{"id":"bgbl1-1979-2-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":2,"date":"1979-01-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes","law_date":"1979-01-04T00:00:00Z","page":49,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["49\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                     Z 5702 AX\n1979                         Ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 1979                                                                                          Nr.2\nTag                                                        Inhalt                                                                                        Seite\n4. 1. 79    Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes                                                                                                49\n2032-1\n4. 1. 79    Verordnung zur Änderung der Verordnung zu § 28 a des Patentgesetzes . . . . . . . . . . . . . . .                                               50\n420-l-5\n10. 1. 79    Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV) •............... , . , . , . . . . . . . . . . . . . . . .                                        52\nneu: 780-3-2\n10. 1. 79     Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der\nSchiffssicherheit (KoslOSBG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   62\nneu: 9512-12; 9512-7\n20. 12. 78    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 7 Abs, 1 und 2 des Gesetzes über die\nfriedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) . . . . . . . . . .                                                  68\n751-l, 1!04-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündunoen im, Bundesanzeiger ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               68\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         69\nDie Hervorhebung von Gliederungsnummern durch Fettdruck mit dem auf Rechtsvor-\nschriften in der am 31. Dezember 1963 abgeschlossenen Sammlung des Bundesrechts\n(Bundesgesetzblatt Teil III) hingewiesen wurde, entfällt künftig.\nGesetz\nzur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes\nVom 4. Januar 1979\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                           Artikel 3\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nArtikel 1                                     dung in Kraft.\nDas Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des\nArtikels I des Zweiten Gesetzes zur Vereinheit-                                  Die Bundesregierung hat dem vorstehenden\nlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in                              Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes\nBund und Ländern vom 23. Mai 197 S (BGBI.I S. 1173),                         erforderliche Zustimmung erteilt.\nzuletzt geändert durch Artikel I und II des Gesetzes\nvom 26. Juni 1978 (BGBI. I S . 869), wird wie folgt ge-                          Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt\nändert:                                                                      und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.\n1. In der Bundesbesoldungsordnung A erhalten in\nder Besoldungsgruppe A 9 die Amtsbezeichnun-\ngen „Kriminalhauptmeister\" und „Polizeihaupt-                                Bonn, den 4. Januar 1979\nmeister\" den Fußnotenhinweis „4)\".\n1\nDer Bundespräsident\n2. Als Fußnote        ) wird angefügt:                                                                                      Scheel\n4\n,, ) Für Funktionen, die sich von denen der Besol-\ndungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe\nsachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 v. H. der                                                Der Bundeskanzler\nStellen für Kriminalhauptmeister und Polizeihaupt-                                                               Schmidt\nmeister mit einer Amtszulage ausgestattet werden.\nDie Amtszulaue beträgt monatlich 225 DM.\"\nDer Bundesminister des Innern\nArtikel 2                                                                          Gerhart Baum\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Dberleitungsgesetzes auch im Land                                           Der Bundesminister der Finanzen\nBerlin.                                                                                                         Hans Matthöfer"]}