{"id":"bgbl1-1980-12-7","kind":"bgbl1","year":1980,"number":12,"date":"1980-03-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/12#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-12-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_12.pdf#page=30","order":7,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1980-03-10T00:00:00Z","page":318,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["318                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1\nBekanntmachung\nzu§ 35 des Warenzeichengesetzes\nVom 10. März 1980\nAuf Grund des§ 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichen-                                                       Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                        Chile anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu er-\n2. Januar 1968 (BGBI. I S. 1, 29) wird gemäß einer Er-                                                bringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem\nklärung der chilenischen Direktion für Industrie und                                                  sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz\nHandel bekanntgemacht:                                                                                 nachgesucht und erhalten haben.\nBonn, den 10. März 1980\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nErkel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 12, ausgegeben am 15. März 1980\nTag                                                                                   Inhalt                                                                                          Seite\n7. 3. 80     Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. Januar 1980\nüber die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang\nWegscheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      214\n1. 2. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 216\n11. 2. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . .                                                                           219\n20. 2. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                220\n25. 2. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Haftung der Gast-\nwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           220\n27. 2. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens . . . . . .                                                                                  222\n28. 2. 80     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Zypern über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           222\n28. 2. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfol-\ngung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich\nDiplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   224\n28. 2. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    225\n29. 2. 80     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-irakischen Abkommens über den Luft-\nverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225\n3. 3. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               226\n3. 3. 80     Bekanntmachung über Jien Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivil-\nrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        226\n4. 3. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Gesundheitsvorschriften . . . . .                                                                             227\n5. 3. 80     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Inter-\nnationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                227\nPreis dieser Ausgabe: 1,80 DM ( 1.20 DM zuzüglich -.60 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2.30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6.5 %\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}