{"id":"bgbl1-1979-28-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":28,"date":"1979-06-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/28#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-28-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_28.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht","law_date":"1979-06-07T00:00:00Z","page":633,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["633\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                    Z 5702 AX\n1979                          Ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 1979                                                                                                              Nr.28\nTaq                                                                            Inhalt                                                                                       Seite\n7. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungs-\npflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   633\n2121-51-7\n8. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arznei-\nmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    636\n2121-50-1-16\n11. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursver-\nwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mit-\nglieder des Gläubigerbeirats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        637\n311-6\n11. 6. 79 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über d·ie Ubertragung von Grenz-\nschutzaufgaben auf die Zollverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   638\n13-4-3\n11. 6. 79 Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        643\nneu: 800-21-1-67\n5. 6. 79 Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich\ndes Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              651\nneu: 2030-11-47-111 2030-11-47-8\n11. 6. 79 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Regelung des § 112 Abs. 2 Satz 1 in\nVerbindung mit Abs. 4 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      652\n11-04-5, 810-1\n22. 5. 79 Berichtigung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  652\n7823-3\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundcs9esctzblatt Teil II Nr. 26 und Nr. 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   653\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  654\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              655\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die automatische Verschreibungspflicht\nVom 7. Juni 1979\nAuf Grund des§ 49 Abs. 4 Nr. 1 und 2 und Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes vom\n24. August 1976 {BGBl. I S. 2445, 2448) wird vom Bundesminister für Jugend, Familie\nund Gesundheit sowie auf Grund des§ 25 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Lebensmittel-\nund Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) vom\nBundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bun-\ndesminister für Wirtschaft verordnet:\nArtikel 1\nDie Anlage zu der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom\n26. Juni 1978 (BGBl. I S. 917), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. April 1979\n(BGBl. I S. 451 ), wird um folgende Positionen ergänzt:","634                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLfd.              Bezeichnung                                   Ende der\nNr.                                                             Verschreibungspflicht\nnach§ 49 AMG\n55   Betacaroten, ß,ß-Carotin                                   1 Juli 1984\n- zur Behandlung von erythropoetischer\nProtoporphyrie, Vitiligo und polymorphen\nLichtdermatosen -\n56   Calusteron, t 7ß-H ydroxy-?ß,                              1. Juli 1984\nt 7-dimethyl-4-androsten-3-on\n57   Clsplatin, cis-Diammindichloroplatin                       1. Juli 1984\n58   Clofexamld, 2-( 4-Chlorphenoxy)-N-(2-dieth y l=            1 Juli 1984\naminoethyl)acetamid und seine Salze\n59   fenbufen, y-Oxo-4-biphenylbuttersäure und ihre             1. Juli 1984\nSalze\n60   flunltrazepam, 5-(2-Fluorphenyl)-1-methyl-7-nitro-         t. Juli 1984\ntH-1,4-benzodiazepin-2(3ffl-on und seine Salze\n61    Human-Plasmlnogen                                         l.Juli 1984\n62    Loperamld, 4-{4-Chlorphenyl)-4-hydroxy-N,N-               1. Juli 1984\ndimethyl-cx,cx-diphenyl-1-piperidinbutyramid und\nseine Salze\n63    Mebutlzld, 6-Chlor-3-( l ,2-dimethylbutyl)-3,4-dihydro-   l Juli 1984\n2H-l,2,4-benzothiadiazin-7-sulfonamid-1, 1-dioxid und\nseine Salze\n64   Metronldazol, 2-(2-Methyl-5-nitro-l-imidazolyl)=           1 Juli 1984\nethanol\n- in Arzneimitteln gegen Infektionen mit obligaten\nanaeroben Bakterien -\n65   Oxantel, (E)-3-[2-( 1,4,5,6-Tetrahydro- 1-methyl-          1 Juli 1984\n2-pyrimidinyl)vinyl]phenol und seine Salze\n- in Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren -\n66   Perpbenazlnenaatat (Estert, 2-{ 4-13-(2-Chlor- t 0-        t. Juli 1984\nphenothiazinyl )propyl)-1-piperazin yl}eth ylheptanoat\nund seine Salze\n67   Polyfstvrol, dlvlnylbenzollsulfonsäure, Kallumsalz         1 Juli 1984\n- ausgenommen zur Verwendung als Hilfsstoff für\ngalenische Zwecke in einer Tagesdosis bis zu\n300 mg -\n68   Terlzldon, 4.4'-[p-Phenylenbis(methylidinnitrilo)]bis(3-  1 Juli 1984\nisoxazolidon)\n69   Tlaprost, (±)-(2)-7-{( 1R,2R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)- 1. Juli 1984\n(3RS}-3-hydroxy-4-{3-thienyloxy)-1-butenyl}=\ncyclopentyl}-5-heptensäure und ihre Salze\n- in Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren -","Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979                  635\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung\nmit Artikel 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August\n1976 (BGBl. I S. 2445) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\n(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\n(2) Kosmetische Mittel, die in Artikel 1 dieser Verordnung aufgeführte Stoffe oder\nZubereitungen enthalten, dürfen noch zwölf Monate nach dem Inkrafttreten weiter-\nhin hergestellt, eingeführt und in den Verkehr gebracht werden, soweit dies bisher\nzulässig war. § 24 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie auf\nGrund des§ 26 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassene Rechts-\nvorschriften bleiben unberührt.\nBonn, den 7. Juni 1979\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nIn Vertretung\nProf. Dr. Wolters"]}