{"id":"bgbl1-1979-72-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":72,"date":"1979-12-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/72#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-72-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_72.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Anpassungsverordnung zu § 276 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes (3. AnpV zu § 276 Abs. 2 LAG)","law_date":"1979-12-10T00:00:00Z","page":2033,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2033\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                    Z 5702 AX\n1979                   Ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 1979                                                                                                                  Nr. 72\nTag                                                                           Inhalt                                                                                        Seite\n10. 12. 79 Dritte Anpassunqsverordnung zu § 276 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes (3. AnpV zu\n§ 276 Abs. 2 LAG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2033\nneu: !i21-1-13-3\n11. 12. 79  Fünfte V erordnunq zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arznei-\nmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2034\n2121-50-1-!(i\n11. 12. 79  Verordnunq über die Höhe der Beiträge der Binnenschiffahrt im Haushaltsjahr 1980 . . . .                                                                            2035\n9500-4-G-3\n13.12.79    Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVFO)                                                                                                2036\nneu: 902li-1-1-13; 902!i-1, 9027-3, 9027-4, 9027-1, 9029-1, 9029-2, 900-1-3-1, 900-1-3-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundcsgcsctzblall Teil II Nr. 51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2109\nRechtsvorschriflcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              2110\nDritte Anpassungsverordnung\nzu § 276 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes\n(3. Anp V zu § 276 Abs. 2 LAG}\nVom 10. Dezember 1979\nAuf Grund des durch Gesetz vom 24. August 1972                                               erstatten sind, wird auf 113 Deutsche Mark monatlich\n(BGBl. I S. 1521) geänderten§ 276 Abs. 6 und des§ 367                                           erhöht.\nAbs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I                                                                                                    § 2\nS. 1909) verordnet die Bundesregierung mit Zustim-\nmung des Bundesrates:                                                                                Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit§ 374 des Lastenaus-\n§ 1                                                             gleichsgesetzes auch im Land Berlin.\nDer Betrag, bis zu dem Beiträge und Prämienzu-\n§ 3\nschläge zur freiwilligen Krankenversicherung der\nEmpfänger von Unterhaltshilfe nach § 276 Abs. 2 des                                                 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nLastenausgleichsgesetzes je versicherte Person zu                                               1979 in Kraft.\nBonn, den 10. Dezember 1979\nDer Bundeskanzler\nSchmidt\nDer Bundesminister des Innern\nBaum\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}