{"id":"bgbl1-1980-44-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":44,"date":"1980-08-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen","law_date":"1980-07-31T00:00:00Z","page":1141,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1141\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 AX\n1980                        Ausgegeben zu Bonn am 8. August 1980                                                                                                                Nr. 44\nTag                                                                       Inhalt                                                                                            Seite\n31. 7. 80  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1141\n9231-7\n4. 8. 80  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1142\nneu: 2121-2/1; 2121-2\n4. 8. 80  Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1146\n2125-5\n4. 8. 80  Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            114 7\n302-4\n29. 7. 80  Verordnung über Kosten der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, des Bun-\ndesgesundheitsamtes und des Paul-Ehrlich-Instituts für Amtshandlungen nach § 17 c des Tier-\nseuchengesetzes (Tierimpfstoff-Kostenverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1148\nneu: 7830-2\n30. 7. 80  Erste Verordnung zur Änderung der Alkoholverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1150\n612-7-7\n31. 7. 80  Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergü-\ntung für Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1151\n2032-1-10\n1. 8. 80  Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes                                                                                                                      1152\nneu: 423-1-5-40\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1154\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1155\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen\nVom 31. Juli 1980\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                      Artikel 3\nDieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1980 in Kraft.\nArtikel 1\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nDas Gesetz über das Fahrlehrerwesen vom 25. Au-                                         sind gewahrt.\ngust 1969 (BGBI. I S. 1336), zuletzt geändert durch Ge-\nsetz vom 3. Februar 1976 (BGBI. I S. 257), wird wie folgt                                       Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\ngeändert:                                                                                  wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nIn § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „3\" durch die Zahl\n,,4\" ersetzt. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:                                       Bonn, den 31. Juli 1980\n,,Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse 1 berechtigt zur Aus-                                                                 Der Bundespräsident\nbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der                                                                                   Carstens\nKlasse 4 erwerben wollen.\"\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nGenscher\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des                                                      Der Bundesminister für Verkehr\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.                                                                                   K. Gscheidle"]}