{"id":"bgbl1-1979-21-2","kind":"bgbl1","year":1979,"number":21,"date":"1979-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/21#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-21-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_21.pdf#page=5","order":2,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten und der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1979-04-09T00:00:00Z","page":481,"pdf_page":5,"num_pages":8,"content":["Nr. 21   Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1979                          481\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Ersten und der Vierten Verordnung\nzur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 9. April 1979\nAuf Crund des§ 15 Abs. 8 Nr. 1 des Umsatzsteu-        Nr. 2: Bäckerei\nergesc\\tzes in der Fiissung der Bekanntmachung vom       Zur Bäckerei gehören Betriebe, die Frischbrot, Pum-\n16. November 197] (BCBI. J S. 1b8l) und des § 23\npernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frisch-\nAhs. 1 des U1nsatzsl e11ergcsc~tzes in der Fassung der   backwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feinge-\nBekc1nntrnach11nq vom 16. November 1973, dieser\nbäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, her-\nzuletzt w~~i ndert durcb Artikel 17 des Einführungs-\nstellen, wenn die Erzeugnisse überwiegend an End-\ngesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember             verbraucher abgesetzt werden. Die Cafeumsätze\n1976 (BGBl. I S. 3341). wird mit Zustimmung des\ndürfen 10 v. H. des Umsatzes nicht übersteigen.\nBundesrates verordnet:\nDer Durchschnittsatz beträgt 4,6 v. H. des Umsatzes.\nArtikel 1\nNr. 3: Hoch- und Ingenieurhochbau\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des             Zum Hoch- und Ingenieurhochbau gehören Betriebe,\nUmsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1967 (BGBI. I          die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht\nS. 801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom       Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließ-\n19. Dezem her 1977 (BGBl. I S. 2765), wird wie folgt     lich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.\ngeändert:\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nEs werden ersetzt:\nNr. 4: Stukkateurgewerbe\n1. In § 8 Abs. 1 jeweils die Worte „9,8 vom Hun-\ndert\" durch die Worte „10,6 vom Hundert\",             Zum Stukkateurgewerbe gehören Betriebe, die Stuk-\nkateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Her-\n2. in § 8 Abs. 2 jeweils die Worte „6,5 vom Hun-         stellung von Rabitzwänden, ausführen.\ndert\" durch die Worte „7, 1 vom Hundert\" und die\nDer Durchschnitts atz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.\nWorte „ 10,7 vom Jfundert\" durch die Worte\n„ 11,5 vom Hundert\" und\nNr. 5: Zimmerei\n3. in § 8 a Abs. l die Worte „ 7,9 vom Hundert\"\ndurch die Worte „8,5 vom Hundert\".                    Zur Zimmerei gehören Betriebe, die Bauholz zurich-\nten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen\nsowie Holzbauten errichten und entsprechende\nArtikel 2                        Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nDie Vierte Verordnung zur Durchführung des\nUmsatzsteuergesetzes vom 3. Januar 1968 (BGBI. I\nS. 45), zuletzt geändert durch die Verordnung vom        Nr. 6: Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation\n19. Dezember 1977 (BGBI. I S. 2765) wird wie folgt       Zu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die\ngeändert:                                                Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas-\nund Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener\nDie Anlage erhält folgende Fassung:                      Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\ntungsarbeiten ausführen.\n„Anlage\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.\nNr. 1: Polsterei- und Dekornleurgewerbe\nZum Polsterei- und Dekorateurgewerbe gehören\nNr. 7: Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer\nBetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten ein-\nschließlich Reparalurnrbciten ausführen. Dazu gehö-      Zum Maler- und Lackierergewerbe gehören\nren auch die Herstellung von Möbelpolstern und           Betriebe, die Maler- und Lackiererarbeiten ausfüh-\nMatratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen,        ren, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungs-\nFederkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummi-           arbeiten; nicht dazu gehört das Lackieren von Stra-\nkörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelge-          ßenfahrzeugen. Zum Tapezierergewerbe gehören\nstelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne        Betriebe, die Tapeten, Kunststoffolien und ähnliches\nSchaufensterdekorationen.                                _aufkleben.\nDer Durchschnittsatz betrügt O,B v. H. des Umsatzes.     Der Durchschnittssatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.","482                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nNr. 8: Fußboden-, Biesen- und Plattenlegerei              Nr. 14: Einzelhandel mit Hüten und Mützen, Schir-\nZur Fußboden-, FI i(~S(~n- und Platt:enlegerei gehören             men, Damen- und Herrenausstattung\nBelriebc, die FI ic~sen, Platten, Mosaik, Parkett, Rie-   Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nmenfußböden und Fußböden aus Steinholz, Kunst-            dem Sortiment:\nstoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen,         Hüte, Mützen, Kappen, Schirme, Spazierstöcke,\nEstricharbeit:en ausflihren sowie Fußböden mit Lino-      Oberhemden, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke,\nleum und ähnlichen Sloffen bekleben. Hierunter fal-       Schlafanzüge, Krawatten, Handschuhe, Schals,\nlen auch die jeweils zugehörigen Reparatur- und           Schleier, Träger, Gürtel, sonstiges Bekleidungszube-\nJnstandhaltungsarbeiten.                                  hör.                                               .\nDer Durchschnittsatz beträgt: 0,8 v. H. des Umsatzes.     Der Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.\nNr. 9: Einzelhandel mit Kartoffeln, Gemüse, Obst\nund Siidfrüchten                                   Nr. 15: Einzelhandel mit Feinseifen und Bürsten-\nwaren, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                            Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nSpeisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch Kon-\nserven), darunter wildes Beerenobst, Obst- und            Feinseifen, Bürstenwaren, Wasch-, Putz- und Reini-\nGemüsesäfle, geröstete Kastanien.                         gungsmittel, aber nicht Pinsel und Malerbürsten.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. I-I. des Umsatzes.    Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nNr. 10: Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen,        Nr. 16: Hausbandweber\nFettwaren und Eiern\nZu den Hausbandwebern gehören die in Heimarbeit\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           Beschäftigten, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht\ndem Sortiment:                                            mehr als 2 Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetrei-\nMilch, Milcherzeuqnisse, darunter Käse und Dauer-         benden Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder\nmilch; Fellwaren, daruntE~r Margarine, Schmalz und        wirken.\nSpeiseöl; Eier.                                           Der Durchschnittsatz beträgt 2,6 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschni ttsal.z beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nNr. 17: Journalisten\nNr. 11: Einzelhandel mit Süßwaren\nZu den Journalisten gehören freiberuflich tätige\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           Unternehmer, die in Wort und Bild überwiegend\ndem Sortiment:                                            aktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche\nSüßwaren, darunter Zuckerwaren, Schokoladen,              Ereignisse darstellen.\nSpeiseeis und Dauerbackwaren, aber nicht Kakao-           Der Durchschnittsatz beträgt 3,9 v. H. des Umsatzes.\npulver.\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.      Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\ngen hat.\nNr. 12: Einzelhandel mit Wein und Spirituosen\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           Nr. 18: Schriftsteller\ndem Sortiment:                                            Zu den Schriftstellern gehören freiberuflich tätige\nWein, Schaumwein, Spirituosen, weinähnliche und           Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwie-\nweinhaltige Getränke, aber nicht Bier.                    gend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder\nkünstlerischem Inhalt schaffen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 2,0 v. H. des Umsatzes.\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nNr. 13: Einzelhandel mit Oberbekleidung                   Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-           gen hat.\ndem Sortiment:\nOberbekleidtmg für Herren, Knaben, Damen, Mäd-\nchen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt,           Nr. 19: Winder und Scherer\ndarunter Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht          Zu den Windern und Scherern gehören die in Heim-\ngewirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbe-          arbeit Beschäftigten, die in eigener Arbeitsstätte mit\nkleidung, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke und             nicht mehr als 2 Hilfskräften im Auftrage von\nSchürzen.                                                 Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen.\nDer Durchschnil.tsatz betrd9I: O,G v. H. des Umsatzes.    Der Durchschnittsatz beträgt 1,7 v. H. des Umsatzes.","Nr. 21    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1979                          483\nNr. 20: Selbständige MHarbeiler bei Bühne, Film,         Massen und anderen geeigneten Werkstoffen; Her-\nFunk, .Fernsehen und Schallplattenprodu-        stellung von kieferorthopädisc:hen Apparaten; Her-\nzenten; - Künstler, Artisten                    stellung von Kieferbruchschienen, Paradentose-\nschienen und Implantaten; Herstellung von Gußfül-\nHierzu gehören natürliche Personen, die auf den\nlungen; Herstellung von Obturatoren; Herstellung\nGebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des\nund Verarbeitung von Gelenken, Scharnieren,\nFernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Tonträger-\nGeschieben und Federarmen. Dazu gehört die Ände-\nproduktion selbstündig Leistungen in Form von\nrung, Ergänzung und Instandsetzung von Zahnersatz\neigenen Darbietungen oder Beitrüge zu Leistungen\naller Art einschließlich kieferorthopädischer Appa-\nDr.itter erbringen.\nrate, Kieferbruchschienen, Paradentoseschienen und\nDer Durchschn.ittsatz betrügt 3,0 v. H. des Umsatzes.    Obturatoren.\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen         Der Durc:hschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nKalenderjahr 100 000 Dcutsdw Mark nicht überstie-\ngen hat.\nNr. 27: Holz- und Weinküfer\nNr. 21: HochschuJiehrer                                  Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nErfaßt    werden die Umsi.i tzc aus freiberuflicher      führen:\nNebentätigkeit zur unsclbstöndig ausgeübten wis-         1. Herstellung von Böttcherwaren, darunter Faß-\nsenschaftlichen Tütigkeit.                                   holz, Fässer, Bottiche, Kübel; außerdem Repara-\nDer Durchschniltsiüz betrdrJt 2,4 v. H. des Umsatzes.        turarbeiten.\n2. Herstellung von Trauben- und Obstwein, Verar-\nDas gilt nur, wenn der Urnsatz im vorangegangenen\nbeitung von Trauben- und Obstwein zu Perl- und\nKalenderjc1hr 50 000 De:ulscbc Mark nicht überstie-\nSchaumwein, Dessert-, Wermut-, Kräuter-, Likör-\ngen hat.\nund Medizinalwein, Honig- und Malzwein, aber\nnicht zu Weinbrand und ähnlichen Spirituosen.\nNr. 22: Rechtsanwälte und Notare\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehört die Rechtsanwaltspraxis mit und ohne\nNotariat sowie das Notariat, nicht aber die Patent-\nanwaltspraxis.                                           Nr. 28: Straßenbau\nDer Durchschni ttsatz bctr~igt 1,2 v. H. des Umsatzes.   Zum Straßenbaugewerbe gehören Betriebe, die Stra-\nßen- und Wegebauten ausführen, darunter Vorberei-\nNr. 23: Betonstein- und Terrazzohersteller               tung des Planums, Herstellung des Unterbaues,\nSteinsetzerei, Pflasterei, Bau bituminöser Befesti-\nHierzu gehören die Hersteller von Betonstein-            gungen, Zementstraßenbau, sonstige Bauweisen im\nerzeugnissen für Bau- und andere Zwecke. Es fallen       Straßenbau einschließlich der Reparatur- und Unter-\nfolgende Betonsteinerzeugnisse darunter: Steine,         haltungsarbeiten.\nPlatten, Fertigteile, Rohre, Masten, Spülsteine, Bade-\nwannen, Bottiche, Betonkesselöfen, Denkmäler und         Der Durchschnittsatz beträgt 1,8 v. H. des Umsatzes.\nPlastiken. Nicht darunter fallen Baustoffe aus Bims,\nZiegelsplitt, Schlacken und Asphaltbetonplatten.         Nr. 29: Schornstein-,    Feuerungs-   und   Industrie-\nDer Durchschnittsatz beträrJt 1,5 v. H. des Umsatzes.              ofenbau\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nNr. 24: Zentralheizungsbauer                             führen:\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-      Bau von Schornsteinen, Industrieöfen, Säure- und\nführen:                                                  Feuerungsmauerwerk, Kesseleinmauerung, Back-\nofenmauerei, Winderhitzer-, Hochofen- und Cowper-\nMontage, Umbau und Reparatur von lüftungs-,\nausmauerung, Dampfüberhitzer- und Rauchkanal-\nwärme- und gesunclheitstec:hnisc:hen Anlagen.\neinbau einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\nDer Durchschnittsatz betrügt 0,8 v. H. des Umsatzes.     tungsarbeiten.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nNr. 25: Fahrzeuglackierer\nZu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die             Nr. 30: Dämmung und Abdichtung (Isolierbau)\nStraßenfahrzeuge lackieren.\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-\nDer Durc:hschnittsatz betrügt 1,7 v. H. des Umsatzes.\nführen:\nAbdämmung von Bauten gegen Kälte, Wärme,\nNr. 26: Zahntechniker                                     Schall und Erschütterungen, Isolieren von Kesseln\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-       und Rohren sowie Abdichtung von Bauten gegen\nführen:                                                  Feuchtigkeit, einschließlich der Reparatur- und\nHerstellung von festsitzendem und herausnehmba-           Unterhaltungsarbeiten, aber nicht Warmluftaus-\nrem Zahnersatz aus Kunststoffen, Edelmetallen,            trocknung.\nStahl, Chrom-Kobalt-Legierungen, zahnkeramischen          Der Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.","484                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nNr.31:Brunnenbau                                         Nr. 38_: Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten aus-      Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nführen:                                                   dem Sortiment:\nBau von Brunnen und anderen Einrichtungen zur            Sport- und Campingartikel sowie -geräte, Faltboote,\nWassergewinnung sowie nichtbergbauliche Tief-            Zelte, Sportbekleidung, aber nicht Waffen, Muni-\nbohrung einschließlich der Reparatur- und Unterhal-      tion, Jagdartikel und Anglerbedarf.\ntungsarbeiten.                                           Der Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Umsatzes.\nNr. 39: Einzelhandel mit Schuhen und Schuhwaren\nNr. 32: Großhandel mit lebendem Vieh, Fleisch und        Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nFleischwaren                                    dem Sortiment:\nHierzu gehört der Großhandel mit Vieh, insbeson-         Schuhe aus verschiedenen Werkstoffen, Schuhwa-\ndere mit Rindern, Schweinen, Pferden, Kleinvieh,         ren.\njedoch nicht Geflügel, sowie mit Fleisch, Fleischwa-     Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nren, Wurst und Wurstwaren.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.     Nr. 40: Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunst-\nstoffwaren\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nNr. 33: Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmit-         dem Sortiment:\nteln, ohne Reformwaren\nEisen-, Metall- und Kunststoffwaren verschiedener\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Nah-            Art, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, sowie Werk-\nrungs- und Genußmittel aller Art vertreiben, ohne        zeuge,      Schrauben     und     Schraubenzubehör,\ndaß bestimmte Warenarten klar überwiegen.                Beschläge, Kleineisenwaren, Drahtwaren, Draht-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.     kurzwaren, Schlösser, Schlüssel.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nNr. 34: Einzelhandel mit Reformwaren\nNr. 41: Einzelhandel mit elektrotechnischen Erzeug-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-                   nissen\ndem Sortiment:\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nReformwaren, darunter Reformnahrungsmittel, diä-         dem Sortiment:\ntetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, phar-\nmazeutische Extrakte und Spezialitäten.                  Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektro-\ntechnisches Material, Glühbirnen, elektrische Haus-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.     halts- und Verbrauchergeräte, aber nicht Leuchten,\nOfen, Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen, Ge-\nschirrspülmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, Phono-,\nNr. 35: Einzelhandel mit Fischen und Fischerzeug-        Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, Diktierge-\nnissen                                           räte.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-          Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\ndem Sortiment:\nFische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln, ähn-         Nr. 42: Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und\nliche Waren.                                                      Phonogeräten sowie mit Schallplatten\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Umsatzes.     Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nRundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und\nNr. 36: Einzelhandel mit Wild und Geflügel              -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör, Schall-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-          platten, Tonbänder.\ndem Sortiment:                                          Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.\nWild, Geflügel, Wildgeflügel.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. tJ. des Umsatzes.   Nr. 43: Einzelhandel mit Foto- und Kinoapparaten\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nNr. 37: Einzelhandel mit Tabakwaren\nFoto- und Kinoapparate sowie -bedarf, darunter\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Tabak-         Filme, fotochemische Materialien, Projektionsgeräte\nwaren vertreiben.                                       und -zubehör, Fotolaborgeräte.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.    Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Umsatzes.","Nr. 21      Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1979                         485\nNr. 44: Einzelhandel mit Uhren, Edelmetall- und             Nr. 49: Einzelhandel mit orthopädischen und medi-\nSchmuckwuren                                               zinischen Artikeln\nI fierzu gchörc!n Betriebe rni l überwiegend folgen-       Hierzu gehörnn Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                             dem Sortiment:\nUhren, lJlucni.lrmbünd<'r und -ketten, Edelmetall-         Orthopädische und medizinische Artikel, darunter\nbestecke und -tafelgeri:ite, Gold- und Silberwaren,        ärztliche und medizinische Geräte, Einrichtungen\nSchmuckwmen, Schmucksteine, Juwelen, Korallen,             und Instrumente, auch chirurgische, elektromedizi-\nPerlen, Modeschn1nck, Orden, Sportpreise aus               nische, optische, Krankenfahrstühle, Krankenhaus-\nMetall.                                                    einrichtungsgegenstände,     Laborgeräte,    orthopä-\nDer Durchsc:hnill.sc1lz lwlrügt 0,6 v. H. des Umsatzes.    dische Erzeugnisse, Sanitätsmöbel, aber nicht phar-\nmazeutische Erzeugnisse.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.\nNr. 45: Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren,\nGalanteriewaren und Geschenkartikeln\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-            Nr. 50: Einzelhandel mit Brennstoffen\ndem Sortiment:                                             Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nLeder- und Tüschnerwaren, ähnliche Waren aus               dem Sortiment:\nanderen Stoffen, zum Beispiel aus Lederaustausch-          Brennstoffe, darunter Kohle, Heizöl, Torf, Brennholz.\nstoffen und Segeltuch, Galanteriewaren, Geschenk-\nartikel und Andenken aus verschiedenen Werkstof-           Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nfen.\nDer Durchschnittsal.z lietr~igt 0,5 v. I-1. des Umsatzes.\nNr. 51: Einzelhandel mit Fahrrädern und Mopeds\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nNr. 46: Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren,         dem Sortiment:\nSchul- und Büroartikeln                           Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds, elek-\n1-Iierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-          trische Ausrüstungen für Fahrräder, Fahrradanhän-\ndem Sortiment:                                             ger, Bereifungen für Fahrräder.\nSchreib- und Papierwaren für Haushalt, Schule und          Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nBüro, Schul- und Büroartikel, darunter Lehr- und\nLernmittel, Schreibqeri:ite, Malbedarf, Zeichenmate-\nrial, Hartpapierwaren, Kartonagen, Bürohilfsmittel,        Nr. 52: Einzelhandel mit Büromaschinen, Büromö-\naber nicht Schreilmwschinen, Büromaschinen, tech-                   beln und Organisationsmitteln\nnische Hartpapierwaren, Büromöbel.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nDer Durchschnittsatz betr~igt 0,5 v. H. des Umsatzes.      dem Sortiment:\nBüromaschinen, deren Teile und Zubehör, darunter\nNr. 47: Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften und        Schreibmaschinen, Addier- und Rechenmaschinen,\nBuchungsmaschinen,       Vervielfältigungsmaschinen,\nZeitungen\nFotokopiergeräte, Diktiergeräte, sonstige Büroma-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-            schinen, Büromöbel, Organisalionsmittel für Büro-\ndem Sortiment:                                             zwecke.\nBücher, wissenschaftliche und Fachzeitschriften,            Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Umsatzes.\ndarunter Bilderbücher, Atlanten, Kunstalben; Unter-\nhaltungszeitschriften, Zeitungen, darunter illu-\nstrierte Zeitschriften, Journale, Modezeitschriften,\nNr. 53: Einzelhandel mit Landmaschinen und land--\nRomanhefte.\nwirtschaftlichen Geräten\nDer Durchschnittsatz betri:i.gt 0,4 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nNr. 48: Drogerien                                           Landmaschinen, landwirtschaftliche Geräte, deren\nTeile und Zubehör, darunter Acker- und Einachs-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-             schlepper, Maschinen und Geräte für die Bodenbe-\ndem Sortiment:                                              arbeitung, Saat- und Pflanzenpflege, Düngung, Ern-\nHeilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und              tebergung, Ernteaufbereitung und Hofwirtschaft;\nChemikalien, hygienische Artikel, Desinfektionsmit-         landwirtschaftliche Förder- und Trocknungsanlagen\ntel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel, diäte-        sowie -maschinen, Ackerwagen und landwirtschaft-\ntische Nährmittel, Säuglings- und Krankenpflegebe-          liche Bedarfsartikel, zum Beispiel Melkeimer, Milch-\ndarf, Reformwaren, Schädlingsbekämpfungsmittel,            transportkannen, Hacken, Sensen, Spaten, aber nicht\nFotogeräte und Fotozubehör.                                Molkereimaschinen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.       Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes.","486                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nNr. 54: Einzelhandel mit lebenden Tieren sowie zoo-       Nr. 61: Steinbildhauerei und Steinmetzerei\nlogischem Bedarf                                 Hierzu gehört die Herstellung von Steinbildhauer-\nI-Iierzu gehören Bdricbc mit überwiegend folgen-          und Steinmetzerzeugnissen, darunter Grabsteine,\ndem Sortiment:                                            Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Repa-\nraturarbeiten.\nI-Jaus- und Nul.zlfore, darunter l lunde, Katzen, Pelz-\ntiere, Ziervögel, Tiere für Aqllarien und Terrarien,      Der Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nzooloqischcr Bccldrf, Bedarf für Hunde- und Katzen-\nhaltung und dergleichen.\nDer Durchschnittsc1tz betrügt 0,9 v. H. des Umsatzes.     Nr. 62: Schlosserei und Schweißerei\nHierzu gehören Betriebe, die Schlosser- und\nSchweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbei-\nNr. 55: Einzelhandel mit Lacken, Farben und son-          ten ausführen.\nstigem Anstrichbedarf sowie mit Tapeten,\nLinoleum und ähnlichen Waren                     Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Umsatzes.\nlfo!rzu gehören Betriebe mit übl:rw.iegend folgen-\ndem Sortiment:\nNr. 63: Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede\nLacke, Farben, sonstiger Anstrichbedarf, darunter         Hierzu gehören Betriebe, die Beschlag- und Kunst-\nMalerwerkzeuge, Tapeten, Linolellrn, sonstiger Fuß-\nschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbei-\nbodenbelag, aber nicht Teppiclw.                         ten ausführen.\nDer Durchschnittsalz betrügt O,G v. H. des Umsatzes.      Der Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Umsatzes.\nNr. 56: Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen\nNr. 64: Reparatur von Kraftfahrzeugen\nHierzu gehört sowohl die Güterbeförderung, soweit\nnicht Möbeltransport, lrn Nahverkehr oder Fernver-        Hierzu gehören Betriebe, die Kraftfahrzeuge, ausge-\nkehr als auch die Güterbeförderung, soweit nicht          nommen Ackerschlepper, reparieren.\nMöbeltransport, im Nah- und Fernverkehr, ohne daß         Der Durchschnittsa.tz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.\neine der beiden Verkehrsentfernungen klar über-\nwiegt.\nDer Durchschnittsatz betrügt 5,3 v. H. des Umsatzes.      Nr. 65: Elektro- und Fernmeldemechaniker, Radio-\nund Fernsehtechniker\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nKalenderjahr 200 000 Deutsche Mark nicht überstie-       Hierzu gehören Betriebe, die Erzeugnisse der Elek-\ngen hat.                                                 trotechnik montieren und reparieren.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Umsatzes.\nNr. 57: Wäschereien\nHierzu gehören Wlischercien, darunter Mietwasch-         Nr. 66: Buchbinderei\nküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.\nHierzu gehören Betriebe, die Buchbinderarbeiten\nDer Durchschnitlsülz betrügt 1,8 v. H. des Umsatzes.     aller Art ausführen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nNr. 58: Schornsteinfeger\nDer Durchschnittsatz betriigt 1,3 v. H. des Umsatzes.    Nr. 67: Schuhmacherei\nHierzu gehören Betriebe, die Maßschuhe, darunter\northopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe\nNr. 59: Personenbeförderung mit Personenkraftwa-         reparieren.\ngen\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehört die Beförderung von Personen mit\nTaxis oder Mietwagen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 4,8 v. H. des Umsatzes.     Nr. 68: Wirkerei und Strickerei\nHierzu gehören Betriebe, die Wirk- und Strickwaren\nherstellen, darunter Stoffe, Bekleidung, Wäsche,\nNr. 60: Gebäude- und Fensterreinigung                    Strumpfwaren, Handschuhe, gewirkte und gestrickte\nHierzu gehört die Reinigung von Gebäuden, Räumen         Hilfsschuhe sowie sonstiges Bekleidungszubehör.\nund Inventar, einschließlich Teppichreinigung, Fen-       Nicht dazu gehört die Herstellung· von Wirk- und\nsterputzen und Schiffsreinigung. Nicht dazu gehört        Strickwaren aus fremdbezogenen Stoffen, von Gar-\ndie Hausfassadenreinigung.                                dinenstoff und Stumpfstrümpfen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Umsatzes.     Der Durchschnittsatz beträgt 1,7 v. H. des Umsatzes.","Nr. 21    Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. April 1979                         487\nNr. 69: Schneiderei                                         Nr. 74: Elektroinstallation\n1 l ierzu ~iehi>n)n Bdricbe, d i<! lol~;cnde Arbeiten aus-  Hierzu gehören Betriebe, die die Installation von\nführen:                                                     elektrischen Leitungen sowie damit verbundener\nGeräte einschließlich der Reparatur- und Unterhal-\n1. Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbe-\ntungsarbeiten ausführen.\nkleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen-\nund KinderolwrlH!kleidun~J, aber nicht Maßkon-         Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nfektion.\n2. Reparatur- und 1Iilfsarbeiten an Erzeugnissen des        Nr. 75: Ofen- und Herdsetzerei\nBekleidungsgewerbes, darunter Ausbessern, Auf-\nHierzu gehören Betriebe, die keramische Kohlen-\nriffeln, Bügeln von Neubekleidung, Büstenbezie-\nund Olofen und -herde. aufsetzen und anschließen\nhen, Faclenziehen, Carnieren, Kunst- und sonsti-\nsowie Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten aus-\nges Stopfen, Muster- und Modellzeichnen, Plis-\nführen.\nseebrennen und -pressen, Schlitzen, Adjustieren,\nLaufmaschenaufnchmen, Strumpfansohlen u. ä.            Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnitlsatz betrügt 0,8 v. II. des Umsatzes.\nNr. 76: Einzelhandel mit feinkeramischen Erzeugnis-\nsen und Glaswaren für den Haushalt\nNr. 70: Putzmacherei                                        Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nHierzu gehört die Herstellung und Umarbeitung von\nFeinkeramische Erzeugnisse und Glaswaren für den\nHüten aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen\nHaushalt, darunter Porzellan und Steingutgeschirr;\nund Kinder. Nicht dazu gehört die Herstellung und\nUmarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.                 Gläser und Ziergegenstände.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Umsatzes.\nDer Durchschnitlsatz betr~1gt 0,7 v. H. des Umsatzes.\nNr. 77: Einzelhandel mit Sammlerbriefmarken\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Sammler-\nNr. 71: Konditorei, auch mit Cafe\nbriefmarken und Briefmarkensammlerbedarf vertrei-\nHierzu gehören Betriebe, die Feingebäck, darunter           ben.\nKuchen, Torten und Tortenböden, aber nicht Dauer-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Umsatzes.\nbackwaren herstellen, wenn die Erzeugnisse über-\nwiegend an Endverbraucher abgesetzt werden.\nNr. 78: Fremdenheime und Pensionen\nDer Durchschn ittsatz lwtrdgt 1,3 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehören Unterkunftsstätten, in denen jeder-\nmann beherbergt und häufig auch verpflegt wird.\nNr. 72: Fleischerei                                         Der Durchschnittsatz beträgt 2,4 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehört:\nNr. 79: Gast- und Speisewirtschaften\n1. Die Herrichtung von Fleisch aus eigener oder\nfremder Schlachtung zum Verbrauch, darunter            Hierzu gehören Gast- und Speisewirtschaften mit\nGeflügelfleisch und Wild, aber nicht Pferde-           und ohne Ausschank alkoholischer Getränke sowie\nfleisch.                                               Bahnhofswirtschaften.\n2. Die Verarbeitung von Fleisch, auch Geflügel-             Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Umsatzes.\nfleisch, zu Fleisch- und Wurstwaren, Fleisch-,\nWurst- und Mischkonserven und Fleischsalat.             Nr. 80: Eisdielen\n3. Die Herstellung von Feinkost auf Fleischbasis,            Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend erworbe-\nvon Fleischpasteten und anderen Fleischspeziali-        nes oder selbsthergestelltes Speiseeis zum Verzehr\ntäten, aber nicht von Erzeugnissen aus Pferde-          auf dem Grundstück des Verkäufers abgeben.\nfleisch.                                                Der Durchschnittsatz beträgt 1,8 v. H. des Umsatzes.\nDie Erzeugnisse müssen überwiegend an Endver-\nbraucher abgesetzt werden.                                   Nr. 81: Friseure\nDer Durchschnittsatz betrügt 0,9 v. H. des Umsatzes.         Hierzu gehören Damenfriseure,         Herrenfriseure\nsowie Damen- und Herrenfriseure.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Umsatzes.\nNr. 73: Dachdeckerei\nHierzu gehören Betriebe, die Dachbedeckungen aus            Nr. 82: Patentanwälte\nverschiedenen Materialien einschließlich der Repa-          Hierzu gehört die Patentanwaltspraxis, aber nicht\nratur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.                 die Lizenz- und Patentverwertung.\nDer Durchschn ittsatz betri:igt 1, 1 v. H. des Umsatzes.    Der Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Umsatzes.","488                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nNr. 83: Wirtschaftliche Unternehmensberatung,                 Nr. 86: Freiberufüch tätige Bildhauer\nWirtschaftsprüfung\nDer Durchschnittsatz beträgt 5,8 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehiiwn Wi rtsclw ftsJJrLifer, vereidige Buch-\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nprüfer, Steucrlwrnter und Sleuerbevollmächtigte.\nKalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nNicht dazu gehören Treuhandgesellschaften für\ngen hat.\nVcrmögensvc)r wal tun~J.\nDer Du rchsclin iUsi.1 tz hdriiDL 1,·1 v. H. des Umsatzes.    Nr. 87: Freiberuflich tätige I{unstmaler und Gra-\nfiker (nicht Gebrauchsgrafiker)\nNr. 84: Architekten                                           Der Durchschnittsatz beträgt 4,3 v. H. des Umsatzes.\nHierzu gehör<'n /\\ rch itd. tt1 r-, Bauingenieur- und         Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen\nVermessungsbüros, da runter lfouhüros, statische              Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-\nBüros und fümsc1chverstiindiqc', aber nicht Film- und         gen hat.\"\nBühnen c1rch i tektcn.\nArtikel 3\nDc:r Du rchschn iUsd tz bei.rügt 1,!) v. H des Urnsatzes.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit§ 32 des Umsatz-\nNr. 85: Fotografen                                            steuergesetzes auch im Land Berlin.\nHierzu geliört das fotogrcdische Cewerbe, darunter\nLuftbildfotografie, nicht aber die Werbefotografie\nsowie die Licht- und Fotopauserei.                                                    Artikel 4\nDer Durchschnittsalz betrügt l ,7 v. H. des Umsatzes.           Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1979 in Kraft.\nBonn, den 9. April 1979\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}