Widerständen, Kondensato-\nmechanischer Bauteile             ren und elektromechanischen Bauteilen, erklä-\n(§ 4 Nr. 5 Buchstabe b)           ren\nb) Widerstände und andere Bauteile durch\nAblängen, Biegen und Verzinnen sowie durch\nAnbringen von Isolierungen zum Einbau vorbe-\nreiten\nc) Lötösenleisten, Raster- und Leiterplatten\nnach Anordnungsplänen mit Bauteilen bestük·\nken und Bauteile einlöten\nd) Geräte oder Baugruppen aus mechanischen\nund elektrischen Bauteilen sowie aus Leiter-\nplatten zusammenbauen\ne) nach Verdrahtungs- und Stromlaufplänen mit\nein- und mehradrigen Leitungen verdrahten\nf) Stromwege mit Durchgangs- und Leitungs-\nprüfern prüfen\n6    Aufbauen und Prüfen          a) Schaltzeichen sowie Schalt-, Verdrahtungs-\nelektrischer                      und Anordnungspläne lesen\nSchaltungen\nb) Handskizzen von Schaltungen anfertigen\n(§ 4 Nr. 6)\nc) Daten elektrischer Bauteile             anhand   von\nDatenblättern feststellen\nd) Installationsschaltungen, insbesondere Lam-\npen-Schaltungen unter Berücksichtigung der\nSchutzmaßnahmen aufbauen, prüfen und inbe-\ntriebsetzen sowie Fehler suchen und beseitigen\ne) Reihen- und Parallelschaltungen aufbauen\nsowie ihre Spannungs-, Strom- und Wider-\nstandswerte berechnen und messen\nf) elektrische Eigenschaften ohmscher sowie\ntemperatur-, licht- und spannungsabhängiger\nWiderstände durch Messung und aus Daten-\n10\nblättern ermitteln, insbesondere Kennlinien auf-\nnehmen und grafisch darstellen\ng) Spannungs- und Stromwerte von Kondensato-\nren, Spulen und Widerständen beim Ein- und\nAusschalten untersuchen\nh) elektrische Bauteile prüfen\ni) Steuerschaltungen mit Relais aufbauen, prüfen\nund inbetriebsetzen sowie Fehler suchen und\nbeseitigen\nk) Wirkungsweise von Relaisschaltungen anhand\nvon Relaisdiagrammen erklären\n1) Gefahren durch Berührungsspannung und\nLichtbogen erklären sowie einschlägige Be-\nstimmungen         über Schutzmaßnahmen und\nSpannungsfreischaltung nennen und beachten","252                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nLfd.           Teil des                 zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      zeitliche Richtwerte\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                                                                  in Wochen\n2                                           3                                   4\n7      Messen                       a) gesetzliche Maßeinheiten elektrischer Größen\nelektrischer Größen               anwenden\n(§ 4 Nr. 7)\nb) analoge und digitale Meßgeräte nach Meß-\naufgabe, Meßbereich, Güteklasse und Innen-\nwiderstand auswählen und handhaben\nc) Meßschaltungen aufbauen, Spannung und\nStrom im Gleich- und Wechselstromkreis mes-\nsen\nd) Widerstand, Leistung und Arbeit im Gleich-\nstromkreis aus Meßergebnissen berechnen\ne) Widerstände mit einer Meßbrücke messen                          6\nf) Meßgeräte unter Beachtung von Mehrfach-\nskalen, nichtlinearer Skalen und der Parallaxe\nablesen\ng) Fehler auf Grund der Güteklasse des Meß-\ngerätes berechnen\nh) Fehler auf Grund der Meßschaltungen ab-\nschätzen\ni) Maximalfehler der aus mehreren Meßer-\ngebnissen errechneten Werte abschätzen\nk) Meßgeräte pflegen\nAbschnitt II: Berufliche Fachbildung\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.           Teil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbil-      im letzten\ndungsjahr        Ausbil-\ndungs-\n2          3      halbjahr\n1                2                                           3                                   4\n1      die in § 4 Nr. 1 und 2            die in Abschnitt I lfd. Nr. 1 und 2, Spalte 3  während der gesamten\nund    aufgeführten Teile                aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse       beruflichen Fachbildung\n2      des Ausbildungs-                                                                 zu vermitteln\nberufsbildes\n3      Messen verfahrens-\ntechnischer Größen\nsowie Aufbauen\nund Prüfen von\nMeßeinrichtungen\n(§ 4 Nr. 8)\n3.1    Meßverfahren mit              a) Bildzeichen der MSR-Technik, elektrische und\ndirekter Ausgabe                  pneumatische Schaltpläne, Verdrahtungs-,\n(§ 4 Nr. 8 Buchstabe a)           Anordnungs- sowie Installationspläne lesen","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                                                 253\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.         Teil des\nNr.  Ausbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse              im Ausbil-                 im letzten\ndungsjahr                   Ausbil-\n1 - - - - - - - . - - - - - - - - 1 dungs-\n2                  3         halbjahr\n2                                           3                                                    4\nb) gesetzliche Maßeinheiten          verfahrenstechni-\nscher Größen anwenden\nc) Meßergebnisse und Meßbedingungen proto-\nkollieren\nd) Druckmessungen:\naa) Einrichtungen zum Messen des Druckes\nund des Differenzdruckes von Gasen\nmit flüssigkeitsgefüllten und mit feder-\nelastischen Druckmeßgeräten aufbauen\nund inbetriebsetzen sowie Druck und\nDifferenzdruck messen\nbb) Einrichtungen zum Messen des Druckes\nund des Differenzdruckes von Flüssigkei-\nten mit federelastischen Druckmeßgeräten\naufbauen und inbetriebsetzen sowie Druck\nund Differenzdruck messen\ncc) Einfluß der Entnahmestelle auf die Ge-\nnauigkeit der Messungen beschreiben\ndd) Unterschied        zwischen     Absolutdruck-\nmessungen und Überdruckmessungen\nerklären\ne) Standmessungen:\naa) Stand von Flüssigkeiten mit Meßlatte,\nSchauglas und Schwimmer messen\nbb) Einfluß von Dichte und Temperatur der\nFlüssigkeit auf die Genauigkeit der Mes-\nsungen beschreiben\nf) Volumenmessungen:\naa) Volumenmeßeinrichtungen mit mechani-\nschen Turbinen- und Verdrängungszäh-               10\nlern aufbauen und inbetriebsetzen sowie\nVolumen messen\nbb) Einfluß von Fremdstoffen im Medium auf\ndie Genauigkeit der Messungen beschrei-\nben\ng) Durchflußmessungen:\naa) eine Durchflußmeßeinrichtung mit Schwe-\nbekörper aufbauen und inbetriebsetzen\nsowie Durchfluß messen\nbb) Einfluß der Dichte des Mediums und\nEinfluß von Fremdstoffen im Medium auf\ndie Genauigkeit der Messungen beschrei-\nben\nh) Temperaturmessungen:\naa) Temperaturen mit Ausdehnungsthermo-\nmetern messen\nbb) Einfluß von Einbaustelle, Wärmeübergang,\nWärmeableitung, Verschmutzung und\nSchutzrohren auf die Genauigkeit und das\nZeitverhalten der Temperaturmeßeinrich-\ntungen beschreiben\ni) Meßfehler abschätzen\nk) Meßverfahren und ihre Anwendung erklären","254                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse         im Ausbil-       im letzten\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\ndungsjahr         Ausbil-\n,___ _ _ _ ____, dungs-\n2          3      halbjahr\n2                                       3                                        4\n1) Montagefehler in den            Meßeinrichtungen\nsuchen und beseitigen\nm) Störungen in den Meßeinrichtungen infolge\nmechanischer, chemischer und thermischer\nEinwirkungen des Produktes auf den Meßfühler,\ninsbesondere infolge von Ablagerungen, Ver-\nschmutzungen, Korrosion und Erosion, be-\nschreiben\nn) Höchstdruck und Höchsttemperatur der\nMeßeinrichtung auf Grund der verwendeten\nBauteile angeben und beachten\n3.2   Meßverfahren mit         a) Anzeige- und Registriergeräte mit elektri-\nindirekter Ausgabe           schen und pneumatischen Eingangssignalen\n(§ 4 Nr. 8 Buchstabe b)      handhaben, insbesondere Nullpunkte einstel-\nlen und Skalen auswechseln, sowie Aufbau und\nWirkungsweise der Geräte beschreiben\nb) Meßbereich und Nullpunkt von Meßum-\nformern mit elektrischen Einheitssignalen in\nZwei- und Vierleitertechnik einstellen sowie Auf-\nbau und Wirkungsweise der Meßumformer be-\nschreiben\nc) Druckmessungen:\naa) Einrichtungen zum Messen von Druck und\nDifferenzdruck mit Meßumformern und\nAusgabegeräten aufbauen und inbetrieb-\nsetzen sowie Druck und Differenzdruck\nmessen\nbb) Nullpunkte unter Betriebsbedingungen\neinstellen\nd) Standmessungen:\naa) Einrichtungen zum Messen des Standes\nvon Flüssigkeiten nach dem Auftriebskör-\nper-, Bodendruck- und Einperlmeßverfah-\nren aufbauen und kalibrieren sowie Flüs-\nsigkeitsstand messen\nbb) Einfluß der Dichte der Flüssigkeiten auf die\nGenauigkeit der Messungen beschreiben\ne) Durchflußmessungen:                                   10\naa) Durchflußmeßeinrichtungen mit Meßblen-\nden und mit Meßumformern aufbauen, Zu-\nsammenhang zwischen Durchfluß und\nWirkdruck durch Vergleichsmessungen\nermitteln und grafisch darstellen\nbb) Durchfluß mit radizierenden Meßgeräten\nmessen\ncc) Volumen durch Integration des Durch-\nflusses messen\ndd) unterschiedliche         Blendenanordnungen\nund Druckentnahmestellen bei Gasen,\nFlüssigkeiten und Dämpfen erklären","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                              255\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nUd.          Teil des\nNr.                                    zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                      im letzten\nAusbildungsberufsbildes                                                            im Ausbil-\ndungsjahr        Ausbil-\ndungs-\n2         3      halbjahr\n2                                           3                                     4\nee) Einfluß der Korrosion der Meßblende und\nEinfluß der Fremdstoffe im Medium auf die\nGenauigkeit der Messungen beschreiben\nf) Temperaturmessungen:\naa) Thermoelemente anfertigen\nbb) Temperaturmeßeinrichtungen mit Thermo-\nelementen und Ausgleichsleitungen, mit\nThermostat oder Kompensationsdose so-\nwie mit Meßumformer oder Meßinstrument\naufbauen und inbetriebsetzen sowie Tem-\nperatur messen\ncc) Temperatur mit Thermoelementen und\nKompensatoren messen\ndd) Temperaturmeßeinrichtungen mit dem\nMeßwiderstand Pt 100 in Zwei- und Mehr-\nleiterschaltung mit Meßumformer oder\nMeßinstrument aufbauen und inbetrieb-\nsetzen sowie Temperatur messen\ng) Maximalfehler von Meßeinrichtungen mit\nFühlern, Meßumformern und Ausgabegeräten\nabschätzen\nh) Montagefehler und Störungen suchen und\nbeseitigen\n3.3   spezielle                    a) Stand von Flüssigkeiten mit induktiven oder\nMeßverfahren und                 kapazitiven Meßgeräten messen\nVersorgungssysteme\nb) Kraft und Gewicht mit Waagen              und   mit\n(§ 4 Nr. 8 Buchstabe c)\nKraftmeßdosen messen\nc) Drehzahl messen\nd) elektrische     Leitfähigkeit   von   Flüssigkeiten\nmessen\ne) pH-Wert von Flüssigkeiten messen                              10\nf) Feuchte von Gasen messen\ng) Temperatur mit Strahlungspyrometern messen\nh) Systeme zur Versorgung von elektrischen\nund pneumatischen MSR-Geräten mit Hilfs-\nenergie prüfen\ni) Fehler in den Versorgungssystemen suchen\nund beseitigen\n4     Aufbauen und Prüfen\nvon Steuer- und\nRegeleinrichtungen\n(§ 4 Nr. 9)","256                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                        im letzten\nim Ausbil-\ndungsjahr        Ausbil-\ndungs-\n2         3      halbjahr\n2                                       3                                      4\n4.1    Stellgeräte und          a) Aufbau und Wirkungsweise von               Stellglie-\nSteuerketten                 dern für strömende Stoffe erklären\n(§ 4 Nr. 9 Buchstabe a)\nb) Aufbau und Wirkungsweise von Stellan-\ntrieben mit elektrischer, pneumatischer und hy-\ndraulischer Hilfsenergie erklären\nc) Stellgeräte zusammenbauen\nd) Wirkungsrichtung des Stellgerätes nach si-\ncherheitstechnischen Gesichtspunkten ein-\nstellen\ne) den Arbeitsbereich des Stellgerätes einstellen\nf) Aufgabe des Stellungsreglers beschreiben\ng) pneumatische Stellgeräte mit Stellungsregler\noder elektrische Stellgeräte justieren\nh) Auswirkung der Hysterese auf die Stellge-              6\nnauigkeit sowie Auswirkungen von Undichthei-\nten, falschem Werkstoff und unzureichendem\nSchließdruck erklären\ni) Fehler an Stellgeräten suchen und beseiti-\ngen\nk) Wirkungsweise und Anwendung von                 Leit-\ngeräten erklären\n1) einfache      Steuerketten      mit  Stellgeräten,\nEinstellern, Strecken und Meßeinrichtungen\naufbauen\nm) Stoffströme durch Steuerketten beeinflus-\nsen sowie Zusammenhang zwischen Stell-,\nStör- und Ausgangsgrößen aufnehmen\n4.2    Regler und Regelkreise   a) Unterschied zwischen Steuern und Regeln\n(§ 4 Nr. 9 Buchstabe b)      erklären\nb) einfache Regelkreise mit Zweipunktreglern\nohne Hilfsenergie aufbauen und inbetriebset-\nzen\nc) Aufbau und Wirkungsweise von elektri-\nschen und pneumatischen P-Reglern erklären\nd) Nullpunkte, P-Bereich und Wirkungsrichtung\neinstellen\ne) einfache Regelkreise mit P-Regler für die              7\nRegelgrößen Druck, Durchfluß, Stand und Tem-\nperatur aufbauen\nf) Regelkreise stoßfrei anfahren\ng) Verhalten der Regelkreise bei Führungs-\nund Störgrößenänderungen beobachten und\nerklären\nh) Montagefehler und Störungen             im   Regel-\nkreis suchen und beseitigen\ni) Signalflußpläne von MSR-Einrichtungen lesen","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                                  257\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nUd.          Teil des\nNr.  Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                         im letzten\nim Ausbil-\ndungsjahr        Ausbil-\ndungs-\n2          3      halbjahr\n2                                            3                                        4\nk) Kennlinien sowie Stell- und Störüber-\ngangsverhalten von Regelstrecken mit und oh-\nne Ausgleich meßtechnisch ermitteln und gra-\nfisch darstellen\n1) Kenngrößen der Regelstrecken bestimmen\nm) Aufbau und Wirkungsweise elektrischer und\npneumatischer P-, PI- und PID-Regler beschrei-\nben\nn) Nullpunkte        und      Parameter    elektrischer\nund pneumatischer Regler einstellen\no) Übergangsverhalten und Kennlinien                von\nRegeleinrichtungen aufnehmen\np) Kenngrößen         der    Regeleinrichtungen     be-\nstimmen                                                         16\nq) Regeleinrichtungen an Regelstrecken mon-\ntieren\nr) Zusammenwirken von Regeleinrichtung und\nRegelstrecke beschreiben\ns) Regelkreise        anfahren,     von    Handbetrieb\nauf Automatik und von Automatik auf Handbe-\ntrieb schalten, Regelkreise abstellen\nt) Regelparameter mit einer Einstellregel er-\nmitteln sowie Regler an die Regelstrecke an-\npassen\nu) das Ausregeln          von     Störgrößeneinflüssen\nbeobachten\nv) Montagefehler und Störungen              in   Regel-\nkreisen suchen und beseitigen\n4.3   Grenzüberwachungs-           a) Signaleinrichtungen mit Erstwert- und Neu-\neinrichtungen                     wertmeldung aufbauen\n(§ 4 Nr. 9 Buchstabe c)\nb) Grenzsignalgeber montieren und prüfen\nc) Signaleinrichtungen mit Grenzsignalgebern,\nHör- und Sichtmeldern sowie mit Steuereinrich-\ntungen verbinden\n5\nd) Fehler in den Signaleinrichtungen suchen\nund beseitigen\ne) Bedeutung der Ruhe- und Arbeitsstrom-\nschaltung für die Sicherheit von Anlagen erklä-\nren\n5     Beachten der                 a) Gefahren        an    produktführenden       Meßlei-\nSicherheitsvorschriften           tungen und Meßgeräten, die insbesondere von\nfür verfahrens-                                                                      während der\nDruck und Temperatur sowie von giftigen, ät-\ngesamten beruflichen\ntechnische Anlagen                zenden, brennbaren und explosiven Stoffen\n(§ 4 Nr. 10)                                                                         Fachbildung\nausgehen, erklären\nzu vermitteln\nb) Kennzeichnung von Rohrleitungen erklären","258                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse                       im letzten\nim Ausbil-\ndungsjahr        Ausbil-\ndungs-\n2          3      halbjahr\n2                                        3                                     4\nc) einschlägige Unfallverhütungs- und Sicher-\nheitsvorschriften für Arbeiten an produktführen-\nden Leitungen und Geräten nennen und beach-\nten\nd) einschlägige Sicherheitsvorschriften der Ver-\nordnung über elektrische Anlagen in explo-\nsionsgefährdeten Räumen, insbesondere Vor-\nschriften über Inbetriebnahme, Änderung und\nInstandsetzung von elektrischen Betriebsmit-\nteln, nennen und beachten\ne) einschlägige Bestimmungen über Errichten\nund Betrieb elektrischer Anlagen in explosions-\ngefährdeten Bereichen nennen und beachten\nf) Gefahren der Zündquellen erklären\ng) Zündschutzarten erklären sowie einschlä-\ngige Bestimmungen über Eigensicherheit,\nÜberdruckkapselung, Druckfeste Kapselung\nund Erhöhte Sicherheit nennen und beachten\nh) Schutzarten       für   elektrische   Betriebsmittel\nerklären\n6      Montieren von            a) Materialien, Bauteile und Geräte nach Stück-\nMeß-, Steuer- und            liste zusammenstellen\nRegeleinrichtungen\nb) Halterungen anfertigen\nin Meßwarte\nund Betrieb              c) Ausschnitte in Meßtafeln herstellen\n(§ 4 Nr. 11)             d) MSR-Geräte          einschließlich    explosionsge-\nschützter Geräte nach ausführlichen Montage-\nvorschriften einbauen\ne) elektrische oder pneumatische Leitungen\nnach ausführlichen Plänen und Anweisungen\nunter Beachtung der einschlägigen Bestim-\nmungen sowie der Unfallverhütungsvorschrif-\nten verlegen, auf Verteilereinrichtungen aufle-\ngen und an Geräte anschließen                       14         12\nf) Anschluß, Durchgang und Isolation von\nelektrischen Leitungen oder Anschluß, Durch-\ngang und Dichtheit von pneumatischen Leitun-\ngen prüfen\ng) Leitungsabgleich durchführen\nh) beim Prüfen und lnbetriebsetzen der mon-\ntierten MSR-Einrichtungen mitwirken\ni) Schaltungsunterlagen sowie Rohrleitungs-\nund Installationspläne lesen\nk) Vorschriften für Gerüste und Leitern sowie\nfür die Arbeit in Gruben und engen Räumen\nnennen und beachten\n1) betriebliche Sicherheitsvorschriften nennen\nund beachten","Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1981                                    259\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.            Teil des\nNr.     Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse          im Ausbil-       im letzten\ndungsjahr         Ausbil-\n1 - - - - ~ - - - - i dungs-\n2          3      halbjahr\n2                                            3                                          4\n7        Aufbauen und Prüfen          a) Wirkungsweise von elektronischen Füh-\nvon Einrichtungen für             lern, insbesondere solcher zur Aufnahme von\ndie Signalerfassung              Weg, Dehnung, Temperatur und Licht, erklären\nund -verarbeitung                sowie Fühler prüfen\n(§ 4 Nr. 12)\nb) schaltungstechnische           Eigenschaften    von\nHalbleiterbauelementen, insbesondere von\nDioden, Transistoren und Thyristoren, erklären\nund prüfen\nc) Wirkungsweise von elektronischen Bau-\ngruppen, insbesondere von Verstärkerschal-\ntungen sowie von Schaltungen zur Spannungs-\nstabilisierung und Konstantstromerzeugung,\nerklären und deren Ein- und Ausgangssignale\nprüfen\nd) einfache schaltungstechnische Eigenschaf-\nten von linearen integrierten Schaltungen, ins-\nbesondere von Operationsverstärkern, erklären\ne) Schaltungen mit Operationsverstärkern, ins-\nbesondere Prinzipschaltungen von Reglern und\nVerstärkern in Meßumformern mit Einheitssig-\nnalausgabe, aufbauen, inbetriebsetzen und\nprüfen, Übergangsverhalten der Regler aufneh-\nmen\nf) Übertragungssysteme mit eingeprägten Strö-\nmen und Übertragungssysteme mit eingepräg-\nten Spannungen prüfen, Fehler suchen und be-\nseitigen                                                           14\ng) Schaltungen mit Fühlern und Verstärkern\nzusammenbauen, inbetriebsetzen sowie Ein-\nund Ausgangssignale prüfen\nh) einfache schaltungstechnische Eigenschaf-\nten digitaler integrierter Schaltungen, insbeson-\ndere von UND-, ODER- und NICHT-Gliedern so-\nwie von Speicher- und Zeitgliedern, erklären\ni) zeitgeführte und prozeßabhängige            Ablauf-\nsteuerungen beschreiben\nk) einfache Ablaufsteuerungen aufbauen              so-\nwie· Fehler suchen und beseitigen\n1) Steuerungen mit elektronischen Stellglie-\ndern, insbesondere mit Thyristoren, inbetrieb-\nsetzen und prüfen\nm) Zählschaltungen für die Verarbeitung elek-\ntrischer Impulse anschließen und prüfen sowie\nFehler suchen und beseitigen\nn) Wirkungsweise von Schaltungen der digita-\nlen MSR-Technik, insbesondere von Digital-\nAnalog-Umsetzern und von Analog-Digital-Um-\nsetzern, erklären und deren Ein- und Ausgangs-\nsignale prüfen\no) elektrische Analog- und Digitalsignale mit\ndem Oszilloskop darstellen und auswerten\ni","260                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil      1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbil-      im letzten\ndungsjahr        Ausbil-\n,___ _~_ __, dungs-\n2         3      halbjahr\n2                                       3                                   4\n8      Instandhalten von        a) Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder ver-\nMeß-, Steuer- und            fahrenstechnischer Anlagen lesen\nRegelanlagen\nb) MSR-Geräte, insbesondere Sicherheits- und\n(§4Nr.13)\nAlarmsysteme, nach Prüfvorschriften auf\neinwandfreies Arbeiten überwachen\nc) Prüfprotokolle anfertigen\nd) Wartungsarbeiten an MSR-Anlagen ausführen,\ninsbesondere Geräte reinigen, Nullpunkte\nnachstellen, Verbrauchsmaterialien ergänzen\nund Verschleißteile auswechseln\ne) beim An- und Abfahren von MSR-Anlagen mit-                             26\nwirken\nf) Störungen in MSR-Anlagen feststellen und\nStörungsursachen suchen\ng) durch Justage und durch Austausch von\nGeräten oder Geräteteilen Störungsursachen\nbeseitigen\nh) MSR-Einrichtungen nach ausführlichen An-\ngaben ändern\ni) Unterlagen entsprechend vorgenommener Ar-\nbeiten ändern und ergänzen"]}