{"id":"bgbl1-1979-4-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":4,"date":"1979-01-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_4.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes","law_date":"1979-01-19T00:00:00Z","page":97,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["97\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                    Z 5702 AX\n1979                         Ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 1979                                                                                                          Nr.4\nTag                                                                        Inhalt                                                                                       Seite\n19. 1. 79  Zweites Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreiormgesetzes                                                                                                     91\n(i05-l\n19. 1. 7q  Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in\nNiedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           98\nnc!u: 830-B; 830-2\n11. 1. 7~1 Ersle Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Produktions-\nerstattung im Getreide- und Reissektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               99\n7!J47-11-4-14\n17. l. 79  Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeinde-\nantc~ils an der Einkommensteuer für die Jahre 1979 und 1980 ..................... ,. . . . .                                                                    101\nneu: 605-1<{\n17. 1. 79  Verordnung über die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten je Personen-Kilo-\nmeter nuch § 45 a Abs. 5 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      102\nneu: !1240-1-5\n18. l. 79  Vic~rte Verordnung über die Anpassung der Zusatzrenten aus der hüttenknappschaftlichen\nZusatzversicherung (Vierte Zusatzrentenanpassungs-Verordnung Saar - 4. ZAVO) . . . .                                                                            103\nneu: 822-1:J-1-4\n18. 1. 79  Verordnung zur Anderung der Sachbezugsverordnung 1978 und der Arbeitsentgeltver-\nordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   104\n8G-7-2-3, 8G-7-2-1\n18. 1. 79  Neufassung der Sachbezugsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 106\n!lü-7-2-3\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundcs~icsetzblatl Teil II Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  109\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          110\nDie Hervorhebung von Gliederungsnummern durch Fettdruck, mit dem auf Rechtsvor-\nschriften in der am 31. Dezember 1963 abgeschlossenen Sammlung des Bundesrechts\n(Bundesuesetzblatt Teil III) hingewiesen wurde, entfällt künftig.\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes\nVom 19. Januar 1979\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                          Artikel 3\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nin Kraft.\nArtikel 1\n§ 3 Abs. 2 des Gemeindefincmzreformgesetzes vom\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\n8. September 1969 (BGBI. I S. 1587), zuletzt geändert\nund wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\ndurch Gesetz vom 30. November 1978 (BGBl. I\nS. 1849), erhält folgende Fassung:\nBonn,den 19.Januar 1979\n,, (2) Die in Absatz 1 vorgesehenen I-föchstbeträge\nerhöhen sich für die Aufteilung des Gemeindean-\nteils an der Einkommensteuer ab 1. Januar 1979 auf                                                                      Der Bundespräsident\n25 000 Deutsche Mark und auf 50 000 Deutsche                                                                                               Scheel\nMark.\"\nDer Bundeskanzler\nArtikel 2                                                                                                  Schmidt\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land                                                           Der Bundesminister der Finanzen\nBerlin.                                                                                                                               Matthöfer"]}