{"id":"bgbl1-1979-58-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":58,"date":"1979-09-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/58#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-58-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_58.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vertretung der Deutschen Bundespost","law_date":"1979-09-20T00:00:00Z","page":1597,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1597\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                   Z 5702 AX\n1979        1          Ausgegeben zu Bonn am 29. September 1979                                                                                                                Nr.58\nTag                                                                            I n h a 1t                                                                                   Seite\n20. 9. 79   Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vertretung der Deutschen\nBundespost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1597\n900-1-1\n25. 9. 79   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in\nder Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1598\n51-1-16\n26. 9. 79   Siebte Verordnung zur Änderung der Milchfettverbilligungsverordnung - direkter Ver-\nbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1599\n7B47-11-4-B\n27. 9. 79   Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste\nBrennstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1600\n613-4-B-3\n28. 9. 79    Vierte Verordnung zur Änderung der Regelunterhalt-Verordnung (Regelbedarf-Verord-\nnung 1979) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1601\n404-lB-1\n28. 9. 79    Verordnung zur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige (Anpassungsverord-\nnung 1979 - AnpV 1979) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1603\nneu: 404-22-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1604\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1605\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Vertretung der Deutschen Bundespost\nVom 20. September 1979\nAuf Grund des§ 4 Abs. 2 des Postverwaltungsgeset-                                                   „des Sozialamtes der Deutschen Bundespost, die\nzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs-                                                Rektoren der Fachhochschulen der Deutschen Bun-\nnummer 900-1, veröffentlichten bereinigten Fassung                                                    despost und den Leiter des Fachbereichs Post- und\nwird verordnet:                                                                                       Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bun-\nArtikel 1                                                                des für öffentliche Verwaltung\".\nDie Verordnung über die Vertretung der Deutschen                                             3. Dem § 5 a wird folgender Satz 2 angefügt:\nBundespost in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Glie-                                                ,,Der Bundesminister für das Post- und Fernmelde-\nderungsnummer 900-1-1, veröffentlichten bereinigten                                                   wesen kann im Einzelfall die Vertretung jederzeit\nFassung, geändert durch die Verordnung vom                                                            selbst übernehmen.\"\n24. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1133), wird wie folgt geän-                                                                                     Artikel 2\ndert:\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\n1. In§ 1 Abs. 1 und in§ 2 Abs. 1 Nr. 2 werden jeweils                                            tungsgesetzes in Verbindung mit§ 37 des Postverwal-\ndie Worte „den Präsidenten des Sozialamtes der                                               tungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDeutschen Bundespost oder den Direktor einer\nIngenieurakademie der Deutschen Bundespost\"\nArtikel 3\nersetzt durch die Worte „den Präsidenten des Sozi-\nalamtes der Deutschen Bundespost, den Rektor                                                     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\neiner Fachhochschule der Deutschen Bundespost                                                 dung in Kraft.\noder den Leiter des Fachbereichs Post- und Fern-\nmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für\nöffentliche Verwaltung\".\nBonn, den 20. September 1979\n2. In§ 4 Nr. 2 und§ 5 Abs. 1 Nr. 2 werden jeweils die\nWorte „des Sozialamtes der Deutschen Bundespost                                                                            Der Bundesminister\nund die Direktoren der Ingenieurakademien der                                                            für das Post- und Fernmeldewesen\nDeut.sehen Bundespost\" ersetzt durch die Worte                                                                                      K. Gscheidle"]}