{"id":"bgbl1-1979-56-8","kind":"bgbl1","year":1979,"number":56,"date":"1979-09-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/56#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-56-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_56.pdf#page=22","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1570,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["1570                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nTag                                                             Inhalt                                                                             Seite\n17. 8. 7<J     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Demokratischen Republik Madagaskar über Finanzielle\nZusammenarbeit .................................................................... .                                                  975\n17. 8. 79      Bekanntmachunq der deutsch-chinesischen Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf\nden Gebieten der Geologischen Wissenschaften und Techniken ....................... .                                                   977\n17. 8. 79      Bekanntrnachunq des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Re~Jierunq der Republik Burundi über Finanzielle Zusammenarbeit ....... .                                                 979\n20. 8. 79      Bekanntmachunq cles Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Re9ierunq der Republik Burundi über Finanzielle Zusammenarbeit ....... .                                                  981\n22. 8. 7<J     Bekanntmachun~1 über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über ein Internatio-\nnales Enerqieproqramrn ............................................................ .                                                  983\nBerichtigung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Ubereinkommen über den\nStraßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen und der Europäischen Zusatzüberein-\nkommen zu diesen Ubereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     984\nPreis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM.\nIm Bezug~preis ist diii Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 °/o.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betruges auf das Postscheckkonto Bundesqesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar ,1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nVerkündet im                                         Tag des\nDatum und BPZ<!ichnung der Verordnung                                            Bundesanzeiger                                        Inkraft-\nNr.                 vom                               tretens\n28. 8. 79      Verordnung Nr. 17/79 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                      161               29.8. 79                            5. 9. 79\n9500-4-6-4\n3. 8. 79      Sechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur\nLuftverkehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums\nund der Flugverfahren für die Durchführung kon-\ntrollierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Düs-\nseldorf)                                                                        162               30.8. 79                            4. 10. 79\nneu: 96-1-2-76\n8. 8. 79      Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Vier-\nzehnten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren\nfür An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln\nzum und vom Flughafen Nürnberg)                                                  162               30.8. 79                            4. 10. 79\n96-1-2-14\n8. 8. 79      Neunte Verordnung zur Änderung der Dreiund-\ndreißigsten Durchführungsverordnung zur Luft-\nverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren\nfür An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln\nzum und vom Flughafen Stuttgart)                                                 162               30.8. 79                            7. 9.79\n%-1-2-3:J\n21. 8. 79      Verordnung TSM Nr. 2/79 über den Tarif für den\nMöbelverkehr mit Kraftfahrzeugen                                                164                  1. 9. 79                          1. 10. 79\n9Wl\n31. 8. 79       Verordnung TS Nr. 3 - DBST über den Tarif\nfür den Güterkraftverkehr zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien                                 165                 4.9.79                             1. 10. 79\n9291"]}