{"id":"bgbl1-1979-73-5","kind":"bgbl1","year":1979,"number":73,"date":"1979-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/73#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-73-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_73.pdf#page=26","order":5,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin","law_date":"1979-12-11T00:00:00Z","page":2138,"pdf_page":26,"num_pages":12,"content":["2138                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin•)\nVom 11. Dezember 1979\nAuf Grund des§ 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                                                    §4\n14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt durch§ 24                                      Ausbildungsrahmenplan\nNr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen                               Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 sollen\nmit dem Bundesminister für Bildung und Wissen-                               unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Sortiment,\nschaft verordnet:                                                             Verlag und Antiquariat nach der in der Anlage ent-\nhaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen\n§ 1                                     Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrah-\nmenplan) vermittelt werden. Eine vorn Ausbildungs-\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                              rahmenplan abweichende sachliche und zeitliche\nDer Ausbildungsberuf Buchhändler/Buchhändlerin                            Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere\nwird staatlich anerkannt.                                                     zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene Grundbil-\ndung vorausgegangen ist oder betriebspraktische\n§2                                       Besonderheiten die Abweichung erfordern.\nAusbildungsdauer                                                                §5\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                                              Ausbildungsplan\n§  3                                        Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\nAusbildungsberufsbild                                   einen Ausbildungsplan zu erstellen.\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\ndie folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:                                                              §6\n1. Stellung und Struktur des Ausbildungsbetriebes,                                                 Berichtsheft\n2. Büroarbeiten und Schriftverkehr,                                             Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gele-\n3. Bibliographien und Nachschlagewerke,                                       genheit zu geben, das Berichtsheft während der Aus-\n4. Einkauf:                                                                  bildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\na) Einkaufsplanung,                                                       Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.\nb) Wareneingang,\nc) Rechnungsprüfung,                                                                                §7\nd) Lagerarbeiten;\nZwischenprüfung\n5. buchhändlerischer Verkehr:\na) buchhändlerische Information,                                            (1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie\nb) Bestellen von Büchern,                                                 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt-\nc) Verwalten von Bestellunterlagen                                        finden.\nund Fortsetzungen;                                                     (2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich an Hand pra-\n6. Verkauf:                                                                   xisbezogener Fälle oder Aufgaben in 180 Minuten\na) Verkaufsplanung,                                                       durchzuführen. Sie erstreckt sich auf die in der\nb) Verkaufstechnik,                                                       Anlage zu§ 4 für die beiden ersten Ausbildungshalb-\nc) Werbung,                                                               jahre genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie\nd) Versand und Vertrieb;                                                  auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den\n7. Verlagswesen,                                                              Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit\ner für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n8. Rechnungswesen:\na) Organisation,                                                            (3) Soweit die Zwischenprüfung in programmierter\nb) Buchführung,                                                           Form durchgeführt wird, kann die in Absatz 2\nc) Zahlungsverkehr;                                                       genannte Prüfungsdauer unterschritten werden.\n9. Personalwesen.\n§8\n') Diese Ausbildungsordnung und dPr damit abgPstimmle, von der Ständigen\nAbschlußprüfung\nKonferenz der Kultusminister dt>r LJndPr in der BundesrPpublik Deutschland\nbeschlossene Rahmenlehrplan für die Bc·rufsschult, werden demnächst als      ( 1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\nBeilage zum Bundesanzeiger veröfli,ntlicht.                                Anlage zu§ 4 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten","Nr. 73 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1979                           2139\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten           bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteil-\nLehrstoff, soweit Pr für di<> Berufsausbildung wesent-       nehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschus-\nlich ist.                                                     ses in einem der mit „mangelhaft\" bewerteten Fächer\n(2) DiP Abschluß11rüfung findet in den nachgenann-        die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü-\nten Prüf ungsfächcrn statt:                                  fung von etwa 15 Minuten zu ergänzen. Das Fach ist\nvom Prüfungsteilnehmer zu bestimmen. Bei der\n1. Prüfungsfach Buchhandelsbetriebslehre:                    Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach\na) allgemeiner Teil                                      sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer meh-       mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei\nrere praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus          zu eins zu gewichten.\nden Gebieten buchhtindlerischer Verkehr, Ein-\n(6) Soweit die schriftliche Prüfung in programmier-\nkauf, Verkauf, Personalwesen sowie Bibliogra-\nter Form durchgeführt wird, kann die vorgesehene\nphien und Nachschlagewerke bearbeiten und\nPrüfungsdauer unterschritten werden.\ndabei zeigen, daß er Kenntnisse der Grundlagen\nseines Berufes erworben hat.                            (7) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im\nb) Schwerpunkt                                          Gesamtergebnis und in mindestens zwei der in\nAbsatz 3 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsfächer sowie\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer an         im Prüfungsfach Praktische Übungen mindestens aus-\neiner komplexen Aufgabe nachweisen, daß er\nreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Wer-\nKenntnisse und Fertigkeiten in seinem A usbil-\nden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit\nd ungsschwerpunkt erworben hat.\n,,ungenügend\" bewertet, so ist die Prüfung nicht be-\n2. Prüfungsfach                                              standen.\nRechnungs wespn/Da ten vera rbeit ung:\n(8) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat ?as\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer meh-\nPrüfungsfach Buchhandelsbetriebslehre das zweifa-\nrere Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Rech-\nche Gewicht gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfä-\nnungswesen und Datenverarbeitung bearbeiten\ncher.\nund dabei zeigen, daß er Grundlagen und Zusam-\nmenhänge dieser Gebiete eines Buchhandelsbetrie-           (9) In einer Wiederholungsprüfung ist der Prüfungs-\nbes versteht.                                            teilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen\n3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                Prüfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen\nin diesen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre\nIn 90 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer meh-\nzurückliegenden Prüfung ausgereicht haben.\nrere Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zei-\ngen, daß er allgemeine wirtschaftliche und gesell-\nschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und                                             §9\nArbeitswelt darstellen und beurteilen kann.                                 Übergangsregelung\n4. Prüfungsfach Praktische Übungen:                              Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkraft-\nIn 30 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer zeigen,        treten dieser Verordnung bestehen, sind die bisheri-\ndaß er an Hand betriebspraktischer Vorgänge und          gen Vorschriften weiter anzuwenden.\nTatbestände betriebliche und wirtschaftliche\nZusammenhänge versteht und daß er praktische\n§ 10\nAufgaben bearbeiten, bibliographieren und die\nGegenstände seines Ausbildungsbetriebes nach                                   Berlin-Klausel\nliterarischen und fachkundlichen Gesichtspunkten\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Drillen Überlei-\neinordnen kann. Dabei ist der jeweilige Schwer-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\npunkt zu berücksichtigen.\ndungsgesetzes auch im Land Berlin.\n(3) Die in Absatz 3 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsfä-\ncher sind schriftlich zu prüfen.                                                          § 11\n(4) Das Prüfungsfach Praktische Übungen ist in                                    Inkrafttreten\nForm eines Prüfungsgesprä.chs zu prüfen.\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.\n(5) Sind in einem Fach der schriftlichen Prüfung die      Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsaus-\nPrüfungsleistungen mit mindestens „a,usreichend\" und         bildung zum Buchhändler vom 12. November 1973\nin den beiden anderen Fächern mit „mangelhaft\"               (BGBI. I S. 1640) außer Kraft;§ 9 bleibt unberührt.\nBonn, den 11. Dezember 1979\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","2140                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin\nI. Gemeinsame Kenntnisse und Fertigkeiten:\n------------------~----------\nzu vermitteln im\nLfd.           Teil des Ausbildungs-                                                    Ausbildungshalbjahr\nNr.                berufsbildes         zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1  2    3   4   5    6\n1                    2                                     3                                 4\n---------------\nStellung und             a) die örtliche Bedeutung des Ausbildungs-\nStruktur des                  betriebes und seine Stellung im Buchhan-\nAusbildungsbetriebes          del beschreiben                             X\n(§ 3 Nr. 1)              b) Art, Rechtsform und Funktionsbereiche\ndes Ausbildungsbetriebes beschreiben        X\nc) die Aufgaben der Funktionsbereiche des\nAusbildungsbetriebes beschreiben            X\nd) Zuständigkeiten und Vollmachten im Aus-\nbildungsbetrieb beschreiben                 X\ne) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Be-\nhörden und Organisationen, insbesondere\nArbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisa-\ntionen, nennen                                 X\nf) Steuern und Versicherungen des Ausbil-\ndungsbetriebes nennen                          X\ng) den für die Ausbildung wesentlichen In-\nhalt von Rechtsvorschriften beschreiben     X\nh) die eigene Ausbildung mit der Ausbil-\ndungsordnung, dem Berufsausbildungs-\nvertrag und dem betrieblichen Ausbil-\ndungsplan vergleichen und Besonderhei-\nten erklären                                   X\ni) Rechte und Pflichten des Auszubildenden\nbeschreiben                                 X\nk) inner-, über- und außerbetriebliche Fortbil-\ndungsmöglichkeiten nennen, insbeson-\ndere das Angebot der Schulen des deut-\nschen Buchhandels                              X\n2            Büroarbeiten und         a) zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben er-\nSchriftverkehr                forderliche Daten beschaffen, erfassen\n(§ 3 Nr. 2)                   und auswerten                                       X\nb) bei der Bearbeitung von Geschäftsvorfäl-\nlen die im Betrieb üblichen Formulare und\nKarteien einsetzen                                  X\nc) Schriftverkehr nach Anleitung führen;\neinfache Mitteilungen und Gesprächsnoti-\nzen formulieren                                     X\n3            Bibliographien und       a) Barsortimentskataloge benutzen                X\nNachschlagewerke         b) Bücher nach Verfasser, Titel und Schlag-\n(§ 3 Nr. 3)                   wort in der Deutschen Bibliographie und\nim Verzeichnis lieferbarer Bücher auffinden    X\nc) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Fach-\n, und Spezialkataloge benutzen                        X\nd) versteckte Bibliographien auswerten                       X\ne) Nachschlagewerke, insbesondere Adres-\nsenverzeichnisse, benutzen                              X","Nr. 73 -            Tag der Ausgabe: Bonn, deh 20. Dezember 1979                     2141\nzu vermitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildur19s-                                                                  Ausbildungshalbjahr\nNr.         berufsbildes                       zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                                             3                        4\n-\nf) bibliographische Titelaufnahmen erstel-\nlen                                                       X\n4    Einkauf\n(§ 3 Nr. 4)\n- ------------------·-----\n4.1  Einkaufsplanung                       a) Gegenstände des Buchhandels nennen\n(§ 3 Nr. 4 Buchstab e a)                   und die Angebotsstruktur des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben                   X\nb) Standort, Kundenstruktur, Konkurrenzsi-\ntuation als Faktoren der Einkaufsplanung\nbeschreiben                                      X\nc) Ware nach Anleitung beschaffen; wirt-\nschaftliche Bestimmungsgründe der Wa-\nrendisposition beschreiben                       X\nd) qualitative Gesichtspunkte, insbesondere\nliterarische, künstlerische, wissenschaftli-\nehe, aktuelle und warenkundliche Kri-\nterien, beim Einkauf berücksichtigen                 X\n--    --\n4.2  Wareneingang                          a) Sendungen annehmen                             X\n(§ 3 Nr. 4 Buchstab e b)\nb) Lieferungen nach Art und Menge auf offe-\nne Mängel prüfen; bei Beanstandungen die\nerforderlichen Maßnahmen einleiten           X\nc) Ware entsprechend den gesetzlichen Be-\nstimmungen und den betrieblichen Ge-\npflogenheiten auszeichnen                    X\n4.3  Rechnungsprüfun g                     a) Rechnungen und/ oder Lieferscheine mit\n(§ 3 Nr. 4 Buchstab e c)                   den Bestell- und Wareneingangsunterla-\ngen vergleichen                                           X\nb) Rechnungen auf rechnerische Richtigkeit\nprüfen; Unstimmigkeiten nach Anleitung\nklären                                                    X\nc) nichtpreisgebundene Gegenstände nach\nAnleitung kalkulieren                                     X\n~------.----\n4.4  Lagerarbeiten                         a) Grundsätze der Lagerordnung und Lager-\n(§ 3 Nr. 4 Buchstab e d)                   kontrolle des Ausbildungsbetriebes be-\nschreiben                                        X\nb) Ware einräumen                                     X\nc) Lagerbestände erfassen und kontrollieren           X\nd) die Vorbereitung, Durchführung und Be-\ndeutung der Inventur beschreiben                 X","2142                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildun~JS-                                                  Ausbildungshalbjahr\nNr.         beruJsbHdes          zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                    3                                 4\ne) das Lager nach Anleitung überwachen,\ninsbesondere Rückrufe, Preisänderungen\nund Remissionen bearbeiten und nichtver-\nkäufliche Ware aussondern                      X\n5    buchhändlerischer\nVerkehr\n(§ 3 Nr. 5)\n5.1  buchhändlerische         a) Fachpublikationen und Informationen des\nInformation                  Buchhandels, insbesondere das Börsen-\n(~ 3 Nr. 5 Buchstabe a)      blatt, auswerten                                   X\nb) Vertreterbesuche vorbereiten; an Informa-\ntionsgesprächen mit Vertretern teilneh-\nmen                                                X\nc) Aufgabe und Bedeutung einer Buchmesse\nbeschreiben                                         X\nd) für die Beschaffung und das Angebot des\nAusbildungsbetriebes wichtige Informa-\ntionsquellen erläutern                             X\ne) Bücher und Schriften aus dem laufenden\nAngebot beurteilen                                  X\n5.2  Bestellen von Büchern    a) Bezugsquellen, insbesondere Verlag, Ver-\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe b)      lagsauslieferung, Barsortiment, Grossist,\nKommissionär, unterscheiden                         X\nb) Bezugsformen, insbesondere fest, mit\nRückgaberecht, in Kommission, Standing\nOrder, beschreiben                                  X\nc) Bezugsbedingungen, insbesondere Rabatt,\nPartie, Ziel, Valuta, beschreiben; unter-\nschiedliche Rabattsätze erklären                    X\nd) Bestellwege und Bestelltechniken, insbe-\nsondere Briefpost, Telefon, Telex, Termi-\nnal, Vertreter, nach Kosten und Dringlich-\nkeit unterscheiden                                  X\ne) Bezugswege, insbesondere Post, Spedition\nund Büchersammelverkehr, beschreiben                X\nf) Handelsbräuche, insbesondere die Ver-\nkehrsordnung sowie die Preisbindung, er-\nläutern                                             X\ng) Bestellalternativen mit Hilfe von Kondi-\ntionskarteien aufzeigen und einfache Be-\nstellentscheidungen treffen                             X\nh) Bestellungen bearbeiten                              X","Nr. 73 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1979                                               2143\n·-------------------------------,-----------\nzu vermitteln im\nLfd.     Teil des Ausbildungs-\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten                     Ausbildungshalbjahr\nNr.            berufsbildes\n1     2    3   1 4    5     6\n--- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - t - - L - - - ' - - - - - - - - ' - - ~ - - ' - - -\n2                                                 3                                                 4\n- - - --- -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - + - - , - - ~ - ~ ~ - - - r - -\n5.3    Verwalten von Be-                  a) Bestellungen sortieren                                            X\nstellunterlagen und               b) Bestellungen überwachen, vormerken, re-\nFortsetzungen\nklamieren; abbestellen                                           X\n(§ 3 Nr. 5 Buchstabe c)\nc) laufende Abonnements von Zeitschriften\nund Fortsetzungen überwachen; unter-\nschiedliche Berechnungsarten beschrei-\nben                                                               X\nd) Kunden benachrichtigen                                             X\n6      Verkauf\n(§ 3 Nr. 6)\n6.1    Verkaufsplanung                   a) Standort, Kundenstruktur, Konkurrenzsi-\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe a)               tuation als Faktoren der Verkaufsplanung\nnennen                                                                        X\nb) Zusammenhänge zwischen Angebot, An-\ngebotsstruktur, Werbung und Verkaufsfor-\nmen 11-ennen                                                                  X\n6.2   Verkaufstechnik                    a) Bücher präsentieren                                                            X\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe b)\nb) Kunden beraten; mündlich und schriftlich\nüber Inhalt und Anspruch von Büchern\nAuskunft geben                                                                X\nc) Geschäftsbedingungen, Belieferungs- und\nZahlungsbedingungen beim Verkauf be-\nrücksichtigen                                                X\n6.3   Werbung                            a) Werbemittel unter Berücksichtigung von\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe c)                Kosten, Zeit und Wirksamkeit nach Anlei-\ntung einsetzen                                                    X\nb) mit der Kundenkartei arbeit~n                                      X\nc) Adressen beschaffen und verwenden                                  X\nd) Statistiken zur Kontrolle des Werbeerfol-\nges nach Anleitung erstellen und auswer-\nten                                                               X\n6.4   Versand und Vertrieb               a) Rechnungen und Versandpapiere erstel-\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe d)                len                                                               X\nb) die jeweils gültigen Bestimmungen für den\nVersand anwenden, insbesondere die po-\nstalischen Bestimmungen; günstigste Ver-\nsandwege ermitteln                                                X\nc) Ware verpacken und versandfertig ma-\nchen                                                              X","2144                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, TeH I\nzu vermitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildungs-                                                  Ausbildungshalbjahr\nNr.         berufobildes       zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                  3                                  4\n7    Verlagswesen            a) die Funktion des Verlages im Buchhandel\n(§ 3 Nr. 7)                beschreiben; einige bedeutende deutsch-\nsprachige Verlage und ihre Verlags-\nschwerpunkte nennen                                 X\nb) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen\nVerlage und ihre Angebotsschwerpunkte\nnennen                                              X\nc) die Angabe in der Titelei, insbesondere im\nImpressum eines Werkes, erläutern                   X\nd) buchtechnische Warenkunde:                                   X\naa) Papierarten, insbesondere Werkdruck-,\nKunstdruck- und Dünndruckpapier,\nunterscheiden\nbb) Schriftarten, insbesondere Antiqua,\nFraktur, Grotesk, gradstehend/kursiv,\nmager/halbfett/fett, Versalien/Kapitäl-\nchen, unterscheiden\ncc) Einbandarten, insbesondere gebun-\nden/broschiert, Fadenheftung/Klebe-\nbindung, unterscheiden\ndd) Konfektionierungsarten, insbesonde-\nre Schutzumschlag, Schuber, Kasset-\nte, beschreiben\n8    Rechnungs,vesen\n(§ 3 Nr. 8)\n8.1  Organisation            a) die Bedeutung des Rechnungswesens für\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe a)    den Ausbildungsbetrieb erläutern                         X\nb) Arbeitsabläufe im Rechnungswesen des\nAusbildungsbetriebes beschreiben                         X\nc) einfache Daten des betrieblichen Rech-\nnungswesens bewerten                                     X\n8.2  Buchführung             a) Aufbau und Inhalt des betrieblichen Kon-\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe b)    tenplans beschreiben                                     X\nb) Buchungsbelege vorbereiten und kontie-\nren                                                      X\n8.3  Zahlungsverkehr         a) Zahlungsbelege prüfen und bearbeiten;\n(§ 3 Nr. 8 Buchstabe c)    Zahlungsbedingungen beachten                             X\nb) die im Ausbildungsbetrieb üblichen Zah-\nlungsarten beschreiben                                   X\nc) die Funktion der Buchhändlerischen\nAbrechnungsgesellschaft (BAG) erklären                   X\nd) Zahlungen mit unterschiedlichen Funktio-\nnen nach Anleitung vornehmen                             X","Nr. 73 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1979                     2145\nzu vermitteln im\nLfd.     Tei] des Ausbildungs-                                                        Ausbildungshalbjahr\nNr.          berufsbildes             zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                        3                                  4\ne) nach Anleitung mahnen; eingegangene\nMahnungen bearbeiten                                     X\n9     Personalwesen                 a) Grundsätze der Arbeitszeitregelung sowie\n(§ 3 Nr. 9)                      der betrieblichen Urlaubs- und Vertre-\ntungspläne beschreiben                      X\nb) die für ein Arbeitsverhältnis notwendigen\nUnterlagen beschreiben                      X\nc) für den Ausbildungsbetrieb und das Ar-\nbeitsverhältnis wichtige Bestimmungen\ndes Betriebsverfassungsgesetzes, der Ta-\nrifverträge und Betriebsvereinbarungen\nnennen                                      X\nd) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Vor-\nschriften und Einrichtungen für Arbeits-\nschutz und Unfallverhütung nennen           X\ne) an Hand der Tarifverträge und der Lohn-\nsteuer- und Sozialversicherungstabellen\ndie eigene Brutto- und Nettovergütung er-\nmitteln                                              X\nII. Kenntnisse und Fertigkeiten in den Schwerpunkten:\nA. Schwerpunkt Sortiment:\nVerkaufstechnik               a) Präsentation:                                                     X\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe b)           aa) Anordnung der Bücher im Laden be-\nschreiben\nbb) Bücher verkaufsfördernd auslegen,\nSaison und Aktualität berücksichtigen\ncc) Schaufenster nach Anleitung gestal-\nten; ein Fenster selbständig gestalten\nb) Kundenberatung:                                                   X\naa) unterschiedliche Verkaufssituationen\nbeschreiben\nbb) kundengerechtes Verkäuferverhalten\nbeschreiben\ncc) die Bedeutung der eigenen Einstellung\nzum Verkaufsgespräch beschreiben\ndd) Kunden einschätzen und angemessen\nauftreten\nee) Kundenwünsche ermitteln und Kauf-\nmotive erkennen\nff) Verkaufsgespräche führen; die ange-\nmessene Ansprache finden\ngg) im Verkaufsgespräch die eigenen\nKenntnisse durch die vorhandenen In-\nformationsmöglichkeiten ergänzen","2146                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.    Teil des Ausbildungs-                                                  Ausbildungshalbjahr\nNr.          berufsbildes        zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n1                2                                  3                                 4\nc) buchhändlerische Dienstleistungen:                              X\naa) das Angebot des Ausbildungsbetrie-\nbes darstellen\nbb) über Bücher, insbesondere über ihre\nLieferbarkeit, Preis, Art der Ausgabe\nund Erscheinungsweise, schriftlich\nund mündlich informieren\ncc) nicht vorrätige Bücher, Zeitschriften,\nFortsetzungen besorgen\ndd) Reklamationen von Kunden anneh-\nmen und bearbeiten; enttäuschte Kun-\nden zufriedenstellen\nd) Kassieren:                                                      X\naa) Verkaufsbelege erstellen\nbb) kassieren; die Kassenführung des Be-\ntriebes in den Grundzügen beschrei-\nben\ne) Auftragsbearbeitung im Barsortiment:                            X\naa) Kunden nach Anschrift und Kredit-\nwürdigkeit prüfen\nbb) Aufträge fakturieren\ncc) Aufträge zusammenstellen und zum\nVersand vorbereiten\n2      Werbung                 a) Ziele und Mittel von Werbeplänen be-\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe c)    schreiben                                                   X\nb) betriebsübliche Werbemaßnahmen nach\nAnleitung durchführen; eine Einzelwer-\nbe,aktion planen                                            X\nc) Werbetexte formulieren                                      X\nd) Werbemaßnahmen der Verlage und der\nKonkurrenz beurteilen und auswerten                         X\nB. Schwerpunkt Verlag:\n1   Verlagswesen            a) Redaktion/Lektorat:                                         X\n(§ 3 Nr. 7)\naa) den Inhalt eines Verlagsvertrages er-\nklären\nbb) über Begegnungen mit Autoren be-\nrichten; die Bedeutung von Autoren\nfür den V erlag charakterisieren\ncc) Anforderungen an die Form des Ma-\nnuskripts beschreiben; das Manuskript\nfür den Satz vorbereiten, insbesondere\nAuszeichnen sowie Abbildungen be-\nschaffen und auswählen","Nr. '73 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1979                      2147\nzu vermitteln im\nTeil des A usbildunqs-                                                          Ausbildungshalbjahr\nNr.        bernfsbildes ·             zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                           3                                 4\ndd) Fahnen und Umbruch korrigieren; Ver-\nzeichnisse und Register erstellen\nee) die rechtliche und terminliche Bedeu-\ntung des Imprimatur erklären\nb) Herstellung:                                                       X\naa) die Herstellungsverfahren und Arbeits-\nabläufe der Produktion des Ausbil-\ndungsbetriebes beschreiben\nbb) gebräuchliche Formate nennen\ncc) Papierarten für verschiedene Verwen-\ndungszwecke bestimmen;, Papiermen-\ngen für einzelne Titel berechnen\ndd) gebräuchliche Schriften unterschei-\nden; Schriftengrößen, Auszeichnun-\ngen, Durchschuß, Satzbreite, Satzspie-\ngel bestimmen\nee) gebräuchliche Einbandmaterialien be-\nschreiben\nff) Umfang einfacher Manuskripte be-\nrechnen\ngg) Abbildungsvorlagen qualitativ prüfen\nund vermaßen\nhh) einfache Werke umbrechen\nii) Terminplanung und -kontrolle nach\nAnleitung vornehmen\nkk) Herstellungskosten ermitteln und kon-\ntrollieren; eine einfache Kalkulation\nerstellen\n11) ·oruck-Erzeugnisse nach technischen\nund ästhetischen Gesichtspunkten\nbeurteilen\nmm) einen eigenen typographischen Ent-\nwurf machen und ein Layout anferti-\ngen\n2   Werbung                        a) Ziele von Werbeplänen beschreiben                              X\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe c)\nb) betriebsübliche Werbeaufnahmen nach\nAnleitung durchführen; eine Einzelwer-\nbeaktion planen                                               X\nc) Werbemittel und Anzeigen nach Anlei-\ntung herstellen; Werbetexte formulieren                       X\nd) vorhandene Pressekontakte nutzen und\nRezensionsexemplare planvoll versenden                        X\ne) Adressen von Zielgruppen beschaffen und\neinsetzen                                                     X\nf) das Werbeverhalten der Konkurrenz be-\nobachten und beurteilen                                       X","2148                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.     Teil des Ausbildungs-                                                                                    Ausbildungshalbjahr\nNr.            berufsbildes                     zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1    2    !     3     4       5    6\n2                                                    3                                                     4\n3      Versand und Vertrieb                   a) das Sortiment über die Produktion des\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe d)                   Ausbildungsbetriebes schriftlich und\nmündlich informieren                                                                              X\nb) das Marketing des Ausbildungsbetriebes\nbeschreiben                                                                                       X\nc) Auslieferungsmodalitäten prüfen; auslie-\nfern, Lieferhindernisse mitteilen                                                                 X\nd) Sonderaktionen planen                                                                             X\ne) die Funktion des Handlagers beschreiben                                                           X\n- - - - - - - - ~ - - - - - - - - - - - - - _ _ j _ _ _ _ _ j __   ____j___   __L_____j__   _j___\nC. Schwerpunkt Antiquariat:\n....._ --------------------------~----~---\n1      Einkauf                                a) Beschaffen von Gegenständen des Anti-\n(§ 3 Nr. 4)                               quariats:                                                                                    X\naa) Angebote bearbeiten und bewerten;\nGegenstände des Antiquariats aus Pri-\nvathand und aus Doublettenbeständen\nöffentlicher Bibliotheken nach Anlei-\ntung ankaufen und kollationieren\nbb) den Ablauf von Auktionen beschrei-\nben; Gegenstände des Antiquariats\nnach Anleitung ersteigern\ncc) aus Restbeständen von Verlagen, aus\nAngeboten des „Modernen Antiqua-\nriats'' und aus Kollegenkatalogen be-\nstellen; Werbemaßnahmen, die dem\nEinkauf dienen, nennen\nb) Bewerten von Gegenständen des Antiqua-\nri~ts:                                                                                       X\naa) historische Buchgattungen, Druck-\nund Originalgrafik unterscheiden\nbb) Einkaufsentscheidungen treffen, dabei\nMarktsituation, literarische, künstle-\nrische, wissenschaftliche und waren-\nkundliche Gesichtspunkte berücksich-\ntigen\ncc) Verkaufspreise kalkulieren\n- - - 1 - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - + - - + - - - - + - - i - - - + - - - - t - -\n2       Bibliographien und                     a) Bücher in historischen Bibliographien auf-\nNachschlagewerke                          finden und dabei unterschiedliche V er-\n(§ 3 Nr. 3)                               zeichnungsprinzipien berücksichtigen                                                         X\nb) Reprintkataloge auswerten                                                                    X\nc) Werkverzeichnisse und Kataloge mit Ver-\nzeichnung von Original- und Druckgrafik\nbenutzen                                                                                     X\nd) Einbände beschreiben                                                                         X","Nr. 73 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1979                    2149\nzu vermitteln im\nLfd.   Teil des Ausbildunqs-                                                       Ausbildungshalbjahr\nNr.         berufsbildes -          zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten\n1   2    3   4   5    6\n2                                       3                                  4\n3    Verkaufstechnik              a) Kundenberatung:                                                  X\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe b)         aa) Kunden einschätzen, angemessen auf-\ntreten und Verkaufsgespräche führen\nbb) Kundenwünsche, insbesondere von\nBibliotheken, Bibliophilen und Samm-\nlern, erkennen\ncc) im Verkaufsgespräch die eigenen\nKenntnisse durch die vorhandenen In-\nformationsmöglichkeiten ergänzen\nb) buchhändlerische Dienstleistungen:                           X\naa) über Gegenstände des Antiquariats\nschriftlich und mündlich informieren\nbb) nicht vorrätige Bücher und Zeitschrif-\nten suchen\nc) Kassieren:                                                   X\naa) Verkaufsbelege erstellen\nbb) kassieren; die Kassenführung des Aus-\nbildungsbetriebes in den Grundzügen\nbeschreiben\n4    Werbung                      a) bei der Planung, Gestaltung und Herstel-\n(§ 3 Nr. 6 Buchstabe c)         lung von Antiquariatskatalogen mitwir-\nken                                                              X\nb) kleinere Sonderlisten oder Spezialangebo-\nte gestalten, herstellen und versenden                           X\nc) Texte formulieren                                                X"]}