{"id":"bgbl1-1980-40-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":40,"date":"1980-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980)","law_date":"1980-07-18T00:00:00Z","page":1025,"pdf_page":1,"num_pages":32,"content":["1025\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                     Z 5702 AX\n1980                         Ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 1980                                          Nr. 40\nTag                                                Inhalt                                              Seite\n18. 7. 80   Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980)..................................................     1025\n640-7\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens\nfür das Jahr 1980\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980)\nVom 18. Juli 1980\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:             (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1977 bis\n1979 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\nErster Teil\n(4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die Mittel\nAllgemeine Aufgaben                        nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Verausgabung außer\ndes ERP-Sondervermögens                       bei der Deutschen Bundesbank auch anderweitig an-\nlegen.\n§ 1                                                           §4\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-              Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in             Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von fünf vom\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer           Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzuneh-\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert          men.\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom\n§5\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-\nschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-               Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\ndervermögens für das Jahr 1980-wird in Einnahme und            eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs\nAusgabe auf                                                    eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-\ngesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts\n3 050 000 000 Deutsche Mark\nnicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag\nfestgestellt.                                                  von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet.\n§2                                                            §6\nDer Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel            (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\ndes ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für               tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\ndie in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Ver-             Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-\nwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-                 gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der frei-\nbank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-          en Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000\nvermögens anlegen.                                             Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\n§3                                zu übernehmen.\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-             (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ntigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1980 Kre-          auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-\ndite in Höhe von                                               schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\n1 100 000 000 Deutsche Mark                     Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-\naufzunehmen.                                                   nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen\nkeinen Ersatz erlangt hat.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1980 fällig werdenden             (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-            leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                    nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in An-","1026                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten            S. 989). zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,         passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan- Teil I b\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-        des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-    Jahr 1980 - wird in Einnahme und Ausgabe auf\ngelegt wird.                                                             15 200 000 Deutsche Mark\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-            festgestellt.\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-                               § 10\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr           Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nanzurechnen.                                               Kredite bis zur Höhe von 26 000 000 Deutsche Mark zur\n§7                             Tilgung von im Jahr 1980 fällig werdenden Krediten auf-\nzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des Ge-\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dan-    samtplans-).\nkesspende findet§ 2 des Gesetzes über die Verwaltung\ndes ERP-Sondervermögens keine Anwendung.\nDritter Teil\n§8\nGemeinsame Bestimmungen\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1980 auf das Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In                                   § 11\nBeteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-           Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\npreis vereinbart werden.                                   des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1981 weiter.\n§ 12\nZweiter Teil\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nERP-lnvestitionshilfe                    Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§9                                                        §13\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-ln-         Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in\nvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1      Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 18. Juli 1980\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                  1027\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1980\nTeilla:        Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\nmögens vom 31. August 1953\nTeillb:        Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom\n24. Juli 1968\nTeil II:      Finanzierungsübersicht\nTeil III:     Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1978\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):      Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):      Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):      Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):      Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):     Einnahmen","1028                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.1\nTitel                                                            Betrag   Betrag Ist-Ergebnis\nund                                                                 für     für      1978\nZweckbestimmung\nFunktion                                                             1980    1979\n1 000 DM 1 000 DM  1000 DM\n1                             2                                    3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                     1029\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel           Zweckbestimmung                                  1980    1981   1982\nin Mio DM\n862 01   Kleine und mittlere Unternehmen . .                 ~ .. 400\n605 *)\n862 03  Seehafenbetriebe        1 f O J I O O 1 •••• ' ••••••••    20      10\n10 *)  10 *)\n853 02   Investitionen von Gemeinden                 •••• 1 ••••\n20 *)\n853 11   Abwasserreinigung          ...................\n170 *)  25 *)\n853 12  Abfallwirtschaft ......................\n10 *)  10 *)\n862 11   Luftreinhaltung       ........ ' ..... , ........         15\n20 *)  15 *)\n681 01   Dankesspende         ....... ' ...............            10      10     10\n445     855     70\n•J Im ERP-Wirtschaftsplan 1980 enthalten.","1030                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.1\nTitel                                                                Betrag      Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                    für          für\nZweckbestimmung                                                        1978\nFunktion                                                                1980         1979\n·--\n1 000 DM     1 000 DM     1 000 DM\n1                               2                                     :i           4            5\n862 01 b91   Fi nünzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner\nund mittlerer Unternehmen ........................ .          1 697 000   1 370 000    1 018 261\nVerpflichtungermächtigung            .... 605 000 000 DM\nfällig im Jahr 1981\nHG2 03--n 1 Investitionen von Seehafenbetrieben                               30 000      30 000      34 111\nVerpflichtungsermächtigung . . . ..         20 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1981 bis zu                            10 000 000 DM\nJahr 1982 bis zu                            10 000 000 DM\n853 02--G92  Investitionen von Gemeinden ..................... .               40 000    100 000       80 621\nVerpflichlungsermächtigung                  20 000 000 DM\nfällig im Jahre 1981","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                              1031\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                   Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unter-        Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der\nnehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregie-            elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die\nrung vorgelegten „Grundsätzen einer Strukturpolitik für          Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem\nkleine und mittlere Unternehmen\" (vgl. BT-Drucksache             Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.\n7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen.\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt wer-        Zu f)\nden, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der           Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung,\nKooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit            Rationalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-\nerwarten lassen.                                                 triebenen, insbesondere der Aussiedler im Sinne des § 1\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                        Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zuwan-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 780 000 000 DM          derer aus der DDR.\nb) Existenzgründungeh      und    standortbe-                    Zug)\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterungen 840 000 000 DM        Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger\nc) betriebliche Ausbildungsstätten, rich-                        der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung\ntungweisende Kooperationen .......... . 15 000 000 DM        technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs\nvon Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderli-\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbetei-                     chen Baumaßnahmen gewährt werden.\nligungsgesellschaften ................. . 10 000 000 DM\ne) die Einführung der elektronischen Daten-                      Zu h)\nverarbeitung ......................... . 25 000 000 DM\nDer Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau\nf) Unternehmen der Vertriebenen ........ .      5000 000 DM     und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\ng) die Förderung kleiner und mittlerer Pres-\nseunternehmen ....................... . 15000000DM           Zu i)\nh) die Binnenschiffahrt .................. .     3 000000DM      Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der\ni) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein-                      mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien\nschaften (Haftungsfondsdarlehen)            4 000 000 DM    Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-\ndung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.\n1 697 000 000 DM\nZu a)\nKleinz und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebie-        Verpflidltungsermäc:htigung:\nten der Gemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen       Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren\nWirtschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen           Unternehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgrün-\nerhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan {Kap.          dungsprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur\n09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht        Höhe von 605 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres\nantragsberechtigt sind.                                          1981 erforderlich.\nVon dem Ansatz sind 10 000 000 DM                   davon je\n5 000 000 DM Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete\nfür den unter f) genannten Personenkreis vorgesehen.             Zu Tit. 862 03\nZu b)                                                            Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der\nGefördert werden                                                 deutschen Seehäfen zu verbessern. 20 000 000 DM sind auf\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                    Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\n- bis zur Höhe von 180 000 000 DM standortbedingte In-\nvestitionen                                                  Verpflidltungsermädltigung:\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und         Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und           Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-       auf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich.\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert wer-\nden.\nZu Tit. 853 02\nVon dem Ansatz sind 20 000 000 DM für den unter Abschnitt\nf) genannten Personenkreis vorgesehen.                           Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkt-\nZu c)\norten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-\nnalen Wirtschaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Ver-\nDie Darlehen sind zur Errichtunq oder ErweiterunrJ betriebli-    besserung der Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert\ncher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.               werden Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Frei-\nAußerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittle-         zeitwertes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus\nrer Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend für        sowie Anlagen der Wasserversorgung.\nweitere Kooperationsvorhaben sein können.\nZu d)                                                            VerpflidltungsermädJ.tigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili-         Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine\ngungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen       Verpfliditungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM\ndie Beschaffung von ha.ftendem Kapital erleichtert werden.       auf das Aufkommen des Jahres 1981 erforderlich.","1032                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil            1\nKap.1\nTitel                                                                             Betrag          Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                  für            für\nZweckbestimmung                                                                          1978\nFunktion                                                                              1980           1979\n1 000 DM       1 000 DM       1 000 DM\nl                                    2                                               3             4              5\n681 01-029  Dankesspende      ....................................                          10 000       10 000        10 000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz     ...............     . . .. .. . . . . . . . . . . . . .    (365 000)      (530 000)     (174 570)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 11-330  Abwasserreinigung      ................................                       305 000       415 000       132 114\nVerpflichtungsermächtigung ............... 195 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1981 bis zu  ..........................        170 000 000 DM\nJahr 1982 bis zu  •••••• • •••••••••••••••••••        25 000 000 DM\n853 12-330  Abfallwirtschaft   ...................................                          25 000       60 000        13 614\nVerpflichtungsermächtigung ............... 20 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1981 bis zu  ..........................          10 000 000 DM\nJahr 1982 bis zu  ..........................          10 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung    ...................................                          35 000       55 000        28 842\nVerpflldltungsermächtigung     ...............        35 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1981 bis zu  ..........................          20 000 000 DM\nJahr 1982 bis zu  ..........................          15 000 000 DM\n2 142 000     2 040 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                    10 000\nAusgaben für Investitionen ........................ .                      2 118 000\nBesondere Finanzi erungsa usg a ben                                             14 000\nGesamtausgaben               2 142 000","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                              1033\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                   Zu Tit. 85312\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Mar-             Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von\nshallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals   Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur\nerrichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN                Verfügung gestellt werden.\nMARSHALL FUND OF THE UNITED ST A TES - A MEMO-\nRIAL TO THE MARSHALL PLAN\") eine Dankesspende von                Verpflidltungsermädltigung:\njährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren. (1972 bis\n1986) zugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an          Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine\nEinzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb        Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM\nder USA Forschungs- und Studienprogramme, die dem Ver-           auf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich.\nständnis und der Lösung bestimmter nationaler und interna-\ntionaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z. B.\nGroßstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeits-\nwelt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen.\nZu Tit. 86211\nZu Tit. 853 11                                                   Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von An-\nlagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen        Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nbestimmt.\nVerpflidltungsermädltigung:\nVerpflichtungsermächtigung:\nDas Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin konti-\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine          nuierlich fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1981\nVerpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 195000000 DM         und 1982 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\nauf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich.          35 000 000 DM erforderlich.","1034                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                        Zweckbestimmung                                                            1978\n1980         1979\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\nt                                   2                                    3            4               5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-\nzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-\nmen werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und\nbetriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder\nnicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-\nblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe ge-\nrechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die\nObernahme von Gewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 ER P-In vesti tionsprogramm                                      (450 000)    (415 000)      (377 237)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. .               450 000     415 000        376 937\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen       zur\nDeckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe     von\n5 000 000 DM gegenseitig deck:ungsfähig.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen         bei\nTit. 861 01 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen       zur\nVerstärkung der Ausgaben bei Tit. 861 01.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen        bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen        zur\nVerstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung                    85 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1981 bis zu                           50 000 000 DM\nim Jahr 1982 bis zu                           35 000 000 DM\n862 12--699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............. .                                               300\nAusgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-\nsparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-699   Umwandlung von Beteiligungen in Dürlehen ........ .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980               1035\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 2\nDurch verbindlid1e Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel                  Zweckbestimmung                1980       1981      1982\nin Mio DM\n862 11  Investitionskredite .................. .       70         30\n50 *)     35 *)\n685 01  Wirtschaftsnahe Forschung ........... .         2,8         1\n1,8 *)   1 *)\n831 21   Erwerb von Beteiligungen und beteili-\ngungsähnlichen Rechten .............. .        20\n831 23  Konsolidierung bei Beteiligungen               90          50       50\n182,8      132,8      86\n•J Im ERP-Wirtschaftsplan 1980 enthalten.\nZu Tit. 862 11\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen\nBedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel\nsollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von\nBetrieben\nverwendet werden.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den\nJahren 1981 und 1982 fortgeführt werden. Damit bereits 1980\nProjekte begonnen werden können, für die erst in den oben\nqenannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,\nist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n85 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 86213\nBeteiligtmgen an Berliner Unternehmen können bei Fällig-\nkeit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-\nvertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(V9l. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)","1036                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.2\nTitel                                                                   Betrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                              1978\n1980          1979\nFunktion\n1 000 DM      1 000 DM       1 000 DM\nl                                    2                                    3             4              5\n861 01-692  Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... .                40 000      40 000         66 944\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\n862 04--691 Aufbaumaßnahmen ............................... .                     5 000         5 000         9 582\nDie Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe\nvon 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n652 01-699  Bevorratungsmaßnahmen          ......................... .             1 500        1 500         3 500\n685 01-171  Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                  2 800         2 800         2 817\nVerpfHd1tungsermädttigung      .............. . 2 800000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1981 bis zu ......................... .    1800000 DM\nJahr 1982 bis zu ......................... .    1000000 DM\n685 02-643  Ausstellungen und Messen ........................ .                   2 000         2 000         2 000\n685 03-699  Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ..... .                     500          500           511","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                               1037\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 861 01                                                   werden. Damit bereits 1980 Vorhaben begonnen werden\nkönnen, für die erst in den Jahren 1981 und 1982 weitere\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen\nMittel zur Verfügung zu stehen brauchen, sind Verpflich-\nwestdeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unter-\ntungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000\nnehmen vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu\n10 000 000 DM für Auslandsaufträge verwendet werden.             DM erforderlich.\nZu Tit. 862 04\nDie Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und       Zu TH. 685 02\nNeubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,          Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-\nvon Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.\nsen vorgesehen.\nWie in den Vorjahren soll im Rahmen der lmport-Ausstel•\nZu Tit. 652 01                                                   lung „Partner des Fortschritts\" die deutsche Wirtschaft mit\nDas Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in         den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht\nHöhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums        werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre\nder Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um       Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindun-\nMittel, die der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür   gen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.\naber noch nicht benötigt wurden. Das Darlehen zugun.sten\nDie „ Internationale Börse des Tourismus/Internationale\ndes Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewährt,           Boots- und Freizeitschau\" hat sich zu einer bedeutenden\ndaß die Rückflüsse im Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins    Veranstaltung entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-\nzur Verfügung stehen. Dieser Fall ist inzwischen eingetreten.\nlung „Partner des Fortschritts\" stattfindet.\nDemgemäß sind die bis 1979 aufgelaufenen Tilgungsraten\nder Darlehen für die Bevorratung eingesetzt worden. Die          Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Mode-\nrestlichen Tilgungsraten -       1980 bis 1983 jährlich ca.      messe \"Interchic\" durch.\n1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls benötigt.                Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Landes-\nhaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finanziert.\nZu Tit. 685 01                                                   Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-\nDie Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For-           lungen und Messen in Berlin verwendet werden.\nschungsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten\nlassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und\nwirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die\ngeförderten Forschun~Jsvorhaben liegen insbesondere auf          Zu Tit. 685 03\nden Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-\nbautechnik. Die Mittel werden Wissensd1aftlern, die ihren        Nach einer mit der Regierunq der Vereinigten Staaten von\nWohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel      Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das\nERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur\nAngehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin\nsind, über diese Institutionen zur Verfügung gestellt.            Verfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner\nWirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten\nVerpflidt tungsennädttigung:                                     von Amerika dienen.\nDie Förderung der wirtschaftsnahen Forschun9 in Berlin soll      Hierunter tällt u. a. die tinanzielle Unterstützung der ameri-\nauch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt          kanischen Teilnahme dll der Internationalen Grünen Woche.","1038                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.2\nBetrag         Betrag\nTitel                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür           für\nund                        Zweckbestimmung                                                             1978\nFunktion                                                                    1980          1979\n1 000 DM      1 000 DM       1 000 DM\n1                                    2                                     3            4              5\nTitelgruppe\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm                                 (125 000)     (120 000)     (216 032)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ................................. • • • • • • • • •           35 000      20 000         16 032\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\n831 22--691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Dar-\nlehen .......................................... .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\n831 23-691  Konsolidierung bei Beteiligungen                                      90 000     100 000       200 000\nGesamtausgaben             626 800      586 800\nAbschluß\nZuweisunger, und Zuschüsse für laufende Zwecke                        95 300\nAusgaben für In,vestitionen ....................... .               491 500\nBesondere Finanzierungsausgaben                                       40 000\nGesamtausgaben             626 800","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980           1039\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 83121\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigen-\nkapital zu verstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von\nBeteiligungen, die mit den Konsolidierungsmaßnahmen ge-\nmäß Tit. 831 23 im Zusammenhang stehen; hierfür sind\n20 000 000 DM auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung\naus dem Jahr 1979 zugesagt.\nZu Tit. 831 22\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um das\nKapital dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäfts-\numfang anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).\nZu Tit. 831 23\nDie veransclllagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von\nVerlusten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-\nSondervermögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100\nv. H. beteiligt ist. Die Bereitstellung der Mittel, die als Zu-\nschuß für die Sanierung des Unternehmens vorgesehen sind,\nist im Interesse des Unternehmens und des Landes Berlin,\nnicht zuletzt im Hinblick. auf die Erhaltung von Arbeits-\nplätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich ist die entschei-\ndende Basis eines Konzepts, das die Konsolidierung des\nUnternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf Grund\nvon Verpflichtungsermächtigungen aus den Jahren 1978 und\n1979 zugesagt.","1040                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nKap.3\nTitel                                                              Betrag      Betrag\nfür     Ist-Ergebnis\nund                                                                  für\nZweckbestimmung                                                           1978\nFunktion                                                              1980         1979\n1 000 DM     1 000 DM      1 000 DM\n1                              2                                    3            4             5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ............... .           90 000      90 000       92 577\nGesam ta usg a ben         90 000      90 000\nAbschluß\nBesondere Finanzierungsausgaben                                 90 000","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980           1041\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 3\nAuf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwen-\ndung.\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel     Zweckbestimmung           1980 1981 1982 1983 1984\nin Mio DM\n866 01    Finanzierungshilfe\nfür Lieferungen in\nEntwicklungsländer           90    90     90    90   90\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die auf Grund früherer Verpflicbtungsermäcb.ti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferun-\ngen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis\n1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft, so daß für den hier in Betracht stehenden Export-\nfonds II jährlich Finanzierungsmittel in Höhe von 360 000 000\nDM verfügbar sind.\nMit den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils\n90 000 000 DM für die Jahre bis 1984 ist eine kontinuierliche\nFörderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den Ent-\nwicklungsländern sichergestellt.\nFür denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen\nweitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM\nzur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die\nKreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamt-\nvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Export-\nfonds 1). Diese ERP-Mittel sind in den früheren ERP-Wirt-\nschaftsplänen bis einschließlich 1978 unter Kap. 6 veran-\n_scb.lagt worden; die Veranschlagung ist ab 1979 aus haus-\nhaltsmäßigen Gründen entfallen. Seit 1978 werden die ERP-\nMittel des Exportfonds I auf Grund einer Vereinbarung\nzwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bun-\ndeswirtschaftsministerium in Raten zurückgezahlt; in gleicher\nHöhe führt die KW dem Fonds Eigenmittel zu. Die Rück-\nzahlungen bzw. die Mittelzuführungen an den Fonds bemes-\nsen sich nach der Höhe der vertragsmäßigen Verzinsung der\nin der KW-Bilanz als „Rücklage aus Mitteln des ERP-Sonder-\nvermögens\" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung der\nVermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\nmögens) als „Sondereinlage\" unter dem Abschnitt „Sonstige\nForderungen\" ausgewiesenen Position C 3. Der Betrag, um\nden sieb. der ERP-Finanzierungsanteil am Exportfonds I im\nJahr 1980 reduziert, wird voraussicb.tlicb. bei rd. 20 000 000 DM\nliegen; er ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01-691 (Tilgung von\nDarlehen) veranscb.lagten Einnahmen enthalten. Die Höhe der\nExportfinanzierungshilfe insgesamt bleibt unverändert.","1042                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil  1\nKap.4\nTitel                                                              Betrag       Betrag\nfür\nIst-Ergebnis\nund                                                                  für\nZweckbestimmung                                                            1978\nFunktion                                                              1980          1979\n1 000 DM       1 000 DM       1 000 DM\n1                              2                                     3            4              5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ......................                 55           55           36\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ...................................                  500          500          123\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............                   40           40            7\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren   .............................              1 000        1 000          768\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben   ....................                  5            5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................            180 600     167 600         94 185\n575 02-928 Kosten der Kreditaufnahme   ........................              4 000        4 000\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .............                5 000        5 000           21\nGesamtausgaben            191 200      178 200\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .............................. .               1 600\nSchuldendienst ................................... .           184 600\nBesondere Finanzierungsausgaben                                   5 000\nGesamtausgaben            191 200","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                              1043\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                  Zu Tit. 575 01\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für       Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-\ndie Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung        dite vorgesehen.\nund Rechtsverteidigung vorgesehen.\nZu Tit. 575 02\nZu Tit. 531 01                                                  Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der            kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-\nOffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal-    setzes 1980 aufzunehmenden Kredite.\ntung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen.\nHierzu gehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in   Zu Tit. 870 01\nder über Tätigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens\nberichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige       Nach\nund wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen           1 § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-\nund sonstige Erhebunqen vorgenommen werden.                        heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\ndeutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. I\ns. 365).\nZu Tit. 532 01                                                  2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen-           die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nhang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme              stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom\nvon Gewährleistungen erforderlich werden.                          17. Mai 1957 (BGBI. I S. 517),\n3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\n1962 (BGB!. II S. 645} und\nZu Tit. 671 01                                                  4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1979\nHier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden            konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-\nBear~eitt!ngs~ebühren der Kreditinstitute veranschlagt,         gen bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen\nsoweit sie mcht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu          Lasten übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus\ngehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische       den Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2\nVerwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen           und 3) ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflich-\n(z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in           tungen aus diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezem-\nAnspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die          ber 1978 82 069 944,66 DM.\nWeiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen überge-         Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM\ngan~_enen Forderungen übertragen worden ist) sowie die          (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das\n~ebuhren, ~lie für die Ubernahme und Verwaltung von Betei-      ein revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezem-\nligungen 1m Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungspro-            ber 1978 mit Verpflichtungen im Betrag von 146 856 775,35\ngramm~ Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die      DM belegt.\nBearbe1tur_ig von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl.\nKap. 2 T1t. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu         Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\nzahlen sind.                                                    mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\n1978 228 926 720,01 DM.\nZu Tit. 671 02                                                  Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-\nnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-\nDer Betrag ist geschätzt.                                       tungen vorgesehen.","1044                              Bundesgesetzblatt, ~Jahrgang 1980, Teil  1\nKap.5\nBetrag         Betrag\nTitel                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür           für\nund                    Zweckbestimmung                                                                1978\nFunktion                                                                  1980          1979\n1 000 DM       1 000 DM        1000 DM\n1                                2                                      3             4               5\nEinnahmen\n119 01--680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                           30            30            161\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... .                 110          110             298\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ........................... .                                                  120\n121 01-853   Erträge aus Beteiligungen ......................... .               1 530        1 650           1 530\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ..................................... .                 1 000        1 000             703\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-\nmen der Eigenkapitalfinanzierung .................. .                                               594\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen ........................................ .\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 862 13.\n141 01-680  Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen                     110           110            139\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen ....................................... .                    80            80            819\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen .............................. .              464 260      455 860        492 967\n162 02-691  Einnahmen aus Disagio ........................... .                                               1 820\n162 03-872  Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... .               10 000       10 500        15 149\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................. .           1 472 880     1470720        2 016 390\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Be-\nteiligungen ...................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928   Einnahmen aus Krediten                                        1 100 000       952 000    -256 980\nGesamteinnahmen           3 050 000    2 895 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ........................... .                    110\nUbrige Einnahmen ................................ .            3 049 890\nGesamteinnahmen           3 050 000","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                                                     1045\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                 Zu Tit. 162 01\nDie Empfän~1er von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse     Veranschlagt sind Zinsen\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener        a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 314 880 000 DM\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-         b) von der Berliner Industriebank AG . . . . . 51 170 000 DM\nsen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen            c) von der Lastenausgleichsbank ......... . 53 340000DM\nabzuführen.                                                    d) aus Darlehen an Gemeinden ........... . 37 900000DM\ne) von Sonstigen ........................ .                            6970 000DM\nZu Tit. 119 02                                                                                                                      464 260 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 162 03\nZu Tit. 121 01\nDer Betrag ist geschätzt.\nDas ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank\nmit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit          Zu Tit. 182 01\n3 000 000 DM beteiligt.                                        Veranschlagt sind Tilgungen\na) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 900 220 000 DM\nZu Tit. 121 02                                                 b) durch die Berliner Industriebank AG . . . . 309 070 000 DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen     c) durch die Lastenausgleichsbank . . . . . . . . . 166 170 000 DM\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen wor-         d) von Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . . 79 200 000 DM\nden sind.                                                      e) durch Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 220 000 DM\n1 472 880 000 DM\nZu Tit. 141 01\nFür die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich       Zu Tit. 32502\neine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.            Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980 können\nGeldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-\nanschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-\nZu Tit. 141 02                                                 schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzie-\nDer Betrag ist geschätzt.                                       rungsübersicht Teil II Nr. 4).","1046                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil   1\nAnlage I\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01       Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1980             1979              1978\nFunktion                                                                            DM               DM               DM\n634              Verarbeitende Industrie ........................... .                                          117 478 980,11\n635             Handwerk und Kleingewerbe ...................... .                                              219 204 384,51\n641             Hctndel .......................................... .                                            229 721 070,-\n650             Fremdenverkehr .................................. .                                              56 231 850,-\n670             Sonstige Dienstleistungen ......................... .                                            44 284 800,-\n680             Sonstige Bereiche                                                                                57 496 875,-\nZonenrandgebiet\n691              Betriebliche Investitionen                                                                     293 843 088,33\nSumme                                     1 018 261 047,95\nAnsatz     1697000 000     1370000 000\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                       besondere\nsächliche    Schulden-                         In-           Finan-\nund Zu-     vestitionen\nKap.       Bezeichnung       Einnahmen     Ausgaben      Ausgaben       dienst       sdiüsse für                     zierungs-\nlfd. Zwecke                      ausgaben\n1 000 DM      1 000 DM      1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM       1 000 DM         1 000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin)                         2 142 000                                     10 000      2 118 000            14 000\n2    Berlin ...........                       626 800                                    95 300        491 500           40 000\n3    Exportf inanzie-\nrung ............                         90 000                                                                    90000\n4    Sonstige Ausgaben                        191 200         1 600      184 600                                           5 000\n5     Einnahmen    ......      3 050 000\n3 050 000    3 050 000          1 600      184 600        105 300      2 609 500          149 000","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1047,\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","1048                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil  1\nKap.\nBetrag          Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür           für\nund                    Zweckbestimmung                                                              1978\nFunktion                                                                 1980          1979\n1 000 DM        1 000 DM       1 000 DM\n1                                 2                                    3             4              5\nEinnahmen\n119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.                                                                     5\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... .\n153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .                5 200        6 900         8 599\n173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................. .               46100        47 800        55 559\n221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. .                 10 000      12 000        11 927\n325 01-928 Einnahmen aus Krediten .......................... .            - 46 100      -47 800       -55 433\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-\nnahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen           15 200       18 900\nAusgaben\n539 99-680 Vermischte Ausgaben\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ........................... .                15 200       18 900       20 532\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen\nUbrige Einnahmen ................................ .                15 200\nGesamteinnahmen           15 200\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nUbrige Ausgaben ................................. .                15 200\nGesamtausgaben           15 200","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980        1049\nInvestitionshilfe\nErläuterungen\n6\nZu Tlt. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten-\nden Zinsverpflichtungen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbrin-\nqenden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vorn\n17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung\ndes ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der\nUnterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu\nzahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.\nKap. 60 02 Tit. 625 01).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe\nabgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kre-\nditfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den\ngewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-\nschlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-\ntungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-\ndite vorgesehen.","1050                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil     1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I a                              Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                    Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1980              1979      1        1980                1979\nin Tausend DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ........•...•.........................        3 050 000         2 895 000            15 200             18 900\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-\nmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben\nzur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen .......•.............................         1950000          1943000              61 300             66 700\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,\nEinnahmen aus kassenmäßigen Ubersc:hüssen)\n3. Saldo ............•••...........................        1 100 000          952 000        ;/. 46 100          ;/. 47 800\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt .....        1320000          1202000              26 000             48 200\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) ................................... .        220 000          250 000            72100              96 000\nSaldo ......................................... .       1 100 000          952 000        ;/. 46 100         ;/. 47 800\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Ubersc:hüssen\n6. Finanzierungssaldo ............................ .       1 100 000          952 000        ;/. 46 100          ;/. 47 800","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                                              1051\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I a                              Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                     Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1980                1979      1        1980              1979\nin Tausend DM\nl. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ........... ' .......................                 900 000           850 000\n1.2 kurzfristig ..................... . . . . . . . . . . . . .      420 000           352 000             26 000            48200\nSumme l.              1 320 000          1 202 000            26 000            48 200\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................                  155 000                               45 000            55000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................                    65 000          250 000             27 100            41 000\nSumme 2.               220 000           250 000             72 100            96 000\n3. Saldo aus 1. und 2.\n1m ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-\nschuldung am Kreditmarkt .......................                   l 100 000            952 000        ;,( 46 100        ;,( 47 800","1052 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1053\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1978\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1978","1054                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil     1\n1.  Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand am 31. 12. 1978 Stand am 31, 12. 1977\nDM                     DM\nA. Bankguthaben .............................................. .                 57 730 692,72          64 059 787 ,02\nB. Darlehensforderungen                                                      11 252 466 313,23      11 243 361 864,81\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .           150 280 157,03         164 901 553,39\n2. Tilgungsforderungen    ..................................... .           484 165 822,18         492 635 318,99\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau -- Sondereinlage -- . . . . . . . . .     315 819 281,93         293 949 443,37\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau     Zwischenzeitliche Anlagen -           107 569 481,90         195 038 258,60\n5. Verschiedene Banken -    Zwischenzeitliche Anlage -   ........ .                   -,-           35 000 000,-\n6. Kreditanstalt für Wiederaufbau -    Exportfonds I -  ......... .         437 569 553, 78        413 768 167,69\n7. Verschiedene                                                              30 488 065,89          33 361 686,27\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*)                                          90 000 000,-           90 000 000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .               3 000 000,-            3 000 000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ............................... .             34 000 000,-           34 000 000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und\nund Entwicklung (Weltbank)*) ............................. .             100 000 000,-          100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *)             15 318 105,-           15 318 105,-\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-\nnehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ........ .                   183 845 200,-          179 134 600,-\nE. Liegenschaften .............................................. .                         1,-                   1,-\nF. Wertpapiere ................................................ .                80 000 000,-          100 000 000,-\n------------\n13 342 252 674,66      13 457 528 786, 14\n•) Nominalbetra9","Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980                                                     1055\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand am 31.12.1978 Stand am 31.12.1977\nDM                   DM\nA. Vermögensbestand    ..........................................                                           11 824 206 332,06    11 798 305 324,77\nB. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 347 848 761,87    1 659 162 411, 71\nC. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          197 580,73           61 049,66\nD. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . .                                       170 000 000,-                -,-\n13 342 252 674,66    13 457 528 786,14\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen                                        228 926 720,01","1056                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil      1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1978\nDarlehen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                         l 162 612,89 DM\nBerlin                                                                                                                             1 820 092,78 DM\nZinsen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                             9 490,85 DM\nBerlin ................................ .                                                                                                  -,-DM\nBeteiligungen\nEKF-Beteiligungen Berlin                                                                                                        10 727 229,05 DM\nDividenden aus EKF-Beteiligungen ........................... .                                                                       308 642,86 DM\n14 028 068,43 DM"]}