{"id":"bgbl1-1980-42-3","kind":"bgbl1","year":1980,"number":42,"date":"1980-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/42#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-42-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_42.pdf#page=13","order":3,"title":"Berichtigung der Milch-Güteverordnung","law_date":"1980-07-22T00:00:00Z","page":1081,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. August 1980                                                                                   1081\nBerichtigung\nder Milch-Güteverordnung\nVom 22. Juli 1980\nIn § 3 Abs. 1 Satz 1 der Milch-Güteverordnung vom\n9. Juli 1980 (BGBI. 1S. 878) ist in der Tabelle an Stelle\nder Angabe „3 50\" die Angabe „3,50\" zu setzen.\nBonn, den 22. Juli 1980\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nPadberg\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 30, ausgegeben am 29. Juli 1980\nTag                                                                 Inhalt                                                                                          Seite\n18. 7. 80      Gesetz zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . .                                                                  854\n22. 7. 80     Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in\nMannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     870\n22. 7. 80     Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in\nMannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     875\n24. 6. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Dschibuti über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            878\n25. 6. 80      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           880\n26. 6. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Niger über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        881\n30. 6. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  883\n30. 6. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Sierra Leone über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               883\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich -.60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}