{"id":"bgbl1-1980-55-4","kind":"bgbl1","year":1980,"number":55,"date":"1980-09-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/55#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-55-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_55.pdf#page=13","order":4,"title":"Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Steueranmeldungs-Datenträger-Verordnung - StADV)","law_date":"1980-08-21T00:00:00Z","page":1617,"pdf_page":13,"num_pages":28,"content":["Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                           1617\nVerordnung\nüber die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern\n(Steueranmeldungs-Datenträger-Verordnung - StADV)\nVom 21. August 1980\nAuf Grund des § 150 Abs. 6 der Abgabenordnung vom         nehmen steht der Abgabe einer Steueranmeldung nach\n113. März 1976 (BGBI. 1 S. 613) wird mit Zustimmung des      amtlich vorgeschriebenem Vordruck gleich, wenn fol-\nBundesrates verordnet:                                       gende Voraussetzungen erfüllt sind:\n1. Das Unternehmen muß nach § 3 zugelassen sein.\n1. Teil\n2. Der Steuerpflichtige muß auf einem amtlich vorge-\nAllgemeines                              schriebenen Vordruck eine eigenhändig unterschrie-\nbene Erklärung an das für ihn zuständige Finanzamt\n§ 1                                mit folgendem Inhalt abgegeben haben: ,,Ich versi-\nGrundsatz                              chere, daß ich die Unterlagen und Angaben, die für\ndie Datenübermittlung durch das datenverarbeitende\n( 1 ) Steuerpflichtige, die mechanische Arbeitsgänge          Unternehmen erforderlich sind, diesem nach bestem\nb,ei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen von              Wissen und Gewissen vollständig und richtig zur\neinem datenverarbeitenden Unternehmen durchführen                Verfügung stellen werde. Ich werde die mir vom da-\nlctssen, können die folgenden Steueranmeldungen auf              tenverarbeitenden Unternehmen übermittelten Da-\nmaschinell verwertbaren Datenträgern abgeben (Da-                ten überprüfen und entsprechend § 7 Abs. 5 der\ntonübermittlung):                                                Steueranmeldungs-Datenträger-Verordnung          vom\n21. August 1980 (BGBI. 1 S. 1617) eine berichtigte\n1 . Steueranmeldungen nach§ 18 Abs. 1 und Abs. 2 des\nSteueranmeldung abgeben, wenn ich eine Unrichtig-\nUmsatzsteuergesetzes vom 26. November 1979\nkeit feststelle. Die mir vom datenverarbeitenden Un-\n(BGBI. I S. 1953),\nternehmen übermittelten Daten werde ich nach Maß-\n2. Anträge auf Dauerfristverlängerung und Anmeldun-              gabe des § 147 der Abgabenordnung und des § 41\ngen von Sondervorauszahlungen nach § 18 Abs. 6               Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes aufbe-\ndes Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit den               wahren.\"\n§§ 46 und 47 der Umsatzsteuer-Durchführungsver-\n3. Das datenverarbeitende Unternehmen muß die Da-\nordnung vom 21. Dezember 1979 (BGBI. I S. 2359),\nten mängelfrei nach Maßgabe der§§ 5 bis 8 an die\n3.. Steueranmeldungen nach § 41 a des Einkommen-                 annehmende Stelle, in deren Bereich das für den\nsteuergesetzes.                                              Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt liegt, über-\nmittelt haben.\n(2) Datenverarbeitende Unternehmen im Sinne des\nAbsatzes 1 sind Unternehmen, die mechanische Ar-\nbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeich-                                       §3\nnungen für andere Steuerpflichtige mittels automati-           Zulassung des datenverarbeitenden Unternehmens\nscher Einrichtungen erledigen. Als datenverarbeitende\nUnternehmen gelten auch öffentlich-rechtliche Daten-            (1) Die für die annehmende Stelle zuständige oberste\nverarbeitungszentralen.                                      Landesfinanzbehörde läßt das datenverarbeitende Un-\nternehmen für die Datenübermittlung zu, wenn es die\nfolgenden Voraussetzungen erfüllt:\n2. Teil\n1. Das Unternehmen muß regelmäßig Steueranmeldun-\nTeilnahme an der Datenübermittlung                      gen der im § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 bezeichneten Art\nfür mehr als 200 an der Datenübermittlung im Bereich\n§ 2                                der annehmenden Stelle teilnehmende Steuerpflich-\nTeilnahme des Steuerpflichtigen an der Daten-               tige erstellen. In besonderen Fällen kann hiervon ab-\nübermittlung                             gewichen werden, wenn die Anwendung des Sat-\nzes 1 Härten für das Unternehmen mit sich bringt und\nDie Übermittlung von Daten auf maschinell verwertba-          die Datenübermittlung durch die Erleichterung nicht\nren Datenträgern durch ein datenverarbeitendes Unter-            beeinträchtigt wird.","1618                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\n2. Das Unternehmen muß die technischen Vorausset-                                      3. Teil\nzungen für eine Datenübermittlung nach den Anla-\ngen 1 bis 4 erfüllen und Gewähr für eine ordnungsge-\nDatenübermittlung\nmäße Abwicklung der Arbeiten bieten.\n§5\n3. Das Unternehmen muß sich unwiderruflich verpflich-\nten, die für die Datenübermittlung nach§ 1 einzuset-             Art, Inhalt und Aufbau des Datenträgers\nzenden oder eingesetzten Programme und die Unter-          Für die Datenübermittlung sind Magnetbänder zu ver-\nlagen im Sinne des § 7 Abs. 3 jederzeit von der ober-  wenden. Die in der Anlage 1 genannten DIN-Normen\nsten Landesfinanzbehörde oder einer von ihr be-        sind zu erfüllen. Der Inhalt der auf den Magnetbändern\nstimmten Landesfinanzbehörde mit folgender Maß-         zu übermittelnden Daten richtet sich nach den Anla-\ngabe prüfen zu lassen:                                  gen 2 und 3 zu dieser Verordnung.\na) Die Richtigkeit der Programme wird unter ande-\nrem durch Eingabe praktischer Fälle geprüft. Bei                                 §6\nder Prüfung sind auch Testfälle zu verwenden, die\nvon der obersten Landesfinanzbehörde zur Verfü-                          Datenträgerversand\ngung gestellt worden sind.                              (1) Jedes zu übermittelnde Magnetband ist vom\nb) Die §§ 197 und 200 der Abgabenordnung werden         datenverarbeitenden Unternehmen mit folgenden Anga-\nentsprechend angewandt.                             ben zu versehen:\n(2) Die Zulassung zur Datenübermittlung soll mit amt-    1. Name des datenverarbeitenden Unternehmens,\nlichem Vordruck beantragt werden. Dem Antrag ist ein in     2. Bandkennzeichen,\nder vorgeschriebenen Form (§ 5) beschriebenes Test-\n3. Bezeichnung „StADV\",\nband beizufügen. Auf Verlangen der zuständigen ober-\nsten Landesfinanzbehörde sind weiter vorzulegen:            4. Name des Empfängers in Kurzform,\n1. Eine kurze Beschreibung der technischen Ausrü-           5. laufende Nummer des Magnetbandes und die Ge-\nstung der für die Erstellung der zu übermittelnden           samtzahl der mit diesem Magnetband übermittelten\nMagnetbänder verwendeten automatischen Einrich-              Magnetbänder,\ntungen einschließlich des Betriebssystems.              6. Datum, an dem das Magnetb~nd beschrieben wor-\n2. Eine für sachverständige Dritte verständliche Doku-           den ist,\nmentation der zur Verarbeitung der zu übermitteln-      7. Zeichendichte in Bits/mm oder Bpi.\nden Daten einzusetzenden Programme und der son-\nstigen Organisationsunterlagen.                          Das datenverarbeitende Unternehmen hat die Schreib-\nringe zu entfernen.\n(3) Die Zulassung nach Absatz 1 berechtigt nicht zur         (2) Den zu übermittelnden Magnetbändern ist ein Be-\ngeschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.             gleitschreiben nach amtlich vorgeschriebenem Vor-\ndruck, das auch maschinell gefertigt werden kann, bei-\n(4) Der Zulassungsantrag kann auch abgelehnt wer-\nzufügen. In dem Begleitschreiben muß die richtige Ver-\nden, solange Art, Umfang und Organisation des Einsat-\narbeitung der zu übermittelnden Daten bescheinigt wer-\nzes automatischer Einrichtungen in der Landesfinanz-\nden; es muß unterschrieben sein. Ein Doppel des Be-\nverwaltung für eine Datenübermittlung noch nicht geeig-\ngleitschreibens ist gesondert der annehmenden Stelle\nnet sind.\nzuzusenden.\n§4                                 (3) Daten für Steueranmeldungen im Sinne des § 1\nWiderruf der Zulassung                    Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Daten für Steueranmeldungen im\nSinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 sind in gesonderten Dateien\nDie Zulassung kann widerrufen werden,                    zu übermitteln.\n1. wenn das datenverarbeitende Unternehmen es be-               (4) Hat das Magnetband keine Automatikspule, so ist\nantragt,                                                es vom datenverarbeitenden Unternehmen durch einen\nMagnetband-Endebefestiger zu sichern. Die Magnet-\n2. wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 entfallen        bänder sind sicher verpackt zu versenden; mehrere\nsind,                                                   nach Absatz 2 zusammengehörende Magnetbänder\n3. soweit infolge einer Änderung der Art, des Umfangs       sind zusammen zu versenden.\noder der Organisation des Einsatzes automatischer\nEinrichtungen in der Landesfinanzverwaltung eine                                     §7\nDatenübermittlung nicht mehr möglich ist,                                     Datensicherung\n4. wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbeson-\n(1) Vor der Datenübermittlung müssen die Daten den\ndere der Fall, wenn bei der Datenübermittlung Mängel\nin der Anlage 4 dargestellten programmgesteuerten\nfestgestellt werden, die zu einer erheblichen Störung\nSchlüssigkeits- und Vollständigkeitsprüfungen unter-\ndes Arbeitsablaufs führen, und diese Mängel vom da-\ntenverarbeitenden Unternehmen verursacht worden         worfen werden.\nsind oder es dem datenverarbeitenden Unternehmen            (2) Die für die Datenübermittlung einzusetzenden\nin den Fällen des § 8 Abs. 2 nicht gelingt, die Mängel  Programme sind vom datenverarbeitenden Untern~h-\nzu ~eseitigen.                                          men zu prüfen, bevor sie erstmalig oder nach einer An-","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                             1619\nderung zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei der               Abs. 2 Satz 3 oder 4 des Finanzverwaltungsgeset-\nPrüfung sind auch Testfälle zu verwenden, die von der           zes bestimmten Finanzämter.\nfür die annehmende Stelle zuständigen obersten Lan-\n(2) Werden Mängel festgestellt, die eine ordnungsge-\ndesfinanzbehörde zur Verfügung gestellt worden sind.\nmäße Übernahme der Daten beeinträchtigen, so hat die\n(3) Die für die Datenübermittlung einzusetzenden        annehmende Stelle das datenverarbeitende Unterneh-\nProgramme sind in einer für sachverständige Dritte ver-     men über die Mängel zu unterrichten und ihm Gelegen-\nständlichen Weise zu dokumentieren. Bei jeder Prüfung       heit zu geben, sie innerhalb einer von ihr gesetzten Frist\nder Programme sind ein Protokoll über den durchgeführ-      zu beseitigen.\nten Testlauf und eine Programmauflistung zu erstellen.\nDie in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Unterlagen sind\nsechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist\n4. Teil\nbeginnt mit dem Schluß des Kalenderjahres, in dem die       Haftung des datenverarbeitenden Unternehmens\nProgramme letztmalig verwendet worden sind.\n(4) Die für die Datenübermittlung bestimmten Daten                                 §9\nsind auf einem weiteren Magnetband (Doppel) aufzu-                                   Haftung\nzeichnen. Das Doppel ist zur Datenübermittlung zu ver-\nwenden. Das erste Magnetband ist vom datenverarbei-           (1) Das datenverarbeitende Unternehmen haftet auf\ntenden Unternehmen aufzubewahren, bis die anneh-           Grund unrichtiger Verarbeitung oder Übermittlung, so-\nmende ~.telle auf dem zurückgegebenen Begleitschrei-       weit Datenträger über steuerlich erhebliche Tatsachen\nben die Ubernahme der Daten bestätigt hat (Freigabe).      unrichtige oder unvollständige Daten enthalten und da-\nIm Fall des § 8 Abs. 2 ist das erste Magnetband aufzu-     durch Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche Vor-\nbewahren, bis die Mängel beseitigt worden sind (Freiga-    teile erlangt werden. Die Haftung entfällt, soweit das da-\nbe für die erneute Datenübermittlung). Die gesetzlichen    tenverarbeitende Unternehmen nachweist, daß die un-\nBuchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfri-        richtige Verarbeitung oder Übermittlung der Daten nicht\nsten bleiben unberührt.                                    auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des datenverar-\nbeitenden Unternehmens oder dessen Erfüllungsgehil-\n(5) Die für die Datenübermittlung bestimmten Daten     fen beruht.\ndes einzelnen Steuerpflichtigen sind vom datenverar-\n(2) Das datenverarbeitende Unternehmen darf als\nbeitenden Unternehmen unverzüglich in leicht nachprüf-\nHaftungsschuldner auf Zahlung nur in Anspruch genom-\nbarer Form dem Steuerpflichtigen zu übermitteln und\nmen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegli-\nvon diesem nach Maßgabe des § 14 7 der Abgabenord-\nche Vermögen des Steuerpflichtigen ohne Erfolg geblie-\nnung und des § 41 Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteu-\nben oder anzunehmen ist, daß die Vollstreckung aus-\nergesetzes aufzubewahren. Binnen eines Monats hat\nsichtslos sein würde. § 219 Satz 2 der Abgabenordnung\nder Steuerpflichtige diese Daten zu überprüfen und in-\nbleibt unberührt.\nnerhalb dieser Frist eine berichtigte Steueranmeldung\nabzugeben, wenn er eine Unrichtigkeit feststellt. Die Be-     (3) Der Haftungsbescheid ist von dem für den Steuer-\nrichtigung kann statt dessen in der Steueranmeldung        pflichtigen zuständigen Finanzamt zu erlassen.\nfür den folgenden Anmeldungszeitraum vorgenommen\nwerden, wenn die Unrichtigkeit nicht wesentlich ist; dies\ngilt jedoch nicht für eine Berichtigung der letzten Um-                              5. Teil\nsatzsteuer-Voranmeldung eines Besteuerungszeit-\nSchlußvorschriften\nraums. § 1 53 der Abgabenordnung bleibt unberührt.\n§8                                                         §  10\nAnnahme und Zurückweisung von Datenträgern                                  Berlin-Klausel\n(1) Annehmende Stellen sind:                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 414 der Abgaben-\n1. im Land Hessen die oberste Landesfinanzbehörde,\nordnung auch im Land Berlin.\n2. in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen,\nRheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Oberfi-                                § 11\nnanzdirektionen,\nInkrafttreten\n3. in den Ländern Bayern, Hamburg, Niedersachsen,\nNordrhein-Westfalen und Saarland die nach § 1 7          Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.\nBonn, den 21. August 1980\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer","1620                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nAnlage 1\n(zu § 5 Satz 2 StADV)\nZusammenstellung\nder für die Datenübermittlung anzuwendenden DIN-Normen\nDIN-Norm       Bezeichnung                                           Erläuterung\n66003          Informationsverarbeitung;                             Code-Tabelle 2\n7-Bit-Code                                            Deutsche Referenzversion\nAusgabe Juni 1974\n66004          Informationsverarbeitung;                             Ausgabe März 1970\nBlatt 3        Darstellung des 7-Bit-Code auf Datenträgern,\nMagnetband\n66012          Spulen für Magnetbänder zur Speicherung digita-       Ausgabe April 197 4\nler Daten                                             Spule 27\n66 015         Auf 9 Spuren mit Richtungstaktschrift beschrie-       Ausgabe Mai 1973\nbenes Magnetband zur Speicherung digitaler Da-        (für die Anwendung dieser Verordnung in-\nten, Bitdichte 63 bit/mm                              haltsgleich mit der Ausgabe Dezember\n1977)\n66029          Kennsätze und Dateianordnung auf Magnetbän-           Vornorm\ndern für den Datenaustausch                           Ausgabe Juni 1976\n(für die Anwendung dieser Verordnung in-\nhaltsgleich mit der Ausgabe Mai 1979)\nDiese DIN-Normen sind als Anlage 3 der Sammelantrags-Datenträger-Verordnung vom 21. Juni 1978 (BGBI.        1\nS. 766) in einem Anlagenband zur Ausgabe Nr. 33/78 des Bundesgesetzblattes Teil I veröffentlicht worden.","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                       1621\nAnlage 2\n(zu § 5 Satz 3 StADV)\nDateibeschreibung\nDateibezeichnung                                                         Dateiname\nSTADV                                                                STADV. UST\nDateiinhalt                                                              Dateiart\nSteueranmeldungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Um-\nsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung                 Bewegungsdatei\nund Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung).\nDateiträger                                                              E igentümerkennzeichen\nMagnetband Spezifikation :          DIN 66 012                             Zulassungsnummer\nDIN 66 015\nDateikennwerte\nSatzformat\nvariabel, ungeblockt\nSpeicheru ngsform\nISatzlänge\n2044 Bytes\nI\nBlocklänge\n2048 Bytes\nseriell\nBemerkungen\n1 . Zugelassen ist eine Datei auf einem Band oder auf mehreren Bändern und mehrere Dateien auf einem Band oder mehreren\nBändern. Bei gleichzeitiger Übermittlung von USt- und LSt-Daten (§ 6 Abs. 3 StADV) richtet sich die Dateianordnung nach\nDIN 66 029, Tz. 7.\n2. Die Daten sind im 7-Bit-Code nach DIN 66 003 (Code - Tabelle 2 - deutsche Referenzversion, Ausgabe Juni 1974) und\nDIN 66 004 - Blatt 3 - (Ausgabe März 1970) darzustellen.\nSicherungsmaßnahmen\nSperrfrist, Verfallsdatum\nBis Freigabe(§ 7 Abs. 4 StADV).\nKennsätze/Datensätze\nLfd. Nr.               Satzbezeichnung                    Satzart          Satzlänge                 Bemerkungen\n1         Band-Anfangskennsatz                        VOL1                    80\n2         Erster Datei-Anfangskennsatz                HDR 1                   80\n3         Zweiter Datei-Anfangskennsatz               HDR 2                   80\nBandmarke\n4         Prüfsatz                                       1                1 000\n5         Datensatz Steueranmeldung UST                 2               max.2044\n6         Summensatz                                    3                    150\nBandmarke\n7        Erster Band-Endekennsatz                    EOV 1                   80            Nur wenn eine Datei auf mehre-\nZweiter Band-Endekennsatz                   EOV 2                   80            ren Bändern übermittelt wird\n8\nBandmarke\nBandmarke\n9        Erster Datei -Endekennsatz                  EOF 1                   80\n10        Zweiter Datei-Endekennsatz                  EOF 2                   80\nBandmarke\nBandmarke","1622                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                    Satzart\nSTADV. UST            Band-Anfangskennsatz                                                   VOL1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                               Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1                Kennsatzname             1           3    3     C     Inhalt: VOL\n2                Kennsatznummer           4          4     1     N     Inhalt:      1\n3               Bandkennzeichen           5         10     6     C     Inhalt : freigestellt\n4               Zugriffsvermerk          11         11     1     C    Zwischenraum (bedeutet unbe-\nschränkter Zugriff)\n5                Reserviert              12         37    26     C    Zwischenraum\n6               Eigentümer-Kennzeich-\nnung                     38         51    14     C\n6.1             Zulassungsnummer des\ndatenverarbeitenden Un-\nternehmens               38         42     5     N\n6.2             Kurzbezeichnung des\ndatenverarbeitenden Un-\nternehmens               43         51     9     C\n7               Reserviert               52         79    28     C    Zwischenraum\n8               Normvermerk              80         80     1     N    Inhalt : wird vom jeweiligen\nBetriebssystem eingesetzt","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                  1623\nSatzbeschreibung\nDateiname                    Satzbezeichnung                                                   Satzart\nSTADV. UST          Erster Datei-Anfangs-                                              HOR 1\nkennsatz\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.    Feldname    Feldbezeichnung                                              Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1                 Kennsatzname             1          3   3      C    Inhalt: HDR\n2                  Kennsatznummer           4          4   1      N    Inhalt: 1\n3                  Dateiname                5        21  17       C    Inhalt\n5 -13: STADV. UST\n14 - 21 : Zwischenraum\n4                  Dateimengenkenn-\nzeichen                 22        27    6      C    Wiederholung des Bandkennzeichens\n(Stellen 5 bis 10 des VOL 1-Satzes)\ndes ersten oder einzigen Bandes\ndieser Datei\n5                  Dateiabschnitts-\nnummer                  28        31    4      N    1nhalt : 0001 beim ersten Abschnitt\nder Datei; Dateiabschnitte\nauf Folgebändern werden\nfortlaufend numeriert\n6                  Dateifolgenummer        32        35    4      N    1nhalt : 0001 bei der ersten Datei;\njede folgende Datei wird\nfortlaufend numeriert.\n7                  Generationsnummer       36        39    4      C    1nhalt : freigestellt\n8                  Versionsnummer          40        41    2     C     1nhalt : freigestellt\n9                  Erstellungsdatum       42         47    6      C    Inhalt\n42        : Zwischenraum\n43-44     : Jahr (JJ)\n45-47                  =\n: Tag (TTT 001 - 366)\ndes Jahres\n10                  Verfallsdatum          48         53    6      C    Inhalt\n48        : Zwischenraum\n49-50     : Jahr (JJ)\n51-53                  =\n: Tag (TTT 001 - 366)\ndes Jahres\n11                  Zugriffsvermerk        54         54    1     C     Zwischenraum (bedeutet unbe-\nschr~nkter Zugriff)\n12                  Blockzähler            55         60    6     N     1nhalt : 000000\n13                  System-Code            61         73  13      C     Inhalt : freigestellt\n14                  Reserviert             74         80    7     C     1nhalt : Zwischenraum","1624                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                 Satzbezeichnung                                                     Satzart\nSTADV. UST            Zweiter Datei -Anfangs-                                                HDR 2\nkennsatz\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nlfd.Nr.   Feldname   Feldbezeichnung                                                Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1               Kennsatzname                1           3   3      C    Inhalt: HDR\n2               Kennsatznummer              4           4    1     N    Inhalt:      2\n3               Satzformat                  5           5    1     C    Inhalt:      D\n4               Blocklänge                  6         10    5      N    Inhalt : max. 02048\n5               Satzlänge                  11         15    5      N    Inhalt: max. 02044\n6               Reserviert für Betriebs-\nsystem                     16         50   35      C    Inhalt : freigestellt\n7               Pufferverschiebung         51         52    2      N    Inhalt: 00\n8               Reserviert                 53         80   28      C    Inhalt : Zwischenraum\n)'","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                       1625\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                    Satzart\nSTADV. UST           Datei-Prüfsatz                                                        1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.   Feldname    Feldbezeichnung                                               Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1                 Satzlänge                   1          4   4       N    Inhalt :  1000\n2                 Satzart                     5          5    1      N    Inhalt :      1\n3                 Zulassungsnummer            6        10    5       N    Inhalt :  die durch die jeweilige\nLandesfinanzbehörde ver-\ngebene Zulassungsnummer\n4                 Anschrift des Absenders    11       119  109       C\n4.1               Name                       11        55   45       C\n4.2               Straße, Hausnummer        56         85   30       C\n4.3               Postleitzahl              86         89    4       N\n4.4               Ort                        90       119   30       C\n5                 Anschrift des Emp-\nfängers                  120        228  109       C\n5.1               Name                     120        164   45       C\n5.2               Straße, Hausnummer       165        194   30       C\n5.3               Postleitzahl             195        198     4      N\n5.4               Ort                      199        228   30       C\n6                 Art der Datensätze       229        231     3      C    Inhalt :  UST\n7                 Erstellungsdatum         232        237     6      N    Inhalt : Erstellungsdatum in der\nForm JJMMTT\n8                 Überm ittlu ngsstand     238        238     1      N    Inhalt :  0        = Erstübermittlung\n1-9      = Wiederholungen\n9                 Datum der Erstüber-\nmittlung                 239        244     6      N    Inhalt :  Erstellungsdatum der Erst-\nübermittlung (JJMMTT),\nwenn Übermittlungsstand\n(vgl. lfd. Nr. 8) # 0, sonst\n000000\n10                  Übermittlungsnummer      245        246     2      N    Inhalt :  fortlaufende Nummer der\nDatei STADV. UST\n01 = erste übermittelte\nDatei STADV.UST\n02 = zweite übermittel-\nteDatei\nSTADV.UST\n99   =   neunundneunzigste\nübermittelte Datei\nSTADV.UST\n(danach Wieder-\nholung der Nume-\nrierung je Über-\nmittlung von 01\nbis 99, 01 bis 9a ... )\n11                  Reserviert               247      1 000  754       C    Inhalt : Zwischenraum","1626                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil      1\nSatzbeschreibung\nDateiname                    Satzbezeichnung Datensatz Umsatzsteuer                                 Satzart\n(Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristver-\nSTADV.UST            längerung und Anmeldung einer Umsatzsteuer-Sonder-                              2\nvorauszahlung)\nSatzaufbau\nStellen      Feld-   Feld-\nLfd. Nr.   Feldname     Feldbezeichnung                                                  Bemerkungen\nvon        bis   länge format\n1                Satzlänge                    1           4    4      N    Länge des Datensatzes einschließlich\nder Länge des Satzlängenfeldes\n2                Satzart                      5           5    1      N    Inhalt: 2\n3                Laufnummer                   6         11     6      N    Inhalt : laufende Nummer des Datei          1-\nsatzes innerhalb der Satzart\n2beginnend mit 000001\n4                Fallart                     12         13     2      N    Inhalt : 11\n5                Ordnungsnummer              14         26    13      N\n5.1              Finanzamtsnummer            14         17     4      N    Inhalt : Bundeseinheitliche Finanz-\namtsnummer nach dem\n\"Verzeichnis der Finanzamt,_\nnummern\"\n5.2             Bezirksnummer               18         21     4      N    Rechtsbündig;\nnicht benötigte Stelle mit C '0' auf-\ngefüllt\n5.3             Unterscheidungsnummer       22         25     4      N    Rechtsbündig;\nnicht benötigte Stellen mitC '0' auf-\ngefüllt\n5.4             Prüfziffer                  26         26     1      N\n6               Unterfallart                27         28     2      N     Inhalt: 58\n7               Voranmeldungszeitraum       29         32     4      N\n7.1             Jahr der Steueran--\nmeldung                     29         30      2     N     Inhalt: Jahr der Steueranmeldung ir\nder Form JJ\n7.2             Zeitraum der Steueran-\nmeldung                     31         32      2     N   Inhalt: 01-12 = Kalendermonat\n41-44 = Kalendervierteljahr\n00       = Dauerfristverlängerung\nUmsatzsteuer-\nSondervorau szailung\n8               Vorgang                     33          33     1     N     Inhalt: 1\n9                Längenschlüssel des\nSachbereichs                34          37     4     N      Länge des Sachbereichs. Der Sach-\nbereich setzt sich aus den Feldern\n9 und 10 und aus allen Feldern 11\nbis 13 zusammen.\n10                Sachbereich                38          39     2      N     Inhalt: 00\n11                Längenschlüssel der\nKennzahl mit Wert          40          41     2      N     Länge von Kennzahl (lfd.Nr. 12),\nWert (lfd.Nr. 13) und Längen-\nschlüssel\n12                Kennzahl                    42         43     2      N     Inhalt : Kennzahl zum Wert (lfd.\nNr. 13) lt. Umsatzsteuer-\nVoranmeldungsvordruck\nund Anmeldungsvordruck\nfür die Umsatzsteuer-San-\ndervorauszahlung nach amtl\nvorgeschriebenem Muster.\n13                Wert                        44                       C     Inhalt : Wert zur Kennzahl (lfd.Nr.\n12)\nVorzeichendarstellung: bei\nnegativen Werten Minus-\nzeichen vor dem Wert\nHinweis\nDie Felder 11-13 beschreiben eine\nzu übermittelnde Kennzahl und den\ndazu ßehörenden Wert (Datenelement)\nEine bermittlung einer Kennzahl\nohne Wert und eines Wertes ohne\nKennzahl ist unzulässig.","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                  1627\nSatzbeschreibung\nDateiname                    Satzbezeichnung                                                Satzart\nSTAOV. UST               Summensatz                                                       3\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.   Feldname     Feldbezeichnung                                            Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1               Satzlänge                1          4    4     N      Inhalt : 0150\n2                Satzart                  5          5    1     N     Inhalt :      3\n3                Anzahl der Sätze         6        11     6     N     Gesamtzahl der übermittelten Da-\ntensätze der Satzarten 1 bis 3\n4                Anzahl Umsatzsteuer-\nVoranmeldungen          12        17     6     N     Gesamtzahl der als Datensätze der\nSatzart 2 übermittelten Umsatzsteuer-\nVoranmeldungen (einschl. berich-\ntigter Umsatzsteuer-Voranmel-\ndungen)\n5                Anzahl Dauerfristver-\nlängerungen             18        23     6     N     Gesamtzahl der als Datensätze der\nSatzart 2 übermittelten Anträge auf\nDauerfristverlängerung ohne Um-\nsatzsteuer-Sondervorauszah lu ng\n6                Anzahl Umsatzsteuer-\nSondervorauszahlungen   24        29     6     N     Gesamtzahl der als Datensätze der\nSatzart 2 übermittelten Anmel-\ndungen der Umsatzsteuer-Sonder-\nvorauszahlungen (einschl. berichtig-\nter Anmeldungen der Umsatzsteuer-\nSondervorauszahlungen)\n7                Summenfeld 1            30        42    13     N     Summe der Umsatzsteuer-Voraus-\nzahlungen/Überschüsse aller als Da-\ntensätze der Satzart 2 übermittelten\nUmsatzsteuer-Voranmeldungen in\nDM und Pf\n8                Summenfeld 2            43        55    13     N     Summe der Umsatzsteuer-Sonder-\nvorauszahlungen aller als Datensätze\nder Satzart 2 übermittelten Anmel-\ndungen in DM\n9                Reserviert              56       150   95      C     Inhalt : Zwischenraum\n\\","1628                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                               Satzart\nSTADV. UST               Erster Band-Endekennsatz                                         EOV 1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                           Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1             Kennsatzname              1           3    3     C    Inhalt: EOV\n2              Kennsatznummer            4          4     1     N    Inhalt:    1\n3              gleich den entsprechen-\nbis              den Feldern im Satz\n11              HDR 1                     5         54    50    N/C\n12              Blockzähler              55         60     6     N    Inhalt: Anzahl der Datenblöcke des\nBandes nach der vorherge-\nhenden Datei-Anfangs-\nkennsatz-Gruppe (ohne\nKennsatzblöcke und Band-\nmarken)\n13              gleich den entsprechen-  61         73    13     C\nbis              den Feldern im Satz\n14              HDR 1                    74         80     7     C\nl","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                            1629\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                   Satzart\nSTADV. UST              Zweiter Band-Endekennsatz                                          EOV 2\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                               Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1               Kennsatzname                 1           3   3      C    Inhalt: EOV\n2               Kennsatznummer               4           4    1     N    Inhalt :  2\n3               gleich den entsprechen-\nbis              den Feldern im Satz\n8               HDR 2                        5          80  76    N/C","1630                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                      Satzbezeichnung                                                  Satzart\nSTADV. UST                   Erster Datei-Endekennsatz                                           EOF 1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname        Feldbezeichnung                                              Bemerkungen\nvon         bis  länge format\n1                Kennsatzname                 1           3    3     C    Inhalt: EOF\n2                Kennsatznummer              4            4    1     N    Inhalt:     1\n3                gleich den entsprechen-\nbis                den Feldern im Satz\n11                 HDR 1                       5          54    50    N/C\n12                 Blockzähler                55          60     6     N    Inhalt: Anzahl der Datenblöcke der\nDatei nach der Datei-An-\nfangskennsatz-Gruppe des\nersten oder einzigen Bandes\n(ohne Kennsatzblöcke und\nBandmarken)\n13                 gleich den entsprechen~    61          73    13     C\nbis                den Feldern im Satz\n14                 HDR 1                      74          80     7     C\n1","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                               1631\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                    Satzart\nSTADV. UST             Zweiter Datei-Endekennsatz                                           EOF 2\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                                Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1               Kennsatzname                  1           3    3     C    Inhalt: EOF\n2               Kennsatznummer                4           4    1     N    Inhalt:   2\n3               gleich den entsprechen-\nbis              den Feldern im Satz\n8               HDR 2                         5         80   76    N/C","1632                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nAnlage 3\n(zu § 5 Satz 3 StADV)\nDateibeschreibung\nDateibezeichnung                                                         Dateiname\nSTADV                                                                     STADV, LST\nDateiinhalt                                                              Dateiart\nSteueranmeldungen im Sinne des§ 41 a des Einkommen-                           Bewegungsdatei\nsteuergesetzes\nDateiträger                                                              Eigentümerkennzeichen\nMagnetband        Spezifikation :    DIN 66 012                         Zulassungsnummer\nDIN66015\nDateikennwerte\nSatzformat                               Satzlänge                      1Blocklänge\nvariabel, ungeblockt\nSpeicheru ngsform\n!          2044 Bytes                          2048    Bytes\nseriell\nBemerkungen\n1. Zugelassen ist eine Datei auf einem Band oder auf mehreren Bändern und mehrere Daten auf einem Band oder mehreren Bän-\ndern. Bei gleichzeitiger Übermittlung von USt- und LSt---Daten (§ 6 Abs. 3 STADV) richtet sich die Dateianordnung nach\nDIN 66 029, Tz. 7.\n2. Die Daten sind im 7 -Bit -Code nach DIN 66 003 (Code - Tabelle 2 - deutsche Referenzversion, Ausgabe Juni 1974) und\nDIN 66 004 -- Blatt 3 - (Ausaabe März 1970) darzustellen.\nSicherungsmaßnahmen\nSperrfrist, Verfallsdatum\nBis Freigabe(§ 7 Abs. 4 StADV).\nKennsätze/Datensätze\nLfd.Nr.                Satzbezeichnung                    Satzart          Satzlänge                Bemerkungen\n1       Band-Anfangskennsatz                           VOL1                   80\n2        Erster Datei-Anfangskennsatz                  HDR 1                  80\n3       Zweiter Datei-Anfangskennsatz                  HDR 2                  80\nBandmarke\n4       Prüfsatz                                           1              1 000\n5       Datensatz Steueranmeldung LST                      2          max. 2044\n6       Summensatz                                         3                 150\nBandmarke\n7       Erster Band-Endekennsatz                       EOV 1                   80         Nur wenn eine Datei auf mehreren\n8       Zweiter Band-Endekennsatz                      EOV 2                   80         Bändern übermittelt wird\nBandmarke\nBandmarke\n9       Erster Datei-Endekennsatz                       EOF 1                  80\n10       Zweiter Datei-Endekennsatz                      EOF 2                  80\nBandmarke\nBandmarke","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                1633\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                   Satzart\nSTADV. LST              Band-Anfangskennsatz                                               VOL 1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                              Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1                Kennsatzname             1           3    3     C    Inhalt: VOL\n2                Kennsatznummer           4          4     1     N    Inhalt:      1\n3                Bandkennzeichen          5         10     6     C    Inhalt : freigestellt\n4               Zugriffsvermerk          11         11     1     C    Zwischenraum (bedeutet unbe-\nschränkter Zugriff)\n5                Reserviert              12         37    26     C    Zwischenraum\n6                Eigentümer-Kennzeich-\nnung                     38         51    14     C\n6.1             Zulassungsnummer des\ndatenverarbeitenden Un-\nternehmens               38         42     5     N\n6.2             Kurzbezeichnung des\ndatenverarbeitenden Un-\nternehmens               43         51     9     C\n7               Reserviert               52         79    28     C    Zwischenraum\n8               Normvermerk              80         80     1     N    Inhalt :wird vom jeweiligen Be-\ntriebssystem eingesetzt.","1634                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                     Satzbezeichnung                                                   Satzart\nSTADV. LST                 Erster Datei-Anfangs-                                             HOR 1\nkennsatz\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname       Feldbezeichnung                                               Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1               Kennsatzname              1          3    3      C    Inhalt: HDR\n2               Kennsatznummer            4          4     1     N    Inhalt:       1\n3                Dateiname                 5        21    17      C    Inhalt\n5 - 13: STADV. LST\n14 - 21 : Zwischenraum\n4                Dateimengenkenn-\nzeichen                  22        27     6      C    Wiederholung des Bandkennzeichens\n(Stellen 5 bis 10 des VOL 1-Satzes)\ndes ersten oder einiigen Bandes die-\nser Datei\n5                Dateiabschnittsnummer    28        31     4      N    Inhalt: 0001 beim ersten Abschnitt\nder Datei;\nDateiabschnitte auf Folge-\nbändern werden fortlaufend\nnumeriert\n6                Dateifolgenummer         32        35     4      N    Inhalt: 0001 bei der ersten Datei;\njede folgende Datei wird\nfortlaufend numeriert\n7                Generationsnummer        36        39     4      C    Inhalt: freigestellt\n8                Versionsnummer           40        41     2      C    Inhalt: freigestellt\n9                Erstellungsdatum         42        47     6      C    Inhalt\n42         : Zwischenraum\n43 - 44 : Jahr (JJ)\n45 - 47 : Tag (TTT = 001 - 366)\ndes Jahres\n10                Verfallsdatum            48        53     6      C    Inhalt\n48         : Zwischenraum\n49 - 50 : Jahr (JJ)\n51 - 53 : Tag (TTT = 001 - 366)\ndes Jahres\n11                Zugriffsvermerk          54        54      1     C    Zwischenraum (bedeutet unbe-\nschränkter Zugriff)\n12                Blockzähler              55        60     6      N    Inhalt: 000000\n13                System-Code              61        73    13      C    1nhalt : freigestellt\n14                Reserviert               74        80      7     C    Inhalt : Zwischenraum\n1","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                  1635\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                        Satzart\nSTADV. LST                Zweiter Datei-Anfangs-                                                   HDR2\nkennsatz\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                                 Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1               Kennsatzname                  1          3   3      C    Inhalt: HDR\n2               Kennsatznummer                4          4    1     N    Inhalt: 2\n3                Satzformat                    5          5    1     C    Inhalt: D\n4                Blocklänge                    6         10    5     N    Inhalt:  max. 02048\n5               Satzlänge                    11         15    5     N    Inhalt: max. 02044\n6                Reserviert für Betriebs-\nsystem                       16         50  35      C    1nhalt : freigestellt\n7                Pufferverschiebung           51         52   2      N    Inhalt: 00\n8                Reserviert                   53         80  28      C    Inhalt : Zwischenraum","1636                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil      1\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                      Satzart\nSTADV. LST                Datei-Prüfsatz                                                               1\nSatzaufbau\nStellen     •\nFeld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                                Bemerkungen\nvon        bis    länge format\n1             Satzlänge                    1          4       4    N    Inhalt: 1000\n2             Satzart                      5          5       1    N    Inhalt:      1\n3             Zulassungsnummer             6        10        5    N    Inhalt: die durch die jeweilige Lan-\ndesfinanzbehörde vergebene\nZulassungsnummer\n4             Anschrift des Absenders     11       119      109    C\n4.1           Name                        11        55       45    C\n4.2           Straße, Hausnummer         56         85       30    C\n4.3           Postleitzahl               86         89        4    N\n4.4           Ort                        90        119       30    C\n5             Anschrift des Empfängen   120        228     109     C\n5.1           Name                      120        164       45    C\n5.2           Straße, Hausnummer        165        194       30    C\n5.3           Postleitzahl              195        198        4    N\n5.4           Ort                       199       228        30    C\n6             Art der Datensätze        229        231        3    C    Inhalt: LST\n7             Erstellur1gsdatum         232       237         6    N    Inhalt: Erstellungsdatum in der Forn\nJJMMTT\n8             Übermittlungsstand        238       238         1    N    Inhalt: 0       = Erstübermittlung\n1-   9 = Wiederholungen\n9             Datum der Erstüber-\nmittlung                  239       244         6    N    Inhalt: Erstellungsdatum der Erst-\nübermittlung (JJMMTT),\nwenn Übermittlungsstand\n(vgl. lfd. Nr. 8) =#= 0, sonst\n000000\n10              Übermittlungsnummer       245       246         2    N    Inhalt: fortlaufende Nummer der\nDatei STADV. LST\n01 = erste übermittelte\nDatei STAD V. LST\n02= zweite übermittelte\nDatei STAD V. LST\n-\n-\n99 = neu nu ndneu nz igste\nübermittelte Datei\nSTADV.LST\n(danach Wiederholung\nder Numerierung je\nÜbermittlung von 01\nbis 99, 01 bis 99, ... )\n11              Reserviert                247      1 000     754     C    Inhalt: Zwischenraum","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                     1637\nSatzbeschreibung\nDateiname                    Satzbezeichnung                                                    Satzart\nSTAOV. LST          Datensatz Lohnsteuer                                                     2\n(je Anmeldung)\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.   Feldname     Feldbezeichnung                                                Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1               Satzlänge                  1           4    4     N     Länge des Datensatzes einschließlich\nder Länge des Satzlängenfeldes\n2               Satzart                    5           5    1     N     Inhalt : 2\n3                Laufnummer                6         11     6     N     Inhalt : laufende Nummer des Da-\ntensatzes innerhalb der Satz-\nart 2,beginnend mit 000001\n4               Fallart                   12         13     2     N     Inhalt: 11\n5               Ordnungsnummer            14         26    13     N\n5 .1            Finanzamtsnummer          14         17     4     N     lnh~lt: Bundeseinheitliche Finanz-\namtsnummer nach dem\n\"Verzeichnis der Finanz-\namtsnummern\"\n5.2             Bezirksnummer             18         21     4     N     Rechtsbündig;\nnicht benötigte Stelren mitC '0' auf-\ngefüllt\n5.3             Unterscheidungsnummer     22         25     4     N     Rechtsbündig;\nnicht benötigte Stellen mit C '0' auf-\ngefüllt\n5.4             Prüfziffer                26         26     1     N\n6               Unterfallart              27         28     2     N    Inhalt : 64\n7               Voranmeldu ngszeitrau m   29         32     4     N\n7 .1            Jahr der Steueranmel-\ndung                      29         30     2     N    Inhalt: Jahr der Steueranmeldung in\nder Form JJ\n7.2             Zeitraum der Steueran-\nmeldung                  31          32     2     N    Inhalt : 01 - 12   = Kalendermonat\n41 -  44 = Kalenderviertel-\njahr\n19       = Kalenderjahr\n8               Vorgang                  33          33     1     N    Inhalt: 1\n9               Längenschlüssel des\nSachbereichs             34          37     4     N    Länge des Sachbereichs. Der Sach-\nbereich setzt sich aus den Feldern 9\nund 10 und aus allen Feldern 11 bis\n13 zusammen.\n10                Sachbereich              38          39     2     N    Inhalt : 00\n11               Längenschlüssel der      40          41     2     N    Länge von Kennzahl (lfd. Nr. 12),\nKennzahl mit Wert                                      Wert(lfd.Nr. 13) und Längenschlüssel\n12               Kennzahl                 42          43     2     N    Inhalt: Kennzahl zum Wert(lfd. Nr.\n13) laut Lohnsteuer-Anmel-\ndungsvordruck nach amtlich\nvorgeschriebenem Muster.\n13                Wert                     44                       C    Inhalt: Wert zur Kennzahl (lfd.Nr.12)\nVorzeichendarstellung: bei\nnegativen Werten Minuszei-\nchen vor dem Wert\nHinweis:\nDie Felder 11 bis 13 beschreiben eine·\nzu übermittelnde Kennzahl und den\ndazu gehörenden Wert ( Datenelement)\nEine Ubermittlung einer Kennzahl\nohne Wert und eines Wertes ohne\nKennzahl ist unzulässig.","1638                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                  Satzbezeichnung                                                  Satzart\nSTADV. LST                Summensatz                                                           3\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr. Feldname    Feldbezeichnung                                              Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1              Satzlänge                  1          4     4    N    Inhalt: 0150\n2              Satzart                   5           5     1    N    Inhalt :     3\n3               Anzahl der Sätze          6         11      6    N    Gesamtzahl der übermittelten Daten-\nsätze der Satzarten 1 bis 3\n4               Anzahl Lohnsteuer-       12         17      6    N    Gesamtzahl der als Datensätze der\nAnmeldungen                                           Satzart 2 übermittelten Lohnsteuer-\nAnmeldungen (einschließlich berich-\ntigter Lohnsteuer-Anmeldungen)\n5               Reserviert               18         23      6    N    1nhalt : 000000\n6               Summenfeld               24         36     13    N    Summe der abzuführenden Gesamt-/\nErstattungsbeträge aller als Datensätze\nder Satzart 2 übermittelten Lohn-\nsteuer-Anmeldungen in DMund Pf\n7               Reserviert               37         49     13    N    Inhalt : 0000000000000\n8               Reserviert               50       150    101     C    Inhalt: Zwischenraum","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                1639\nSatzbeschreibung\nDateiname                    Satzbezeichnung                                                Satzart\nSTADV. LST               Erster Band-Endekennsatz                                        EOV 1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname      Feldbezeichnung                                            Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1              Kennsatzname               1           3    3     C    Inhalt: EOV\n2              Kennsatznummer             4           4    1     N    Inhalt:    1\n3              gleich den entsprechen-\nbis              den Feldern im Satz\n11              HDR 1                      5         54    50    N/C\n12               Blockzähler               55         60     6     N    Inhalt: Anzahl der Datenblöcke des\nBandes nach der vorherge-\nhenden Datei-Anfangs-\nkennsatz-Gruppe (ohne\nKennsatzblöcke und Band-\nmarken)\n13               gleich den entsprechen-   61         73    13     C\nbis              den Feldern im Satz\n14               HDR 1                     74         80     7     C","1640                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                    Satzart\nSTADV. LST            Zweiter Band-Endekennsatz                                            EOV 2\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                                Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1              Kennsatzname                  1           3    3     C    Inhalt: EOV\n2              Kennsatznummer                4           4    1     N    Inhalt :   2\n3              gleich den entsprechen-\nbis             den Feldern im Satz\n8              HDR 2                         5         80   76    N/C","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                 1641\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                 Satzart\nSTADV. LST            Erster Datei-Endekennsatz                                         EOF 1\nSatzaufbau\nStellen     Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                            Bemerkungen\nvon        bis  länge format\n1             Kennsatzname               1           3    3     C    Inhalt: EOF\n2             Kennsatznummer             4           4    1     N    Inhalt:     1\n3             gleich den entsprechen-\nbis             den Feldern im Satz\n11              HDR 1                      5         54    50    N/C\n12              Blockzähler               55         60     6     N    Inhalt: Anzahl der Datenblöcke der\nDatei nach der Datei-An-\nfangs-Kenngruppe des\nersten oder einzigen Bandes\n(ohne Kennsatzblöcke und\nBandmarken)\n13              gleich den entsprechen-   61         73    13     C\nbis              den Feldern im Satz\n14              HDR 1                     74         80     7     C","1642                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil       1\nSatzbeschreibung\nDateiname                   Satzbezeichnung                                                   Satzart\nSTADV. LST           Zweiter Datei-Endekennsatz                                           EOF 2\nSatzaufbau\nStellen    Feld-   Feld-\nLfd. Nr.  Feldname     Feldbezeichnung                                               Bemerkungen\nvon        bis länge format\n1               Kennsatzname                 1           3    3     C    Inhalt: EOF\n2               Kennsatznummer               4           4    1     N    Inhalt:   2\n3               gleich den entsprechen-\nbis              den Feldern im Satz\n8               HDR 2                        5          80  76     N/C\nI","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. September 1980                                 1643\nAnlage 4\n(zu § 7 Abs. 1 StADV)\nSchlüssigkeits- und Vollständigkeitsprüfungen\n1. Zulässigkeit der Datenübermittlung\nVor der Datenübermittlung ist zu prüfen, ob die Datenübermittlung nach § 3 Abs. 4 StADV zulässig ist.\nII. Ordnungsnummer\n1.  Die Ordnungsnummern werden den Steuerpflichtigen in den Ländern wie folgt bekanntgegeben:\n1.1 Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein:\nStellen           1   2        3 4   5        6   7     8      9 10\nInhalt            F   F        B B   B        u u u u               p\n'   .        '   \"'                 \"'           '-T-'\"'\nFinanzamtsnummer\nE\nL - - - - - - - - + - - - - + - • Bezirksnummer\n'--------,t--t-.       Unterscheidungsnummer\nPrüfziffer\n1.2 Bayern, Berlin:\nStellen           1   2        3 4   5        6   7     8\nInhalt           B   B        B u u u u                p\n..,,         '--,,--\"\n\"\n1                              :  Bezirksnummer\n'-·----+----~ Unterscheidungsnummer\nL-----1~ Prüfziffer\n1.3 Nordrhein-Westfalen:\nStellen          1   2        3 4   5        6   7      8     9 10\nInhalt           F   F        F B   B        B   u u u             p\n'f'\n'                  ~\n\"'                  \"'                Finanzamtsnummer\n'------1----+--.. Bezirksnummer\nE\n'---+---. Unterscheidungsnummer\nPrüfziffer\n1.4 Saarland:\nStellen           1   2        3 4   5        6   7\nInhalt           B   B        B u u u            p\n....           .         ~,\nBezirksnummer\nL---t-----••                        Unterscheidungsnummer\n'--------ia        : ..  Prüfziffer","1644                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\n2.   Der Aufbau der Ordnungsnummern (einschließlich der bundeseinheitlichen Finanzamtsnummern) nach der\nUmschlüsselung für die Datenübermittlung (vgl. Satzart 2 der Anlagen 2 und 3 zu§ 5 StADV) ergibt sich aus\nfolgender Übersicht:\n.Land                                                Inhalt in den Stellen *)\n1 '2          3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13\n-::---• -:;: __ ;::;-;:\";;:::_;..,::.r;;::L -\nBaden-Württemberg                                    L     L F F 0 B B B u u u u p\nBerlin\nBremen\nHamburg\nHessen\nNiedersachsen\nRheinland-Pfalz\nSchleswig-Holstein\nBayern                                               L     F       F    F     0       B B B              u u u u p\nNordrhein-Westfalen                                  L     F       F    F      0      B B B              0 u u u p\nSaarland                                             L     L       F    F    '0       B     B      B     0 u u u p\n*) Es bedeuten:\nL = Länderschlüssel                               F = Finanzamtsnummer\nBaden-Württemberg              = 28    B = Bezirksnummer, ggf. mit führenden Nullen\nBayern                          =  9    U = Unterscheidungsnummer, ggf. mit führenden Nullen\nBerlin                          = 11    P = Prüfziffer\nBremen                          = 24    ~ = c·~·\nHamburg                         = 22\nHessen                          = 26\nNiedersachsen                   = 23\nNordrhein-Westfalen             = 5\nRheinland-Pfalz                  = 27\nSaarland                        = 1O\nSchleswig-Holstein              = 21\n3.  Vor der Datenübermittlung ist die Ordnungsnummer anhand der Prüfziffer zu prüfen. Die Berechnungs-\nmethode zur Prüfung der Ordnungsnummer wird den datenverarbeitenden Unternehmen durch besondere\nVerwaltungsanweisung bekanntgegeben.\nIII. Kennzahl mit Wert\n(Felder 11 bis 13 der Satzart 2 der Anlagen 2 und 3 zu § 5 StADV)\nVor der Datenübermittlung ist zu prüfen, ob die Kennzahlen und Werte der Datenelemente nach den amtlich\nvorgeschriebenen Vordrucken für den Voranmeldungszeitraum/ Anmeldungszeitraum zugelassen sind und dem\nzulässigen Inhalt entsprechen.\nDabei ist in Satzart 2 der Anlagen 2 und 3 zu § 5 StADV folgendes zu beachten:\nDie Felder 11 bis 13 beschreiben eine zu übermittelnde Kennzahl und den dazugehörenden Wert (Daten-\nelement). Datenelemente sind je Datensatz so oft vorhanden wie in den jeweiligen Steueranmeldungen zu\nerklären wären mit Ausnahme der Datenelemente für das Eingangsdatum und den Voranmeldungszeitraum/\nAnmeldungszeitraum. Die Übermittlung einer Kennzahl ohne Wert oder eines Wertes ohne Kennzahl ist unzu-\nlässig. Datensätze nach Anlage 2 Satzart 2 müssen das Datenelement „Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Über-\nschuß\" bzw. ,,Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung\" enthalten (Ausnahme: Anträge auf Dauerfristverlängerung\nfür Unternehmer, die Voranmeldungen vierteljährlich abgeben und zur Anmeldung der Sondervorauszahlung\nnicht verpflichtet sind). Datensätze nach Anlage 3 Satzart 2 müssen das Datenelement „Abzuführender Ge-\nsamtbetrag/Erstattungsbetrag'' enthalten."]}