{"id":"bgbl1-1980-79-16","kind":"bgbl1","year":1980,"number":79,"date":"1980-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/79#page=55","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-79-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_79.pdf#page=55","order":16,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2355,"pdf_page":55,"num_pages":2,"content":["Nr. 79 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1980                                                       2355\nTag                                                                  in halt                                                             Seite\n10. 12. 80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Nationalen Wiederaufbaus der Republik Nicaragua über Finanzielle\nZusammenarbeit .................................................................. • • • • • •                                1528\n10. 12. 80       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Inter-\nnationalen Seeverkehrs ............................................................. • • • • •                               1530\n10. 12. 80       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot .................................. .                                 1530\n11. 12. 80       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Budapester Vertrags über die internationale\nAnerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren ....                                     1531\n12. 12. 80       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Vertrags über die gegen-\nseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-\nsachen ................................................................. ; .............. .                                  1531\n12. 12. 80       Bekanntmachung zu dem Artikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und\nGrundfreiheiten ......................................................................... .                                  1532\n15. 12. 80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Demokratischen Republik Sudan über Finanzielle Zusammenarbeit ....... .                                    1532\n15. 12. 80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Präsidenten der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit ...... .                                   1534\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 % .\n. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                         Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                 Bundesanzeiger                          lnkraft-\nNr.            vom                     tretens\n5. 12. 80       Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung\nüber die Festsetzung von Preisen für Zündwaren                                     235         17. 12.80                  1.   1. 81\n612-10-3\n12. 12. 80       Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zollta-\nrifs (Nr. 12/80 - Effektivpreise ab 1. November 1980\nfür Antidumpingzölle auf bestimmte EGKS-Waren)                                     237         19. 12.80                20. 12. 80\n613-2-1\n8. 12. 80       Verordnung über die Verlängerung der Frist für den\nBezug des Kurzarbeitergeldes                                                       237         19. 12. 80                 1.   1. 81\nneu: 810-1-29\n. 12. 12. 80       Verordnung Nr. 21 /80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                 237         19. 12.80                  1. 1. 81\n9500-4-6-4\n15. 12. 80       Verordnung Nr. 22/80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                 237         19. 12.80                  1. 1. 81\n9500-4-6-4","2356                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen vergttent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlagenband: 5,60 DM (4,80 DM zuzüglich\n-,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6, 10 DM.                     Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steu-\ne~satz beträgt 6,5 %.                                                                              Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nHinweis\nDer Jahrgang 1980 des Bundesgesetzblattes Teil 1                               zu Nr. 79: die Anlagen I bis IV zur Dritten Verordnung\numfaßt die Ausgaben 1 bis 79 und endet mit der Seite                                                 zum Waffengesetz.\n2356.\nBeigelegt wurden dem Bundesgesetzblatt Teil 1\nAls Anlagenbände*) zum Bundesgesetzblatt Teil 1                                topographische ~arten*). zu Verordnungen über die\nwurden ausgegeben:                                                                 Festsetzung des Lärmschutzbereichs folgender Mili-\ntärflugplätze:\nzu Nr. 25: die Anlage zur Zweiten Verordnung zur Än-\nderung der Verordnung über Analysemetho-                         zu Nr. 4: Wildenrath,\nden für die amtliche Untersuchung von Fut-\nzu Nr. 39: Hopsten,\ntermitteln und Vormischungen,\nzu Nr. 75: Husum.\nzu Nr. 42: die Anhänge I und II der Verordnung über ge-\nfährliche Arbeitsstoffe,\nFerner wurde beigefügt:\nzu Nr. 47: die Anlagen 1 bis 15 zur Achtundvierzigsten\nVerordnung zur Änderung der Außenwirt-                            zu Nr. 55: die Anlage zum 2. Gesetz zur Änderung des\nschaftsverordnung,                                                                  Gesetzes über den Ausbau der Bundesfern-\nstraßen in den Jahren 1971 bis 1985.\nzu Nr. 58: die Anlage zur Verordnung über die Bezeich-\nnung der Art der wirksamen Bestandteile\n*) Innerhalb des Abonnements werden die Anlagenbände und die Karten im Maß-\nvon Fertigarzneimitteln (Bezeichnungsver-                             stab 1 : 50 000 auf Anforderung kostenlos geliefert. Außerhalb des Abonne-\nordnung),                                                             ments erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.\nHinweis\nDer Jahrgang 1980 des Bundesgesetzblattes Teil II\numfaßt die Ausgaben Nr. 1 bis 53 und endet mit der\nSeite 1536.\nAls Anlagebände wurden ausgegeben:\nzur Ausgabe Nr. 25 vom 21. Juni 1980\nAnhänge 1 bis 9 zu der Verordnung über die In-\nkraftsetzung der Änderungen zu den Regelungen\nNr. 2, 4, 15, 19, 20, 23 und 24 nach dem Übereinkom-\nmen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitli-\ncher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrü-\nstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Geneh-\nmigung vom 18. Juni 1980;\n- zur Ausgabe Nr. 51 vom 12. Dezember 1980\nRegelung Nr. 13 - Einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Brem-\nsen."]}