{"id":"bgbl1-1980-28-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":28,"date":"1980-06-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/28#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-28-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_28.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften","law_date":"1980-06-05T00:00:00Z","page":657,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["657\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1980                                Ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1980                                                                                                                      Nr. 28\nTag                                                                                    Inhalt                                                                                           Seite\n5. 6. 80    Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften.......                                                                                      657\n402-12-3\n28. 5. 80     Verordnung über die Gewährung von Abwrackprämien in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . .                                                                         658\nneu: 9500-4-9; 9500-4-8\n4. 6. 80    Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln (Phosphat-\nhöchstmengenverordnung - PHöchstMengV) . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             664\nneu: 753-8-2\n6. 6. 80    Erste Verordnung zur Änderung der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung . . . . . . . . . . . .                                                                           667\n7831-8-1\n6. 6. 80    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Arzneibuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 668\n2121-51-8\n10. 6. 80     Sechste Verordnung zur Änderung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein . . . . . . . . . . .                                                                            669\n9501-25, 9501-24\n23. 5. 80     Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 17 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 und 2, § 17 Abs. 3\nSatz 2, § 18, § 20 Abs. 2 Satz 3 bis 5, § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 25 des Krankenhausgeset-\nzes des Landes Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    671\n1104-5\n23. 5. 80     Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 19 Abs. 4 des Eisenbahnkreuzungsgeset-\nzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   671\n1104-5, 910-1\n23. 5. 80     Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 168 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsge-\nsetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      672\n1104-5, 810-1\nGesetz\nzur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften\nVom 5. Juni 1980\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                                                                                         § 3\nInkrafttreten\n§ 1\nRechtsentscheid in Wohnraummietsachen                                                                Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1980 in Kraft.\nIn Artikel III Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung\nmietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967\n(BGBI. 1 S. 1248) ist Satz 1 wie folgt zu fassen:\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\n,,Will das Landgericht als Berufungsgericht bei der Ent-                                                 sind gewahrt.\nscheidung einer Rechtsfrage, die sich aus einem Miet-\nvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Be-                                                          Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nstand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft,                                                  wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nvon einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder·\neines Oberlandesgerichts abweichen, so hat es vorab\neine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten                                                             Bonn, den 5. Juni 1 980\nOberlandesgerichts über die Rechtsfrage (Rechtsent-\nscheid) herbeizuführen; das gleiche gilt, wenn eine sol-                                                                               Der Bundespräsident\nche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist und                                                                                                  Carstens\nsie durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist.\"\nDer Bundeskanzler\n§ 2                                                                                                                 Schmidt\nBerlin-Klausel\nDiese~ Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des                                                                       Der Bundesminister der Justiz\nDritten Uberleitungsgesetzes auch im Land Berlin.                                                                                                       Dr. Vogel"]}