{"id":"bgbl1-1980-39-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":39,"date":"1980-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung zweier Verordnungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz","law_date":"1980-07-11T00:00:00Z","page":1001,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1001\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1980                            Ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 1980                                                                                                Nr. 39\nTag                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n11. 7. 80   Verordnung zur Änderung zweier Verordnungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz                                                                 1001\n2171-1-1-2, 2171-2-6-1\n14. 7. 80   Zwölfte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß§§ 1236\nbis 1244 a, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für die Verwaltungs- und Ver-\nfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (12. Bemessungsverordnung) . . . . . . . . .                                                      1003\nneu: 8232-37-1 2; 8232-37-11\n14. 7. 80   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs\nfür den militärischen Flugplatz Hopsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1004\n2129-4-1-16\n15. 7. 80   Verordnung über Verwendungsverbote für bestimmte Flammschutzmittel in Bedarfsgegenstän-\nden (Flammschutzmittel-Bedarfsgegenstände-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1013\nneu: 2125-40-21\n15. 7. 80   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß\n„Geprüfter Flugzeugabfertiger\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1014\n800-21-7-4\n16. 7. 80   Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen                                                                1015\n2032-1-11-3\n16. 7. 80   Dritte Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1977 . . . . . .                                                            1017\n611-1-1\n18. 7. 80   Dritte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1019\n2125-11\n11. 7. 80   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche\nVerfahren in Landwirtschaftssachen und zu § 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über\ndie Berufung der landwirtschaftlichen Beisitzer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1022\n1104-5, 317-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1023\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1023\nVerordnung\nzur Änderung zweier Verordnungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz\nVom 11. Juli 1980\nArtikel 2\nAuf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbil-\ndungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-                                                       Änderung der KirchenberufeV\nmachung vom 9. April 1976 (BGBI. 1 S. 989) verordnet\ndie Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:                                  § 2 der Verordnung über die Ausbildungsförderung für\nden Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Beru-\nArtikel 1                                          fe (KirchenberufeV) vom 8. Juni 1972 (BGBI. 1 S. 885)\nÄnderung der HeilhilfsberufeV                                    erhält folgende Fassung:\nIn§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildungsför-                                                                            ,,§ 2\nderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Heil-                             Förderungsrechtliche Stellung des Auszubildenden\nhilfsberufe (HeilhilfsberufeV) vom 2. November 1970\n(BGBI. 1S. 1504), die durch die Verordnung vom 25. Juni\nDie Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung\n197 4 (BGBI. 1 S. 1346) geändert worden ist, wird nach\nfür den Besuch der in\nNummer 15 der Punkt durch ein Komma ersetzt und fol-\ngende Nummer 16 angefügt:                                                       1. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Ausbildungsstät-\n,, 16. Pflegevorschulen.\"                                                             ten wie Schüler von Fachschulen,","1002                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\n2. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Ausbildungsstätten                               Artikel 3\nwie Studierende an Höheren Fachschulen,                                     Berlin-Klausel\n3. § 1 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Ausbildungsstätten in      Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nden ersten beiden Ausbildungsjahren wie Schüler       tungsgesetzes in Verbindung mit§ 67 des Bundesaus-\nvon Berufsaufbauschulen, in den anschließenden        bildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nAusbildungsjahren wie Studierende an Höheren\nFachschulen.\nArtikel 4\nAbweichend von Satz 1 Nr. 3 erhalten Auszubildende an                           Inkrafttreten\nden Evangelischen freikirchlichen theologischen Semi-\nnaren in Hamburg, Dietzhölztal und Reutlingen im ersten     Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1980 mit der Maß-\nAusbildungsjahr Ausbildungsförderung wie Schüler von     gabe in Kraft, daß die darin bestimmten Änderungen bei\nFachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlos-      den Entscheidungen für alle Bewilligungszeiträume zu\nsene Berufsausbildung voraussetzt, in den anschlie-      berücksichtigen sind, die nach dem 30. Juni 1980 be-\nßenden Ausbildungsjahren wie Studenten an Hoch-          ginnen. Vom 1. Oktober 1980 an gilt die Verordnung un-\nschulen.\"                                                eingeschränkt.\nBonn, den 11. Juli 1980\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nSchmude\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}