{"id":"bgbl1-1979-14-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":14,"date":"1979-03-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt","law_date":"1979-03-12T00:00:00Z","page":349,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["349\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                     Z 5702 AX\n1979                            Ausgegeben zu Bonn am 22. März 1979                                                                                                         Nr.14\nTag                                                                         Inhalt                                                                                       Seite\n12. 3. 79    Drille Verordnung zur Anderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deut-\nschen Patentamt ...................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             349\nneu: 424-4-4-/1; 424-4-4\n12. 3. 79    Vierte Verordnung zur Anderung der Geflügelfleischmindestanforderungen-Verordnung                                                                              350\n7B:l2-5-l\n14. 3. 79    Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über eine Ubergangsprüfung für vereidigte\nBuchprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   351\n702-1-2\n16. 3. 79    Fünfte Verordnung zur Änderung der Postreisegebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        352\n!)01-1-18-2\n7. 3. 79   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 31\ndt!s Mitbestimmungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   354\n1104-5, 801-8\n8. 3. 79    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Neu-\n~Jliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld) . . . . . . . . . . . .                                                              354\n1104-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           355\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt\nVom 12. März 1979\nAuf Grund des § 22 Abs. 2 des Patentgesetzes in                                           2. Im Kostenverzeichnis der Anlage zu § 2 Abs. 1\nder Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar                                                       werden in Nummer 102 310 Spalte 2 die Zahl „ 1.\"\n1968 (BGBI. 1 S. 1) und des § 36 Abs. 2 des Waren-                                                und die Nummern 102 320 bis 102 330 gestrichen.\nzeichengesetzes_ in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 2. Januar 1968 (BGBI. I S. 1, 29), beide\nVorschriften geändert durch Artikel 8 des Gesetzes                                                                                        Artikel 2\nvom 23. Juni 1970 (BGB!. I S. 80.')), wird verordnet:\nAuf Warenzeichenanmeldungen, die vor dem\n1. April 1979 eingereicht worden sind, ist gemäß\nArtikel 1                                                    Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes über. die Eintragung\nvon Dienstleistungsmarken vom 29. Januar 1979\nDie Verordnung über Verwaltungskosten beim                                                (BGBL I S. 125) das Kostenverzeichnis der Anlage zu\nDeutschen Patentamt vom 26. Juni 1970 (BGBl. I                                               § 2 Abs. 1 der Verordnung über Verwaltungskosten\nS. 835), zuletzt geändert durch Verordnung vom                                               beim Deutschen Patentamt in seiner bisherigen Fas-\n28. September 1976 (BGBl. l S. 2863), wird wie folgt                                         sung anzuwenden.\ngeändert:\n1. Im Kostenverzeichnis der Anlage zu § 2 Abs. 1                                                                                          Artikel 3\nwird nach Nummer 101 410 folgende Nummer\n101 420 eingefügt:                                                                            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 33 des\n„ 101 420      Für den Antrag auf Erteilung\nGesetzes vom 23. Juni 1970 auch im Land Berlin.\neiner Auskunft zum Stand der\nTechnik auf einem der durch\nRechtsverordnung bestimmten\nArtikel 4\nGebiete der Technik (§ 23\nAbs. 3 des Pc1tentgesetzes)                              850\".                Diese Verordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft.\nBonn, den 12. März 1979\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel"]}