{"id":"bgbl1-1979-46-10","kind":"bgbl1","year":1979,"number":46,"date":"1979-07-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/46#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-46-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_46.pdf#page=29","order":10,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1979-07-23T00:00:00Z","page":1217,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 46 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1979                                                                                 1217\nBekanntmachung\nzu § 35 des Warenzeichengesetzes\nVom 23. Juli t 979\nAuf Grund des§ 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichen-\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n2. Januar 1968 (BGBL I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklä-\nrung des bermudischen Innenministeriums bekannt-\ngemacht:\nDeutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen\nin Bermuda anmelden, brauchen nicht den Nachweis\nzu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in\ndem sich ihre Niederlassung befindet, den Marken-\nschutz nachgesucht und erhalten haben.\nBonn, den 23. Juli 1979\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Erkel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 32, ausgegeben am 27. Juli 1979\nTag                                                                          In h a I t                                                                                   Seite\n20. 7. 79     Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Staat Israel über den Luftverkehr ..................................... .                                                                        805\n19. 7. 79     Zweite Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonder-\norganisationen der Vereinten Nationen .............................................. .                                                                        812\nneu: 180-24-2\n4. 7. 79     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . .                                                                    815\n5. 7. 79     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Verbreitung der\ndurch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               816\n440-17\n11. 7. 79     Bekanntrnachunq des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Unabhängigen Staates Westsamoa über Technische Zusam-\nmenarbeit . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 816\n13. 7. 79     Bekanntmachunq über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nErrichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof\nAachen West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     820\nPreis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM.\nIm Bezuqspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 °/o.\nLieferung gegen Voreinsendun<J des Betrn1ies auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}