{"id":"bgbl1-1980-68-4","kind":"bgbl1","year":1980,"number":68,"date":"1980-10-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/68#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-68-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_68.pdf#page=11","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44","page":2003,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Oktober 1980                                                                                                 2003\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 44, ausgegeben am 23. Oktober 1980\nTag                                                                            Inhalt                                                                                              Seite\n15. 10. 80       Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme                                                                                    1361\n15. 10. 80       Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni\n1975 über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeits-\nkräftepotentials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1370\n9. 10. 80     Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Tune-\nsiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1375\n7. 10. 80     Bekanntmachung des deutsch-chinesischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . .                                                                                1377\n7. 10. 80     Bekanntmachung über Änderungen der Verfahrensordnungen der Europäischen Kommission\nund des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1378\n9. 10. 80     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Europäischen Weltraumorganisation über die Anwendung des\nArtikels 20 des Protokolls vom 31. Oktober 1963 über die Vorrechte und Befreiungen der\nOrganisation ........................................................................ ·. . . .                                                                          1384\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich -,60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                                          Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                          Bundesanzeiger                                            lnkraft-\nNr.                  vom                                 tretens\n9. 10. 80      Verordnung TSN Nr. 2/80 zur Änderung der Verord-\nnung TS Nr. 11 /58 über einen Tarif für den Güternah-\nverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT)                                                                            195            17, 10.80                                15. 11. 80\n9291\n13. 10. 80      Verordnung Nr. 18/80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                          196             18. 10. 80                               25. 10.80\n9500-4-6-4\n13. 10. 80      Verordnung Nr. 19/80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                          196             18. 10. 80                               25. 10.80\n9500-4-6-4"]}