{"id":"bgbl1-1979-11-2","kind":"bgbl1","year":1979,"number":11,"date":"1979-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/11#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-11-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_11.pdf#page=14","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb","law_date":"1979-02-28T00:00:00Z","page":242,"pdf_page":14,"num_pages":15,"content":["2~2                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zur Dienstleistungsfachkraft in.1 Postbetrieb *)\nVom 28. Februar 1979\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes             c) Vorschriften für den Postverkehr mit der DDR\nvom 14. August 1969 (BGBL I S. 1112), der zuletzt                 und Berlin (Ost);\ndurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976\nd) Bestimmungen für den Versand von Postsen-\n(BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird im Ein-\ndungen nach dem Ausland;\nvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und\n·wissenschaft verordnet:                                     e) Vorschriften für den Versand von Zeitungs-\npostsendungen;\n§ 1\nf) Gebührenvorschriften, Gebührenberechnung:\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes\naa) Verkehr innerhalb der Bundesrepublik\nDer Ausbildungsberuf Dienstleistungsfachkraft im                    Deutschland mit Berlin (West),\nPostbetrieb wird staatlich anerkannt.                             bb) Verkehr mit dem Ausland;\ng) Einlieferung der Sendungen;\n§ 2\nh) Annahme von Paketen;\nAusbildungsdauer\ni) Beförderung der Sendungen:\n(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre.                          aa) Posterdkunde, Leitsystem, Grundsätze für\n(2) Die Ausbildung ist gegliedert in eine einjäh-                   die Beförderung,\nrige berufliche Grundbildung und eine zweijährige                 bb) Gewöhnliche Briefsendungen,\nberufliche Fachbildung.                                           cc) Gewöhnliche Päckchen,\n§ 3                                    dd) Gewöhnliche Paketsendungen,\nee) Nachzuweisende Sendungen,\nAusbildungsberufsbild\nff) Zeitungspostsendungen,\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens                gg) Leitbehelfe;\ndie folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:\nk) Eingang der Sendungen;\n1. Berufliche Grundbildung\n1) Ausgabe der Sendungen;\na) Wirtschaftslehre:\naa) Der Mensch in Wirtschaft und Verwal-              m) Briefzustellung einschließlich der Vorschrif-\ntung,                                                 ten, die für mehrere Zustellarten gelten:\nbb) Organisation,                                          aa) Allgemeine übergreifende Vorschriften,\ncc) Zahlungsverkehr,                                       bb) Besondere Vorschriften für die Zustellung\nvon gewöhnlichen Post- und Zahlungs-\ndd) Marketing,\nanweisungen sowie von Sendungen mit\nee) Werbung;                                                    Nachnahme,\nb) Informationsverarbeitung:                                  cc) Besondere Vorschriften für die Ausfüh-\naa) Textverarbeitung, Maschinenschreiben,                       rung von Postzustellungsaufträgen,\nbb) Elektronische Datenverarbeitung.                       dd) Besondere Vorschriften für die Ausfüh-\nrung von Postprotestaufträgen;\n2. Berufliche Fachbildung\nn) Paketzustellung;\na) Allgemeine Fachbildung:\naa) Die Stellung der Deutschen Bundespost             o) Vereinigte Eilzustellung;\n(DBP) in der Wirtschaftsordnung der Bun-         p) Landzustellung.\ndesrepublik Deutschland,\nbb) Aufbauorganisation der DBP, Geschäfts-                                        § 4\nverkehr,\nAusbildungsrahmenplan\ncc) Schutz vor Geheimnisbruch, internatio-\nnale Zusammenarbeit,                            Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 sollen\ndd) Personalwesen,                                nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-\nee) Personalwirtschaft,\nbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer-\nff) Arbeitsschutz;                               den. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-\nb) Vorschriften für den Versand von Postsendun-       chende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-\ngen innerhalb des Bereichs der DBP:              bildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit\naa) Allgemeine Vorschriften,                     *) Diese Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte,     von der\nStändigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-\nbb) Sendungsarten,                                  republik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufs-\nschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffent-\ncc) Besondere Versendungsformen;                    licht.","Nr. 11 Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                          243\nbetriebsprnktischc Besonderheiten die Abweichung          typische Fälle bearbeiten und dabei zeigen, daß\nerfordern.                                                er aus dem Gebiet Allgemeine Fachbildung\n§ 5\nGrundlagen und Zusammenhänge versteht, die\nfür seine berufliche Tätigkeit bestimmend sind,\nBerufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte       und aus den Gebieten Annahme, Beförderung und\n(1) Die Berufsausbildung wird in geeigneten Ein-\nEingang grundlegende Kenntnisse und Fertigkei-\nrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durch-         ten erworben hat.\ngeführt, wenn und soweit es zur Vermittlung der       2. Prüfungsfach Auslieferung:\nKenntnisse und Fertigkeitfm nach § 3 erforderlich         In einer Prüfungsdauer von etwa 120 Minuten\nist.                                                      soll der Prüfling mehrere praxistypische Aufga-\n(2) Die Auszubildenden nehmen an ausbildungs-         ben oder Fälle aus dem Gebiet der Auslieferung\nbegleitenden lehrmäßigen Unterweisungen teil, die         bearbeiten und dabei zeigen, daß er die zur Bear-\naußerhalb der Ausbi1dun9sstätte stattfinden können.       beitung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkei-\nten erworben hat.\n§ 6                        3. Prüfungsfach Wirtschaftslehre mit Sozialkunde\nAusbildungsplan                      und Rechnungswesen:\nIn einer Prüfungsdauer von etwa 120 Minuten\nDer Ausbildende hat für den Auszubildenden            soll der Prüfling mehrere Aufgaben oder Fälle\neinen Ausbildungsplan zu erstellen und dabei den          bearbeiten und dabei zeigen, daß er in Verbin-\nAusbildungsrahmenplan zugrunde zu legen.                  dung mit dem Ausbildungsberuf stehende wirt-\nschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge\n§ 7\ndarstellen und beurteilen kann und grundlegende\nBerichtsheft                       Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Gebiet des\nRechnungswesens erworben hat. Die beiden Prü-\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form        fungsgebiete Wirtschaftslehre mit Sozialkunde\neines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist            und Rechnungswesen sind in einem angemesse-\nGelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der        nen Verhältnis zu berücksichtigen.\nAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das\nBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.                    (3) Die in Absatz 2 genannten Prüfungsfächer sind\nschriftlich zu prüfen.\n§ 8\n(4) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist in\nZwischenprüfung                  einem Prüfungsfach eine Ergänzungsprüfung durch-\n(1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.    zuführen, wenn die schriftlichen Prüfungsarbeiten\nSie soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres        1. in zwei Fächern mit „mangelhaft\" und in dem\nstattfinden.                                              dritten Fach mindestens mit „ausreichend\" oder\n(2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand    2. nur im Fach „Auslieferung\" mit „mangelhaft\"\npraxistypischer Fälle oder Aufgaben in etwa 120           und in den anderen Fächern mindestens mit „ aus-\nMinuten durchzuführen. Sie erstreckt sich auf die in      reichend\"\nder Anlage zu § 4 für die beiden ersten Ausbil-       bewertet worden sind.\ndungsjahre genannten Kenntnisse und Fertigkeiten\nsowie auf den im Berufsschulunterricht entspre-       Die Ergänzungsprüfung ist nur in einem mit „man-\nchend den Rahmenlehrplänen für das erste und          gelhaft\" bewerteten Fach zulässig. Sind die schrift-\nzweite Ausbildungsjahr zu vermittelnden Lehrstoff,    lichen Prüfungsarbeiten in zwei Fächern mit „man-\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.    gelhaft\" bewertet worden und befindet sich unter\ndiesen Fächern das Fach „Auslieferung\", so ist die\n(3) Soweit die Zwischenprüfung in programmier-\nErgänzungsprüfung in diesem Fach durchzuführen.\nter Form durchgeführt wird, kann die in Absatz 2\nIm übrigen bestimmt der Prüfungsteilnehmer, in\ngenannte Prüfungsdauer unterschritten werden.\nwelchem Prüfungsfach die Ergänzungsprüfung\ndurchzuführen ist. Die Ergänzungsprüfung ist in\n§ 9\nForm eines Prüfungsgesprächs von etwa 15 Minu-\nAbschlußprüfung                  ten Dauer durchzuführen. Das Prüfungsgespräch\nkann auch eine praktische Ubung einschließen; in\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in diesem Fall kann die Dauer der Ergänzungsprüfung\nder Anlage zu § 4 aufgeführten Kenntnisse und\nbis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Bei der\nFertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht   Ermittlung des Ergebnisses für das Prüfungsfach,\nvermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-\nin dem eine Ergänzungsprüfung durchgeführt wor-\nbildung wesentlich ist.\nden ist, ist das Ergebnis der schriftlichen Arbeit\n(2) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf fol-   und der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu\ngende Prüfungsfächer:                                 gewichten.\nl. Prüfungsfach Allgemeine Fachbildung, Annahme,         (5) Soweit die schriftliche Prüfung in program-\nBeförderung und Eingang:                         mierter Form durchgeführt wird, kann die in Ab-\nIn einer Prüfungsdauer von etwa 120 Minuten      satz 2 vorgesehene Prüfungsdauer unterschritten\nsoll der Prüfling mehrere Aufgaben oder praxis-  werden.","244                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\n(6) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen                                  § 11\nim Prüfungsfach „Auslieferung\" und in mindestens\nUbergangsregelung\neinem weiteren der in Absatz 2 genannten Prü-\nfungsfächer sowie im Gesamtergebnis mindestens             Die bisherigen Vorschriften sind weiter anzuwen-\n,, ausreichende\" Prüfungsleistungen erbracht wer-       den\nden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prü-\nfungsfach mit „ungenügend\" bewertet, so ist die         1. für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nPrüfung nicht bestanden.                                   krafttreten dieser Verordnung bestehen,\n(7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses ha-    2. für die Ausbildung und Prüfung der vor Inkraft-\nben alle Prüfungsfächer das gleiche Gewicht.               treten dieser Verordnung in den Dienst der DBP\neingetretenen, in § 10 genannten Arbeiter bis\n(8) Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.        zum Ablauf von 4 Jahren nach Inkrafttreten die-\nIn der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteil-          ser Verordnung.\nnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen\nPrüfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen                               § 12\nin diesen Fächern bei einer höchstens zwei Jahre\nzurückliegenden Prüfung ausgereicht haben.                                  Berlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n§ 10                          leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des -Be-\nAufhebung von Vorschriften                rufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDie bisher im Verwaltungsverfahren erlassenen\nVorschriften für die Ausbildung und Prüfung der                                  § 13\nPostjungboten und der Arbeiter auf Personalposten                            Inkrafttreten\nin den Fachbereichen Postfachdienst und Kraftfahr-\ndienst der Fachrichtung Post sind nicht mehr anzu-         Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nwenden, soweit nicht § 11 etwas anderes bestimmt.       kündung in Kraft.\nBonn, den 28. Februar 1979\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nIn Vertretung\nElias","Nr. 11     Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                            245\nAnlage\n(zu§ 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb\nI. Berufliche Grundbildung\nLfd.           Teil des                                                                    zu vermitteln im\nNr.    Ausbilclun9sberufsbildes           zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten   Ausbildungshalbjahr\n1  1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n2                                                                                 4\n1    Wirtschaftslehre\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a)\n1.1  Der Mensch in Wirt-          a) wesentliche Unterschiede zwischen Arbeitsver-\nschaft und Verwaltung            hältnis und Beamtenverhältnis nennen             X X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a\nDoppelbuchstabe aa}\nb) den Zweck von Betriebsordnungen erläutern         X X\nc) wesentliche rechtliche Regelungen für Berufs-\nausbildungsverhältnisse beschreiben              X X\nd) wesenUiche gesetzliche Regelungen zur Mitbe-\nstimmung_ einsehen und erläutern                 X     X\ne) die Beterngungsarten nach dem Betriebsverfas-\nsungsgesetz und dem Bundespersonalvertre-\ntungsgesetz nennen und ihre wesentlichen Un-\nterschiede eriäutern                             X X\nf) wesentliche Grundsätze für den Abschluß von\nTarifverträgen erläutern                         X     X\ng) wesenfüche Bestimmungsgründe für die Besol-\ndung, Vergütung und Löhne im öffentlichen\nDienst nennen                                    X     X\nh) wesentliche Bestimmungen des Bürgerlichen Ge-\nsetzbuches, des Kündigungsschutzgesetzes, des\nLohnfortzahlungsgesetzes und des Bundesur-\nlaubsgesetz.es zum Individualarbeitsrecht nen-\nnen                                              X X\ni) die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Ar-\nbeitsverhäHnis mit Hilfe der Arbeitsgerichte er-\nklären                                           X X\nk) wesentliche gesetzliche Regelungen des Arbeits-\nschutzes einsehen und erläutern                  X X\n1) wesentliche Unterschiede zwischen Sozialversi-\ncherung, Sozialhilfe und Versorgung nennen       X     X\nm) wesentliche Grundsätze der Sozialversicherung\n(Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) so-\nwie der Arbeitslosenversicherung und ihre\nSelbstverwaltung einsehen und erläutern          X     X\nn) wesentliche Grundsätze des Beamtenversor-\ngungsgesetzes einsehen und erläutern             X X\no) physiologische und psychologische Erkenntnisse\nfür das Arbeiten und Lernen erläutern            X     X\np) Voraussetzungen, Vorteile und Probleme der\nGruppenarbeit einsehen und beschreiben           X X\nq) Problematik von LeistungsbeurteHungen erklä-\nren                                              X X","246                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLfd.          Teil des                                                               zu vermitteln im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten   Ausbildungshalbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n1               2\n1.2 Organisation             a) die Stufen der Aufgabenerfüllung mit den Be-\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a       griffen Planung, Realisation und Kontrolle kenn-\nDoppelbuchstabe bb)          zeichnen und die Verknüpfung dieser Stufen zu\neinem Regelkreis erklären                            X\nb) Organisation und Improvisation unterscheiden          X\nc) die Organisation als ein Mittel zur Erreichung\ndes Betriebszieles und humaner Arbeitsbedin-\ngungen erklären                                      X\nd) Konflikte zwischen Betriebsziel und der Forde-\nrung nach humanen Arbeitsbedingungen be-\nschreiben                                            X\ne) Prinzipien der Aufbauorganisation und der Ab-\nlauforganisation erklären                            X\nf) verschiedene Entscheidungs- und Weisungs-\nsysteme mit ihren Vor- und Nachteilen beschrei-\nben                                                  X\n1.3 Zahlungsverkehr          a) Barzahlungen -       auch mit Postanweisung -\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a       durchführen und die Vor- und Nachteile der\nDoppelbuchstabe cc)          Zahlung mit Bargeld einsehen und erläutern       X X\nb) Zahlungen halbbar und unbar auf dem Post-\nscheckwege durchführen und seine Zweckmäßig-\nkeit einsehen und erläutern                      X X\n1.4 Marketing                a) Beraten und Verkaufen als Grundfunktionen\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a       kaufmännischer Tätigkeit erklären                    X\nDoppelbuchstabe dd)\nb) die Aufgaben des Kaufmanns als Vermittler zwi-\nschen Ware oder Dienstleistung und Kunden\nbeschreiben                                          X\nc) Kaufmotive zusammenstellen und kundenge-\nrechtes Verkäuferverhalten beschreiben               X\nd) Zusammenhänge zwischen innerer Einstellung\nund äußerem Verhalten des Verkäufers und dem\nVerkaufserfolg erklären                              X\ne) Bedeutung des ersten Eindrucks des Verkäufers\nauf den Kunden erklären                              X\nf) die Funktion der Sprache des Verkäufers im\nUmgang mit dem Kunden erläutern                      X\ng) Gründe für Schwierigkeiten der Kontaktauf-\nnahme zum Kunden und Möglichkeiten zu ihrer\nUberwindung aufzeigen                                X\nh) Anbietformen unterscheiden, Kundenerwartun-\ngen aus Kundenverhalten ableiten und die Art\nder Kundenansprache und der Anbietform den\nunterschiedlichen Kundenerwartungen gemäß\ngestalten                                            X\ni) Kundenwünsche durch sinnvolle Fragestellungen\nermitteln und Grundregeln sachgerechten Ver-\nhaltens bei Warenvorlagen und Dienstleistungs-\nangeboten anwenden                                   X","Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                         247\nLfd.         Teil des                                                                 zu vermitteln im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Ausbildungshalbjahr\n112131415l6\n4\nk) Verkaufsargumente unter anderem aus Ware\n· oder Dienstleistung ableiten und auf Kundener-\nwartungen und Kaufentscheidungen ausrichten       X\nI) Kundenverhalten deuten und eigenes Verhalten\ndarauf abstimmen, Kundeneinwände prüfen und\nsachgerecht beantworten                           X\nm) die Arten von Ergänzungsangeboten nennen und\ndiese Angebote als Entscheidungshilfen und Be-\nstandteile der Kundenberatung erklären            X\nn) Verhaltensweisen des Verkäufers bei der Be-\nendigung der Beratung oder des Verkaufsge-\nsprächs erklären                                  X\n1.5 Werbung                     a) die Formen der Werbung und ihre Bedeutung für\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe a           die einzelnen Betriebsarten kennzeichnen          X\nDoppelbuchstabe ee)         b) die Ziele der Werbung erklären                      X\nc) die wichtigsten Werbearten nennen                   X\nd) Werbemittel unterscheiden und im Hinblick auf\nverschiedene Betriebsarten richtig auswählen      X\ne) einfache Werbemittel sachgerecht entwerfen und\nerstellen                                         X\nf) Grundsätze der Werbung und ihre stufenweise\nWirkung erläutern                                 X\ng) moderne Werbestrategien nennen                      X\nh) die wesentlichen Regelungen des Gesetzes gegen\nden unlauteren Wettbewerb, der Zugabeverord-\nnung, des Rabattgesetzes und des Warenzei-\nchengesetzes erläutern                            X\n2    Information sverarbei-\ntung\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe b)\n2.1 Textverarbeitung, Ma-       a) Informationen sammeln, ordnen, verdichten und\nschinenschreiben                 zusammenfassend darstellen                     X X\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe b\nb) tätigkeitsbezogene Texte analysieren, das We-\nDoppelbuchstabe aa)\nsentliche darstellen und als Lernhilfen anwen-\nden                                            X X\nc) tätigkeitsbezogene Texte sachlich und sprachlich\nrichtig verfassen                              X X\nd) Formen des Informationsverkehrs nennen           X X\ne) die Bedeutung von Informationen für Entschei-\ndungen in Wirtschaft und Verwaltung erklären   X X\nf) Informationsträger nennen                       X X\ng) Mittel zur Speicherung von Informationen nen-\nnen                                            X X\nh) technische Hilfsmittel für die Informationsbear-\nbeitung nennen                                 X X","248                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.         Teil des\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten   Ausbildungshalbjahr\nNr. Ausbildungsberufsbildes\n1  1  2 1 3 1 4 1 5 1 6\ni) die Vorteile der Schreibmaschine für die Büro-\narbeit und die Bedeutung der Tastatur für andere\nMaschinen der Informationsverarbeitung erklä-\nren                                              X X\nk) Aufbau und Arbeitsweise verschiedener Arten\nvon Schreibmaschinen erklären                    X X\n1) die Schreibmaschine funktionsbereit halten       X X\nm) auf der Schreibmaschine nach der Zehnfinger-\nTastmethode sicher schreiben                     X X\nn) Briefe gemäß DIN-Normblatt 5008 nach Vorlage\ngestalten und Briefumschläge formgerecht be-\nschriften                                        X X\n2.2 Elektronische Daten-    a) Grundbegriffe der EDV erläutern                         X\nverarbeitung\nb) Methoden und Probleme der Datenerfassung dar-\n(§ 3 Nr. 1 Buchstabe b\nstellen                                                X\nDoppelbuchstabe bb)\nc) Aufbau und Funktionen eines EDV-Systems er-\nklären                                                 X\nd) externe Speicher und ihre Einsatzmöglichkeiten\nerläutern                                              X","Nr. 11 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                             249\nII. Berufliche Fachbildung\nzu vermitteln im\nLfd.           Teil des\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten    Ausbildungshalbjahr\nNr.    Ausbildun9sberufsbildes\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n2                                                                             4\nAllgemeine Fachbil-\ndung\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a)\n1.1  Die Stellung der DBP        a) die gemeinwirtschaftliche Aufgabenstellung der\nin der Wirtschaftsord-         DBP im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ord-\nnung der Bundesrepu-           nung in der Bundesrepublik Deutschland erläu-\nblik Deutschland               tern                                                                  X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a\nb) den Einfluß der Verpflichtung der DBP zur Ei-\nDoppelbuchstabe aa)\ngenwirtschaftlichkeit auf die gemeinwirtschaft-\nliche Aufgabenstellung erläutern                                      X\nc) anhand einfacher Beispiele Probleme beschrei-\nben, die sich für die DBP aus ihrer gemeinwirt-\nschaftlichen Aufgabenstellung und ihrer Ver-\npflichtung zur Eigenwirtschaftlichkeit ergeben                        X\n1.2  Aufbauorganisation          a) die Organisationsstufen der DBP nennen                        X\nder DBP, Geschäftsver-      b) die Gliederung des Bundesministeriums für das\nkehr                           Post- und Fernmeldewesen, der Oberpostdirek-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a\ntionen und der Postämter beschreiben                          X\nDoppelbuchstabe bb)\nc) Regelungen für den Geschäftsverkehr anwenden                      X X\n1.3  Schutz vor Geheimnis-       a) das Post-, Postscheck-, Postsparkassen- und Fern-\nbruch,     internationale      meldegeheimnis sowie die Schweigepflicht be-\nZusammenarbeit                 achten und die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a        erläutern                                                 X\nDoppelbuchstabe cc)                                                                      X\nb) das Briefgeheimnis erläutern\nc) wichtige Grundlagen für die internationale Zu-\nsammenarbeit im Post- und Fernmeldewesen\nnennen                                                                X\n1.4   Personalwesen              a) die Anwendung wichtiger Bestimmungen des\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a        Bundespersonalvertretungsgesetzes im Bereich\nDoppelbuchstabe dd)            der DBP erläutern                                                 X\nb) Inhalt und Bedeutung der Ausbildungsordnung,\ndes Ausbildungsvertrages und des betrieblichen\nAusbildungsplanes erläutern                               X\nc) wichtige gesetzliche und sonstige Regelungen\nund Einrichtungen im Bereich der DBP nennen,\ndie der sozialen Sicherung dienen, und ihre Be-\ndeutung für das Personal erläutern                                    X\n1.5  Personalwirtschaft         a) wesentliche Bereiche und Ziele der Personalwirt-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a        schaft der DBP nennen                                                 X\nDoppelbuchstabe ee)\nb) wichtige Begriffe aus der Personalwirtschaft der\nDBP erklären                                                         X","250                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLfd.         Teil des                                                               zu vermitteln im\nzu vermittelnde ~enntnisse und Fertigkeiten   Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1 1213141516\n2                                       3                 .               4\n1.6 Arbeitsschutz           a) berufsbedingte qesundheitsgefährdungen nennen\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe a      und Möglichkeiten ihrer Einschränkung angeben           X X     X, X\nDoppelbuchstabe ff)                                                                        -x   X\nb) berufstypische Unfallquellen beschreiben                 X   X\nc) auf Gefahren beim Begehen fremder Grundstücke\nund Gebäude achten                                      X X     X X\nd) die wesentlichen Vorschriften der Feuerverhü-\ntung beachte:µ                                          X X     X X\ne) wichtige Regelungen des Straßenverkehrs be-\nachten und Gefahren des Straßenverkehrs be-\nschreiben                                               X   X   X X\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und\nMaßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten                    X X     X X\n2   Vorschriften für den\nVersand von Postsen-\ndungen innerhalb des\nBereichs der DBP\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b)\n2.1 Allgemeine Vorschrif-   a) Bedeutung, Zustandekommen sowie den sach-                X X\nten                         lichen und räumlichen Geltungsbereich der Post-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b      ordnung erläutern\nDoppelbuchstabe aa)     b) die Postordnung als Kompromiß zwis.chen den\nunterschiedlichen Interessen der Postkunden er-\nläutern                                                 X X\nc) Grundbegriffe der Postordnung erklären                   X\nd) wichtige allgemeine Vorschriften der Postord-\nnung für den Versand von Postsendungen er-\nläutern und anwenden                                    X\n2.2 Sendungsarten           a) die Vorschriften über die Beschaffenheit der\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b      Briefe, Postkarten, Drucksachen, Briefdnicksa-\nDoppelbtichstabe bb)        chen,    Blindensendungen,       Warensendungen,\nPäckchen, Paketsendungen und Postanweisun-\ngen erläutern und anwenden                              X\nb) die wesentlichen Merkmale für Massendruck-\nsachen, Büchersendungen und Wurfsendungen\nnennen                                                  X\n2.3 Besondere      Versen-  a) die Vorschriften über die Beschaffenheit der\ndungsfor:rnen               Wertsendungen, einschriebenen Briefsendungen,\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe b      eigenhändig zuzustellenden Sendungen, Rück-\nDoppelbuchstabe cc)         scheinsendungen, Nachnahmesendungen, Eilsen-\ndungen, Luftpostsendungen, Schnellsendungen\nund Werbeantworten erläutern und anwenden               X\nb) die wesentlichen Bedingungen für den Versand\nvon Kursbriefen und die Prüfung von Anschriften\nnennen                                                  X","Nr. l l    Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                            251\nLfd.          Teil des                                                                     zu vermitteln im\nNr.   A11sbildungsberufsbildes           zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten     Ausbildungshalbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n4\n3   Vorschriften für den         wichtige Vorschriften für den Postverkehr mit der\nPostverkehr mit der          DDR und Berlin (Ost) anwenden                                  X\nDDR und Berlin (Ost)\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe c)\n4    Bestimmungen für den         a) einschlägige Dienstwerke, in denen die Bestim-\nVersand von Postsen-             mungen für den Versand von gewöhnlichen und\ndungen nach dem Aus-             eingeschriebenen Briefsendungen und Postpa-\nland                             keten nach dem Ausland enthalten sind, nennen              X X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe d)\nb) wichtige vom Inlandsdienst abweichende Bestim-\nmungen für den Versand von Postsendungen\nnach dem Ausland nennen und anwenden                       X X\nc) die Bedeutung von Ausfuhrbestimmungen der\nBundesrepublik Deutschland und von Einfuhr-\nund Zollvorschriften fremder Länder für . den Ver-\nsand von Postsendungen nach dem Ausland er-\nklären                                                     X X\n5    Vorschriften für den         wichtige Vorschriften für den Versand von Zei-\nVersand von Zeitungs-        tungspostsendungen nennen und anwenden                         X\npostsendungen\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe e)\n6   Gebührenvorschriften,\nGebührenberechnung\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe f)\n6.1 Verkehr innerhalb der        a) das Verfahren zur Festsetzung von Gebühren im\nBundesrepublik                   Post- und Fernmeldewesen erklären                          X\nDeutschland mit Berlin       b) Sendungen nennen, die gebührenfrei befördert\n(West)                           werden                                                     X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe f\nDoppelbuchstabe aa)          c) Sendungen nennen, die dem Freimachungszwang\nunterliegen                                                X\nd) die Vorschriften über die verschiedenen Arten\nder Freimachung erklären und anwenden                      X\ne) Gebühren berechnen                                          X\nf) die Vorschriften über Nachgebühren und die Be-\nhandlung vorschriftswidriger Sendungen, die\ndem Absender nicht zurückgegeben werden, er-\nläutern und anwenden                                       X\ng) die Bedeutung der Gebühreneinnahmen für die\nDBP einsehen und erläutern                                 X\n6.2 Verkehr mit dem Aus-         a) die Bedeutung des Begriffs Service des postes\nland                             erklären                                                   X X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe f      b) Sendungen nennen, die dem Freimachungszwang\nDoppelbuchstabe bb)              unterliegen                                                X X\nc) die Arten der Freimachung nennen                            X X\nd) den Zweck eines Internationalen Antwortscheins\nerklären                                                 ·x    X","252                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLfd.          Teil des                                                             zu vermitteln im\nNr.  Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten  Ausbildungshalbjahr\n1121314l516\n4\ne) die Kennzeichnung für nicht oder unzureichend\nfreigemachte gewöhnliche Briefsendungen aus\ndem Ausland beschreiben                                X X\nf) Gebühren berechnen                                     X X\n1   Einlieferung der Sen-    a) die Einlieferungsstellen für Sendungen nennen           X\ndungen\nb) wesentliche Bedingungen für das Selbstbuchen            X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe g)\nvon Sendungen nennen\n8   Annahme von Paketen      bei der Annahme von Paketen mitwirken                                 X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe h)\n9   Beförderung der Sen-\ndungen\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i)\n9.1 Posterdkunde, Leit-      a) eine Karte mit der Lage der für die Postbeförde-\nsystem, Grundsätze für       rung wichtigen Orte in der Bundesrepublik\ndie Beförderung              Deutschland mit Berlin (West) zeichnen                 X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i\nb) das Leitsystem für die Beförderung der Sendun-\nDoppelbuchstabe aa)\ngen anwenden und seine Bedeutung einsehen\nund erläutern                                          X\nc) wichtige Grundsätze für die Beförderung der\nSendungen erläutern                                    X\n9.2 Gewöhnliche Briefsen-    a) den Anwendungsbereich der Vorschriften für die\ndungen                       Behandlung gewöhnlicher Briefsendungen wäh-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i       rend der Beförderung beachten                          X\nDoppelbuchstabe bb)      b) Briefkästen leeren                                      X\nc) Sendungen ordnen und stempeln                           X\nd) bei der Annahme von Massensendungen mit-\nwirken                                                 X\ne) Bundsendungen verteilen                                 X\nf) Briefbunde fertigen und kennzeichnen                   X\ng) Briefbeutel fertigen, kennzeichnen und schließen        X\nh) gebührenbegünstigte Sendungen erkennen und,\nsoweit vorgeschrieben, der Sonderbearbeitung\nzuführen                                               X\ni) allgemeine Regelungen für die Beförderung der\ngewöhnlichen Briefsendungen und ihre Bearbei-\ntung während der Beförderung nennen                    X\nk) die Vorschriften über die Beförderung der ge-\nwöhnlichen Briefsendungen als Kompromiß zwi-\nschen den Forderungen auf kostengünstige,\nschnelle und sichere Beförderung einsehen und\nerläutern                                              X","Nr. 11 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                            253\nLfd.           Teil des                                                                 zu vermitteln im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes            zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Ausbildungshalbjahr\n1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6\n1                 2                                          3                                 4\n9.3  Gewöhnliche Päckchen         die Vorschriften für die Beförderung gewöhnlicher\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i      Päckchen nennen                                             X\nDoppelbuchstabe cc)\n9.4  Gewöhnliche        Paket-    die Vorschriften für die Beförderung gewöhnlicher\nsendungen                    Paketsendungen nennen                                       X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i\nDoppelbuchstabe dd)\n9.5  Nachzuweisende Sen-          a) beim Fertigen und Kennzeichnen von Bunden\ndungen                           mit nachzuweisenden Sendungen mitwirken                 X X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i\nb) beim Fertigen, Kennzeichnen und Schließen von\nDoppelbuchstabe ee)\nBeuteln mit nachzuweisenden Sendungen mit-\nwirken                                                  X X\nc) beim Ausfertigen der Wertliste und des Lade-\nzettels mitwirken                                       X X\nd) Ladungsgegenstände übernehmen und übergeben              X X\ne) beim Offnen der Beutel mit nachzuweisenden\nSendungen und der Inhaltsfeststellung mitwir-\nken                                                     X X\nf) nachzuweisende Sendungen und Beutel mit nach-\nzuweisenden Sendungen zwischen Stellen des-\nselben Amtes weitergeben                                X X\ng) die Vorschriften über die Beförderung nachzu-\nweisender Sendungen in ihrer Bedeutung für\neine sichere Beförderung bei begrenztem Haf-\ntungsrisiko der DBP einsehen und erläutern              X X\n9.6  Zeitungspostsendungen        wesentliche Vorschriften für die Beförderung von\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i       Zeitungspostsendungen nennen und anwenden                   X\nDoppelbuchstabe ff)\n9.7  Leitbehelfe                  wichtige Leitbehelfe beim Verteilen der Sendungen\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe i       benutzen                                                    X X\nDoppelbuchstabe gg)\n10    Eingang der Sendun-          a) organisatorische Regelungen für die Eingangs-\ngen                              bearbeitung der Sendungen beachten                          X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe k)\nb) eingegangene Versande bearbeiten, Sendungen\nprüfen und stempeln                                         X\nc) Auslieferungsscheine ausfüllen                               X\nd) eingegangene Wurfsendungen, gewöhnliche Pa-\nketsendungen und Paketkarten bearbeiten                     X\ne) Sendungen mit Zollgut bearbeiten                             X","254                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nzu vermitteln im\nLfd.          Teil des                zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten       Ausbildungshalbjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1  1\n2 ' 3 4  1\n5  6\n2\n11   Ausgabe der Sendun-       a) organisatorische Regelungen für die Ausgabe be-\ngen                           achten                                                                  X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe 1)   b) die verschiedenen Arten der Abholung beschrei-\nben und wichtige, bei der Abholung zu be-\nachtende Auslieferungsvorschriften erläutern                           X\nc) Sendungen in Postfächer einlegen                                         X\nd) Paketabhollisten und Auslieferungsscheine für\nPaketsendungen ausfertigen                                             X\ne) Paketsendungen und Päckchen an Abholer aus-\ngeben                                                                  X\nf) die Vorteile der Abholung für Empfänger und\nDBP einsehen und erläutern                                             X\n12    Briefzustellung     ein-\nschließlich der Vor-\nschritten, die für meh-\nrere Zustellarten gelten\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe m)\n12.1 Allgemeine übergrei-      a) die organisatorischen Regelungen für die Zu-\nfende Vorschriften            stellung beachten                                               X X X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe m    b) die Zustellung vorbereiten                                       X X X\nDoppelbuchstabe aa)\nc) den Begriff Frühauslieferung erläutern                           X X\nd) die allgemeinen Vorschriften für die Zustellung\nanwenden                                                        X X X\ne) Briefsendungen durch Hausbriefkästen zustellen                   X X X\nf) die Vorschriften über die Zustellung an natür-\nliche Personen, Behörden, juristische Personen,\nGesellschaften oder Gemeinschaften sowie an\nEmpfänger in Gemeinschaftsunterkünften, Be-\nhörden oder Firmen erläutern und anwenden                       X X X\ng) den Zweck der Postvollmacht erläutern und Sen-\ndungen bei Vorliegen einer Postvollmacht zu-\nstellen                                                         X X X\nh) Sendungen mit ungenügender Anschrift bearbei-\nten                                                             X X X\ni) die Anordnung eines Gerichts oder Staatsan-\nwalts beachten, Sendungen nicht an den Emp-\nfänger, sondern an andere, in der Anordnung\ngenannte Personen auszuliefern                                  X X X\nk) die Vorschriften über die Zustellung an Ersatz-\nempfänger erläutern und anwenden                                X X X\n1) die Vorschriften über den Nachweis der Emp-\nfangsberechtigung erläutern und anwenden                        X X X\nm) Empfangsbestätigungen auf Auslieferungsbele-\ngen einholen                                                    X X X\nn) Auslieferungsvermerke       anbringen    und    ihren\nZweck erläutern                                                 X X X\no) die Vorschriften über die Wiederholung des Zu-\nstellversuchs und die Benachrichtigung des Emp-\nfängers anwenden                                                X X X","Nr. 11 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1979                              255\nzu vermitteln im\nLfd.          Teil des\nzu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten      Ausbildungshalbjahr\nNr.   A usbildunqsberufsbildes\n1 1 2 1 3 ! 4 1 5 1 6\n12.1                               p) die Vorschriften über Lagerfristen erläutern und\nanwenden                                                         X   X   X\nq) nachzusendende, unzustellbare, unanbringliche\nund zurückzunehmende Sendungen sowie Post-\nvertriebsstücke, die unter der angegebenen An-\nschrift nicht zugestellt werden können, bearbei-\nten                                                              X   X   X\nr) die Vorschriften erläutern und anwenden, die bei\nAnnahmeverweigerung und Zurücknahme be-\nreits ausgelieferter Sendungen zu beachten sind                  X   X   X\ns) Anschriften prüfen                                                X   X\nt) Sendungen mit Gebührenzettel zustellen, Gebüh-\nrenzettelbeträge einziehen                                       X   X   X\nu) Zu- und Rückschrift                                               X   X   X\naa) zuzuschreibende Sendungen, Gegenstände\nund Beträge sowie die entsprechenden Zu-\nschriftsunterlagen nennen                                   X   X   X\nbb) den Geldbetrag ermitteln, der für die Aus-\nzahlung auf Anweisungen durch den Zu-\nsteller anzufordern ist                                     X   X   X\ncc) zugeschriebene Sendungen, Gegenstände\nund Geldbeträge übernehmen                                  X   X   X\ndd) Beträge zu ausgezahlten Anweisungen zu-\nsammenstellen                                               X   X   X\nee) Sendungen, Gegenstände und Beträge nach\nder Zustellung zurückschreiben, abnehmen\nund abliefern                                               X   X   X\nff) die Bedeutung der Zu- und Rückschrift als\nMittel zur Abgrenzung der Verantwortung\nund zur Entlastung des Zustellers einsehen\nund erläutern                                               X   X   X\nv) die für die Zustellung einschlägigen Vorschriften\nüber das Kassenwesen anwenden                                    X   X   X\nw) die Bedeutung der Zustellung innerhalb des\nNachrichten-, Geld- und Kleingüterverkehrs ein-\nsehen und erläutern                                              X   X   X\n12.2  Besondere Vorschrif-         a) Anweisungen übernehmen, die ohne den Geld-\nten für die Zustellung           betrag zuzustellen sind                                          X   X   X\nvon gewöhnlichen\nPost- und Zahlungsan-        b) Beträge     zu   gewöhnlichen Anweisungen        aus-\nzahlen                                                           X   X   X\nweisungen sowie von\nSendungen mit Nach-          c) die Vorschriften über die Auszahlung von An-\nnahme                            weisungen mit dem Vermerk „Bezüge aus öffent-\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe m           licher Kasse\" erläutern und anwenden                             X   X   X\nDoppelbuchstabe bb)\nd) Kontoanweisungen bearbeiten und die Vorteile\ndes Kontoanweisungsverfahrens erläutern                          X   X   X\ne) falsche Betragsangaben auf Zahlkarten zu Nach-\nnahmesendungen berichtigen                                       X   X   X","256                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I\nLfd.          Teil des                                                                zu vermitteln im\nNr.  Ausbildun~Jsberufsbildes          zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Ausbildun9shalbjahr\n1 1 2 1 3 ! 4 1 5 1 6\n1               2                                                                           4\n12.3 Besondere Vorschrif-       a) wichtige Vorschriften für die Eingangsbearbei-\nten für die Ausführung         tung nennen                                                 X   X   X\nvon     Postzustellungs-   b) Schriftstücke an den Empfänger zustellen                     X   X   X\naufträgen\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe m     c) Schriftstücke an einen Ersatzempfänger zustellen             X   X   X\nDoppelbuchstabe cc)        d) Schriftstücke niederlegen                                    X   X   X\ne) die vorgeschriebenen Vermerke auf zuzustellen-\nden Schriftstücken niederschreiben                          X   X   X\nf) die   Vorschriften über die Behandlung von\nSchrifstücken im Falle der Annahmeverweige-\nnmg anwenden                                                X   X   X\ng) unzustellbare Schriftstücke bearbeiten                       X   X   X\nh) Postzustellungsurkunden ausfertigen                          X   X   X\ni) über den Verbleib vollzogener Postzustellungs-\nurkunden sowie niedergelegter und unzustell-\nbarer Schriftstücke Auskunft geben                          X   X   X\n12.4 Besondere Vorschrif-       a) wichtige Vorschriften für die Eingangsbearbei-\nten für die Ausführung         tung nennen                                                 X   X   X\nvon Postprotestaufträ-\nb) die Vorschriften über die Vorlage von Wechseln\ngen\nund die Protesterhebung anwenden                            X   X   X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe m\nDoppelbuchstabe dd)        c) Protesturkunden ausfertigen                                  X   X   X\n13   Paketzustellung            a) Sendungen und Paketkarten für die Zustellung\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe n)        ordnen                                                          X\nb) die Paketzustelliste führen                                      X\nc) die beim Fehlen der Paketkarte notwendigen\nMaßnahmen treffen                                               X\nd) Paketsendungen und Päckchen zurücknehmen                         X\ne) die Paketzustellung durchführen und dabei die\nfür mehrere Zustellarten geltenden Vorschriften\nanwenden                                                        X\n14   Vereinigte      Eilzustel- die Vereinigte Eilzustellung durchführen und dabei\nlung                       die für mehrere Zustellarten geltenden Vorschriften\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe o)    anwenden                                                                X\n15   Landzustellung             a) Sendungen annehmen                                                   X\n(§ 3 Nr. 2 Buchstabe p)\nb) Wertzeichen abgeben                                                  X\nc) im Postsparkassendienst Einlagen annehmen und\nRückzahlungen leisten                                               X\nd) Zustellkästen bedienen                                               X\ne) die Landzustellung durchführen und dabei die\nfür mehrere Zustellarten geltenden Vorschriften\nanwenden                                                            X\nf) die Bedeutung der Landzustellung als Teil der\nInfrastruktur für den ländlichen Bereich ein-\nsehen und erläutern                                                 X"]}