{"id":"bgbl1-1981-1-2","kind":"bgbl1","year":1981,"number":1,"date":"1981-01-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/1#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1981-1-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1981/bgbl1_1981_1.pdf#page=26","order":2,"title":"Verordnung zur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe","law_date":"1981-01-02T00:00:00Z","page":26,"pdf_page":26,"num_pages":7,"content":["26                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nVerordnung\nzur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe\nVom 2. Januar 1981\nAuf Grund des § 13 des Gesetzes über Rechtsbera-\ntung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen\n(Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (BGBI. 1\nS. 689) wird mft Zustimmung des Bundesrates ver-\nordnet:\n§ 1\nVordrucke\n(1 ) Im Bereich der Beratungshilfe werden eingeführt\n1 . für den Antrag natürlicher Personen auf Gewährung\nvon Beratungshilfe der in Anlage 1 bestimmte Vor-\ndruck;\n2. für den Antrag des Rechtsanwalts auf Zahlung einer\nVergütung der in Anlage 2 bestimmte Vordruck.\n(2) Der Rechtsuchende hat sich des nach Absatz 1\nNr. 1 bestimmten Vordrucks zu bedienen, falls der An-\ntrag nicht mündlich gestellt wird. Der Rechtsanwalt hat\nsich für seinen Antrag des nach Absatz 1 Nr. 2 bestimm-\nten Vordrucks zu bedienen.\n§ 2\nÄnderung des Vorblatts\nWerden die Beträge für die kleineren Barbeträge\n(Abschnitt® der Ausfüllhinweise) geändert,.. so kann\ndies berücksichtigt werden, ohne daß es einer Anderung\ndieser Verordnung bedarf.\n§ 3\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Beratungs-\nhilfegesetzes auch im Land Berlin.\n§ 4\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nin Kraft.\nBonn, den 2. Januar 1981\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Januar 1981                                                 27\nVorblatt                                                                                                                      Anlage 1\nVordruck für den Antrag auf Beratungshilfe\nAllgemeine Hinweise\nWozu Beratungshilfe?\nDurch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen.\nDie Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie wird für die\nmeisten Rechtsgebiete gewährt. Genaueres teilen das Amtsgericht oder die Rechtsanwälte mit. Möchte sich der Bürger in\neinem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen, so kommt die Prozeßkostenhilfe in Betracht, über die bei den Gerichten und\nRechtsanwälten weitere Informationen zu erhalten sind.\nWird die Beratungshilfe durch den Rechtsanwalt gewährt, so hat der Rechtsuchende dem Rechtsanwalt eine Gebühr von\n20 DM zu zahlen, die in Notfällen aber erlassen werden kann. Im übrigen trägt die Kosten der Beratungshilfe das Land. Eine\nVereinbarung über eine Vergütung im Bereich der Beratungshilfe wäre nichtig._\nWer erhält Beratungshilfe?\nBeratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung\nerforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Die beabsichtigte\nWahrnehmung seiner Rechte darf nicht mutwillig sein.\nWer gewährt Beratungshilfe?\nDie Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe\nverpflichtet sind. Das Amtsgericht kann die Beratungshilfe gewähren, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft,\neinen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden\nkann.\nWie erhält man Beratungshilfe?\nErforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht\nstellen oder Sie können unmittelbar einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Der Rechts-\nanwalt wird Ihren Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten. Für einen schriftlichen Antrag\nist das anhängende Formular zu benutzen.\nDie Beratungshilfe wird mit Mitteln bezahlt, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Das Gericht muß\ndeshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, daß Sie Ihre\npersönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.\nLesen Sie bitte das Antragsformular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus. Sie finden auf der nächsten\nSeite Hinweise, die Ihnen die Beantwortung der Fragen erleichtern sollen. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten\nhaben, wird Ihnen das Amtsgericht oder Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.\nSollte der Raum im Antragsformular nicht ausreichen, können Sie Angaben auf einem besonderen Blatt machen. Bitte\nweisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.\nDenken Sie bitte daran, die notwendigen Belege beizufügen. Das erübrigt Rückfragen, die das Verfahren verzögern.\nBewußt unrichtige oder unvollständige Angaben können eine Strafverfolgung nach sich ziehen.","28                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil              1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\nAusfüllhinweise                                                              1\n1\n@ Geben Sie bitte kurz an, worüber Sie beraten werden wollen (kurze Angabe des Sachverhalts). Geben Sie gegebenenfalls\n1\n1\nden Namen und die Anschrift Ihres Gegners an.\n1\n@ Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muß.     1\nFragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.                                                                       1\n1\nWenn Sie die an sich mögliche kostenlose Beratung durch einen Verband, dessen Mitglied Sie sind, in Ihrem Fall nicht für\nausreichend halten, begründen Sie dies kurz auf ~inem besonderen Blatt.                                                       1\n1\n© Anzugeben sind als Bruttoeinkommen Einkünfte jeder Art (Lohn, Gehalt, Renten; Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermie-\ntung, Verpachtung, Kapitalvermögen; ferner Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungsför-\n1\n1\nderung). Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug der auf die Einkünfte gezahlten Steuern, Beiträge zur Sozialver-       1\nsicherung und zur Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu sonstigen Versicherungen sowie der Werbungskosten zur Ver-            1\nfügung steht. Maßgebend ist in der Regel der letzte Monat vor der Antragstellung; bei Einkünften aus selbständiger Arbeit\n1\nsowie bei unregelmäßig anfallenden Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinkünfte anzugeben.\n1\nFügen Sie bitte zur Glaubhaftmachung Ihrer Angaben Belege bei, z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers, bei\n1\nSelbständigen den letzten Steuerbescheid.\n1\nDas Einkommen des Ehegatten ist anzugeben, weil er unter Umständen als Unterhaltspflichtiger in wichtigen und dringenden      1\nAngelegenheiten für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aufkommen muß.\n1\n@ Wenn Sie eine besondere Belastung (z. 8. Aufwendungen wegen Körperbehinderung, hohe Unterhaltsleistungen) geltend\nel\nmachen, geben Sie bitte unter@den Monatsbetrag an, der von Ihren Einkünften abgesetzt werden soll.                 '      !1\n~I\nErläutern Sie Ihre Angabe wenn nötig auf einem besonderen Blatt. Im Einzelfall können auch hohe Zahlungsverpflichtungen\neine besondere Belastung sein. Bitte geben Sie an, wofür, seit wann und bis wann die Verpflichtung besteht.\ni1\n}1\nBesonders hohe Mietkosten oder monatliche Zahlungsverpflichtungen für das Familienheim können im Einzelfall vom\nGericht als besondere Belastung anerkannt werden. Bitte geben Sie diese Zahlungen vorsorglich an, wenn sie ein Fünftel\n~I\n;2  1\n~,,,\nIhres monatlichen Nettoeinkommens übersteigen.\n~I\n® Wenn Sie für Angehörige sorgen müssen, wird dies bei der Bewilligung der Beratungshilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es\nin Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt gewähren· und ob diese eigene Einkünfte haben.\n~I\n® Vermögen sind Grundvermögen, Eigentumswohnungen, Ersparnisse jeder Art, Bausparguthaben, Wertpapiere und sonstige         ~I\nwertvolle Gegenstände. Beratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese     ~I\naber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage (Ausbildung, Berufsausübung, Wohnung, Hausstand) oder einer\nangemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögenswerte sind zum Beispiel:\nll\n1\nGegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden;                                        1\nein kleines Hausgrundstück (Familienheim);                                                                                1\nein angemessener Hausrat;                                                                                                 1\nkleinere Barbeträge oder Geldwerte; Beträge bis insgesamt 4 000 DM für den Antragsteller zuzüglich 400 DM für jede        1\nPerson, der er Unterhalt gewährt, sind in der Regel als ein solcher kleinerer Barbetrag oder Geldwert anzusehen.          1\nSollte der Einsatz öder die Verwertung eines anderen Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine Härte bedeuten,      1\nerläutern Sie dies bitte auf einem besonderen Blatt.                                                                          1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1\n1","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Januar 1981                                                                29\nStempel des Rechtsanwalts\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\n1                                                                 7            1 Eingangsstempel des Amtsgerichts\nAn das\nAmtsgericht\nL  Postleitzahl, Ort                                              _J\nAntragsteller     (Name, Vorname, ggf. Geburtsname)                                 Beruf                                              Geburtsjahr\nAnschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)                                                                 Telefonisch erreichbar unter Nummer\nEs wird Beratungshilfe in folgender Angelegenheit beantragt:\n@\nEine Rechtsschutzversicherung tritt für den vorliegenden Fall nicht ein.\n@   Antragsteller ist nicht Mitglied einer Organisation oder eines Vereins, von dem er im gegebenen Fall kostenlose Beratung\noder Vertretung beanspruchen kann.\nBezieht Antragsteller vom Sozialamt laufende Leistungen\nzum Lebensunterhalt?                                            •  Nein            •    Ja, den letzten Bewilligungsbescheid füge ich bei.\n(In diesem Fall sind Angaben zu   ©  bis (D nicht erforderlich.)\n©   Antragsteller hat ein monatliches Bruttoeinkommen                                                                        von DM ................................ .\nAntragsteller hat ein monatliches Nettoeinkommen                                                                         von DM ................................ .\nDer mit dem Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte\nhat ein monatliches Nettoeinkommen                                                                                       von DM ................................ .\n@   Antragsteller macht b,s3sondere Belastungen geltend.               Nein                 Ja, in diesem Fall bitte Angaben auf der Rückseite unter@\n®   Antragsteller gewährt Unterhalt an: Ehegatten                   •  Nein\ngeschiedenen\nEhegatten\n•  Nein\nKinder            •  Nein\nZahl der Kinder: ............................... .\nEltern oder\nGroßeltern\n•  Nein\nZahl dieser Personen: ............................... .\nDie Personen, denen Antragsteller Unterhalt gewährt,                                     Ja, in diesem Fall bitte Angaben auf der Rückseite unter@\nNein\nhaben eigenes Einkommen.\nAntragsteller hat Vermögen.\n®                                                                      Nein                  Ja, in diesem Fall bitte Angaben auf der Rückseite unter   0","30                                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nJ?_El_~S)_rl_9_erE:_E3E::la?tung<-:ri, die J'\\ntragstell~r_geJ_tend macht\n@                                                                          Grund                                                                Monatlicher Betrag in DM\n·--------------\nPersonen, denen der A~t!agsteller Unter~a!!.Q~~ährt und die eigenes Einkommen haben\n®                                        Name, Vorname                                                     Familienverhältnis                    Monatl. Nettoeink. in Drvl\nVermögen des Antragstellers                                                                                                             Verkehrswert oder Guthabenbetrag\n©   Grundvermögen                                      Bezeichnung nach Lage, Größe, Nutzungsart\nn       Nein\nn       Ja\nBank-, Spar-, Bauspar-                             Bezeichnung der Bank, Sparkasse oder des sonstigen Kreditinstituts.\nguthabel'l, Wertpapiere                            Bei auszahlbarem Bausparguthaben bitte darlegen, ob es alsbald\nfür ein Familienheim des Antragstellers verwendet wird.\nn       Nein\nn       Ja\nSonstige Vermögenswerte                           Bezeichnung des Gegenstandes\n(einschließlich Bargeld);\nHaushalt, Kleidung, Berufs-\ngegenstände, soweit nicht\nLuxus, bleiben außer\nBetracht\nVerbindlichkeiten         (bitte nur ausfüllen, wenn Vermögenswerte angegeben)                                                                  Restbetrag in DM\nArt der Verbindlichkeit, Bezeichnung des Gläubigers, Verwendungszweck\nIn der Angelegenheit, für die ich Beratungshilfe beantrage,                               Belege zu folgenden Angaben haben vorgelegen:\nist mir bisher Beratungshilfe weder gewährt noch durch das\nAmtsgericht versagt worden.                                                              D      Bewilligungsbescheid für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt\nIch versichere, daß meine Angaben vollständig und wahr sind.\nD      Einkünfte\nD       Sonstiges:\nOrt, Datum                                                                                Ort, Datum\n(Unterschrift des Antragstellers/gesetzlichen Vertreters)                                 (Unterschrift des Rechtspflegers/Rechtsanwalts)","Nr. 1 - Tag               qer Ausgabe:                      Bonn, den 3. Januar 1981                                                                                                                 31\nAntragsteller\n(Stempel des Rechtsanwalts)\nAnlage 2\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\n(Berechtigungsschein)\nAngabe der Bankverbindung\n1                                                                                                                                             , Eingangsstempel des Amtsgerichts\n7\nAn das Amtsgericht .................................................\nBitte zweifach einreichen\nL_ Postleitzahl, Ort                                                                                               .J                            Stark umrandetes Feld nicht ausfüllen\nIch habe Beratungshilfe gewährt Herrn/Frau                                                                                                                                                        in der Zeit vom/am\nAnschrift (Straße. Hausnummer. Postleitzahl, Ort)\nIch beantrage, nachstehend berechnete Gebühren und Auslagen festzusetzen, deren Entstehung ich versichere.\nD          Berechtigungsschein ist beigefügt.\nD          Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe ist beigefügt.\n•          Über die in § 8 Abs. 1 Beratungshilfegesetz bestimmte Gebühr hinaus habe ich Zahlungen\nvon einem Dritten erhalten in Höhe                                                                                                                                                                                    von DM .............................. .\nD          Als Erstattungspflichtiger (§ 9 BeratungshilfeG) kommt in Betracht: ......................... ,. ............................................................. ,........................... .\nD          Die Beratung ist in ein gerichtliches/behördliches Verfahren in meinem Mandat übergegangen bei\n1... ~~~i·~·~'.~~~~.~~.d~   ........................................... '' ''''.'' .................. '' .. l.. -~~.'.' ......................... ' ....... ' .......... ' ... ' ... ' ... ' ........ ' .. ' .. ' .. .1.. ~~t.~~~~'.~.~~~. . . . . . '. . . . . . . . . . . ..\n(Ort, Datum)                                                                                                                                          (Rechtsanwalt)\nKostenberechnung                                                                                                                                     Betrag                                                             Festzusetzen auf\n1) Gebühr gern. § 132 Abs. 1 BRAGO (Rat, Auskunft)\n2) Gebühr gern. § 132 Abs. 2 BRAGO (Tätigkeit gern. § 118 BRAGO)\n3) Gebühr gern. § 132 Abs. 3 BRAGO (Vergleich, Erledigung)\n4) Post-, Telegraphen-, Fernsprech- und Fernschreibgebühren\n(§§ 26, 126, 133 BRAGO)\na) Einzelberechnung\nb) Pauschsatz\n5) Schreibauslagen (§§ 27, 126, 133 BRAGO)\n6) .............. ,................................... ,....................................................................................\nSumme\nUmsatzsteuer (§ 25 Abs. 2 BRAGO)\nSumme\nabzüglich Zahlungen gern. § 9 Beratungshilfegesetz\nZu zahlender Betrag","32                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 358. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. November 1980,\nist im Bundesanzeiger Nr. 238 vom 20. Dezember 1980 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 238 vom 20. Dezember 1980 kann zum Preis von 2,75 DM\n(2, 15 DM + 0,60 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}