{"id":"bgbl1-1980-18-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":18,"date":"1980-04-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/18#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_18.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Bienenseuchenverordnung","law_date":"1980-04-18T00:00:00Z","page":441,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["441\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1980                          Ausgegeben zu Bonn am 24. April 1980                                                                                                                 Nr. 18\nTag                                                                            Inhalt                                                                                           Seite\n18. 4. 80   Dritte Verordnung zur Änderung der Bienenseuchenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   441\n7831-1-41-7\n22. 4. 80   Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)                                                                            442\nneu: 9233-1 -2-5\n23. 4. 80   Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung . . . . . . . . . . . . . .                                                                  445\n7400-1-1\n23. 4. 80   Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschafts-\nverordnung - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   44 7\n7400-1-1\n15. 4. 80   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellun-\ngen.....................................................................................                                                                               448\n424-2-1-1\n16. 4. 80   Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes                                                                                                                         448\nneu: 423-1-5-38\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 15 und Nr. 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            451\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Bienenseuchenverordnung\nVom 18. April 1980\nAuf Grund des § 79 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes                                                 nenständen innerhalb des Beobachtungsgebietes\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März                                                      von einer Genehmigung abhängig machen.\"\n1980 (BGBI. 1S. 386) wird mit Zustimmung des Bundes-\nrates verordnet:\nArtikel 1\nArtikel 2\nDie Bienenseuchenverordnung in der Fassung der\nBekanntmachung vom 20. Juni 1979 (BGBI. 1 S. 661)                                                  Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\nwird wie folgt geändert:                                                                      tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-\nzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom\n1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:                                                   26. Juli 1965 (BGBI. 1 S. 627) auch im Land Berlin.\n„3. als frei von Varroatose befunden worden sind\nund der Herkunftsort der Bienen nicht in einem\nVarroatose-Beobachtungsgebiet liegt.''\nArtikel 3\n2. § 16 d Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:\nDiese Verordnung tritt mit Ausnahme des Artikels 1\n„Sie kann das Verbringen von Bienenvölkern und                                             Nr. 2 am 1. Oktober 1980 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 tritt am\nBienen in das Beobachtungsgebiet sowie von Bie-                                            Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 18. April 1980\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIn Vertretung\nRohr"]}