{"id":"bgbl1-1979-29-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":29,"date":"1979-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/29#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-29-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_29.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung","law_date":"1979-06-19T00:00:00Z","page":657,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["657\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                    Z 5702 AX\n1979                                   Ausgegeben zu Bonn am 27. Juni 1979                                                                                            1 Nr. 29\nTag                                                                  Inhalt                                                                                          Seite\nlf). G. 7D  Verordnunq zur Andcrung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung                                                                             657\n212'.,-40-12\n20. G. 79   E!sll' V<'rordrrnnq zur Anderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrleistun-\n~)('11 ,.u den Ccldl<'istungcn der gesetzlichen Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           660\nB'.'.:ll-UJ\n20. G. 79   Ne11ft1ssunq d('f Bicrwnscuc:hen-Vcrordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            661\n'/HJl-1-41-7\n20. G. 79   V<'rnrdnun\\J ühl'r diP Prüfun~J zum anerkannten Abschluß Geprüfter Polier . . . . . . . . . . . . .                                                          667\n11('\\l:   B00-21-7-12\n21. 6. 7q   VerordnuJHJ über J\\llgenwine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\n(J\\VBC~asV)... ............ ..........................................................                                                                        676\nrwu: '/:12-1-'l; 721-4, 752-1-7\n21. G. 71l  V c'rnrdn unq iiher J\\ll~Jemcine Bedingun9en für die Elektrizitätsversorgung von Tarif-\nkunden (J\\ V BElt.V) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     684\nlr('ll:  '/'.,2-1-B; 752-1-5, 752-1-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundc sql'setzblatt Teil II Nr. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n1\n693\nV ('rk ündun\\JPn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   693\nH(!chtsvurschriftcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    694\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber Stoffe mit pharmakologischer Wirkung\nVom t 9. Juni 1979\nAuf Grund des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b des                                            der Anlage zugeführt worden sind, darf nicht in\nLebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom                                              den Verkehr gebracht werden.\"\n15. August 1974 (BGB!. I S. 1945, 1946) wird im Einver-\n2. Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Ver-\nnch men mit dem Bundesminister für Ernährung,\nordnung sich ergebende, Fassung.\nLandwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bun-\ndesrates verordnet:\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\nArtikel 1                                           tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 des Geset-\nzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vom\nDie Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer\n15. August 1974 (BGB!. I S. 1945) auch im Land Berlin.\nWirkung vom 3. August 1977 (BGB!. I S. 1479) wird wie\nfolgt g<'ändert:\nArtikel 3\n1. In § 3 wird in Absatz 1 folgPnder Satz angefügt:                                          Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die\n„Milch, die von Tieren gewonrn~n wurde, denen                                        Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in\nStoff<' entgegC'n § 1 in Verbindung mit Nummer 6                                     Kraft.\nBonn, den 19. Juni 1979\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nAntje Huber","658                                                    Dund(~sgesclzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nAnlage (zu § 1)\nLfd.                       Stoffe                                                Tiere                            Anwendungsgebiete, für die die\nNr.          (allein oder als Bestandteil                                                                          Anwendung ausgeschlossen ist\nvon Zubereitungen)\n2                                                   3                                                   4\nStoffe mit antimik robiellcr Wir-                       Einhufer,         Rinder,      Schweine,         Beeinflussung der Haltbarkeit der\nkung wie Antibiotika und Sul-                           Schafe, Ziegen, Kaninchen, Geflü-                von ihnen gewonnenen Lebensmit-\nfonamide sowie sonstige Stoffe                          gel, Haar- und Federwild, Speise-                tel\nmit          konservierender               oder         fische:\nantioxydierender Wirkung\n2 Papain und andere Stoffe mit pro-                          Einhufer,         Rinder,      Schweine,         Beeinflussung der Beschaffenheit\nteolytischer Wirkung (Zartma-                           Schafe, Ziegen, Kaninchen, Geflü-                der von ihnen gewonnenen Lebens-\ncher)                                                   gel, Haar- und Federwild:                        mittel\n3 a) Östrogenwirksame Stilbene                               Einhufer bis 1½ Jahre:                           alle Anwendungsgebiete•)\nund Stilbenderivate sowie\nderen Salze und Ester, ausge-                      Einhufer über 1 h Jahre:\n1\nBeeinflussung der Beschaffenheit\nnommen             Diethylstilböstrol;                                                              des Fleisches oder des Fleisch- oder\nandere Östrogene, deren orale                                                                       Fettansatzes\nWirksamkeit im Mäuse-Ute-\nrus-Test die Wirksamkeit des                       Rinder bis 1 ½ Jahre:                            alle An wend ungsgebiete *)\nDiethylstilböstrol nicht min-\ndestens um den Faktor 5                            Rinder über 1'h Jahre:                           Beeinflussung der Beschaffenheit\nunterschreitet                                                                                      des Fleisches oder des Fleisch- oder\nFettansatzes, hormonale Sterilisa-\ntion\nSchweine bis 6 Monate:                           alle An wend ungsgebiete •)\nSchweine über 6 Monate:                          Beeinflussung der Beschaffenheit\ndes Fleisches oder des Fleisch- oder\nFettansatzes, hormonale Sterilisa-\ntion, Beseitigung des Ebergeruchs\nSchafe und Ziegen                                alle An wend ungsgebiete •)\nbis 6 Monate:\nSchafe und Ziegen                                Beeinflussung der Beschaffenheit\nüber 6 Monate:                                   des Fleisches oder des Fleisch- oder\nFettansatzes, hormonale Sterilisa-\ntion\nKaninchen bis 12 Wochen:                         alle Anwendungsgebiete•)\nKaninchen über 12 Wochen:                        Beeinflussung der Beschaffenheit\ndes Fleisches oder des Fleisch- oder\nFettansatzes, hormonale Sterilisa-\ntion\nGellügel:                                        alle Anwendungsgebiete•)\nHaar- und Federwild:                             alle Anwendungsgebiete•)\nSpeisefische:                                    alle An wend ungsgebiete \")\n0\n) Ausgenommen sind V(•rsuchc in wissensch<lftlich ge!()ilPl('ll Forschungs- oder Untersuchungseinrichtungen sowie veterinärmedizinisch indizierte Anwendung\nbC'i Tieren, die ausschlicßli('h Zud1tzwcckPn dic~n1'11 oder bei derwn aus anden:n Gründen Lebensmittel im Adoleszentenalter nicht gewonnen werden.","Nr. 29 --· Tug der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1979                             659\nLfd.                  Stoffe                                        Tiere                  Anwendungsgebiete, für die die\nNr.      (alkin odPr als Bestandteil                                                       Anwendung ausgeschlossen ist\nvon Zubereitungen)\n2                                             3                                 4\nb) Dicthylstilböstrol                             Einhufer,    Rinder,    Schweine, alle An wend ungsgebiete\nSchafe, Ziegen, Kaninchen, Geflü-\ngel, Haar- und Federwild, Speise-\nfische:\n4 Stoffe mit thyreostatischer Wir-                   Einhufer,    Rinder,    Schweine, Beeinflussung der Beschaffenheit\nkung wie Thiourazile, Thioimid-                   Schafe, Ziegen, Kaninchen, Geflü- des Fleisches oder des Fleisch- oder\nazole, Thiohydantoine                             gel, Haar- und Federwild:         Fettansatzes\n5 a) In der I Iüchstmengenvcrord-                    Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Bekämpfung von Parasiten, Schäd-\nnun~t tierische Lelwnsm itle]                  Ziegen:                           lingen und Lästlingen\nvom         15. November              1973\n(BGBl. l S. 1710) in der\ngell.enden Fassung }~encmnte\nChlor kohlen wa~;serstoffe, aus-·\ngenommen             1,2,3,4,5,6-Hexa-\nchlorcyclohexa n, gamma -\nIsomere (Li nda n) mit minde-\nstens 99 v. H. Rein lwit in flüs-\nsiger Zubereitung\nb) 1, 2, 3, 4, 5, 6- Hexachlorcyclo-              Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen:   Bekämpfung von Parasiten, Schäd-\nhexan, gamma -- Isomere (Lin-                                                    lingen und Lästlingen bei laktieren-\ndan) mit mindestens 99 v. H.                                                     den Tieren, die der Milchgewin-\nReinheit in flüssiger Zuberei-                                                   nung dienen\ntung\nc) In der Höchstmengenverord-                     Mastgeflügel, Legehennen:         Bekämpfung von Parasiten, Schäd-\nn ung, tierische Lebensmittel in                                                 lingen und Lästlingen\nder jeweils geltenden Fassung\ngenannte Ch lorkohlenwasser-\nstoffe\nd) Salben, Pasten, Melkfette und                  Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen:   Anwendung am Euter laktierender\nähnliche Zubereitungen, die                                                      Tiere\nin der Höchstmengenverord-\nnung, tierische Lebenf;mittel\nin der jeweils geltenden Fas-\nsung genannte Chlorkohlen-\nwasserstoffe,      •,A,,A,ut,••-~H auf die\nfcrtif~c Zubereitung, über die\nt-Iöchstrneni~cn hinaus enthal-\nten, die dort für Milch und\nMilcherzeugnisse fr~:;tgesctzt\nsind\n6 Nicotin (L-3-1 (1-Methyl-pyrroli-                  Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen:   Bekämpfung von Parasiten, Schäd-\ndin-2-yl)-pyridin) und nicotin-                                                     lingen und Lästlingen bei laktieren-\nhaltige Zubereitungen                                                               den Tieren, die der Milchgewin-\nnung dienen"]}