{"id":"bgbl1-1979-50-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":50,"date":"1979-08-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/50#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-50-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_50.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979)","law_date":"1979-08-07T00:00:00Z","page":1333,"pdf_page":1,"num_pages":32,"content":["1333\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                   Z 5702 AX\n1979                      Ausgegeben zu Bonn am 11. August 1979                                                                                      1 Nr.SO\nTaq                                                 In h a 1 t                                                                                      Seite\n7. H. 79    Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1979 (ERP-Wirtschaflsplangesetz 1979) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1333\n(;10-7\nGesetz\nüber die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens\nfür das Jahr 1979\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979)\nVom 7. August 1979\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                         (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1976\nsen:                                                                  bis 1978 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung\nErster Teil                               von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirk-\nAllgemeine Aufgaben                              sam.\ndes ERP-Sondervermögens                                  (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die\nMittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Veraus-\n§ 1\ngabung außer bei der Deutschen Bundesbank auch\nDer diesem Gesetz beigefügle, nach § 7 des Ge-                     anderweitig anlegen .\n. setzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-                                                                             § 4\nmögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\nrungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten\ntigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von\nFassung, geändert durch das Zuständigkeitsanpas-\nfünf vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages\nsungs-Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. -I S. 705),\naufgestellte Wirtschaftsplan            Teil I a des Gesamt-          aufzunehmen.\nplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 -                                                                         § 5\nwird in Einnahme und Ausgabe auf                                           Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\n2 895 000 000 Deutsche Mark                          eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Be-\nf estgeste 11 t.                                                      darfs eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\n§ 2                                   Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\nDer Bundesminister für Wirtschaft kann Kassen-                     halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\nmittel des ERP-Son<lervermögens bis zur Veraus-                       einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht\ngabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vor-                      überschreitet.\ngesehenen Verwendungszwecke außer bei der Deut-                                                                           § 6\nschen Bundesbank auch bei den Hauptleihinstituten                          (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-\ndes ERP-Sondervermögens anlegen.\nmächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der\nFinanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge-\n§ 3\nwährleistungen zur Förderung der Wirtschaft ein-\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-                    schließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag\nmächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr                       von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-\n1979 Kredite in Höhe von                                              Sondervermögens zu übernehmen.\n952 000 000 Deutsche Mark\naufzunehmen.                                                               (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden\ndie auf Grund der Ermächtigungen der früheren\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die                    Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährlei-\nBeträge zur Tilgun9 von im Jahr 1979 fällig wer-                       stungen angerechnet, soweit das ERP-Sonderver-\ndenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Fi-                       mögen noch in Anspruch genommen werden kann\nnanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) er-                     oder in Anspruch genommen worden ist und für die\ngibt.                                                                  erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.","1334                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\n(3) Eine Bürgschaft, Garuntic oder sonstige Ge-        gaben bei Kap. 2 Tit. 831 21 - Erwerb von Beteili-\nwührleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe         gungen und beteiligungsähnlichen Rechten - ver-\nanzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen dar-          wendet werden. Die Leistung der zuletzt genannten\naus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen              Ausgaben (Kap. 2 Tit. 831 21) bedarf der Einwilli-\nund Kosten sind auf den Ermüchtigungsrahmen nur           gung des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen\nanzurechnen, soweit bei der Ubcrnahme ein gemein-         Bundestages.\nsamer Haftunusbetrau für Hauptverpflichtung, Zin-\nsen und Kosten foslgelegt wird.                                                 zweiter Teil\nERP-In vestitionshilfe\n(4) Soweit das ERP-Sondcrvermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haflung frei wird oder Er-                                   § 10\nsatz für erbrachte Leistun9en erlangt hat, ist eine\nübernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag              Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-\nnicht mehr c.rnzurechnen.                                 Investi tionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967\n(BGBI. I S. 989), zuletzt geändert durch das Zustän-\n§ 7                             digkeitsanpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschafts-\nAuf die in Kapitel 1 Titc>l G81 01 veranschlagte       plan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sonder-\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-        vermögens für das Jahr 1979 - wird in Einnahme\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwen-              und Ausgabe auf\ndung.                                                                    18 900 000 Deutsche Mark\n§ 8                             festgestellt.\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-                                 § 11\nhaltsordnunq finden im Jahr 1979 auf das Eigen-              Der Bundesminister für 'Wirtschaft wird ermäch-\nkapitalfinanzierungsprogramrn in Berlin keine An-         tigt, Kredite bis zur Höhe von 48 200 000 Deutsche\nwendung. In Beteiligungsvertrügen darf ein fester         Mark zur Tilgung von im Jahr 1979 fällig werden-\nVeräußerungspreis vereinbart werden.                      den Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht\n- Teil II des Gesamtplans-).\n§ 9\nDie am 31. Dezember 1978 bei Kap. 1 Tit. 862 02                              Dritter Teil\nsowie bei Kap. 3 Tit. 866 01 und 866 02 des ERP-                        Gemeinsame Bestimmungen\nWirtschaftsplans 1978 nicht verausgabten Beträge in\nHöhe von insgesamt 150 000 000 Deutsche Mark, die                                    § 12\ngemäß § 8 des Gesetzes über die Verwaltung des               Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkün-\nERP-Sondervermögens in das Rechnungsjahr 1979             dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1980 weiter.\nübertragen worden sind, dürfen in diesem Jahr bis\nzur Höhe von 120 000 000 Deutsche Mark zur Ver-                                      § 13\nstärkung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 01 -\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nFinanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner\ndes Dritten Uberleitungs,gesetzes auch im Land\n'und mittlerer Unternehmen - , bis zur Höhe von\nBerlin.\n20 000 000 Deutsche Mark zur Verstärkung der Aus•\n§ 14\ngaben bei Kap. 2 Tit. 862 11 --- Investitionsdarlehen\nan Unternehmen in Berlin - und bis zur Höhe von             Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\n10 000 000 Deutsche Mark zur Verstärkung der Aus-        1979 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 7. August 1979\nDer Bundespräsident\nCarstens\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Verkehr\nund für das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff\nDer Bundesminister der Finanzen\nMatthöfer","Nr. 50    Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                 1335\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1979\nTeil I a:      Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-\nmögens vom 31. August 1953\nTeil I b:      Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom\n24. Juli 1968\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1977\nTeil I a\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):       Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):       Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):       Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):       Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):      Einnahmen","1336                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.1\nTitel                                                             Betrag Betrag\nIst-Ergebnis\nfür   für\nund                  Zweckbestimmung                                                1977\nFunktion                                                              1979  1978\nDM    DM     1 000 DM\n1                             2                                     3     4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.","Nr. 50        Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979         1337\nBundesgebi~t (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Kap. 1\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel             Zweckbestimmung                       1979      1980   1981\nin Mio DM\nß(j2 01  Kleine und mittlere Unternehmen\n400 *)\n862 03   Seehufenbetriebe         .....................   20        15\n5 *)  10 *)\n853 11   Abwasserreinigung           ...................  25\n862 11   Luftreinhaltung         ......................\n15 *)\n681 01   Dankesspende           .......................   10        10     10\n55      445      20\n*) Im ERP-Wirtschallspl,111 1979 enthalten.","1338                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                      Ist-Ergebnis\nund                                                                                                für          für\nZweckbestimmung                                                                            1977\nFunktion                                                                                             1979         1978\nDM          DM           1 000 DM\n1                                                 2                                               3            4               5\n862 01-691          Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner\nund mittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1 370 000 000 975 000 000         765 635\nVerpflichtungsermädltigung ............... 400 000 000 DM\nfällig im Jahr 1980\n862 03-731         Investitionen von Seehafenbetrieben                                               30 000 000  27 500 000          17 485\nVerpflichtungsermädttigung           ...............       15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1980 bis zu                                            5 000 000 DM\nJahr 1981 bis zu                                            10 000 000 DM\n853 02-692          Investitionen von Gemeinden ...................... .                             100 000 000 180 000 000         108 659\n1\n25 000000    )       9 198\nIm Vorjahr vcran,chlagt\n1) bei Kap. 1 Tit. 862 02 ........................................................ 25 000 000 Dt,f\nUmstellungsinvestitionen der gewerblichen \\,Virtschaft","Nr. 50 -· Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                                     1339\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\nZu Tit. 862 01                                                                          Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unter-                               Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der\nnehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregie-                                   elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die\nrung vorgele~Jlen „Grundsätzen einer Strukturpolitik für                                Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem\nkleine und mittlere Unternehmen\" (vgl. ET-Drucksache                                    Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.\n7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen.\nKooperationsvorhaben sollen bevorzu~Jt berücksichtigt wer-                              Zu f}\nden, wenn sie eine Verbesserun~r der Leistungskraft der\nKooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit                                   Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung,\nerwarten lassen.                                                                        Rationalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-\ntriebenen, insbesondere der Aussiedler im Sinne des § 1\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                                               Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zuwan-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 625 000 000 DM                                 derer aus der DDR.\nb) Existenzgründungen             und           standortbe-\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                                                Zug)\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterungen 660 000 000 DM                               Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger\nc) betriebliche Ausbildun9sstätten, rich-                                               der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung\ntungweisende Kooperationen . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM                      technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbetei-                                            von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderli-\nligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM             chen Baumaßnahmen gewährt werden.\ne) die Einführung der elektronischen Daten-\nverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 000 000 DM      Zu h)\nf) Unternehmen der Vertriebenen . . . . . . . . . 10 000 000 DM                        Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau\ng) die Förderung kleiner und mittlerer Pres-                                            und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nseunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nh) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           3 000 000 DM    Zu i)\ni) Kredit- und BeteiligunusgarantiE!gemein-                                            Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der\nschaften (Haftungsfondsdarlehen)                                    4 000 000 DM    mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien\n1 370 000 000 DM    Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-\ndung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.\nZu a)\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebie-\nten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen                               Verpf!ichtungsermächtigung:\nWirtschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen\nerhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap.                                 Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren\n09 02 Tit. 882 81 und 882 82} veranschlagten Mittel nicht                               Unternehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgrün-\nantragsberechtigt sind..                                                                dungsprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur\nHöhe von 400 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres\nVon dem Ansatz sind 10 000 000 DM                                          davon je     1980 erforderlich\n5 000 000 DM Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete\nfür den unter f) genannten Personenkreis vorgesehen.\nZu b)                                                                                   Zu Tit. 862 03\nGefördert werden                                                                        Die Mittel sollen die Wettbewerbslage der deutschen Seehä-\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                                           fen verbessern. 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren\n- standortbedingte Investitionen                                                        Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und                                  Verpflich tungsermächtigung:\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-                              Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert wer-\nden.                                                                                    Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM\nauf das Aufkommen der Jahre 1980 und 1981 erforderlich.\nVon dem Ansatz sind 20 000 000 DM für den unter Abschnitt\nf) genannten Personenkreis vorgesehen.\nZu c)                                                                                   Zu Tit. 853 02\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betriebli-                            Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktor-\ncher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                                      ten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen\nAußerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittle-                                Wirtschaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesse-\nrer Unternehmen gefördert werden, die richtunuweisend für                               rung der Standortqualität dieser Orte dienen,\nweitere Kooperationsvorhaben sein können.\nGefördert werden\nZu d)                                                                                   - Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwer-\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili-                                    tes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus;\ngungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen                             - Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserreinigung und\ndie Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.                                  -beseitigung sowie der Abfallbeseitigung.","1340                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.1\nTitel                                                                                           Betrag         Betrag\nIst-Ergebnis\nfür             für\nund                                  Zweckbestimmung                                                                            197'7\nFunktion                                                                                           1979            1978\nDM              DM           1 000 DM\n1                                                 2                                             3               4               5\n681 01-029          Dankesspende           ....................................                    10 000 000     10 000 000          10 530\nTitelgruppe\nTitelgr. 01          Umweltschutz         .....................................                   (530 000 000)  (365 000 000)       (185 568)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig\n853 11-330           Abwasserreinigung            ................................                 415 000 000    275 000 000         151 649\n853 12-330           Abfallwirtschaft        ...................................                    60 000 000     20 000 000            8 248\n862 11-330           Luftr:einhaltung        ...................................                    55 000 000     70 000 000          25 671\nVerpflichtungsermächtigung ............... 15 000 000 DM\nfällig im Jahr 1980                                                                          134 600000 1)        33 436\n45 000 000 2)        9 670\n2 040 000 000  1762100 000\nIm Vorjahr veranschlagt\n1) bei Kap. 1 Tit. 862 04 ....................................................... 134 600 000 DM\nFinanzierung von Aufträgen an deulsche Schiffswerften\n2) bei Kap. 1 Tit. 862 06 ...........................•••...........•.....•..•... , 45 000 000 DM\nModernisiernng der deutschen Handelsllolte\n(Beide Positionen werden ab 1979 vorn Bundeshaushalt übernommen)\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                   10 000 000 DM\nAusgaben für Investitionen ........................ .                        2 011 000 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                 19 000 000 DM\nGesamtausgaben          2 040 000 000 DM","Nr. 50 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                           1341\nBundesgebiet (ohne_B_e_rl_in_)_~-----------------------\nErläuterungen\nZu Tit. 681 01                                                    Zu Tit. 853 12\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Mar-              Die Mittel können für die Errichtung und maschinelle Aus-\nshallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals    stattung von Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallver-\nerrichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN                 wertung zur Verfügung gestellt werden.\nMARSHALL FUND OF THE UNITED STA TES - A MEMO-\n1\nRIAL TO THE MARSHALL PLAN eine Dankesspende von\n')\njährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis\n1986) zur1esagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an          Zu Tit. 862 11\nEinzelpersonen und Or1J<misationen innerhalb und außerhalb\nder USA Forschtmgs- und Studienprogramme, die dem Ver-            Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anla-\nständnis und der Lösnng bestimmter nationaler und interna-        gen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer\ntionaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z.B.          Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dienen.\nc;roßstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeits-\nwelt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZu Tit. 853 11                                                    Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuier-\nlich fortgeführt werden. Es ist daher für das Jahr 1980 eine\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen         Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM\nbestimmt.                                                         erforderlich.","1342                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.2\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                             Ist-Ergebnis\nund                                                                        für           für\nZweckbestimmung                                                             1977\nFunktion                                                                     1979          1978\nDM            DM        1 000 DM\n1                                    2                                     3             4             5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-\nzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-\nmen werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und\nbetriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder\nnicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-\nblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe ge-\nrechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die\nUbernahme von Gewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 ERP-Investitionsprogramm                                      (415 000 000) (374 300 000)     (375 863)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. .           415 000 000   374 300 000       374 638\nEinsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei\nTit. 862 12.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe von\n5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\nDie Ausgaben bei Tit. 862 11 und Tit. 861 01 sind gegenseitig\ndeckungsfähig.\nDie Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 831 21 überschritten werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur\nVerstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.\nVerpflichtungsermächtigung     ...............  70 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1980 bis zu                                40 000 OOODM\nJahr 1981 bis zu                                30 000 000 DM\n862 12--699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............. .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 11 geleistet werden.\n862 13-699  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen ........ .                                               1 225\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.","Nr. 50 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                    1343\nBerlin\nErläuterungen\nZu Kap. 2\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel                   Zweckbestimmung                     1979     1980         1981    1982\nin Mio DM\n862 11  Investitionskredite .................. .            70       30\n40 *)        30 *)\n685 01  Wirtschaftsnahe Forschung ........... .               1,8     1,0\n1,8 *)       1,0 *)\n831 21  Erwerb von Beteiligungen und beteili-\ngungsähnlichen Rechten .............. .\n20 *)\n831 23  Konsolidierung bei Beteiligungen .....             100       70\n20 *)        50 *)   50 *)\n171,8    182,8         81,0    50,0\n*) Im ERP-Wirlschaftsplan 1979 enthalten.\nZu Tit. 86211\nDie Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen\nBedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel\nsollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von\nBetrieben\nverwendet werden.\nVerpilichtungsermächtigung:\nDie Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den\nJahren 1980 und 1981 fortgeführt werden. Damit bereits 1979\nProjekte begonnen werden können, für die erst in den oben\ngenannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,\nist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n70 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fällig-\nkeit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-\nvertra~J) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(V~Jl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)","1344                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.2\nTitel                                                                 Betrag      Betrag\nfür                Ist-Ergebnis\nund                                                                                 für\nZweckbestimmung                                                         1977\nFunktion                                                                  1979        1978\nDM          DM       1 000 DM\n1                                  2                                    3           4           5\n861 01-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse         ........  40 000 000  95 000 000      68 050\nDie Ausgaben bei Tit. 861 01 und Tit. 862 11 sind gegenseitig\ndeckungsfähi g.\n862 04-691 Aufbaumaßnahmen       •••• 1 •••••••••••••••••••••••••••       5 000 000   5 000 000        2 867\nDie Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe\nvon 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.\n652 01-699 Bevorr a tungs,maßnahmen      •• 1 •••••••••••••••••••••••      1500000    8 200 000\n685 01-171 Wirtschaftsnahe Forschung       ...................... ... ,   2 800 000   2 800 000        2159\nVerpflichtungsermächtigung    ...............    2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1980 bis zu ..........................      1800000 DM\nJahr 1981 bis zu ..........................     1000000 DM\n685 02-643 Ausstellungen und Messen .........................             2 000 000   2 000 000       2 000\n685 03-699 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ......               500 000    500 000          548","Nr. 50    Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                             1345\nBerlin\nErläuterungen\nZu Tit. 861 01                                                   wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die\ngeförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf\nVeranschlanl sind Darlehen für die                               den Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-\na) gewerbliche Wirtschaft ............... .     36 000 000 DM    bautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren\nb) Schiffahrt ........................... .      1000000 DM      Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel\nc) Ve1kehrsbctriclie                             3 000 000 DM    Angehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin\nsind, über diese Institutionen zur Verfügung gestellt.\n40000000 DM\nZu a)                                                            Verpflich tungsermächtigung:\nDie Miltd sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen      Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\nwestdeutscher Auftraggeber an Berliner Unternehmen vor-          auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt\ngesehen. Von clem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für         werden. Damit bereits 1979 Vorhaben begonnen werden\nAuslandsaufträge vPrwenclc!l werden.                             können, für die erst in den Jahren 1980 und 1981 weitere\nMittel zur Verfügung stehen brauchen, sind Verpflichtungs-\nZu b)                                                            ermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM\nerforderlich.\nDie Millcl sind für die anteilige Finanzierung von Schiffbau-\naufträ~Jen westdeutscher Auftra~Jgeber nach Berlin vorgese-\nhen.\nZu Tit. 685 02\nZu c)                                                            Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-\nDer Beln1q soll Betrieben des öffentlichen Personennahver-       sen vorgesehen.\nkehrs für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnah-          Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel-\nmen zur Verfüqung gestellt werden. Er ist für die anteilige      lung „Partner des Fortschritts\" die deutsche Wirtschaft mit\nFinanzierung von Aufträgen westdeutscher Auftraggeber            den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht\nnach Berlin bestimmt.                                            werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre\nErzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindun-\nZu Tit. 862 04                                                   gen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.\nDie Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und       Die „Internationale · Börse des Tourismus/Internationale\nNeubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,          Boots- und Freizeitschau\" hat sich zu einer bedeutenden\nvon Einrichtunrien kultureller Bedeutung vorgesehen.             Veranstaltung .entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-\nlung „ Partner des Fortschritts\" stattfindet.\nZu Tit. 652 01                                                   Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Mode-\nDas Land Berlin halte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in         messe „Interchic\" durch.\nHöhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums        Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Landes-\nder Freien Universität erhalten. Hierbei handelte es sich um     haushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finanziert.\nMittel, die cler Bevorratun9 Berlins zufließen sollten, hierfür\naber noch nicllt benötiqt wurden. Das Darlehen zugunsten         Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-\ndes Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewäh:i;t,         lungen und Messen in Berlin verwendet werden.\nclaß die Rückflüsse im Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins\nzur Verfü9un9 stehen. Dieser Fall ist inzwischen eingetreten.\nDcmqemäß sind die bis 1978 uufgelaufenen Tilgungsraten für       Zu Tit. 685 03\ndie Bevorratunu einueselzt worden. Die restlichen Tilgungs-\nraten - 1979 bis 1983 jährlich ca. 1 500 000 DM - werden         Nach einer mit der Regierung der Vereinigten Staaten von\nhierfür ebenfalls benötiut.                                      Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das\nERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur\nVerfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner\nZu Tit. 685 01                                                   Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten\nDie Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For-           von Amerika dienen.\nsclrnn~Jsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten        Hierunter fällt u. a. die finanzielle Unterstützung der ameri-\nlassen, daß sie üls Aus9an9spunkt für die technische und         kanischen Teilnahme an der Internationalen Grüne.n Woche.","1346                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.2\nBetrag          Betrag\nTitel                                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür             für\nund                        Zweckbestimmung                                                                                     1977\nFunktion                                                                                             1979            1978\nDM              DM        1 000 DM\n1                                                 2                                                3               4            5\nTitelgruppe\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm                                                      (120 000 000)  (215 000 000)      (77 651)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ......................................... .                                      20 000 000     15 000 000         9 000\nEinsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei\nTit. 862 11.\nDie Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen\nbei Tit. 862 11 überschritten werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 20 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\nDie Leistung der Ausgaben bis zur Höhe von 12 000 000 DM\nund die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung\nbis zur Höhe von 20 000 000 DM bedürfen der Einwilligung\ndes Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestages.\n831 22 691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Dar-\nlehen ............................................ .\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nDie Leistung der Ausgaben lJis zur Höhe von 18 000 000 DM\nbedarf der Einwilligung des Ausschusses für Wirtschaft des\nDeutschen Bundestages.\n831 23 691  Konsolidierung bei Beteiligungen                                                        100 000 000    200 000 000        68 651\nVerpflichtungsermächtigung ............... 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1980 bis zu . . . . . . . . .. .. . . .. .. .. .. .. .. 20 000 000 DM\nJahr 1981 bis zu .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. 50 000 000 DM\nJahr 1982 bis zu                                                         50 000 000 DM\nGesamtausgaben       586 800 000    702 800 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                            105 300 000 DM\nAusgaben für Investitionen ....................... .                                     441 500 000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                           40 000 000DM\nGesamtausgaben        586 800 000 DM","Nr. 50    Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979           1347\nBerlin\nErläuterungen\nZu Tit. 831 21\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigen-\nkapital zu verstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von\nBeteiligungen, die mit den Konsolidierungsmaßnahmen ge-\nmäß Tit. 831 23 in Zusammenhang stehen; hierfür ist eine\nVerpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM\nauf das Aufkommen des Jahres 1980 erforderlich (vgl. Er-\nlüuterungen zu Tit. 831 23).\nZu Tit. 831 22\nERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteili-\ngungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-\nnehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen.\n(Vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02)\nZu Tit. 831 23\nDie veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich des im\nJahre 1.977 entstandenen Verlustes eines Berliner Unterneh-\nmens, an dem das ERP-Sondervermögen auf Grund früherer,\nim Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms gelei-\nsteter Hilfen mit knapp. 99 °/o beteiligt ist. Die Bereitstellung\nder Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung des Unterneh-\nmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unternehmens\nund des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die Er-\nhaltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. ·Der Verlustaus-\ngleich ist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die\nKonsolidierung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mit-\ntel sind auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem\nJahr 1978 zugesagt.\nDarüber hinaus ist bei dem Unternehmen aufgrund unvor-\nhergesehener Ereignisse für die Geschäftsjahre 1978 und\n1979 mit weiteren Verlusten zu rechnen, deren Höhe (ein-\nschließlich eines Verlustvortrages aus 1977) sich voraus-\nsichtlich auf insgesamt rd. 180 000 000 DM belaufen wird.\nDieser Betrag soll unter bestimmten Voraussetzungen eben-\nfalls aus dem ERP-Sondervermögen bereitgestellt werden.\nEr unterliegt in Höhe von 60 000 000 DM einer qualifizierten\nSperre (vgl. § 9 Satz 2 des Gesetzes; Kap. 2 Tit. 831 21 und\n831 22). Von dem Gesamtbetrag von 180 000 000 DM brau-\nchen im Jahr 1979 - nach Aufhebung der Sperre - lediglich\n40 000 000 DM als Kapitalzuführung aus Tit. 831 21 (ein-\nschließlich § 9 des Gesetzes) und 831 22 geleistet zu werden.\nZur Deckung der übrigen 140 000 000 DM sind Verpflich-\ntungsermächtigungen vorgesehen, davon 20 000 000 DM bei\nTit. 831 21 - fällig im Jahr 1980 - , die in die erwähnte\nSperre einbezogen sind; d.ie restlichen, der Sperre nicht\nunterliegenden 120 000 000 DM sind bei dem hier erläuter-\nten Konsolidierungs-(= Zuschuß-)Titel 831 23 (20 000 000 DM\nfür 1980, je 50 000 000 DM für 1981 und 1982) veranschlagt.","1348                                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.3\nTitel\nBetrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nfür           für\nund                                                 Zweckbestimmung                                                                                                              1977\n1979          1978\nFunktion\nDM            DM          1 000 DM\n1                                                                                2                                                                  3             4              5\nAusgaben\n866 Ol 023           Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ............... .                                                                              90 000 000   90 000 000         88 014\nVerpflichtungsermächtigung                                          ............... 270 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1982 bis zu . . . . .. . .. . . .. . . . . . . . . . . . . .                                                90 000 000 DM\nJahr 1983 bis zu                                                                                                90000 000DM\nJahr 1984 bis zu                                                                                                90000 000DM\n110 000000 1)      110 000\n25 000 000 2)        8 277\nGesamtausgaben                 90 000 000  225 000 000\nIm Vorjahr veranschlaqt\n1) bei Kap. 3 Tit. 866 01 ..........................••...........••.............• 110 000 000 DM\nBeitrag im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit (Kapitalhilfe)\n2) bei Kap. 3 Tit. 866 02 . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . • • • . • . . . • . . . • . 25 000 000 DM\nFörderunq von Niederlassunqen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer\n(Beide Positionen werden ab 1979 vom Bundeshaushalt übernommen)\nAbschluß\nBesondere Finanzierungsausgaben                                                                                                  90 000 000 DM","Nr. 50 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979               1349\nExportfinanzierung\nErläuterungen\nZu Kap. 3\nAuf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwen-\ndung.\nDurch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:\nJahr\nTitel    Zweckbestimmung           1979 1980 1981 1982 1983 1984\nin Mio DM\n866 01   Finanzierungshilfe\nfür Lieferungen in\nEntwicklungsländer         90    90   90\n90 *) 90 *) 90 *)\n•) Im ERP-Wirtsd1aftsplan 1979 enthalten.\nZu Tit. 866 01 (im Vorjahr 866 03)\nDie Darlehen, die aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferun-\ngen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis\n1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft, so daß für den Exportfonds II jährlich Finanzie-\nrungsmittel in Höhe von 360 Mio DM zur Verfügung stehen.\nMit den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils\n90 000 000 DM für die Jahre bis 1984 - davon neu je\n90 000 000 DM für 1982 bis 1984 - ist eine kontinuierliche\nFörderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den Ent-\nwicklungsländern sichergestellt. Die Verpflichtungsermächti-\ngungen für 1983 und 1984 sind vor allem zum Ausgleich für\nin Abgang zu stellende Reste aus Vorjahren erforderlich;\nhierbei handelt es sich um zugesagte, aber noch nicht ausge-\nzahlte Beträ9e, deren spätere Auszahlung durch entspre-\nchende neue Ermächtigun9en gewährleistet sein muß.\nFür denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen wei-\ntere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 Mio DM zur\nVerfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von\n2 Mrd DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Diese ERP-Mit-\ntel sind in den früheren ERP-Wirtschaftsplänen bis ein-\nschließlich 1978 unter Kap. 6 veranschlagt worden; die Ver-\nanschlagung entfällt ab 1979 aus haushaltsmäßigen Gründen.\nSeit 1978 werden die ERP-Mittel des Exportfonds I aufgrund\neiner Vereinbarung zwischen der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau und dem Bundeswirtschaftsministerium vom Dezem-\nber 1977 in Raten zurückgezahlt und dem Fonds in gleicher\nHöhe Mittel zugeführt, die der Verzinsung der ERP-Rücklage\nbei der KW entsprechen. Die Rückzahlungen bemessen sich\nnach der Höhe der vertragsmäßigen Verzinsung der in der\nKW-Bilanz als „Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermö-\ngens\" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung der Vermö-\ngenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens,\nvgl. unten Seite 40) als „Sondereinlage\" unter dem Abschnitt\n„Sonstige Forderungen\" ausgewiesenen Position C 3. Der\nBetrag, um den sich der ERP-Finanzierungsanteil am Export-\nfonds I im Jahr 1979 reduziert, wird voraussichtlich bei rd.\n20 Mio DM liegen; er ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01 - 691\n(Tilgung von Darlehen} veranschlagten Einnahmen enthal-\nten. Da die Kreditanstalt den Fonds aus Eigenmitteln auf\n2 Mrd DM aufstockt, bleibt die Exportfinanzierungshilfe\nselbst unverändert.","1350                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.4\nTitel                                                               Betrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                   für          für\nZweckbestimmung                                                            1977\nFunktion                                                                1979         1978\nDM            DM         1 000 DM\n1                               2                                     3            4              5\nAusgaben\n526 01--680 Gerichts- und ähnliche Kosten ......................             55 000      55000              29\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ...................................             500 000      500 000            162\n532 01-680  Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............               40000       40 000\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren   .............................         1000000      1000000             848\n671 02-680  Sächliche Verwaltungsausgaben   ....................              5 000        5 000\n575 01-928  Verzinsung der Kredite  ............................      167 600 000   165 000 000        87 111\n575 02-923  Kosten der Kreditaufnahme   ............ ·............       4 000 000    3 000 000           606\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .............           5 000 000    5 500 000           673\nGesamtausgaben       178 2-00 000  175100 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .............................. .           1 600 OOODM\nSchuldendienst ................................... .       171600000 DM\nBesondere Finanzierungsausgaben                               5000000DM\nGesamtausgaben        178 200 000 DM","Nr. 50 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                            1351\nSonstige Au_sgaben\nErläuterungen\nZu Tit. 526 01                                                   Zu Tit. 575 01 ·\nDie Mittel sind zur Abclcckunq von Kosten und Gebühren für       Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-\ndie Einziehung von Forderun~ien, für die Rechtsverfolgung        dite vorgesehen.\nund Rechtsverteidigung vorgesehen.\nZu Tit. 575 02\nZu Tit. 531 01                                                   Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-\nMit di0sen Mitteln sollen inslwsondere Maßnahmen der             kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-\nOffentlichkcitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal-     setzes 1979 aufzunehmenden Kredite.\ntung des ERP-Sondervcrmögens in Zusammenhang stehen.\nHierzu gehört in erster Linie die _jährliche ERP-Broschüre, in   Zu Tit. 870 01\ncler über Tätiqkeit und Pro~Jrnmm des ERP-Sondervermögens\nberichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige        Nach\nund wirksame VerWl!JHlung der ERP-Mittel Untersuchungen          1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-\nund sonstige Erhebu1ic1cn v<n~JE'nommen werden.                     heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der\ndeutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. I\ns. 365),\nZu Tit. 532 01                                                   2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen-            die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-\nhang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme               stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom\nvon Gewährleistungen erforderlich werden.                           17. Mai 1957 (BGBl. I S. 517),\n3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni\n1962 (BGBl. II S. 645) und\nZu Tit. 671 01                                                   4. den ERP-Wirtsc:haftsplangesetzen 1964 bis 1978\nHier sind die vom ERP-Sonclervcnnö~Jen zu erstattenden           konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-\nBearbeitun~Jsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt,          gen bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen\nsoweit sie nicht aus der Zinsmar9e zu decken sind. Dazu          Lasten übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus\ngehören insbesondere clie Cebühren für die treuhänderische       den Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2\nVerwallunq von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen            und 3) ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflich-\n(z.B. wenn das ERP-Sonclervermögen aus Bürgschaften in           tungen aus diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezem-\nAnspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die           ber 1977 85 108 943,87 DM.\nWeiterverfolgunq der auf düs ERP-Sondcrvermögen überge-          Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM\ngangenen Forclerun~Jen übertragen worden ist) sowie die          (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das\nGebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von Betei-        ein revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezem-\nligungen im Rahmen des Eirienkapitalfinanzierungspro-            ber     1977     mit   Verpflichtungen    im    Betrag   von\ngramms Berlin (vc~l. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die      164 883 396,80 DM belegt.\nBearbeitunq von Krediten zu erleichterten Beclingunqen (vgl.\nKap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-\nzahlen sincl.                                                    mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember\n1977 249 992 340,67 DM.\nZu Tit. 671 02                                                   Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruc:h-\nnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-\nDer Betraq ist geschützt.                                        tungen vorgesehen.","1352                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nKap.5\nTitel                                                                                        Betrag          Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                                            für              für\nZweckbestimmung                                                                                     1977\nFunktion                                                                                        1979             1978\nDM               DM         1 000 DM\n1                                  2                                                          3                4             5\nEinnahmen\n119 01--680 Rückflüsse, Erlöse uncl Erträge aus Zuschüssen                                           30 000          30 000            59\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... .                                  110 000         110 000           284\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ........................... .                                                                        614\n121 01-853   Erträge aus Beteiligungen ......................... .                               1650000         1650000            1 530\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ..................................... .                                 1000000         1000000            1 253\n131 01-873  Erlöse aus der Vertiußerung von Grundbesitz ....... .                                3 000 000\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-\nmen der Eigenkapitalfinanzierung .................. .                                                                       2\n(ohne Umwandlun9 von Beteiligungen in Darlehen}\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen ........................................ .                                                                     1 225\nDie Einnuhmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap.                         2\nTit. 862 13.\n141 01-680  Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen                                      110 000         120 000           110\n141 02-680  Rückflüsse    aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen                                                                               80 000        160 000          2 032\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen .............................. .                               455 800 000     456 810 000       473 507\n162 02-691  Einnahmen aus Disagio ........................... .                                                                   15 735\n162 03-872  Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen . . . . . . . .                         10 500 000      10 500 000        13 678\n182 01-691  Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 470 720 000   1 481 320 000     1346270\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\nH32 02-691  Einnahmen aus cler Umwandlung von Darlehen in Be-\nteiligungen ...................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. B11 ??..\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten .......................... .                                952 000 000     846 000 000     -  57 918\n360 01--970 Vortrag aus Vorjahren                                                                               67 300 000\nGesamteinnahmen                   2 895 000 000   2 865 000 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                                                     110 000 DM\nUbrige Einnahmen                                                                  2 894 890 000 DM\nGesamteinnahmen                    2 895 000 000 DM","Nr. 50     Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                                                1353\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                   Zu Tit. 141 02\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse       Der Betrag ist geschätzt.\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener\nGeräte, Ausstattunusucqenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwerltniu von Forschungsergebnis-          Zu Tit. 162 01\nsen (Lizenz~Jebührcn usw.) an das ERP-Sondervermögen             Veranschlagt sind Zinsen\nabzuführen.\na) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau                          311 620 000 DM\nb) von der Berliner Industriebank AG . . . . 50 160 000 DM\nZu Tit. 119 02\nc) von der Lastenausgleichsbank . . . . . . . . 50 200 000 DM\nDer Betrag ist ~Jcschä lzt.                                      d) aus Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . 36 300 000 DM\ne) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     7 520 000 DM\nZu Tit. 121 01                                                                                                                      455 800 000 DM\nDas ERP-Son<lcrvcrmögen ist an der Berliner Industriebank\nmit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit            Zu Tit. 162 03\n3 000 000 DM betcili9t.                                          Der Betra9 ist geschätzt.\nZu Tit. 121 02                                                   Zu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Erträ\\Je aus Dclciligungcn, die im Rahmen      Veranschlagt sind Tilgungen\ndes Eiqenkapilalinanzierun!Jspronramms übernommen wor-           a) durch die Kreditanstalt für Wieder-\nden sind.                                                           aufbau ............................ .                           947 920 000 DM\nb) durch die Berliner Industriebank AG ..                          299 680 000 DM\nZu Tit. 131 01                                                   c) durch die Lastenausgleichsbank ... .                            141 400 000 DM\nNach einer mit dem Bundesminister der Finanzen und dem           d) von Darlehen an Gemeinden ..... .                                64 600 000 DM\nBundesminister für ErnährunrJ, Landwirtschaft und Forsten        e) durch Sonstige .................... .                            17 120 000 DM\ngetroffenen Vercinbarunu soll der rcslliche Teil eines Grund-\nstücks, das dem ERP-Sondcrvermögen auf Grund eines früher                                                                         1 470 720 000 DM\ngewährten Zuschusses übertragen worden war, an den Bun-\ndeshaushalt (BML - Kc1p. 10 10 Til. 821 Ol) veräußert werden.    Zu Tit. 325 02\nGemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 können\nGeldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-\nZu Tit. 141 01\nanschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-\nFür die Ubernahme von Cewährleistun9en ist qrundsätzlich         schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzie-\neine Veruütunri an das ERP-Sondervennö9en zu zahlen.             run9sübersicht Teil II Nr. 4).","1354                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nAnlage I\nzu Kap. 1 - Ausgaben -\nTitel\n862 01       Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen\nIst-Ergebnis\n1979             1978             1977\nFunktion                                                                           DM               DM               DM\n634             Verarbeitende Industrie ........................... .                                           97 130 216,-\n635             Handwerk und Kleingewerbe ...................... .                                             187 839 510,-\n641             Handel .......................................... .                                            202 199 932,-\n650             Fremdenverkehr .................................. .                                             42 518 780,-\n670             Sonstige Dienstleistungen ......................... .                                           29 776 900,-\n680             Sonstige Bereiche ................................ .                                            41 469 142,62\nZonenrandgebiete\nG91             Betriebliche Investitionen                                                                     164 700 317,-\nSumme                                        765 634 795,62\nAnsatz      1 370 000 000     975 000 000\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen                     besondere\nsächliche    Schulden-                         In-           Finan-\nKap.      Bezeichnung       Einnahmen      Ausgaben                                    und Zu-     vestitionen\nAusgaben       dienst       schüsse für                     zierungs-\nlfd. Zwecke                    ausgaben\nDM            DM           DM           DM               DM            DM              DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin)                     2 040 000 000                                 10 000 000 2 011 000 000      19 000 000\n2    Berlin ...........                   586 800 000                              105 300 000     441500000        40 000 000\n3    Exportfinanzie-\nrung ............                     90 000 000                                                               90 000 000\n4    Sonstige Ausgaben                    178 200 000    1600000    171 600 000                                      5 000 000\n5    Einnahmen ...... 2 895 000 000\n2 895 000 000 2 895 000 000    1600000    171 600 000    115 300 000 2 452 500 000      154 000 000","Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1355\nTeil I b\nWirtschaftsplan\nnach§ 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 17. Oktober 1967\nin der Fassung des Gesetzes\nzur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes\nvom 24. Juli 1968","1356                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\n------------\nKap.\nTitel\nBetrag        Betrag\nIst-Ergebnis\nfür          für\nund                           Zweckbestimmung                                                            1971\n1979         1978\nFunktion\n-- ··-··--------\nDM            DM        1 000 DM\n2                                      3            4               5\nEinnahmen\n191 01 GH0  Stundungs-, Verzugszinsen u. a.\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ........................... .\n153 01-692  Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... .                6 900 000    8 500 000          10 801\n173 01--692 Tilgung von Darlehen ............................. .                47 800 000   56 000 000          62 689\n221 01-692  Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. .                 12 000 000   14 000 000          14 215\n325 01--928 Einnahmen aus Krediten .......................... .             -  47 800 000  - 56 000 000     -    62 733\nTilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-\nnahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.\nGesamteinnahmen           18 900 000   22 500 000\nAusgaben\n539 99-680  Vermischte Ausgaben\n575 01-928  Verzinsung der Kredite ........................... .                18 900 000   22 500 000          25 059\nAbschluß\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen\nUbrige Einnahmen ................................ .                18 900000DM\nGesamteinnahmen          18 900 000 DM\nAusgaben\nSächliche Ausgaben\nUbrige Ausgaben                                                    18 900 000 DM\nGesamtausgaben          18 900 000 DM","Nr. 50 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979       1357\nInvestitionshilfe\nErläuterungen\n- ·-----·--····----------------------------------------------\nZu Tit. 153 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten-\nden Zinsverpflichtungen.\nZu Tit. 173 01\nVeranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbrin-\nqenden Tilgungen.\nZu Tit. 221 01\nNach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom\n17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung\ndes ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der\nUnterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu\nza blenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.\nKap. 60 02 Tit. 625 01).\nZu Tit. 325 01\nDa die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe\nabqeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kre-\nditfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den\nqewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-\nschlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-\ntungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nZu Tit. 575 01\nVeranschlagt sind die Zinsen für die aufgenommenen Kredite.","1358                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I a                               Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                    Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1979              1978      1        1979               1978\nin Tausend DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ..................................... .           2 895 000         3 365 000             18 900            22 500\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-\nmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben\nzur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)\n2. Einnahmen .................................... .           1943000           2 451 700            66 700             78 500\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,\nEinnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)\n3. Saldo ......................................... .            952 000           913 300        ;/. 47 800         ;/. 56 000\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vorn Kreditmarkt .....          1 202 000         1 156 000            48 200             70 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-\nAnleihe) ................................... .           250 000           310 000            96000             126 000\nSaldo ................................... · ... · · ·        952 000           846 000        ;/. 47 800         ;/. 56 000\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen                                        67 300\n6. Finanzierungssaldo ............................ .            952 000           913 300        ;/. 47 800         ;/. 56 000","Nr. 50   Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                                 1359\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I a                             Teil I b\nAllgemeine Aufgaben                    Investitionshilfe\ndes ERP-Sondervermögens\nBetrag für\n1979               1978       1      1979              1978\nin Tausend DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ..................................         850 000           840 000\n1.2 kurzfristig ..................................         352 000           316 000           48 200            70 000\nSumme 1. ~     1202000           1 156 000           48 200            70 000\n2. Ausgaben für Schuldenlilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................                                            55 000            76 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................        250 000           310 000           41 000            52 000\nSumme 2.         250 000           310 000           96 000           126 000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-\nschuldung am Kreditmarkt .......................          952 000            846 000       ;/. 47 800        ;/. 56 000","1360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLeerseite","Nr. 50    Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1361\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1977\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1977","1362                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand am 31.12.1977 Stand am 31.12.1976\nDM                 DM\nA. Bankguthaben .............................................. .              64 059 787,02      285 490 944,90\nB. Darlehensforderungen                                                   11 243 361 864,81   11 045 909 887 ,64\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .        164 901 553,39      162 720 168,54\n2. Tilgungsforderungen ..................................... .           492 635 318,99      316 971 983,97\n3. Kreditanstalt für Wiederaufbau -   Sondereinlage -   ......... .      293 949 443,37      276 398 160,21\n4. Kreditanstalt für Wiederaufbau -   Zwischenzeitliche Anlagen -        195 038 258,60      177 120 021,68\n5. Verschiedene Banken -    Zwischenzeitliche Anlage-:- ........ .        35 000 000,-        20 000 000,-\n6. Kreditanstalt für Wiederaufbau -    Exportfonds I -  ......... .      413 768 167,69      440 169 408,63\n7. Verschiedene                                                           33 361 686,27       36 113 420,82\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) .......................... .          90 000 000,-        90 000 000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .             3 000 000,-        3 000 000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ............................... .          34 000 000,-        34 000 000,-\n4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und\nund Entwicklung (Weltbank)*) ............................. .          100 000 000,-       100 000 000,-\n5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung\ndes Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *)          15 318105,-         15 318 105,-\n6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-\nnehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. .           179 134 600,-       171 361 600,-\nE. Liegenschaften .............................................. .                      1,-                 1,-\nr. Wertpapiere .................................................             100 000 000,-        53 598 299,-\n-------------\n13 457 528 786,14       13 228 172 001,39\n*I Nominalbetrag","Nr. 50 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979                                            1363\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand am 31.12.1977 Stand am 31.12.1976\nDM                  DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      11798305 324,77     11 438 477 491,39\nB. Darlehensverpflichtungen ................................... ,'.                                           1659162411,71       1780913 970,14\nC. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           61 049,66           41 274,70\nD. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . .                                                -,-          8 651465,16\nE. Sonstige Verpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    -,-             87 800,--\n13 457 528 786,14   13 228 172 001,39\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen                                         249 992 340,67","1364                                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nlleraus9t~her: IJ<•r B11nd<•smi11islcr der Justiz                        V<•rlil9: Bun-\ndcs<1n,.ciq<•r VPrl,l(JS(J<'s.m.b.l 1.            Drnck: Bundr,sdruckerei Bonn.\nIm B11nd<•sq<·.sct,.hli1ll T!'il          l\n/\\nordn111HJCll      und diilllit illl /.tJSilllllll(,11!i1ilJHI\nm<1d1urHJc:n vi,rülfPnllid1t. Jm\nv iilkc11 echtliclrn\ndie d,1z11 qc:!Jiin,ndt•n         ,,,.,,,\"·\"\"\"'''\"'''      1111cl ll<,kanntmilchun[J(!ll\nsowi<• Zollli11ifvc,rordni11HJ<'ll vc•rülfo111.lichl.\nßeznusbedingungen: Li11ilcnder                            n11r im Vetlilgsahonne-\n111<,11!. /\\lilH,sl<>llurHJ<'n müssc,11 bis                         30. 4. bzw. 31. 10.\nj{!cil'n .J<1hn,s lwim V<•rl,H/ vorliriqcn. Post,1nsclirilt für Ahonn<~-\n111c•ntshc•slell11rHJc:11 sowi<) Bt•slcllirnqcn !1ereils erschienener\n: Bundc•sqes<ilzlJJ,1tt l'oslJiich 13 :W, 5300 Bonn 1, Tel.\n23 BO (i7 bis (i!J.\nBezugspreis: Fiir Teil I uncl Tdl II halhjührlich je 48,- DM.\nEinzelstiickt,         ,rn,,,,,.,,,,.,,,,\" 1G Seilen 1,20 DM zuzüglich Vm-\ns,111clkoslt•n.                       <Jilt auch für Bumles!')ese1zbli.ilter, die\nvor dem 1. Juli l!J7B ,111sqe<Jehcn worden sind. Liefcrnn9 gegen\nVoniins<'rHlurHJ des Iktraqes m1f dils Postscheckkonto Buncles-\nqeselzbldtt Köln 3 DD-.50!1 oder w,qen Vornusrechnun9.\nPreis dieser Ausgabe: 2,90 DM (2,40 DM zuzüglid1 -,50 DM\nbei Lieferun9 qcqen Vorausrechnunq 3,40 DM.                        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertslcuer enthalten; der ange-\nbctrüqt 6,5 °/o.                                                        Postvertriebsstück • Z 5702 AX • Gebühr bezahlt\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1917\nDarlehen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                                         628 157,78 DM\nBerlin ...................................................... .                                                                                          -,-DM\nZinsen\nBundesgebiet (ohne Berlin)                                                                                                                            9 410,67 DM\nBerlin ....................................................... .                                                                                         - , - DM\n637 568,45 DM"]}