{"id":"bgbl1-1980-56-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":56,"date":"1980-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften","law_date":"1980-09-08T00:00:00Z","page":1653,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1 53\nBundesgesetzblatt                                                                                                                                                         :\nTeil 1                                                                              Z 5702 AX\n1980                  Ausgegeben zu Bonn am 16. September 1980                                                                                                             Nr. 56\nTag                                                                     Inhalt                                                                                         Seite\n8. 9. 80  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften ..................... .                                                                       1653\n4120-4\n10. 9. 80  Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der G.eschlechtszugehörigkeit in\nbesonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1654\nneu: 211-6; 302-2, 361-1, 211-1\n10. 9. 80  Viertes Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes                                                                                                         1659\n7845-1\n11. 9. 80  Neufassung des Weinwirtschaftsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1665\n7845-1\n5. 9. 80  Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenk-\nlichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der\nGewerbeordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1673\n7103-3\n5. 9. 80  Neufassung der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbeschei-\nnigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des§ 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung                                                                      1674\n7103-3\n9. 9. 80  Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Branntweinverwertungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       1676\nAnlage 2 zu 612-7-1\n10. 9. 80  Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Wider-\nspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhält-\nnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1682\n2030-14-39\n27. 8. 80  Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Gedenkmünze Kölner Dom) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1683\nneu: 691-10-27\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften\nVom 8. September 1980\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                           b) In Buchstabe f wird der Punkt durch ein Komma\nersetzt und das Wort „oder\" angefügt.\nArtikel 1\nDas Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften in der                                          c) Als Buchstabe g wird angefügt:\nFassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1970                                                       „g} auf Deutsche Mark lautende festverzinsliche\n(BGBI. 1 S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 10 des                                                       Schuldverschreibungen, deren Einbeziehung\nGesetzes vom 20. August 1980 (BGBI. I S. 1545), wird                                                          in den geregelten Freiverkehr an einer deut-\nwie folgt geändert:                                                                                           schen Börse noch nicht erfolgt, aber in den\n§ 8 wird wie folgt geändert:                                                                                  Ausgabebedingungen vorgesehen ist, sofern\nder Erwerb bei der Ausgabe oder in den er-\n1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                                                          sten sechs Monaten nach der Ausgabe er-\na) In Buchstabe e wird das Wort „oder\" gestrichen.                                                         folgt.\""]}