{"id":"bgbl1-1980-31-10","kind":"bgbl1","year":1980,"number":31,"date":"1980-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/31#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-31-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_31.pdf#page=31","order":10,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":759,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1980                                                                                                  759\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 28. Juni 1980\nTag                                                                            Inhalt                                                                                             Seite\n25. 6. 80      Gesetz zu dem Abkommen vom 7. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           781\n25. 6. 80      Gesetz zu der Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens vom\n25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eid-\ngenossenschaft über Soziale Sicherheit in der Fassung des Zusatzabkommens vom 9. Sep-\ntember 1975............................................................................                                                                                790\n25. 6. 80      Gesetz zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eid-\ngenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 28. März\n1979 zur Durchführung dieses Übereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        795\n25. 6. 80      Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 1979 zur Änderung des Vertrages zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 15. Dezember 1971 über die Führung\nvon geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen\nüber Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . .                                                                     806\n24. 6. 80      Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/80 -Zollkontingent für Rum aus\nAKP-Staaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     808\n613-2-1\n21. 5. 80      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Ruanda über Technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           809\n4. 6. 80      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . .                                                                         812\n12. 6. 80      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämp-\nfung des Terrorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           812\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2,40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\nAndere Vorschriften\n6. 5. 80       Verordnung (EWG) Nr. 1119/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Gewebe als Meterware, weder gummi-\nelastisch noch kautschutiert, der Warenkategorie Nr. 65 (Kennziffer\n0650), mit Ursprung in Indien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr.\n2894/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                                                  7. 5. 80                         L116/13\n6. 5. 80       Verordnung (EWG) Nr. 1120/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für anderes konfektioniertes Bekleidungs-\nzubehör der Warenkategorie Nr. 88 (Kennziffer 0880), mit Ursprung in\nThailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2894/79 des Rates\nvorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                                                                    7.5.80                            L116/15\n6. 5.80      Verordnung (EWG) Nr. 1121 /80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Vliesstoffe und Waren daraus, andere als\nKleidung und Bekleidungszubehör, der Warenkategorie Nr. 96 (Kenn-\nziffer 0960), mit Ursprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung\n(EWG) Nr. 2894/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen ge-\nwährt werden                                                                                                                   7.5.80                            L116/16","760                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil      1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-\ngen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-\nöffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-\nbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-\nschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-\nlicht.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-\nnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,- DM (2.40 DM zuzüglich -,60 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM. Im Bezugspreis               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                    Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                Nr./Seite\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1122/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für gewebte, geflochtene oder gewirkte Doch-\nte aus Spinnstoffen der Warenkategorie Nr. 106 (Kennziffer 1060),\nmit Ursprung in Indien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2894/79\ndes Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                   7. 5. 80               L116/18\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1141 /80 der Kommission über die Festset-\nzung von Mit~~lwerten für die Ermittlung des Zollwerts von Zitrus-\nfrüchten und Apfeln und Birnen                                                          8. 5. 80               L 117 /9\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1142/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Luftmatratzen aus Geweben der Warenka-\ntegorie Nr. 110 (Kennziffer 1100), mit Ursprung in China, dem die in\nder Verordnung (EWG) Nr. 2894/79 des Rates vorgesehenen Zollprä-\nferenzen gewährt werden                                                                 8. 5. 80               L 117/11\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1143/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Gewebe aus Seide der Warenkategorie Nr.\n136 (Kennziffer 1360), mit Ursprung in Indien, dem die in der Verord-\nnung (EWG) Nr. 2894/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen\ngewährt werden                                                                          8. 5.80                L 117 /12\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1144/80 der Kommission über die Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Bindfäden, Seile und Taue aus Hanf und\nManilahanf der Warenkategorie Nr. 145 (Kennziffer 1450), mit Ur-\nsprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2894/79\ndes Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                   8. 5. 80               L117/14\n6. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1145/80 der Kommission zur Regelung der\nEinfuhr in die Benelux-Länder von Schlafanzügen aus Gewirken für\nMänner mit Ursprung in Malaysia                                                        8. 5. 80               L 117/16\n6. 5. 80      Verordnung (EWG) Nr. 1149/80 des Rates zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 1893/79 zur Schaffung einer Registrierung der Ein-\nfuhren von Rohöl und/oder Mineralölerzeugnissen in der Gemein-\nschaft                                                                                 9. 5.80                L 118/1\n7. 5. 80      Verordnung (EWG) Nr. 1159/80 der Kommission zur Wiederein-\nführung des Zollsatzes für Luftschläuche und Laufdecken und\nschlauchlose Reifen für Fahrräder der Tarifnummer ex 40.11 mit Ur-\nsprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2789/79\ndes Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                  9. 5. 80               L 118/20\n7. 5. 80     Verordnung (EWG) Nr. 1160/80 der Kommission zur Wiedereinfüh-\nrung des Zollsatzes für andere Reifen (einschließlich Feigenbänder\nund Schlauchreifen) der Tarifnummer ex 40.11 mit Ursprung in Jugos-\nlawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2789/79 des Rates vor-\ngesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                                9. 5. 80              L 118/22"]}