{"id":"bgbl1-1980-10-1","kind":"bgbl1","year":1980,"number":10,"date":"1980-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1980-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1980/bgbl1_1980_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes","law_date":"1980-03-06T00:00:00Z","page":269,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["269\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 AX\n1980                         Ausgegeben zu Bonn am 11. März 1980                                                                                                  Nr. 10\nTag                                                          Inhalt                                                                                           Seite\n6. 3. 80   Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          269\n223-3\n6. 3. 80   Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               270\n210-1\n5. 3. 80   Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und\nLändern im Ausgleichsjahr 1978 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   272\nneu: 603-9-9-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 9 und Nr. 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         273\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       27 4\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         275\nGesetz\nzur Änderung des Hochschulrahmengesetzes\nVom 6. März 1980\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                         2. In § 72 wird Absatz 3 gestrichen.\nArtikel 1                                                                                         Artikel 2\nDas Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976                                                                         Berlin-Klausel\n(BGBI. I S. 185) wird wie folgt geändert:                                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n1. § 17 wird wie folgt geändert:                                             Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\na) Die Überschrift erhält folgende Fassung:\n,,vorzeitiges Ablegen der Prüfung\".                                                                                    Artikel 3\nb) In Absatz 1 wird das Absatzzeichen ,,(1 )\" gestri-                                                                  Inkrafttreten\nchen.\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nc) Die Absätze 2 bis 4 werden gestrichen.                                  Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 6. März 1980\nDer Bundespräsident\nCarstens\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nSchmude"]}