{"id":"bgbl1-1979-69-3","kind":"bgbl1","year":1979,"number":69,"date":"1979-11-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/69#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-69-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_69.pdf#page=29","order":3,"title":"Dritte Verordnung über die Änderung der Grenze des Freihafens Bremen","law_date":"1979-11-22T00:00:00Z","page":1981,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 69    Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1979                          1981\nDritte Verordnung\nüber die Änderung der Grenze des Freihafens Bremen\nVom 22. Novem her 1979\nAuf Grund d()S § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in der         nach Nordwesten, beschreibt anschließend zwei\nFassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970                  aufeinanderfolgende, gegenläufige Bogen in einer\n(BGB!. I S. 529) wird wrordnd:                                Länge von 1 845 m zunächst nach Nordnordosten\nund weiter nach Nordnordwesten bis zu-r Südseite\n§ 1                               des Lankenauer Hafens. Nunmehr wendet sie sich\n380 m nach Westsüdwesten, schneidet dabei die\nDie Anlage zur V(!rordnung über die Grenze des             Uferlinie, biegt etwa in der Mitte des Hafenbeckens\nFreihafens Bremen vom 30. Juli 1974 (BGBl. I S. 1621 ),       II rechtwinklig nach Nordnordwesten ab und ver-\nzuletzt ge~indert durch die Vc>rordnung vom 18. April         läuft dann 515 m in einem Abstand von 180 m\n1977 (BGB!. I S. 597), wird wiP folgt geändert:               parallel zur westseitigen Kaje. In Höhe der Nord-\necke der Kaje biegt sie 157 m nach Westen ab und\n1. In Absatz 1 werden die Sätze 4 bis 7 durch folgende        verläuft dann 191 m nach Westsüdwesten. Dort\nSätze ersdzt:                                              wendet sie sich 200 m nach Südwesten und läuft\n„Anschließend läuft sie in gleicher Richtung 410 m         dann 1 770 min südsüdöstlicher Richtung in einem\nentlang dem im Zollgebiet verlaufenden Gleis Nr. 1         Abstand von 336 m parallel zur Kaje. Hier biegt sie\nbis zum Kilometerstein 0,5. Dort biegt sie in einer        im rechten Winkel 425 m nach Westsüdwesten ab,\nLänge von 24 m nach Nordnordosten ab, die Eisen-          schwenkt nochmals rechtwinklig 225 m nach Süd-\nbahngleise zum Freihafen überquerend. Sodann              südosten und führt dann 35 min südöstlicher Rich-\nverläuft sie 116 m entlang der Straße „Lloydtor\" bis      tung. Von dort verläuft sie 585 m nach Ostnord-\nzur Südseite des Zolltores. Die Zollgrenze kreuzt         osten und dann in einem 155 m langen Bogen nach\nhier in einer Länge von 30 m beide Fahrbahnen der         Südosten.Nach weiteren 265 m biegt sie im rechten\nStraße „Lloydtor\", wendet sich nach Nordwesten            Winkel nach Nordosten ab, überspringt die Sena-\nund läuft 59 m an der Nordostseite dieser Straße          tor-Apell-Straße und erreicht nach 135 m wieder\nentlang. Dann biegt sie in einer Länge von 43 m           den Ausgangspunkt.\"\nnach Nordnordosten ab, schwenkt 25 m Richtung\nOstsüdosten und läuft anschließend in gerader                                      §  2\nnordöstlicher Richtung auf den Damm der im Zoll-\ngebiet liegenden V('rbindungsbahn nach den Indu-          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\nstriehä fon zu.\"                                        tungsgesetzes in Verbindung mit§ 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n2. Absatz 2 erhiilt folgende Fassung:\n§ 3\n„Auf dem linken Weserufer beginnt die Zollgrenze\nan der Ostseite der Senator-Apell-Straße in Höhe          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nder Pumpstation. Von diesem Punkt läuft sie 435 m       dung in Kraft.\nBonn, den 22. November 1979\nDer Bundesminister der Finanzen\nMatthöfer"]}