{"id":"bgbl1-1980-41-8","kind":"bgbl1","year":1980,"number":41,"date":"1980-07-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/41#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-41-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_41.pdf#page=11","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1067,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juli 1980                                                      1067\nBerichtigung\nder Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser\nVom 17. Juli 1980\nDie Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die\nVersorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBI. 1\nS. 750) ist wie folgt zu berichtigen:\nIn § 10 Abs. 6 muß es in der fünften Zeile „Absatz 3\"\nlauten.\nBonn, den 17. Juli 1980\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Danner\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 29, ausgegeben am 23. Juli 1980\nTag                                                                 Inhalt                                                             Seite\n18. 7 . 80     Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet\ndes Veterinärwesens ................................................................... .                                    845\n25.6.80        Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Indonesien über Finanzielle Zusammenarbeit .................. .                                   848\n30. 6.80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... .                                    849\n30.6.80        Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation .. .                                     851\n1. 7.80       Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zur Durchführung des deutsch-israe-\nlischen Abkommens vom 17. Dezember 1973 über Soziale Sicherheit ...................... .                                     851\n1 . 7. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins ............. .                                     852\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                          Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                 Bundesanzeiger                          lnkraft-\nNr.            vom                      tretens\n16. 7. 80      Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Aus-\nfuhrliste-Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung                                  132           22. 7. 80                 23. 7.80\n7400-1-1","1068                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX • Gebühr bezahlt\nUbersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 353. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. Juni 1980,\nist im Bundesanzeiger Nr. 125 vom 11. Juli 1980 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 125 vom 11. Juli 1980 kann zum Preis von 2,75 DM\n(2,15 DM + 0,60 DM Versandkosten einschl. 6,5 0/o Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370100 50)\nbezogen werden."]}