{"id":"bgbl1-1980-36-3","kind":"bgbl1","year":1980,"number":36,"date":"1980-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/36#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-36-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_36.pdf#page=14","order":3,"title":"Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch (Milch-Güteverordnung)","law_date":"1980-07-09T00:00:00Z","page":878,"pdf_page":14,"num_pages":17,"content":["878                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nVerordnung\nüber die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch\n(Milch-Güteverordnung)\nVom 9. Juli 1980\nAuf Grund des § 10 Abs. 1 des Milch- und Fettgeset-      und zu bewerten. Ferner sind monatlich zwei Untersu-\nzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs-     chungen nach Anlage 5 durchzuführen.\nnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\n(4) Zur Feststellung des Gehaltes an somatischen\nin Verbindung mit § 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 29. Juli\nZellen ist monatlich mindestens eine Untersuchung\n1964 (BGBI. 1 S. 560) wird im Einvernehmen mit dem\nnach Anlage 6 durchzuführen.\nBundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und\nauf Grund des § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 und 5 des Milch-      (5) Die zuständige oberste Landesbehörde kann zu-\nund Fettgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesmi-         lassen, daß anstelle der in den Absätzen 1 bis 4 genann-\nnister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates       ten Untersuchungsverfahren andere Verfahren, die die-\nund nach Bekanntgabe an den Deutschen Bundestag            sen hinsichtlich der Aussagefähigkeit gleichwertig und\nverordnet:                                                 an diesen auszurichten sind, angewandt werden. Dabei\n§ 1                             können für die Feststellung des Fett- und Eiweißgehal-\ntes auch Verfahren zugelassen werden, die nur eine\nGütemerkmale\nFeststellung des Gehaltes auf Zehntelprozente ermög-\nMolkereien, Milchsammelstellen und Rahmstationen        lichen. Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt.\nhaben die von jedem Milcherzeuger angelieferte Milch          (6) Können Untersuchungen nach den Absätzen 1 bis\n(Anlieferungsmilch) zur Bewertung der Güte auf             4 aus besonderen Gründen in einem Monat nicht durch-\n1. Fettgehalt,                                             geführt werden, so sind an deren Stelle nach Entschei-\n2. Eiweißgehalt,                                           dung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Untersu-\nchungen des Vor- oder Nachmonats heranzuziehen.\n3. bakteriologische Beschaffenheit und\n(7) Die Untersuchungen dürfen nur von einer Untersu-\n4. Gehalt an somatischen Zellen\nchungsstelle durchgeführt werden, die von einer nach\nnach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 7 untersuchen zu las-      Landesrecht zuständigen Stelle zugelassen ist. Die\nsen oder selbst zu untersuchen.                            nach Landesrecht zuständige Stelle kann zulassen, daß\ndie Untersuchungen von der Molkerei, Milchsammel-\n§2                              stelle oder Rahmstation selbst durchgeführt werden.\nUntersuchungen                           (8) Die Untersuchungsstelle, Molkerei, Milchsammel-\n(1) Zur Feststellung des Fettgehaltes sind monatlich    stelle oder Rahmstation hat, wenn sie in der Anliefe-\nmindestens drei Proben zu entnehmen und nach               rungsmilch Hemmstoffe feststellt, dies dem Milcherzeu-\nAnlage 1 zu untersuchen. Der Fettgehalt ist auf            ger unverzüglich mitzuteilen.\nHundertstelprozente festzustellen. Aus den einzelnen\nErgebnissen ist der Durchschnittsfettgehalt der Anliefe-                              §3\nrungsmilch des jeweiligen Monats auf Hundertstelpro-\nEinstufung der Anlieferungsmilch\nzente zu errechnen. Bei täglich zweimaliger Anlieferung\nsind abweichend von Satz 1 monatlich mindestens je-           (1) Die Anlieferungsmilch ist auf Grund der Bewertung\nweils zwei Proben morgens und abends zu entnehmen.         nach den Anlagen 3 oder 4 wie folgt in Klassen einzu-\nstufen:\n(2).Zur Feststellung des Eiweißgehaltes sind monat-\nlich mindestens zwei Proben zu entnehmen und nach          Durchschnittliche\nAnlage 2 zu untersuchen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt ent-   Bewertungsstufe des Monats             Klasse\nsprechend.\nbis 1,50                  1\n(3) Zur Feststellung der bakteriologischen Beschaf-     über 1,50 bis 2,50                     2\nfenheit sind monatlich mindestens zwei Untersuchun-        über 2,50 bis 3,50                     3\ngen nach Anlage 3 oder nach Anlage 4 durchzuführen         über 3 50                              4","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                               879\nDie durchschnittliche Bewertungsstufe des Monats             und die Einstufung nach § 3 laufend aufzuzeichnen. Sie\nergibt sich aus der Summe der Bewertungsstufen               haben ferner den Auszahlungspreis nach § 4 laufend\nder bakteriologischen Untersuchungen innerhalb eines         aufzuzeichnen.\nMonats geteilt durch die Anzahl der vorgenommenen\nUntersuchungen.                                                  (2) Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchun-\ngen sind das Datum der Probenahme, die Art der Kon-\n(2) Die Molkereien, Milchsammelstellen und Rahm-          servierung, das Datum der Untersuchung und die Unter-\nstationen können eine Klasse S einrichten, die sich in       suchungsmethode aufzuzeichnen.\nihren Anforderungen hinsichtlich der bakteriologischen\nBeschaffenheit von Klasse 1 wesentlich abhebt. Die               (3) Die Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewah-\nEinrichtung ist der nach Landesrecht zuständigen Stelle      ren und der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf\nmitzuteilen.                                                 Verlangen vorzulegen.\n§4                                                             §6\nBerechnung des Auszahlungspreises                                      Befugnisse der Länder\n( 1) Die Anlieferungsmilch ist monatlich, auch bei Ab-        Unberührt bleibt die Befugnis der Landesregierungen,\nschlagszahlungen, unter Berücksichtigung der in § 1           nach § 1O Abs. 2 und § 20 Abs. 2 Satz 1 des Milch- und\ngenannten Gütemerkmale nach Gewicht zu bezahlen.              Fettgesetzes Vorschriften, soweit sie dieser Verord-\nWerden Umrechnungen von Volumen in Gewicht nicht              nung nicht entgegenstehen, zu erlassen, insbesondere\nmit dem Faktor 1,020 vorgenommen, ist der von der Mol-        über\nkerei zugrundegelegte Umrechnungsfaktor in der Milch-\n1 . die Probenahme, einschließlich der Probenahmege-\ngeldabrechnung auszuweisen.\nräte, für die Untersuchungen nach § 2,\n(2) Abweichungen des Fett- und Eiweißgehaltes der          2. weitere Gütemerkmale, einschließlich deren Fest-\nAnlieferungsmilch des einzelnen Milcherzeugers vom                 stellung und Bewertung im Rahmen der Gütebezah-\nMonatsdurchschnitt der gesamten Anlieferungsmilch                  lung, sowie\nder Molkerei, Milchsammelstelle oder Rahmstation sind\ndurch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Die Höhe         3. die Beratung der Milcherzeuger, einschließlich der\nder Zu- und Abschläge ist an der durchschnittlichen                hierfür erforderlichen Übermittlung der Untersu-\nNettoverwertung für Fett und Eiweiß des Vorjahres aus-             chungsergebnisse nach § 2.\nzurichten. Der durchschnittliche Fett- und Eiweißgehalt\nder gesamten Anlieferungsmilch der Molkerei, Milch-                                         §7\nsammelstelle oder Rahmstation, der sich hierfür erge-                             Ordnungswidrigkeiten\nbende Preis, die Höhe der Zu- und Abschläge sowie der\nPreis für eine Anlieferungsmilch mit einem Fettgehalt            Ordnungswidrig im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 9 des\nvon 3,7 vom Hundert und einem Eiweißgehalt von 3,4            Milch- und Fettgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder\nvom Hundert sind in der Milchgeldabrechnung auszu-            fahrlässig\nweisen.                                                       1. entgegen §§ 1 oder 2 Abs. 1 bis 5 oder 7 die Anlie-\n(3) Der nach Absatz 2 errechnete Preis gilt für Anlie-          ferungsmilch nicht oder nicht ordnungsgemäß unter-\nferungsmilch der Klasse 1. Dieser Preis ist zu kürzen um           suchen läßt oder untersucht,\nmindestens                                                    2. entgegen § 2 Abs. 8 dem Milcherzeuger nicht unver-\n2 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 2,                             züglich mitteilt, daß Hemmstoffe festgestellt worden\n4 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 3,                             sind,\n6 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 4.                        3. entgegen § 3 Anlieferungsmilch nicht oder nicht rich-\nWird in zwei von drei aufeinanderfolgenden Untersu-                tig in Klassen einstuft oder\nchungen ein Gehalt von mehr als 750 000 somatischen           4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Aufzeich-\nZellen je cm 3 festgestellt, ist der Preis in dem Monat der        nungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig\nzweiten Feststellung ferner um mindestens 2 Pf/kg zu               macht, nicht aufbewahrt oder der zuständigen Stelle\nkürzen. Werden Hemmstoffe festgestellt, ist der Preis in           nicht vorlegt.\ndem Monat der Feststellung ferner um mindestens\n6 Pf/kg zu kürzen.\n§8\nBerlin-Klausel\n(4) Andere als die in § 1 genannten oder in Landes-\nvorschriften nach § 6 Nr. 2 zusätzlich festgelegten Gü-           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntemerkmale können durch angemessene Zu- oder Ab-              tungsgesetzes in Verbindung mit § 32 des Milch- und\nschläge berücksichtigt werden, soweit sie für die Molke-      Fettgesetzes auch im Land Berlin.\nrei, Milchsammelstelle oder Rahmstation von Bedeu-\ntung sind. Sie sind in der Milchgeldabrechnung geson-\nder auszuweisen. Sonstige Zu- und Abschläge sind                                             §9\nebenfalls gesondert auszuweisen.                                          Inkrafttreten, Übergangsvorschriften\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981   in Kraft.\n§5\n(2) Bis zum 31. Dezember 1982 kann die nach Lan-\nAufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten\ndesrecht zuständige Stelle zulassen, daß die bakterio-\n(1) Molkereien, Milchsammelstellen und Rahmstatio-         logische Beschaffenheit nach den Vorschriften festge-\nnen haben die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 2          stellt und bewertet wird, die bis zum Inkrafttreten dieser","880                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nVerordnung gegolten haben, und abweichend von § 4          lagen 3 und 4 eine bestimmte höhere Anzahl an Keimen\nAbs. 2 der Eiweißgehalt bei der Berechnung des Aus-        je cm 3 oder ein bestimmter höherer Pyruvatgehalt für die\nzahlungspreises unberücksichtigt bleibt.                   Einstufung zugrundegelegt wird. Es dürfen höchstens\nfolgende Werte zugelassen werden:\n(3) Bis zum 31. Dezember 1983 kann die nach Lan-\ndesrecht zuständige Stelle zulassen, daß der nach § 4      1. Keimzahlbestimmung (Anlage 3)\nAbs. 2 errechnete Preis                                        Anzahl der Keime je cm 3      Bewertungsstufe\n1. abweichend von § 4 Abs. 3 Satz 2 nur um mindestens\nbis      500 000                      1\n1 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 2,                      bis 2 500 000                         2\n2 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 3,                      bis 4000000                           3\n3 Pf/kg bei Einstufung in Klasse 4 und                   über 4 000 000                        4\n2. im Falle des § 4 Abs. 3 Satz 3 nur um mindestens        2. Pyruvatbestimmung (Anlage 4)\n1 Pf/kg                                                  Pyruvat in ppm                Bewertungsstufe\ngekürzt wird.\nbis   1,6                             1\n(4) Bis zum 31. Dezember 1984 kann die nach Lan-             bis   2,4                             2\ndesrecht zuständige Stelle zulassen, daß bei der Be-           bis   2,8                             3\nwertung der Anlieferungsmilch abweichend von den An-           über  2,8                             4\nBonn, den 9. Juli 1980\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                             881\nAnlage 1\n(zu § 2 Abs. 1 )\nFeststellung des Fettgehaltes von Milch\nnach Röse-Gottlieb\n1.  Begriff                                           6.     Durchführung\nUnter dem Fettgehalt der Milch wird der nach             Es sind zwei Bestimmungen durchzuführen. Der\ndem hier beschriebenen Verfahren ermittelte              mit einigen Siedesteinen versehene Erlen-\nGehalt an Fett und fettähnlichen Substanzen              meyer-Kolben wird im Wärmeschrank eine\nin g/100 g der Probe verstanden.                         Stunde lang getrocknet. Nach einstündigem Ab-\nkühlen an der Luft im Wägeraum wird er auf 1 mg\n2. Kurzbeschreibung                                          gewogen.\nDie Eiweißstoffe werden durch Behandeln mit               Von der zu untersuchenden Probe werden\nAmmoniak aufgeschlossen. Das Fett wird mit                10-11 g auf 1 mg in das Extraktionsgefäß einge-\nHilfe organischer Lösungsmittel extrahiert, von           wogen. Es werden 1 ,5 bis 2 cm 3 Ammoniak-\ndiesen durch Abdampfen oder Destillation be-              lösung zugegeben, dann wird durchgemischt.\nfreit und nach dem Trocknen gewogen.                      Nach dem Abkühlen werden 10 cm 3 Äthylalkohol\nzugegeben und die Füllung des Extraktionsgefä-\n3. Chemikalien                                               ßes wird durchgemischt. Zum besseren Erken-\nDie verwendeten Chemikalien und das Wasser                nen der Schichtentrennung können zwei Trop-\nmüssen frei von nach diesem Verfahren extra-              fen Kongorotlösung zugegeben werden.\nhierbaren Substanzen sein.                                Nach Zusatz von 25 cm 3 Diäthyläther wird das\nAmmoniaklösung, 25 gew.-%ig                               Extraktionsgefäß mit dem Stopfen verschlossen\nund unter gelegentlichem Umstürzen eine Minu-\nÄthylalkohol, mindestens 94 vol.-%ig\nte lang geschüttelt.\nDiäthyläther, Siedepunkt 34 bis 35 °C,\nperoxidfrei                                               25 cm 3 Petroläther werden zugegeben. Das Ex-\ntraktionsgefäß wird wieder verschlossen und 30\nPetroläther, Siedebereich 30 bis 60 °c\nSekunden lang unter gelegentlichem Umstürzen\nKongorotlösung, 1%ige wäßrige Lösung                      geschüttelt.\nKochsalzlösung, 0,5%ige wäßrige Lösung.\nDas Extraktionsgefäß wird stehengelassen, bis\ndie Diäthyläther-Petrolätherschicht klar gewor-\n4. Geräte und Hilfsmittel                                    den ist und sich vollständig von der wäßrigen\nWaage mit einer Fehlergrenze von ± 1 mg.                  Schicht getrennt hat. Eine beschleunigte Tren-\nElektrisch beheizter Wärmeschrank mit Tempe-              nung der Schichten kann durch mindestens fünf\nraturregelung auf (102 ± 2) °C bzw. Vakuum-               Minuten langes Zentrifugieren bei (100 ± 20) g\nWärmeschrank mit Temperaturregelung auf                   [g = 9,81 ms- 2] herbeigeführt werden. (Bei einem\n(72,5 ± 2,5) °C und Druck unter 67 mbar (etwa            Rotationsradius von 240 mm wird diese Zentri-\n50 Torr).                                                 fugalbeschleunigung bei einer Drehzahl von 600\nmin- 1 erreicht.)\nZentrifuge zum Zentrifugieren der Extraktions-\ngefäße.                                                   Nach Entfernen des Stopfens wird soviel wie\nGeräte zum Abdestillieren oder Verdampfen der             möglich von der oberen Schicht in den Erlen-\norganischen Lösungsmittel.                                meyer-Kolben abgegossen.\nExtraktionsgefäß mit geeignetem Stopfen.                  Es wird ein zweites Mal extrahiert, indem der in\nAbmeßgeräte für Ammoniaklösung, z. 8. Sicher-             den Sätzen 7 bis 12 beschriebene Arbeitsgang\nheitspipette.                                             mit je 15 cm 3 Diäthyläther und Petroläther wie-\nderholt wird.\nAbmeßgeräte für Äther, Petroläther und Alkohol.\n200 cm 3 -Erlenmeyer-Kolben, enghalsig.                   Das Lösungsmittel wird verdampft oder abdestil-\nliert (auch der Äthylalkohol).\nSiedesteine, fein granuliert, z. 8. Bimsstein.\nDie im Erlenmeyer-Kolben noch vorhandenen\nWasserbad, geeignet zum Erhitzen der Extrak-\nLösungsmitteldämpfe · werden durch gelindes\ntionsgefäße auf 60-70 °C.\nBlasen mit einem Gebläse entfernt. Der Erlen-\nBei Verwendung der Meßgeräte sind die eich-               meyer-Kolben wird liegend etwa eine Stunde\nrechtlichen Vorschriften zu beachten.                     lang im Wärmeschrank bei (102 ± 2) °C oder im\nVakuum-Wärmeschrank bei (72,5 ± 2,5) °C\n5. Vorbereitung der Probe                                    und einem Druck unter 67 mbar (etwa 50 Torr)\ngetrocknet.\nDie Probe ist vor der Untersuchung so durchzu-\nmischen, daß eine gleichmäßige Verteilung des             Zum Abkühlen an der Luft wird der Erlenmeyer-\nFettes gewährleistet ist.                                 Kolben eine Stunde lang im Wägeraum stehen-","882                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\ngelassen und anschließend auf 1 mg gewogen.            7.    Auswertung\nDas Trocknen wird jeweils 60 Minuten lang fort-              Der Fettgehalt (F) in g/100 g der Probe wird\ngesetzt, bis die Gewichtsabnahme weniger als                 nach folgender Gleichung errechnet:\n1 mg beträgt. Falls eine Gewichtszunahme ein-\ntritt, ist das kleinste ermittelte Gewicht der Aus-          F = (A- B) · 100\nwaageberechnung zugrunde zu legen.                                    E\nFalls es als notwendig erachtet wird, kann das               Hierin bedeuten:\nFett mit 15 bis 25 cm 3 Petroläther wieder gelöst            A = Auswaage\nwerden, um zu prüfen, ob petrolätherunlösliche               B = etwaiger Blindwert\nStoffe in die Auswaage gelangt sind. Der Petrol-             E = Einwaage\näther wird abgegossen und der Erlenmeyer-Kol-\nben mehrfach mit Petroläther ausgespült. Der                 Die Differenz der Ergebnisse der beiden Bestim-\nErlenmeyer-Kolben wird anschließend wie in                   mungen darf 0,03 g Fett in 100 g der Probe nicht\nden Sätzen 15 bis 20 beschrieben, getrocknet                 überschreiten.\nund gewogen. Eine Gewichtsdifferenz gegen-                   Als Ergebnis ist das arithmetische Mittel der bei-\nüber dem im ersten Durchgang festgestellten                  den Bestimmungen auf zwei Stellen nach dem\nGewicht deutet auf eine fehlerhafte Untersu-                 Komma anzugeben.\nchung hin.\nZur Kontrolle der verwendeten Chemikalien ist          8.    Untersuchungsbericht\nein Blindversuch durchzuführen, wobei anstelle\nder Milch 10 cm 3 Wasser zugegeben werden.                    Im Untersuchungsbericht sind anzugeben:\nEin hierbei ermittelter Blindwert ist festzuhalten           Bezeichnung der Probe,\nund bei der Analysenberechnung zu berücksich-                 Gehalt an Fett in g/100 g Probe,\ntigen. Er darf 1 mg nicht überschreiten.                      Untersuchungsdatum.","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                             883\nAnlage 2\n(zu § 2 Abs. 2)\nFeststellung des Eiweißgehaltes von Milch\n1.  Begriffsbestimmung                                        Tropfenfänger, der mit dem Kjeldahl-Kolben und\nUnter dem Eiweißgehalt der Milch wird der mit             dem Liebig-Kühler mit weichem Gummistopfen\ndem im folgenden beschriebenen Verfahren be-              verbunden ist.\nstimmte Stickstoffgehalt der Milch, multipliziert         Erlenmeyer-Kolben, 500 cm 3 Nennvolumen,\nmit dem Faktor 6,38, verstanden.                          enghalsig.\nMeßzylinder, 25, 50, 100 und 200 cm 3 Nennvo-\n2.  Kurzbeschreibung\nlumen.\nDie Milchprobe wird mit Schwefelsäure in Ge-            Bürette mit 0, 1 cm 3 Einteilung.\ngenwart von Kupfersulfat als Katalysator aufge-\nschlossen. Dabei wird der Stickstoff der organi-        Siedehilfsmittel.\nschen Verbindungen in Ammoniakstickstoff um-            Hartporzellanstücke oder Glasperlen für den\ngesetzt. Das Ammoniak wird durch Zugabe von             Aufschluß.\nNatriumhydroxid-Lösung freigesetzt, destilliert\nund in Borsäure aufgefangen. Anschließend wird          Frisch geglühte Bimssteinstücke für die Destil-\ndas Ammoniak titriert.                                   lation.\n3.  Chemikalien                                        5.     Durchführung\nEs sind analysenreine Chemikalien zu verwen-       5.1    Vorbereitung der Probe\nden. Das verwendete Wasser muß destilliert                Die Probe wird vor der Untersuchung auf\noder mindestens von entsprechender Reinheit                (20 ± 2) °C temperiert und sorgfältig durchge-\nsein.                                                     mischt. Falls das Vermischen des Fettes\nKaliumsulfat, K 2 SQ 4 _                                   Schwierigkeiten verursacht, wird die Probe\nKonzentrierte Schwefelsäure, Dichte bei 20 °C:             langsam auf 40 °C erwärmt, vorsichtig vermischt\n1,84 g/cm 3 (N-frei).                                      und auf (20 ± 2) °C abgekühlt.\nNatriumhydroxid-Lösung.                            5.2    Bestimmung des Stickstoffgehaltes\n500 g Natriumhydroxid (NaOH) werden in 1 000\ncm 3 Wasser gelöst.                                        In den Kjeldahl-Kolben werden nacheinander\neinige Glasperlen bzw. kleine Porzellanstücke,\nBorsäurelösung.                                           etwa 1O g Kaliumsulfat, 0,5 g Kupfersulfat und\n40 g Borsäure werden in 1 000 cm 3 Wasser ge-             etwa 5 g der vorbereiteten Probe, eingewogen\nlöst.                                                     auf 1 mg, gegeben.\nSalzsäure, 0, 1 n.                                        Es werden 20 cm 3 Schwefelsäure hinzugefügt\nlndikatorlösung (Mischindikator).                         und mit der Füllung des Kolbens vermischt.\n2 g Methylrot und 1 g Methylenblau werden in              Der Kjeldahl-Kolben wird vorsichtig im Auf-\n1 000 cm 3 Äthanol (96 %ig) gelöst.                       schlußapparat erhitzt, bis die Schaumbildung\naufhört und die Füllung flüssig geworden ist.\n4.   Geräte                                                   Der Aufschluß wird durch stärkeres Erhitzen\nBei Verwendung der Meßgeräte sind die eich-              fortgesetzt, bis die Füllung des Kjeldahl-Kolbens\nrechtlichen Vorschriften zu beachten.                    vollständig klar und farblos ist. Während des Er-\nhitzens wird die Füllung von Zeit zu Zeit ver-\nAnalysenwaage.\nmischt.\nAufschlußapparat, der es gestattet, einen Kjel-\nNachdem die Flüssigkeit klar geworden ist, wird\ndahl-Kolben in schräger Lage zu befestigen,\nsie 1,5 h lang kräftig sieden gelassen. lokales\nausgestattet mit einer Heizvorrichtung, die nur\nÜberhitzen ist zu vermeiden.\nden Teil des Kolbens erwärmt, der sich unter-\nhalb des Flüssigkeitsspiegels befindet.                  Der Kolben wird zum Abkühlen der Füllung auf\nRaumtemperatur stehengelassen. Es werden\nKjeldahl-Kolben, 500 cm 3 Nennvolumen.\n150 cm 3 Wasser und einige Stücke Bimsstein\nLiebig-Kühler mit geradem Innenrohr.                      hinzugefügt und vermischt. Anschließend wird\nAuslaßrohr mit Sicherheitskugel, am unteren               der Kolben wieder zum Abkühlen stehenge-\nEnde des Kühlers mit einem Gummischlauch                  lassen.\nbefestigt, so daß die beiden Glasteile unmittel-          Mit Hilfe eines Meßzylinders werden 50 cm 3 Bor-\nbaren Kontakt haben.                                      säure-Lösung in einen Erlenmeyer-Kolben ge-","884                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\ngeben, mit vier Tropfen der Indikator-Lösung        7.   Auswertung\nversetzt und vermischt.\n7.1  Berechnung\nDer Erlenmeyer-Kolben wird so unter dem Küh-\nler angebracht, daß die Spitze des Ablaufrohrs in         Der Stickstoff (N) in g/100 g wird nach folgender\ndie Borsäure-Lösung eintaucht.                            Zahlenwertgleichung berechnet:\n1 ,40 · n (V 1 - V0 )\nMit Hilfe eines Meßzylinders werden 80 cm 3 Na-           N =------\ntriumhydroxid-Lösung in den Kjeldahl-Kolben                              mo\ngegeben. Dabei muß der Kolben schräg gehalten              Hierin bedeuten:\nwerden, damit die Lösung an der Kolbenwand                n = Normalität der zur Titration verwendeten\nhinabläuft und sich nicht mit der Füllung ver-                    Salzsäure\nmischt.\nV 1 = Salzsäurevolumen, das zur Titration des\nAnschließend wird der Kjeldahl-Kolben sofort                      Destillates bei der Bestimmung benötigt\nunter Zwischenschaltung eines Tropfenfängers                      wurde, in cm 3\nmit dem Kühler verbunden.                                 VO = Salzsäurevolumen, das zur Titration des\nDie Füllung des Kjeldahl-Kolbens wird durch                       Destillates beim Blindversuch benötigt\nUmschwenken vermischt und bis zum Sieden                          wurde, in cm 3\nerhitzt. Dabei ist die Schaumbildung zu vermei-           m0 = Einwaage der Probe in g\nden.\nAls Stickstoffgehalt wird das arithmetische Mit-\nDie Destillation wird fortgesetzt, bis die Füllung        tel zweier Bestimmungen auf drei Stellen nach\ndes Kolbens stoßweise zu sieden beginnt. Die\ndem Komma angegeben.\nHeizung wird so eingestellt, daß die Destillation\nmindestens 20 Minuten lang dauert. Das Destil-       7.2  Wiederholbarkeit\nlat muß wirksam gekühlt werden. Die Borsäure-             Die Differenz der Ergebnisse zweier Bestimmun-\nLösung darf sich nicht erwärmen.                          gen, die zu gleicher Zeit oder unmittelbar nach-\nKurz vor Beendigung der Destillation wird der Er-         einander von demselben Untersucher durchge-\nlenmeyer-Kolben abgesenkt, damit das Ablauf-              führt wurden, darf 0,005 g Stickstoff je 100 g\nrohr nicht mehr in die Borsäure-Lösung ein-               Probe nicht überschreiten.\ntaucht.\n7.3  Gehalt an Eiweiß\nDie Heizung wird abgeschaltet. Das Ablaufrohr\nwird entfernt, wobei die innere und äußere Wan-           Der Gehalt an Eiweiß (E) in g/100 g wird nach\ndung mit etwas Wasser gespült wird.                       folgender Zahlenwertgleichung berechnet:\nE = N · 6,38\nDas Destillat wird mit 0, 1 n Salzsäure titriert bis\nzur grauen Umschlagsfarbe des Indikators.            8.   Untersuchungsbericht\nIm Untersuchungsbericht sind anzugeben:\n6.   Blindversuch                                             Bezeichnung der Probe,\nEs wird, wie in Abschnitt 5 beschrieben, ein             Stickstoffgehalt in g/100 g Probe,\nBlindversuch durchgeführt. Dabei werden an-              Gehalt an Eiweiß in g/100 g Probe,\nstelle der Milchprobe 5 cm 3 Wasser verwendet.           Untersuchungsdatum.","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                            885\nAnlage 3\n(zu § 2 Abs. 3 Satz 1)\nFeststellung\nder bakteriologischen Beschaffenheit -\nQuantitativer Nachweis aerober Keime\nin Milch (Koch'sches Plattenverfahren)\n1.   Begriff                                                      Temperatur von 40 bis 45 °C. Nach dem Abfüllen\nin Teilmengen wird 15 Minuten lang im Dampf-\nUnter Keimzahl wird die Anzahl der Einheiten ko-             Sterilisator (Autoklav) bei (121 ± 1) °C sterili-\nloniebildender Mikroorganismen verstanden, die               siert. Der fertige Nährboden wird im Dunkeln bei\nunter dem im folgenden beschriebenen Verfah-                  einer Temperatur von höchstens 5 °C nicht län-\nren makroskopisch zählbare Kolonien bilden.                   ger als drei Monate aufbewahrt.\n2.  Kurzbeschreibung                                       3.2    Verdünnungsflüssigkeit\nVon der flüssigen oder in flüssigen Zustand ver-              Als Verdünnungsflüssigkeit wird Ringer-Lösung\nsetzten Probe werden dezimale Verdünnungen                    oder Trypton-Lösung verwendet. Die Ringer-Lö-\nhergestellt. Jeweils 1 cm 3 der Verdünnungsstu-               sung hat folgende Zusammensetzung:\nfen wird in Petri-Schalen mit dem Nährboden                   Natriumchlorid                     9,0 g\nvermischt und 72 h lang bei 30 °C bebrütet. Die               Kaliumchlorid                      0,42 g\nKolonien werden gezählt (Koloniezahl) und auf                 Calciumchlorid                     0,24 g\ndie Anzahl der Einheiten koloniebildender Mikro-              Natriumhydrogencarbonat            0,20 g\norganismen je cm 3 oder g der Probe umgerech-                 Aqua dest.                     1 000,0 cm 3\nnet (Keimzahl).\nVor dem Autoklavieren (15 Minuten bei 121 °C)\nfügt man ein Teil dieser Lösung zu drei Teilen\n3.   Nährboden und Chemikalien                                    Aqua dest.; die Verdünnungsflaschen werden\nChemikalien und Nährbodenbestandteile müs-                   mit dieser Verdünnungsflüssigkeit so beschickt,\nsen für bakteriologische Zwecke geeignet sein.               daß sie nach dem Autoklavieren 90 cm 3 ent-\nTrockennährböden müssen nach den Anwei-                      halten.\nsungen des Herstellers zubereitet und verwen-\ndet werden. Das verwendete Wasser muß ent-            4.      Durchführung\nweder in Glasgeräten destilliert oder entminera-             Die in den Abschnitten 4.1 bis 4.3 festgelegten\nlisiert und mindestens von entsprechender                     Arbeitsgänge dürfen nicht unter direkter Son-\nReinheit sein. Es darf keine Hemmstoffe gegen\nneneinstrahlung durchgeführt werden.\nMikroorganismen enthalten.\n3.1 Nährboden                                              4.1    Aufschmelzen des Nährbodens\nHefeextrakt-Trypton-Glucose-Agar mit Mager-                   Der Nährboden wird vor Beginn der Untersu-\nmilchzusatz, pH-Wert 7,0 ± 0,1                                chung im siedenden Wasserbad oder im strö-\nmenden Dampf vollständig geschmolzen und\nZusammensetzung:                                               anschließend im Wasserbad auf etwa 4 7 °C ab-\n2,5 g Hefeextrakt                                              gekühlt. Der geschmolzene, auf etwa 4 7 °C tem-\n5,0 g Casein, tryptisch verdaut (Trypton)                      perierte Nährboden soll innerhalb einer Stunde\nverarbeitet werden. Ein wiederholtes Schmelzen\n1,0 g Glucose\ndes Nährbodens zum Zwecke der Wiederver-\n1,0 g Magermilchpulver, hemmstofffrei                         wendung ist nicht zulässig.\n10 bis 15 g Agar, je nach Geliereigenschaften\n1 000 cm 3 Wasser                                     4.2     Verdünnungen\nAnmerkung:                                                     Die Verdünnungsstufen werden so gewählt, daß\nHefeextrakt-Trypton-GI ucose-Fertignährboden                   Petri-Schalen mit Koloniezahlen zwischen 20\n(Plate-count-Agar) enthält im allgemeinen kein                und 300 erwartet werden können.\nMagermilchpulver. In diesem Falle ist bei der                  10 cm 3 der Probe werden zu 90 cm 3 Verdün-\nHerstellung aus Fertignährboden darauf zu ach-                 nungsflüssigkeit hinzugefügt. 1 cm 3 dieser Ver-\nten, daß ein entsprechender Magermilchpulver-                  dünnung entspricht 0, 1 cm 3 der Probe.\nzusatz erfolgt.\nHöhere Verdünnungsstufen werden jeweils\nHerstellung:                                                   durch Hinzufügen von 10 cm 3 der vorhandenen\nDie Nährbodenbestandteile werden im Wasser                    Verdünnung zu 90 cm 3 Verdünnungsflüssigkeit\nsuspendiert und im Dampftopf bis zum vollstän-                 hergestellt. Für jede Verdünnungsstufe ist eine\ndigen Lösen erhitzt. Nach Filtration ist der pH-               sterile Pipette zu verwenden. Die Verdünnungs-\nWert mit 5 %iger Natronlauge oder 5 %iger                     flaschen werden jeweils unmittelbar vor der wei-\nSalzsäure so einzustellen, daß er nach dem Ste-               teren Verarbeitung 10 Sekunden lang 25mal mit\nrilisieren bei 7 ,0 ± 0, 1 liegt, gemessen bei einer           einem Schüttelweg von etwa 30 cm geschüttelt.","886                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\n4.3   Beimpfen des Nährbodens                                     Wenn von zwei Parallelschalen nur eine mit der\nKoloniezahl zwischen 20 und 300 liegt, kann der\nMit einer sterilen Pipette werden je zwei Petri-\nMittelwert zur Errechnung der Keimzahl dann\nSchalen mit je 1 cm 3 der Probe bzw. Anschütte-\nverwendet werden, wenn er ~ 20 bzw. ~ 300\nlung oder der entsprechenden Verdünnungsstu-\nbeträgt.\nfen beimpft. Für jede Verdünnungsstufe wird ei-\nne frische sterile Pipette verwendet.                      Parallelplatten dürfen nur gemittelt werden,\nwenn die Koloniezahlen nicht um mehr als das\nAnschließend werden jeweils 1 0 bis 1 2 cm 3 des           Doppelte voneinander abweichen.\ngeschmolzenen und auf eine Temperatur von et-\nwa 4 7 °C abgekühlten Nährbodens in die             5.3.2  Sofern die Koloniezahlen zwischen 20 und 300\nbeimpften Petri-Schalen übergeführt. Unmittel-             auf den Parallelplatten um mehr als das Doppel-\nbar danach wird die vorbereitete Probe bzw. An-            te voneinander abweichen, können Petri-Scha-\nschüttelung oder Verdünnung mit dem Nährbo-                len anderer Verdünnungen mit herangezogen\nden vermischt, so daß eine gleichmäßige Vertei-            werden, um zu beurteilen, welche der beiden Ko-\nlung erreicht wird. Die Petri-Schalen werden auf           loniezahlen die wahrscheinlich richtige ist. In\neiner nivellierten Fläche stehengelassen, bis der          diesem Falle sind alle zur Entscheidung heran-\nNährboden verfestigt ist.                                  gezogenen Koloniezahlen so festzuhalten, daß\neine Rückrechnung möglich ist. Diese Abwei-\nZwischen dem Herstellen der Verdünnungen                   chungen sind im Untersuchungsbericht anzu-\nund dem Ausgießen des Nährbodens dürfen                    geben.\nnicht mehr als 15 Minuten vergehen.\n5.3.3  Wenn in zwei Verdünnungsstufen Petri-Schalen\nmit Koloniezahlen zwischen 20 und 300 vorlie-\n4.4   Bebrüten                                                  gen, so wird zunächst das arithmetische Mittel\nDie Bebrütungstemperatur beträgt 30 °C, die               für jede der beiden Verdünnungsstufen entspre-\nBebrütungsdauer (72 ± 2) h. Die Petri-Schalen             chend Abschnitt 5.3.1 (gegebenenfalls Ab-\nmüssen mit dem Deckel nach unten in den Brut-             schnitt 5.3.2) berechnet. liegen beide Mittel-·\nschrank gelegt werden.                                    werte zwischen 20 und 300, werden zur Errech-\nnung der endgültigen Keimzahl die so ermittel-\nten Zahlen - nach Angleichung der Koloniezahl\n5.    Auswertung                                                der höheren Verdünnungsstufe durch Multipli-\nkation mit Faktor 10 - ebenfalls gemittelt.\n5.1   Zählen der Kolonien\nLiegt nur einer der beiden Mittelwerte zwischen\nDie Kolonien werden unmittelbar nach dem Be-              20 und 300, so wird nur dieser zur Errechnung\nbrüten gezählt.                                           der endgültigen Keimzahl verwendet.\nAnmerkung:\nl\nBerechnungsbeispiele:\nFalls ein Auszählen unmittelbar nach dem Be-\nbrüten nicht möglich ist, dürfen die bebrüteten\nA) Verd. 1 : 100 Platte    1:  31 o}\nPlatte 2:  290   300     =260\nPetri-Schalen bei Temperaturen zwischen 2 und                 Verd. 1 : 1 000 Platte 1:   25}  22 · 10\n4 °C bis zu zwei Tagen aufbewahrt werden.                                     Platte 2:   19\nDie Kolonien werden in diffusem Licht gezählt.            B) Verd. 1 :    100 Platte 1 : 330}  310\nUm das Zählen zu erleichtern, darf eine Lupe                                  Platte 2: 290\nverwendet werden. In Zweifelsfällen ist mit einer             Verd. 1 : 1 000 Platte 1: 25}\n22 · 10 =220\nstärkeren Lupe die Untersuchung zwischen Ko-                                  Platte 2: 19\nlonien und anderen Partikeln abzusichern.\nLaufkolonien werden als einzelne Kolonie be-       5.3.4  liegen keine verwertbaren Petri-Schalen mit\nwertet. Wenn ein Teil der Nährbodenfläche über-           Koloniezahlen zwischen 20 und 300 vor, so sind\nwachsen ist, werden die Kolonien auf dem nicht            ersatzweise Platten mit Koloniezahlen zwischen\nüberwachsenen Teil gezählt und auf die gesam-             300 und 500 heranzuziehen. Verdünnungsstufe\nte Fläche der Petri-Schale umgerechnet. Wenn              und Koloniezahl der ersatzweise herangezoge-\nmehr als ein Viertel der Nährbodenfläche durch            nen Platten sind festzuhalten.\nLaufkolonien oder schwärmende Kolonien über-\nwachsen ist, darf die Schale nicht ausgewertet     5.4    Berechnung der Keimzahl\nwerden.\nDie Keimzahl je cm 3 der Probe wird durch Multi-\n5.2   Auswahl der Petri-Schalen für die Berechnung              plikation der nach Abschnitt 5.3 erhaltenen Ko-\nloniezahl mit dem reziproken Wert des Verdün-\nGrundsätzlich werden die Petri-Schalen ausge-            nungsfaktors erhalten.\nwertet, die 20 bis 300 Kolonien enthalten.\nDas Ergebnis wird als Zahl zwischen 1,0 und 9,9,\n5.3   Berechnung der Koloniezahl                                multipliziert mit der entsprechenden Zehnerpo-\ntenz, angegeben (Beispiel: 240 = 2,4 • 10 2 ).\n5.3.1 Wenn nur eine Verdünnungsstufe Koloniezahlen\nzwischen 20 und 300 ergibt, so wird das arith-            Anmerkung:\nmetische Mittel der von den Parallelschalen er-           Andere mathematische Schreibweisen können\nhaltenen Koloniezahlen errechn~t.                         zusätzlich angewendet werden.","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                        887\nIn Fällen nach Abschnitt 5.3.4 ist die Keimzahl     6.     Bewertung\nals „geschätzte Keimzahl\" anzugeben.\nDie Ergebnisse der Untersuchungen sind wie\nliegen nur Petri-Schalen mit weniger als 20 Ko-            folgt zu bewerten:\nlonien vor, so wird die Keimzahl mit „weniger als          Keimzahl pro cm 3       Bewertungsstufe\n20. n je cm 3 \" angegeben, wobei n den rezipro-\nken Wert des niedrigsten Verdünnungsfaktors                bis     300 000                 1\ndarstellt.                                                 bis 1000000                     2\nbis 3000000                     3\nIst in keiner der Schalen Keimwachstum fest-               über 3 000 000                  4\nstellbar, so wird „nicht nachweisbar in n cm 3 \"\nangegeben, wobei n den reziproken Wert des          7.     Untersuchungsbericht\nniedrigsten Verdünnungsfaktors darstellt                   Im Untersuchungsbericht sind anzugeben:\nBezeichnung der Probe,\n5.5 Wiederholbarkeit\nEntnahmedatum,\nBei sachgemäßer Durchführung dieses Verfah-\nUntersuchungsdatum,\nrens ist bei wiederholter Analyse der gleichen\nProbe durch denselben Untersucher ein Varia-               Keimzahl pro cm 3 ,_\ntionskoeffizient von ± 30 % zu erreichen.                  Bewertung.","888                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nAnlage 4\n(zu § 2 Abs. 3 Satz 1)\nFeststellung\nder bakteriologischen Beschaffenheit -\nBestimmung des Pyruvatgehalts von Milch\n1.     Begriffsbestimmung                                    3. 7  Pyruvat-Standardlösungen\nUnter dem Pyruvatgehalt von Milch wird der            3.7.1 Stammlösung\nnach dem hier angegebenen Verfahren be-                      (0, 1261 ± 0,0002) g Natriumpyruvat werden in\nstimmte Gehalt an Pyruvat, berechnet als Brenz-             bidestilliertem Wasser gelöst und auf 1 000 cm 3\ntraubensäure, verstanden. Er wird in mg Pyruvat             aufgefüllt. Es wird empfohlen, die Stammlösung\nje kg der Probe angegeben.                                  höchstens eine Woche lang aufzubewahren.\n3.7.2 Standardlösungen\n2.      Kurzbeschreibung                                           1,0 cm 3 der Stammlösung wird mit\nDie Milch wird durch Säurezugabe und Zentrifu-             NaHCO 3 -Lösung auf 100 cm 3 aufgefüllt\ngieren enteiweißt und mit Puffer versetzt. Nach            ( ~ 1 mg/1 000 cm 3 )\nHinzufügen von reduziertem Nicotinamidadenin-              2,5 cm 3 der Stammlösung werden mit\ndinucleotid (NADH) und von L-Lactat-Dehydro-               NaHCO 3 -Lösung auf 100 cm 3 aufgefüllt\ngenase (L-LDH) wird in dieser Lösung das Pyru-             ( ~ 2,5 mg/1 000 cm 3 )\nvat zu L-Lactat reduziert. Die während der Reak-           5,0 cm 3 der Stammlösung werden mit\ntion verbrauchte NADH-Menge ist der Pyruvat-               NaHCO 3 -Lösung auf 100 cm 3 aufgefüllt\nMenge äquivalent. NADH wird photometrisch bei              ( ~ 5,0 mg/1 000 cm 3 )\n340 nm (spektralphotometrisch) oder 365 bzw.\n7,5 cm 3 der Stammlösung werden mit\n334 nm (Hg-Linien) gemessen.\nNaHCO 3 -Lösung auf 100 cm 3 aufgefüllt\n( ~ 7,5 mg/1 000 cm 3 )\n3.      Reagenzien                                                  10,0 cm 3 der Stammlösung werden mit\nDie hergestellten Lösungen reichen für etwa 50             NaHCO 3 -Lösung auf 100 cm 3 aufgefüllt\nBestimmungen.                                              ( ~ 10,0 mg/1 000 cm 3 )\nDie Standardlösungen sind täglich neu anzu-\n3.1    Trichloressigsäure-Lösung, Massenkonzentra-                 setzen.\ntion 10 %\n25 g Trichloressigsäure werden in bidestillier-     4.     Durchführung\ntem Wasser gelöst und auf 250 cm 3 aufgefüllt.      4.1    Probenvorbereitung\n3.2      Natronlauge, Konzentration 5 mol/1 000 cm 3               1O cm 3 Milch werden mit 5 cm 3 Trichloressig-\nsäure-Lösung versetzt, gemischt und zentrifu-\n20 g Natriumhydroxid werden in bidestilliertem\ngiert. 5 cm 3 des klaren Überstandes werden mit\nWasser gelöst und auf 100 cm 3 aufgefüllt.\n2 cm 3 Triäthanolaminhydrochlorid-Pufferlösung\nversetzt, gemischt, zentrifugiert oder filtriert. Die\n3.3    Triäthanolaminhydrochlorid-Pufferlösung, Kon-\nklare Lösung wird zur Messung eingesetzt.\nzentration 0,7 mol/1 000 cm 3\n13 g Triäthanolaminhydrochlorid werden in etwa             1o cm 3 der Standardlösungen nach Abschnitt\n80 cm 3 bidestilliertem Wasser gelöst, mit Na-             3.7.2 werden mit jeweils 5 cm 3 Trichloressig-\ntronlauge nach Abschnitt 3.2 auf den pH-Wert                säure-Lösung und mit 6 cm 3 Triäthanolamin-\n8,6 eingestellt und auf 100 cm 3 aufgefüllt.               hydrochlorid-Pufferlösung versetzt und ge-\nmischt. Diese Lösungen können direkt zur Mes-\n3.4      NaHCO 3-Lösung, Massenkonzentration 1 %                   sung eingesetzt werden.\n5 g NaHCO 3 werden in bidestilliertem Wasser       4.2    Messung\ngelöst und auf 500 cm 3 aufgefüllt.\nJeweils 2,0 cm 3 der nach Abschnitt 4.1 vorberei-\nteten Proben-bzw. Standardlösungen werden in\n3.5     NADH-Lösung,                                               Küvetten pipettiert und mit 0,20 cm 3 NADH-Lö-\nKonzentration etwa 1,2 mmol/1 000 cm 3                     sung versetzt.\n1O mg NADH • Na 2 werden in 10 cm 3\nNaHCO 3-Lösung nach Abschnitt 3.4 gelöst.                  Als Leerwert werden parallel 2,0 cm 3\nNaHCO3 -Lösung in einer Küvette mit 0,2 cm 3\nDie Lösung ist bei 4 °C einen Monat lang haltbar.          NADH-Lösung versetzt. Nach Durchmischen der\nAnsätze werden die Extinktionen E1 der Lösun-\n3.6     L-Lactat-Dehydrogenase (L-LDH) aus Kanin-                  gen im Photometer abgelesen. Nach NADH-Zu-\nchenmuskel ~ L-Lactate: NAD-Oxidoreductase                 gabe dürfen die Ansätze direkter Lichteinwir-\n(EC 1.1 .1.27), Kristallsuspension 5 mg/cm 3               kung nicht mehr ausgesetzt werden. Die Reak-\nSpezifische Aktivität: mind. 500 U/mg.                     tion wird durch vorsichtiges Einmischen von","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                              889\n0,01 cm 3 LOH-Suspension gestartet. Nach Er-                   halt an Pyruvat Wpyruvat in mg/kg nach folgenden\nreichen eines konstanten Extinktionswertes                     Zahlenwertgleichungen berechnet:\n(nach etwa fünf Minuten) wird jeweils die Extink-              bei 340 nm: Wpyruvat      = ßEpyruvat · 32,5\ntion E2 abgelesen.                                             bei 365 nm: Wpyruvat      = ßEpyruvat · 60, 1\nDie Methodik ist in der folgenden Übersicht zu-                bei 334 nm: Wpyruvat      = ßEpyruvat . 33, 1\nsammengefaßt.                                                  Dieser Berechnung liegt folgende allgemeine\nMeßbedingungen:                                                Formel zugrunde:\nWellenlänge                                                    w = ßE . V · M · F · 10~ F\n340 nm (Spektralphotometer) oder                                           E·d·V·Q\n365 nm bzw. 334 nm (Hg-Spektrallinien-\nHierin bedeuten:\nFi lterphotometer)\nw     Massengehalt an Pyruvat in mg/kg\nTemperatur: Raumtemperatur                                     ßE Extinktionsdifferenz\nMessung gegen Luft (keine Küvette im Strahlen-                 V     Meßvolumen in cm 3\ngang)                                                          M Molare Masse in g/mol\nLösungen                          Leerwert-   Proben-          F     Verdünnungsfaktor\nansatz      ansatz           E     Extinktionskoeffizient von NADH bei\n340 nm = 6,3 • 106 cm 2 /mol\nNaHC0 3 -Lösung                   2,00 cm 3   -                         365 nm = 3,4 •10 6 cm 2 /mol\nProben- bzw.                                                            334 nm = 6, 18 . 106 cm 2 /mol\nStandardlösung                                2,00 cm 3        d     Küvettenschichtdicke in cm\nNADH-Lösung                       0,20 cm 3   0,20 cm 3        v     Probenvolumen in cm 3\nmischen und Messung                                            g     Dichte der Probe in g/cm 3\nvon E,                                                         Als Ergebnis ist das arithmetische Mittel zweier\nLOH-Suspension                    0,01 cm 3 0,01 cm 3          Bestimmungen anzugeben, sofern die Bedin-\ngung der Wiederholbarkeit erfüllt ist. Das Ergeb-\nmischen und Messung von E2 (nach Erreichen\nnis ist in mg/kg auf eine Stelle nach dem Komma\neines konstanten Extinktionswertes)\nanzugeben.\n5.  Auswertung\n5.4    Wiederholbarkeit\n5.1 Berechnung der Extinktionsdifferenzen                          Die Differenz der Ergebnisse zweier Bestimmun-\nSowohl für den Leerwertansatz als auch für die                 gen, die zur gleichen Zeit oder unmittelbar nach-\nProbenansätze werden die Extinktionsdifferen-                  einander von demselben Untersucher mit dem-\nzen ßE = E, - E 2 berechnet.                                   selben Meßgerät durchgeführt wurden, darf bei\neiner durchschnittlichen Pyruvatkonzentration\nDie Extinktionsdifferenz ßEpyruvat ergibt sich aus             von 2 mg/kg ± 3 % nicht überschreiten.\nden Extinktionsdifferenzen des Probenansatzes\nund des Leerwertansatzes nach folgender Glei-\n6.     Bewertung\nchung:\nDie Ergebnisse der Untersuchungen sind wie\nßEPyruvat = ßEProbenansatz - ßELeerwertansatz                  folgt zu bewerten:\n5.2 Kontrollkurve                                                  Pyruvatgehalt in mg/kg        Bewertungsstufe\nDie Werte ßEPyruvat der Standardlösungen (Ordi-\nnate) werden gegen die entsprechenden Pyru-                    bis     1,4                             1\nvatkonzentrationen (Abszisse) aufgetragen.                     bis     1,9                             2\nbis     2,5                             3\nDie erhaltene Kontrollkurve muß eine Gerade                    über    2,5                             4\nsein und durch den Nullpunkt gehen.\nDie Steigerung (in    mg- 1 )  muß betragen:            7.     Untersuchungsbericht\nbei 340 nm                 0,0308 ± 0,0004                     Im Untersuchungsbericht sind anzugeben:\nbei 365 nm                 0,0166 ± 0,0002                     Bezeichnung der Probe,\nbei 334 nm                 0,0302 ± 0,0004                     Entnahmedatum,\n5.3 Berechnung der Ergebnisse                                      Untersuchungsdatum,\nSind die Anforderungen an die Kontrollkurve                    Pyruvatgehalt in mg/kg,\nnach Abschnitt 5.2 erfüllt, wird der Massenge-                 Bewertung.","890                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nAnlage 5\n(zu § 2 Abs. 3 Satz 2)\nFeststellung von Stoffen\nmit antibiotischer Wirkung (Hemmstoffe) in Milch\n1.      Begriff                                                     Der Nährboden wird 15 min lang bei (121 ± 1)\nDie Probe enthält Hemmstoffe, wenn sie nach                 ~C sterilisiert. Er muß nach dem Abkühlen auf 45\ndem hier festgelegten Verfahren eine klare                   bis 50 °C einen pH-Wert von 7,4 ± 0, 1 haben.\nHemmzone hervorruft.\n3.1 .2  Nährboden zum Anzüchten der Gebrauchskultur\nSofern die entsprechende mit Penicillinase ver-              (Kulturmedium)\nsetzte Probe keine oder eine deutlich kleinere               Zusammensetzung:\nHemmzone hervorruft, enthielt sie Penicillin.\nEinige halbsynthetische Penicilline, wie z. B. Na-           1 g Hefeextrakt\ntriumcloxacillin, werden unter den gegebenen                 2 g Fleischpepton, tryptisch verdaut\nBedingungen nicht durch Penicillinase inakti-                0,05 g Glucose\nviert und daher nicht als Penicillin erkannt.                1 000 cm 3 Wasser\nHerstellung:\n2.     Kurzbeschreibung                                             Die einzelnen Bestandteile werden durch Erhit-\nzen und Schütteln vollständig in Wasser gelöst.\nAuf die Oberfläche eines mit einer Kultur von                Der Nährboden wird 15 min lang bei (121 ± 1) °C\nBacillus stearothermophilus var. calidolactis                sterilisiert. Er muß nach dem Abkühlen auf etwa\nbeimpften Agar-Nährbodens wird ein mit der zu                20 °C einen pH-Wert von 8,0 ± 0, 1 haben.\nuntersuchenden Probe getränktes Blättchen\ngelegt. Beim Bebrüten vermehren sich die Mikro-     3.1 .3  Nährboden zum Nachweis von Hemmstoffen\norganismen und bewirken eine Trübung des                    Zusammensetzung:,\nAgar-Nährbodens. Sind in der Probe Substan-\n2,5 g Hefeextrakt\nzen vorhanden, die das Wachstum der Keime\n5 g Caseinpepton, tryptisch verdaut\nverhindern, so bildet sich um das Blättchen eine\n1 g Glucose\nklare Zone (Hemmzone). Die Größe der Hemm-\n10 bis 15 g Agar, je nach Geliereigenschaften\nzone hängt u. a. von Konzentration und Art des\n1 000 cm 3 Wasser\nHemmstoffes in der Probe ab. Eine Hemmzone\nspricht dann für das Vorhandensein von Penicil-            Herstellung:\nlin, wenn sich um das Blättchen, das mit der ent-           Die einzelnen Bestandteile werden durch Erhit-\nsprechenden mit Penicillinase versetzten Probe             zen und Schütteln vollständig in Wasser gelöst.\ngetränkt wurde, keine oder eine deutlich kleinere           Der Nährboden wird 15 min lang bei (121 ± 1)\nHemmzone zeigt.                                            °C sterilisiert. Er muß nach dem Abkühlen auf 45\nbis· 50 °C einen pH-Wert von 8,0 ± 0, 1 haben.\n3.     Nährböden, Chemikalien und Testorganismus\nChemikalien und Nährbodenbestandteile müs-          3.2     Penicillin-Standardlösungen\nsen für bakteriologische Zwecke geeignet sein.\nTrockennährböden müssen nach den Anwei-             3.2.1   In einer verschließbaren, sterilen Flasche wird\nsungen des Herstellers zubereitet und verwen-              aus Natrium- oder Kalium-Benzyl-Penicillin und\ndet werden. Das verwendete Wasser muß ent-                  sterilem, destilliertem Wasser eine Penicillin-\nweder in Glasgeräten destilliert oder entminera-           Standardlösung mit einer Konzentration von\nlisiert von entsprechender Reinheit sein. Es darf          60 µg/cm 3 hergestellt. Die Lösung darf nur am\nkeine Hemmstoffe gegen Mikroorganismen ent-                Tage der Herstellung verwendet werden und soll\nhalten.                                                    bei etwa 5 °C aufbewahrt werden.\n3.1    Nährböden                                           3.2.2   Aus 1,25 cm 3 der Penicillin-Standardlösung\nnach Abschnitt 3.2.1 und 1 000 cm 3 sterilem,\n3.1.1  Nährboden für Stammkultur (Schrägagar)                      destilliertem Wasser wird eine verdünnte Peni-\nZusammensetzung:                                           cillin-Standardlösung mit einer Konzentration\nvon 0,075 µg/cm 3 hergestellt.\n2 g Hefeextrakt\n5 g Fleischpepton, tryptisch verdaut               3.2.3   Aus 1 cm 3 der verdünnten Penicillin-Standardlö-\n1 g Fleischextrakt                                         sung nach Abschnitt 3.2.2 und 49 cm 3 hemm-\n5 g Natriumchlorid                                         stofffreiem Substrat nach Abschnitt 3.4 wird ei-\n10 bis 15 g Agar, je nach Geliereigenschaften              ne Lösung mit einer Penicillin-Konzentration von\n1 000 cm 3 Wasser                                          0,0015 µg/cm 3 hergestellt.\nHerstellung:                                       3.2.4   Aus 2 cm 3 der verdünnten Penicillin-Standardlö-\nDie einzelnen Bestandteile werden durch Erhit-             sung nach Abschnitt 3.2.2 und 48 cm 3 hemm-\nzen und Schütteln vollständig in Wasser gelöst.            stofffreiem Substrat nach Abschnitt 3.4 wird ei-","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                                                           891\nne Lösung mit einer Penicillin-Konzentration von                                   sofern sichergestellt ist, daß diese nicht älter als\n0,003 µg/cm 3 hergestellt.                                                         36 h ist und bei etwa 5 °C aufbewahrt wurde.\n3.3          Penicillinase-Lösung                                                  3.5.3       Herstellung von Testplatten\n3.3.1        Es wird soviel Penicillinase in sterilem, destillier-                 3.5.3.1 Zu 5 Teilen des auf (55 ± 1) °C abgekühlten\ntem Wasser gelöst, daß sich eine Konzentration                                    Nährbodens zum Nachweis von Hemmstoffen\nvon 1 000 U/cm 3 ergibt 1 ). Diese Lösung, die                                    nach Abschnitt 3.1 .3 wird 1 Teil der frisch herge-\nvorzugsweise in Portionen abgefüllt werden soll-                                  stellten flüssigen Kultur nach Abschnitt 3.5.2.2\nte, darf höchstens vier Wochen lang bei etwa                                      hinzugefügt und in einer Flasche sorgfältig ge-\n5 °C aufbewahrt werden.                                                           mischt.\n3.3.2        Für die Penicillinase-Kontrolle werden von der                        3.5.3.2 In sterile, auf 55 °C erwärmte Petri-Schalen wird\nnach Abschnitt 4.1 vorbereiteten Probe 10 cm 3                                    das Testmedium nach Abschnitt 3.5.3.1 in einer\nin eine geeignete sterile Weithalsflasche über-                                    Schichtdicke von 0,8 bis 1,0 mm gegossen. Um\ngeführt.                                                                          eine Schichtdicke von 0,8 mm zu erhalten, sind\nbei Petri-Schalen mit einem inneren Durchmes-\nAnschließend werden 0,4 cm 3 der Penicillinase-\nser von 90 mm 5 cm 3 Testmedium erforderlich.\nLösung nach Abschnitt 3.3.1 hinzugefügt und\ngründlich vermischt.                                                  3.5.3.3 Zur Verfestigung des Agars werden die Petri-\nSchalen auf eine kalte, nivellierte Fläche ge-\n3.4          Hemmstofffreies Substrat                                                          stellt. Nach Erstarren des Nährbodens werden\nAus Magermilchpulver und sterilem, destillier-                                    die Petri-Schalen geschlossen und umgedreht,\ntem Wasser wird, falls erforderlich, mit Hilfe ste-                               um die Kondensation auf der Oberfläche des\nriler Glasperlen, eine 1O %ige Lösung herge-                                      Agars gering zu halten.\nstellt. Das Magermilchpulver muß sich bei vor-                        3.5.3.4 Die so hergestellten Testplatten werden vor-\nhergegangenen Untersuchungen nach dieser                                          zugsweise am Tage der Herstellung verwendet.\nNorm als hemmstofffrei erwiesen haben.                                            Sie können bis zu drei Tage lang aufbewahrt\n3.5          Testorganismus                                                                    werden, wenn sie sofort nach der Herstellung in\neinem verschlossenen Kunststoffbeutel bei et-\nBacillus stearothermophilus var. calidolactis,                                    wa 5 °C aufbewahrt werden.\nStamm C 953.\n3.5.3.5 Zur identitätsgerechten Untersuchung der Pro-\n3.5.1        Aufbewahrung des Teststammes                                                      ben werden auf dem Boden der Testplatten\nDer Teststamm wird auf dem Nährboden für die                                      Quadrate mit einer Seitenlänge von etwa 25 mm\nStammkultur nach Abschnitt 3.1 .1 aufbewahrt.                                     gezeichnet und mit laufenden Nummern verse-\nDieser Nährboden wird mit einer Öse der Test-                                     hen.\nkultur beimpft und 48 h lang bei (55 ± 1) °C be-\nbrütet. Anschließend wird der Wattestopfen ab-                        4.           Durchführung\ngeflammt und etwas in das Kulturröhrchen hin-                         4.1         Vorbereitung der Probe\neingeschoben. Das Kulturröhrchen wird mit ei-\nnem sterilen Gummistopfen verschlossen. Diese                         4.1 .1      Flüssige Milchproben sollen so bald wie möglich,\nKultur kann bis zu einem Monat lang bei etwa                                      spätestens jedoch innerhalb von 24 h, unter-\n5 °C aufbewahrt werden. Längere Aufbewah-                                         sucht werden. Die Proben dürfen für diese Zeit\nrung ist durch Lyophilisieren oder durch Lagern                                   bei maximal 5 °C aufbewahrt werden. Wenn die\nin flüssigem Stickstoff möglich.                                                  Proben nicht innerhalb dieser Zeit untersucht\nwerden können, müssen sie bei Temperaturen\n3.5.2        Anzüchten der Gebrauchskultur                                                     zwischen - 30 °C und -- 15 °C gelagert werden,\num die Inaktivierung von Hemmstoffen so gering\n3.5.2.1 10 cm 3des Nährbodens zum Anzüchten der Ge-\nwie möglich zu halten. Derartig gelagerte Proben\nbrauchskultur nach Abschnitt 3.1 .2 werden un-\nwerden im Wasserbad bei etwa 45 °C aufgetaut\nter aseptischen Bedingungen in sterile 150-\nund gründlich vermischt.\ncm3-Erlenmeyer-Kolben gebracht.\n4.1 .2      Bei Milchpulver-Proben wird eine 10 %ige Lö-\n3.5.2.2 Der Nährboden wird mit einer Öse der Testkultur                                        sung in sterilem, destilliertem Wasser herge-\nnach Abschnitt 3.5.1 beimpft und 16 bis 18 h                                      stellt, falls erforderlich, mit Hilfe steriier Glasper-\nlang bei (55 ± 1) °C bebrütet. Nach spätestens                                    len.\n·18 h werden 0, 1 cm 3 dieser flüssigen Kultur mit\n10 cm 3 frischen Nährbodens vermischt und er-                         4.2         Hemmstoffnachweis\nneut 16 bis 18 h lang bei (55 ± 1) °C bebrütet.\n4.2.1       Ein Blättchen 2 ) wird mit Hilfe einer sauberen,\nSie soll nach einer Bebrütung von 48 h eine\ntrockenen Pinzette in die Probe getaucht. Milch-\nKeimzahl zwischen 5 und 1Ox107 /cm 3 aufwei-\nüberschuß wird durch Abstreifen des Blättchens\nsen und gleichmäßig getrübt sein.\n2) Durchmesser 12 bis 13 mm, aus Filtrierpapier mit gleichbleibenden Eigenschaf-\n3.5.2.3 Wahlweise kann der Nährboden nach Abschnitt                                   ten. Die Saugfähigkeit der einzelnen Blättchen muß gleich sein (etwa 130 mg).\n3.5.2.1 auch sofort mit 0, 1 cm 3 einer flüssigen                        Um sicherzustellen, daß die Blättchen keine Hemmstoffe abgeben, muß von je-\nKultur nach Abschnitt 3.5.2.2 beimpft werden,                            der Charge eine Prüfung mit sterilem Wasser durchgeführt werden.\nDie Blättchen sollen aus reiner Zellulose (über 98 % IX-Zellulose) hergestellt\n1\nsein. Der Aschegehalt soll unter 0,006 % liegen, der Kupfergehalt unter\n) 1 U ist die Enzymaktivität, die bei einer Temperatur von 25 °C unter optimalen    1 mg/kg, der Eisengehalt unter 2 mg/kg. Geeignete Blättchen sind 0,88 mm\nBedingungen eine Substratmenge von 1 µ mol je min umsetzt.                        dick, die flächenbezogene Masse beträgt etwa 44 g/m 2 •","892                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nan der Probenflasche entfernt. Das Blättchen        5.     Auswertung\nwird an die Oberfläche des Agars nach Ab-\nschnitt 3.5.3.5 in das Zentrum eines markierten     5.1    Die Hemmzonen um die Penicillin-Kontrolle\nQuadrates gelegt und leicht mit der Pinzette an-           nach Abschnitt 4.2.3 sollten gerade noch wahr-\ngedrückt.                                                  nehmbar sein. Die Hemmzonen um die Penicillin-\nKontrolle nach Abschnitt 4.2.4 sollten etwas\n4.2.2  Die im Abschnitt 4.2.1 festgelegten Arbeitsgän-            größer sein.\nge werden mit einem anderen Blättchen in glei-      5.2    Hemmzonen, die 1 mm und kleiner sind, können\ncher Weise durchgeführt.                                   auch von originären, in der Probe vorhandenen\nSubstanzen gebildet werden.\n4.2.3  Die im Abschnitt 4.2.1 festgelegten Arbeitsgän-     5.3    Wenn sich um das Blättchen mit der Penicillina-\nge werden dreimal mit der verdünnten Penicillin-           se-Kontrolle nach Abschnitt 4.2.5 keine Hemm-\nStandardlösung        nach     Abschnitt    3.2.3         zone, jedoch um die Blättchen mit den Milchpro-\n(0,0015 µg/cm 3 ) in gleicher Weise durchge-               ben nach Abschnitt 4.2.1 Hemmzonen, die grö-\nführt.\nßer als 1 mm sind, bilden, so beträgt die Konzen-\ntration des in der Milch enthaltenen Penicillins\n4.2.4  Die im Abschnitt 4.2.1 festgelegten Arbeitsgän-           mindestens 0,0015 µg/cm 3 •\nge werden zweimal mit der verdünnten Penicil-\nlin-Standardlösung nach Abschnitt 3.2.4             5.4   Wenn der mittlere Durchmesser der Hemmzone\n(0,003 µg/cm 3 ) in gleicher Weise durchgeführt.         der Penicillinase-Kontrolle gleich denen der Pro-\nben ist, so enthalten diese Hemmstoffe, jedoch\n4.2.5  Die im Abschnitt 4.2.1 festgelegten Arbeitsgän-            kein penicillinaseempfindliches Penicillin.\nge werden zweimal mit der Penicillinase-Kon-         5.5   Wenn die Hemmzone um die Penicillinase-Kon-\ntrolle nach Abschnitt 3.3.2 in gleicher Weise              trolle kleinere mittlere Durchmesser aufweisen\ndurchgeführt.                                              als die um die Proben, so enthalten diese Peni-\ncillin zusammen mit anderen Hemmstoffen. Die\n4.2.6  Alle 9 Blättchen werden in zufälliger Reihenfolge          Hemmzonen um die Penicillinase-Kontrolle sind\nauf dem Agar verteilt. Die Lage der Blättchen ist          auf andere Hemmstoffe als Penicillin zurückzu-\nzu protokollieren. Die Platten werden umgedreht            führen, während die Hemmzonen um die Probe\nund 2,5 bis 5 h lang bei (55 ± 1) °C bebrütet.             auf Penicillin und andere Hemmstoffe zurückzu-\nführen sind.\n4.2.7  Nach der Bebrütung werden die Platten vor einer\ngeeigneten Lichtquelle auf Hemmzonen um die         6.    Untersuchungsbericht\nBlättchen untersucht.\nIm Untersuchungsbericht sind anzugeben:\n4.2.8  Die durchschnittlichen Durchmesser der Hemm-               Bezeichnung der Probe,\nzonen um Proben, Penicillin-Kontrollen und Pe-             Beurteilungsergebnis,\nnicillinase-Kontrollen werden bestimmt.                    Untersuchungsdatum.","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1980                               893\nAnlage 6\n(zu § 2 Abs. 4)\nFeststellung des Gehalts somatischer Zellen -\nMikroskopische Zählung somatischer Zellen\n1.  Kurzbeschreibung                                     4.     Durchführung\n3\n0,01 cm Milch wird auf einer Fläche von 1 cm 2       4 _1   Vorbereitung der Probe in der Untersuchungs-\nauf einem Objektträger ausgestrichen. Der Aus-              stelle\nstrich wird getrocknet und gefärbt. Anschlie-\nßend erfolgt die mikroskopische Auszählung.                Die Proben werden im Wasserbad auf 30-40 °C\nDie nach dem im folgenden beschriebenen Ver-               erwärmt. Anschließend erfolgt eine gründliche\nfahren in einer definierten Fläche ausgezählte             Durchmischung. Die Proben werden auf die\nAnzahl somatischer Zellen wird mit dem Arbeits-            Temperatur abgekühlt, die der Justierung der\nfaktor multipliziert. Hieraus ergibt sich die An-          Mikrospritze entspricht (z.B. 20 °C).\nzahl der Zellen/cm 3 • Von jeder Milchprobe wer-\nden mindestens zwei Ausstriche präpariert und\ngezählt.                                             4.2    Vorbehandlung der Objektträger\nDie Objektträger werden gereinigt (z. B. mit Al-\nkohol), mit staubfreiem Papier abgetrocknet so-\n2.   Chemikalien                                                wie abgeflammt und abgekühlt.\nSoweit jeweils nicht anders angegeben, sind\nanalysenreine Chemikalien zu verwenden; Was-        4.3    Herstellung der Ausstriche\nser muß entweder destilliert oder entminerali-\n0,01 cm 3 Milch wird mit Hilfe einer Mikrospritze\nsiert von entsprechender Reinheit sein.\naus der nach 4.1 vorbereiteten Probe entnom-\nmen. Der mit der Milch in Berührung kommende\n2.1  Farblösung                                                 Außenteil der Spritze wird sorgfältig gereinigt.\nBestandteile:                                              Die Probe wird auf den Objektträger verbracht,\nMethylenblau                                               wobei zuerst die äußeren Umrisse des Ausstri-\n0,6 g\nÄthylalkohol 96 %                                          ches von 20 x 5 mm gezogen werden. Anschlie-\n54,0 cm 3\nTetrachloräthan                                            ßend wird der Rest der Fläche so gleichmäßig\n40,0  cm 3\nEisessig                                                   wie möglich ausgefüllt. Das Trocknen der Ober-\n6,0 cm 3\nfläche erfolgt auf horizontaler Platte bis zur voll-\nkommenen Trocknung.\n2.2  Herstellung\nÄthylalkohol und Tetrachloräthan werden in ei-      4.4    Färbung der Ausstriche\nner Flasche gemischt und in einem Wasserbad\nauf 60-70 °C erhitzt. Nach Zugabe von Methy-               Die Ausstriche werden für die Dauer von zehn\nlenblau wird gründlich durchmischt. Anschlie-              Minuten in die Farblösung eingetaucht. Vollstän-\nßend wird in einem Kühlschrank auf 4 °C abge-              diges Trocknen wird gegebenenfalls unter Zuhil-\nkühlt und Eisessig zugefügt. Nach Filtration               fenahme eines Föns erreicht. Das Spülen der\ndurch einen Faltenfilter (Porengröße 10-12 µm              Ausstriche erfolgt durch Eintauchen in Leitungs-\noder geringer) erfolgt die Aufbewahrung in luft-           wasser bis zum Entfernen aller überschüssigen\ndicht verschlossener Flasche. Vor Gebrauch                 Farbe. Anschließend werden die Ausstriche er-\nmuß die Farblösung gegebenenfalls erneut fil-              neut getrocknet und staubfrei aufbewahrt.\ntriert werden.\n4.5    Zählung\nStellvertretend für Zellen werden lediglich deut-\n3.   Geräte und Hilfsmittel\nlich erkennbare Zellkerne gezählt. Darüber hin-\nMikroskop mit 500- bis 1 00Ofacher Vergröße-               aus sind nur solche Zellkerne zu registrieren,\nrung, Mikrospritze 0,01 cm 3 mit einer Genauig-            von denen mindestens die Hälfte im mikroskopi-\nkeit von ± 2 % oder besser, Objektträger mit               schen Feld erfaßt wird. Bei der Zählung ist zu\neingezeichnetem Ausstrichfeld von 20 x 5 mm                vermeiden, daß die Auswahl der Zählbanden\noder Normalobjektträger mit entsprechender                 ausschließlich im Bereich der Randzonen der\nSchablone, die ein Ausstrichfeld von 20 x 5 mm             Ausstriche getroffen wird.\naufweist,\nDie Sorgfalt der Anfertigung der Ausstriche und\nHeizplatte (30-50 °C) zum Trocknen der Objekt-            damit die Zuverlässigkeit der Zählwerte ist min-\nträger                                                    destens einmal pro Monat durch Zählen ver-\nund/oder                                                  schiedener Bezirke des Ausstriches zu kontrol-\nFön zum Trocknen der Ausstriche.                          lieren.","894                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\n5.   Auswertung                                          5.2    Berechnung der Zellen/cm 3\n5.1  Mindestanzahl auszuzählender Zellen                        Zur Berechnung des Zellgehaltes pro cm 3 Milch\nDer Variationskoeffizient der Zählung darf nicht           ist die gezählte Anzahl somatisch.er Zellen mit\ngrößer sein als der für die sogenannten elektro-           dem Arbeitsfaktor zu multiplizieren.\nnischen Verfahren. Es ist eine Obergrenze von              Die Länge der auszuzählenden Banden beträgt\nVK = 5 % anzustreben, bezogen auf eine Zell-               jeweils 5 mm. Die Breite einer Bande entspricht\nzahl von 400 000 bis 600 000 mit einem über-               dem Durchmesser eines Gesichtsfeldes. Bei\nwiegenden Leukozytenanteil (ca. 80 %).                     Verwendung von 0,01 cm 3 Milch ergibt sich so-\nDie Charakteristik der Poisson'schen Verteilung            mit ein Berechnungsfaktor\nsetzt voraus, daß M =V= s 2 ist. Hierbei bedeuten:          20-100\nM = Mittelwert                                               d·b\nV = Varianz                                                 wobei d den Durchmesser des Gesichtsfeldes in\ns = Standardabweichung                                      mm und b die Anzahl der vollständig ausgezähl-\nten Banden angeben.\nDer Variationskoeffizient beträgt\nS X 100                                        6.    Untersuchungsbericht\nVK = - - - % oder\nM                                                 Im Untersuchungsbericht ist anzugeben:\n100                                                  Bezeichnung der Probe,\nVK =--oAs o,                                               Datum der Probenahme,\nwobei M (im Mittel) die Anzahl der Partikel (Zel-          gegebenenfalls Angaben über eine erfolgte Kon-\nlen) angibt, die gezählt wurden.                           servierung,\nDie pro Milchprobe auszuzählende Anzahl so-                Eingangs- und Untersuchungsdatum,\nmatischer Zellen muß mindestens 400 betragen.              Untersuchungsbefund (Zellen/cm 3 )."]}