{"id":"bgbl1-1979-17-4","kind":"bgbl1","year":1979,"number":17,"date":"1979-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/17#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-17-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_17.pdf#page=8","order":4,"title":"Zweite Verordnung zur Durchführung des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes","law_date":"1979-03-22T00:00:00Z","page":408,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["408                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nSüden bis zum Schnittpunkt mit der Grenze                         weiter entlang der Straße über Knechtenhofen,\nder Genwinde Schwalmlal. Sie verläuft ent-                        Salmas und Wiedemannsdorf nach Immenstadt.\nlan~J dieser Grenze in a llgernein südöstlicher                   Darauf folgt sie der Straße südlich Rauhenzell,\nRicl1tun!J bis zum Schnittpunkt mit der Gren-                     Goimoosmühle, Rettenberg, Kranzegg, Wertach,\nze der Gemeinde Mönchengladbach. Sie folgt                        Nesselwang nach Lachen.\"\ndieser Grenze bis zum Schnittpunkt mit der\nBundesstraße 57 (Mönchengladbach-Erke-                        2. An 1 a g e 3\nlenz).\"\nIm Abschnitt G wird die Bezeichnung „Kreisstraße\nd) Abschnitt 0                                                           52\" jeweils durch die Angabe „Kreisstraße 58\" er-\nsetzt.\nDie Sätze 3 bis 5 erhalt.en folgende Fassung:\n„Hier biegt sie nach Südsüdosten ab, überquert                                           Artikel 2\ndie Straße Lindau-Isny, führt der Straße Her-                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ngatz-Opfenbach entlang bis Mellatz und dann                        Uberleitungsgesetzes in Verbindung mit § 89 des\nin allgemein südostwärtiger Richtung entlang                       Zollgesetzes auch im Land Berlin.\nder Straße über Ratzenberg bis zur Einmündung\nin die Alpenstraße bei Lindenberg, der sie bis\nArtikel 3\nzum Straßenkreuz westlich Simmerberg folgt.\nVon dort verläuft sie längs der Straße über                           Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nSimmerberg, Burkartshofen nach Kalzhofen und                       kündung in Kraft.\nBonn, den 22. März 1979\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer\nZweite Verordnung\nzur Durchführung des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes\nVom 22. März 1979\nAuf Grund des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungs-                       gesetzes die Hauptstützpunkte der Bodenschätzung\ngesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Glie-                    bilden.\nderungsnummer 610-8, veröffentlichten bereinigten                                                § 2\nFassung, der durch § 172 der Finanzgerichtsordnung                         Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nvom 6. Oktober 1965 (BGBI. I S. 1477) geändert wor-                     leitungsgesetzes in Verbindung mit § 1-83 der Fi-\nden ist, und des § 16 des Bodenschätzungsgesetzes                       nanzgerichtsordnung auch im Land Berlin.\nin Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n§ 1                                    kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung\nDie in der Anlage*) mit ihren Schätzungsergebnis-                   zur Durchführung des § 4 Abs. 2 des Bodenschät-\nsen aufgeführten Bodenflächen sind die Muster-                          zungsgesetzes vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2163)\nstücke, die nach § 4 Abs. 3 des Bodenschätzungs-                        außer Kraft.\nBonn, den 22. März 1979\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer\n\"') Die Anlage wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundes-\ngesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I\nwird der Anlageband auf Anforderung kostenlos zugestellt,"]}