{"id":"bgbl1-1979-20-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":20,"date":"1979-04-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern","law_date":"1979-04-10T00:00:00Z","page":457,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["457\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                            Z 5702 AX\n1979                          Ausgegeben zu Bonn am 19. April 1979                                                                                       Nr. 20\nTa1J                                                               Inhalt                                                                             Seite\n10. 4. 79  Vc!ronlnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft\nfür die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern . . . . . . . . . . . . .                                           457\nneu: 7847-11-8-4\n10. 4. 79 Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen\ndes Straßenpersonenverkehrs (PBefEignungsV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     458\nneu: 9240-1-6\n10. 4. 79 Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen im entgelt-\nlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      461\n9290-7\n10. 4. 79 Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   462\n7820-3, 7820-4\n28. 3. 79 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des\nBundesministers für Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    470\nneu: 2030-11-47-10; 2030-11-33\n30. 3. 79 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung                                                                    470\nneu: 2030-12-/4!)\n2. 4. 79 Allgemeine Anordnung über die Ubertragung von Befugnissen, die Regelung von Zu-\nständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem\nBeamtenverhültnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          471\n!l(~\\I: 20:l0-H-4fi; 2030-14-30, 2030-14-36, 2030-2-8-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundc\\suc,sctzblatt Teil II Nr. 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  474\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        475\nVerordnung\nüber die Zuständigkeit des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft\nfür die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern\nVom 10. April 1979\nAuf Grund des § 26 Abs. 3 des Gesetzes zur Durch-                           Vermehrungsverträgen ist das Bundesamt für Er-\nführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom                               nährung und Forstwirtschaft.\n31. August 1972 (BGBl. I S. 1617), der durch § 23\nNr. 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 23. Juni 1976                                                                              § 2\n(BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird verord-                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nnet:                                                                          leitungsgesetzes in Verbindung mit § 47 des Ge-\nsetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-\n§ 1                                         organisationen auch im Land Berlin.\nZuständig für die Durchführung von Rechtsakten\n§ 3\ndes Rates und der Kommission der Europäischen\nGemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Markt-                                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\norganisation Saatgut über die Registrierung von                               kündung in Kraft.\nBonn, den 10. April 1979\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}