{"id":"bgbl1-1979-13-1","kind":"bgbl1","year":1979,"number":13,"date":"1979-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz","law_date":"1979-03-02T00:00:00Z","page":285,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["285\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                             Z 5702 AX\n1979                      Ausgegeben zu Bonn am 16. März 1979                                                                                  Nr.13\nTag                                                   Inhalt                                                                                  Seite\n2. 3. 79 Zweite Verordnung zur .Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz                                                   285\n9241-13, 9241-12, 9241-1-2\n8. 3. 79 Verordnung zur Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             287\n402-22\n8. 3. 79 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen\nBund und Ländern im Ausgleichsjahr 1977 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       290\nneu: 603-9-8-2\n13. 3. 79 Zweite Verordnung zur .Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) . . . .                                                 291\nneu: 96-1-8/1; 96-1-8\n13. 3. 79 Dritte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) . . . . .                                                307\n96-1-8\n13. 3. 79 Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)                          .........................                           308\n96-1-8\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBunc.lcsgcsclzblalt Teil II Nr. 12 und Nr, 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   347\nZweite Verordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz\nVom 2. März 1979\nAuf Grund des § 12 Abs. 3, des § 48 Abs. 1 Nr. 4,             vom 6. Dezember 1972 (BGBI. I S. 2263), wird wie\ndes § 57 Abs. 2 und des durch das Gesetz zur Ände-               folgt geändert:\nrung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 14. Juli\n1976 (BGBl. I S. 1806) geänderten § 103 Abs. 3 des               1. Die Uberschrift der Verordnung erhält folgende\nGüterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung der Be-                     Fassung:\nkanntmachung vom 6. August 1975 (BGBI. I S. 2132,                     „Verordnung über den grenzüberschreitenden\n2480) wird - hinsichtlich des § 12 Abs. 3, des § 48                   Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftsgenehmi-\nAbs. 1 Nr. 4 und des § 103 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 mit Zu-                 gungen\".\nstimmung des Bundesrates - verordnet:\n2. In § 1 wird das Zitat „Verordnung (EWG) Nr.\n1018/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaf-\nArtikel 1                                    ten vom 19. Juli 1968 über die Bildung eines Ge-\nmeinschaftskontingents für den Güterkraftverkehr\nDie Verordnung über den grenzüberschreitenden                      zwischen den Mitgliedstaaten (Amtsblatt der\nGüterkraftverkehr im Rahmen der Verordnung                            Europäischen Gemeinschaften Nr. L 175 S. 13 und\n(EWG) Nr. 1018/68 über die Bildung eines Gemein-                      Nr. L 233 S. 6)\" ersetzt durch das Zitat „Verord-\nschaftskontingents für den Güterkraftverkehr zwi-                     nung (EWG) Nr. 3164/76 des Rates vom 16. De-\nschen den Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1968                       zember 1976 über das Gemeinschaftskontingent\n(BGBI. I S. 1366), zuletzt geändert durch Verordnung                  für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitglied-","286                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nstaaten (ABl. EG Nr. L 357 S. 1), zuletzt geändert          7. In § 8 wird das Zitat „vom 4. Januar 1952 (Bun-\ndurch Verordnung (EWG) Nr. 3062/78 des Rates                   desgesetzbl. I S. 1) gestrichen.\n11\nvom 19. Dezember 1978 (ABI. EG Nr. L 366 S. 5) \".\n3. In § 2 Nr. 2 werden die Worte „und nicht nur auf                                       Artikel 2\nbilaterale Beförderungen beschränkt\" gestrichen.\nDie Verordnung über den grenzüberschreitenden\n4. § 5 wird wie fo]gt geändert:                                Güterkraftverkehr vom 19. Dezember 1968 (BGBI. I\nS. 1364), zuletzt geändert durch Verordnung vom\na) In Absatz l wird das Zitat „des Artikels 5 der           17. Juli 1974 (BGBI. I S. 1513), wird wie folgt geän-\nVerordnung (EWG) Nr. 1018/68\" ersetzt durch             dert:\ndas Zitat „des Artikels 4 Abs. 2 der Verord-\nnung (EWG) Nr. 3164/76\",                                1. In § 5 Nr. 3 werden nach dem ·wort „beschädig-\nten\" die Worte „oder reparaturbedürftigen\" ein-\nb) Absatz 2 erhält folgende Fassung:                           gefügt.\n,, (2) Der Inhaber einer Gemeinschaftsgeneh-\nmigung hat in den Fahrtenbericht, den er nach           2. In § 5 Nr. 6 Satz 1 und Satz 3 werden die Zahl\nArtikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr.                  „50\" ersetzt durch die Zahl „100\" und nach Satz 1\n3164/76 zu führen hat, zusätzlich in Spalte 2              wird folgender Satz eingefügt:\ndas amtliche Kennzeichen des verwendeten                   „Ist das Grenzgebiet jenseits der Grenze nach\nKraftfahrzeuges einzutragen.\"                              dem dortigen verwaltungsmäßigen Aufbau, den\nc) Absatz 3 erhält folgende Fassung:                           dortigen geographischen Besonderheiten oder\nnach der dortigen wirtschaftlichen Struktur ausge-\n,, (3) Der Inhaber einer Gemeinschaftsgeneh-             dehnt worden, so gilt dieses Gebiet als Grenz-\nmigung hat nach Ablauf eines jeden Monats                  gebiet. 11\nbis zum 15. des nachfolgenden Monats die\nnach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EWG)\n3. In§ 8 wird das Zitat „vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nNr. 3164/76 zu führenden Fahrtenberichte mit                                11\nden vorgeschriebenen Angaben, nämlich                      gesetzbl. I S. 1) gestrichen.\n-      amtliches Kennzeichen des verwendeten\nKraftfahrzeuges,\nArtikel 3\n-      Tag der Abfahrt vom Ort der Beladung,\nDie Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahr-\nOrt und Land der Beladung und der Ent-\nladung,                                          zeugen im Güterkraftverkehr vom 2. Januar 1973\n(BGBI. I S. 1) wird wie folgt geändert:\n-      Entfernung zwischen diesen Orten,\n1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Einheit „55 PS\" er-\n-      Gewicht und Art der beförderten Güter               setzt durch die Einheit „40 kW\".\nder Bundesanstalt für den Güterfernverkehr\nvorzulegen.\"                                            2. In§ 4 wird das Zitat „vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1)\" gestrichen.\nd) Absatz 4 wird gestrichen.\n5. In § 6 werden die Worte „oder auf bilaterale\nBeförderungen beschränkten\" gestrichen.                                                Artikel 4\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\n6. § 7 erhält folgende Fassung:                                leitungsgesetzes in Verbindung mit § 105 des Güter-\nkraftverkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\n,,§ 7\nOrdnungswidrig im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 3\ndes Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vor-                                       Artikel 5\nsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 2 das\namtliche Ke11nzeichen des verwendeten Kraftf ahr-              Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nzeugs nicht in den Fahrtenbericht einträgt.     11\ndung in Kraft.\nBonn, den 2. März 1979\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau"]}