{"id":"bgbl1-1979-11-6","kind":"bgbl1","year":1979,"number":11,"date":"1979-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/11#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-11-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_11.pdf#page=36","order":6,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)","law_date":"1979-02-16T00:00:00Z","page":264,"pdf_page":36,"num_pages":1,"content":["264                                                     BundesgesE:!tzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 352/71 - , ergangen\nauf Verfassungsbeschwerden, wird nachfolgende\nEntscheidungsformel veröffentlicht:\n§ 52 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über Ur-\nheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheber-\nrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1273) ist insoweit mit Artikel 14\nAbsatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar\nund deshalb nichtig, als die öffentliche Wieder-\ngabe eines erschienenen Werkes bei einem\nGottesdienst, einer kirchlichen Feier oder einer\nanderen Veranstaltung der Kirchen oder Reli-\ngionsgesellschaften des öffentlichen Rechts dann\nvergütungsfrei ist, wenn die in § 52 Absatz 1\nNummer 1 genannten Voraussetzungen vorliegen .\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 16. Februar 1979\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Vogel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 11, ausgegeben am 6. März 1979\nTag                                                                                 Inhalt                                                                                      Seite\n19. 2. 79     Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-\nstellen im Bahnhof Aachen West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            209\n17. 1. 79     Bekann lrnachung der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschen-\nrech le . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   212\n1. 2. 79     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Kakao-Dbereinkommens von\n1975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  237\n8. 2. 79     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Tunesischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                                             238\nPreis dieser Ausgabe: 2,90 DM (2,40 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/o.\nLieferung gegen Voreinsendunu des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}