{"id":"bgbl1-1979-5-7","kind":"bgbl1","year":1979,"number":5,"date":"1979-02-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/5#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-5-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_5.pdf#page=10","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 4 und Nr. 5","page":122,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["122                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 4, ausgegeben am 30. Januar 1979\nTag                                                                         Inhalt                                                                                      Seite\n19. 1. 79      Neufassung des Gesetzes über das Internationale Ubereinkommen zur Verhütung der\nVerschmutzung der See durch 01, 1954 .............................................. .                                                                       62\n9511-8\n5. 1. 79      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Marokko über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              64\n9. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der\nFlüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  66\n9. 1. 79      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Bolivien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                68\n9. 1. 79      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Königreichs Tonga über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                70\n10. 1. 79      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        72\n11. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Verhütung,\nVerfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen ein-\nschließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     74\n12. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über psychotrope Stoffe                                                                          75\n16. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrags . . . . . .                                                                   75\n17. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Rettung und\nRückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten\nGegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  76\n17. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zlir Errichtung des Euro-\npäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       76\nDieser Ausgabe sind für die Abonnenten beigefügt:\ndie Titelblätter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil II des Bundes-\ngesetzblattes, Jahrgang 1978,\ndie Neuauflage des Fundstellennachweises B, völkerrechtliche Vereinbarungen und\nVerträge mit der DDR, abgeschlossen am 31. Dezember 1978.\nPreis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 0/o,\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 5, ausgegeben am 31. Januar 1979\n24. 1. 79      Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Mali über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen                                                                        77\n9. 1. 79      Bekanntmachung der Zusatzvereinbarung zu der Vereinbarung über die Internationale\nKommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              86\n9. 1. 79      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dbereinkommens zum Schutz des Rheins\ngegen chemische Verunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      88\n12. 1. 79      Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        89\n18. 1. 79      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Arabischen Republik Jemen über die Förderung und den gegen-\nseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      90\n19. 1. 79      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen\nWährungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . .                                                                       91\nPreis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 0/o.\nLieferung gegen Vorei.nsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung,"]}