{"id":"bgbl1-1980-75-6","kind":"bgbl1","year":1980,"number":75,"date":"1980-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/75#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-75-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_75.pdf#page=31","order":6,"title":"Verordnung zur Befreiung der Inhaber amtlicher türkischer Pässe von der Aufenthaltserlaubnis","law_date":"1980-11-24T00:00:00Z","page":2191,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 75 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1980             2191\nVerordnung\nzur Befreiung der Inhaber amtlicher türkischer Pässe von der Aufenthaltserlaubnis\nVom 24. November 1980\nAuf Grund des § 2 Abs. 3 des Ausländergesetzes vom\n28. April 1965 (BGBI. 1S. 353) wird mit Zustimmung des\nBundesrates verordnet:\n§ 1\nInhaber amtlicher Pässe der Republik Türkei (Diplo-\nmaten- und Dienstpässe) bedürfen keiner Aufenthalts-\nerlaubnis, wenn sie in den Geltungsbereich des Auslän-\ndergesetzes einreisen, sich dort nicht länger als\n3 Monate aufhalten und keine Erwerbstätigkeit ausüben\nwollen. Die Befreiung gilt nur, wenn und soweit von der\nRepublik Türkei den Inhabern amtlicher Pässe der Bun-\ndesrepublik Deutschland (Diplomaten-, Ministerial- und\nDienstpässe) gleichartige Befreiungen gewährt werden.\nOb und in welchem Umfang diese Gegenseitigkeit ge-\nwährt ist, stellt der Bundesminister des Innern im Einver-\nnehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen fest.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 53 des Ausländer-\ngesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nin Kraft.\nBonn, den 24. November 1980\nDer Bundesminister des Innern\nBaum","2192                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. Druck: Bundosdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmacliungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halb;ährlich je 48,- DM. Einzel!>Wcke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüg!ich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 357. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Oktober 1980,\nist im Bundesanzeiger Nr. 218 vom 22. November 1980 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 218 vom 22. November 1980 kann zum Preis von 2,75 DM\n(2, 15 DM + 0,60 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}