{"id":"bgbl1-1979-77-2","kind":"bgbl1","year":1979,"number":77,"date":"1979-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/77#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-77-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_77.pdf#page=6","order":2,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien","law_date":"1979-12-21T00:00:00Z","page":2358,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["2358                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nDrittes Gesetz\nzur Änderun,g des Gesetzes über die politischen Parteien\nVom 21. Dezember 1979\nDer BundcsLJR hat das fol~~en(fo Gei,dz bc':,ch]ossen:     2. Der             Absatz 4 wird Absatz 5. Hinter den\nWorten „nach Absatz 3 Nr. 2\" werden die Worte\n.,sowie die auf Bewerber nach Absatz 4\" eingefügt.\nArtikel 1\nArtikel 2\n§ 18 des Gc:;elzcs über die politi::,chen Parteien (Par-\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nteiengesetz) vom 24. Juli 1967 (BGBI. I S. '173), zuletzt\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\ngeändert durch Gesetz vom 24. Juli 1974 (BGBI. I\nS. 1537), wird wie folgt gefü1dert:\nArtikel 3\n1. Es wird folgender J\\ b:-,atz 4 ei ngdüi~t:                   Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 28. Juli 1967 in\nKraft, mit der Maßgabe, daß für die Bundestagswahlen\n,.(4) Abs~itze 1 bis 3 }~Pll<)n Pnl.:;prechend für Be-    1969 und 1972 die Wahlkampfkosten für Bewerber im\nwerber eines nach M;i ßi~abe der §§ 18 und 20 des          Sinne des § 18 Abs. 4 mit einem Betrag von 2,50 Deut-\nBundeswahlgesdzes von Wahlberechlii~len ein-               sche Mark für jede Erststimme im Wahlkreis erstattet\ngereichten Wahlvorschlages, sofern sie mindestens          werden und ein Abzug dieser Erstattungsbeträge für\n10 vom Hundert dPr in einem W,1 hlkreis abgegebe-          diese Wahlen von dem Wahlkampfkostenpauschale\nnen gültigen Erststimmen erreicht haben.\"                  nach § 18 Abs. 5 nicht stattfindet.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 21. Dezember 1979\nDer Bundespräsident\nCarstcns\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nBaum"]}