{"id":"bgbl1-1979-6-8","kind":"bgbl1","year":1979,"number":6,"date":"1979-02-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/6#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-6-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_6.pdf#page=20","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":144,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["144                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 6, ausgegeben am 3. Februar 1979\nTa.g                                                            Inhalt                                                                     Seite\n26. l. 79    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 32/78 - Zweite Erhöhung\ndes Zollkontingents 1978 für Bananen) .............................................. .                                           93\n613-2-1\n30. 1. 79    Verordnung zum Protokoll vom 7. April 1978 zur weiteren Verlängerung des Internatio-\nnalen Olivenöl-Ubereinkommens von 1963 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     94\n18. 1. 79    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                    100\n18. 1. 79    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                        102\n18. 1. 79    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                      104\n18. 1. 79    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                      106\nPreis diese!' Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalteni der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/o.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postsche<kkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                                   Tag des\nDatmn und Bezeichnung der Verordnung                                            Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.             vom                             tretens\n18. 1. 79   Verordnung TS Nr. 2 - DLST über den Tarif für\nden Güterkraftverkehr zwischen der Bundesrepu-\nblik Deutschland und dem Großherzogtum Luxem-\nburg                                                                             20         30. 1. 79                            1. 3. 79\n9291\n26. 1. 79   Verordnung Nr. 1/79 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                       20         30.   1.  79                        10. 2. 79\n9500-4-6-4"]}