{"id":"bgbl1-1980-32-9","kind":"bgbl1","year":1980,"number":32,"date":"1980-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/32#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-32-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_32.pdf#page=23","order":9,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":783,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1980                                                                 783\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 27, ausgegeben am 4.Juli 1980\nTag                                                                   Inhalt                                                                       Seite\n25. 6. 80         Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . .                                        813\nneu: 319-24\n26. 6. 80        Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Weil am Rhein/Hüningen (Palmrainbrücke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                820\n2. 6. 80       Bekanntmachung über pen Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivil-\nrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     823\n3. 6. 80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       825\n4. 6. 80       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Malediven über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           826\n20. 6. 80        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Vertrags über den Auto-\nbahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 828\n23. 6. 80        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Vertrags über die Straße\nzwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      828\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                                    Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                   Bundesanzeiger                                   lnkraft-\nNr.            vom                               tretens\n18. 6. 80      Verordnung Nr. 13/80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                    110         20. 6.80                              1. 7. 80\n9500-4-6-4\n20. 6. 80      Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung\nder deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontin-\ngents 1980/81 für Stiere, Kühe und Färsen bestimm-\nter Höhenrassen                                                                       114         26. 6. 80                            27. 6.80\nneu: 613-4-10-6-6\n20. 6. 80      Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung\nder deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontin-\ngents 1980/81 für Färsen und Kühe bestimmter Hö-\nhenrassen                                                                             114         26.6.80                              27.6.80\nneu: 613-4-10-6- 7\n12. 6. 80      III. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtabgaben auf\nder Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und\nKoblenz (Coblence)                                                                    114         26. 6.80                              1. 7. 80\n9500-9\n12. 6. 80      Verordnung TS Nr. 4 - DIST über den Tarif für den\nGüterkraftverkehr zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Italien                                                               116         28. 6.80                              5. 7.80\n9291\n16. 6. 80      Verordnung Nr. 12/80 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                    116         28.6.80                               1. 8. 80\n9500-4-6-4"]}