{"id":"bgbl1-1979-1-4","kind":"bgbl1","year":1979,"number":1,"date":"1979-01-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/1#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1979-1-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1979/bgbl1_1979_1.pdf#page=33","order":4,"title":"Vierte Verordnung über die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrsgebiete im Sinne des Investitionszulagengesetzes (Vierte Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung)","law_date":"1978-12-28T00:00:00Z","page":33,"pdf_page":33,"num_pages":1,"content":["Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Januar 1979                              33\nVierte Verordnung\nüber die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrsgebiete\nim Sinne des Investitionszulagengesetzes\n(Vierte Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung)\nVom 28. Dezember 1978\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des                                 §3\nInvestitionszulagengesetzes in der Fassung der\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nBekanntmachung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669)\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 7 des Investi-\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des\ntionszulagengesetzes auch im Land Berlin.\nBundesrates:\n§ 1                                                     §4\n(1) Förderungsbedürftige Gebiete im Sinne des § 3       (1) Diese Verordnung tritt mit \\'\\Tirkung vom 1. Ja-\nAbs. 1 Nr. 3 des Investitionszulagengesetzes sind       nuar 1978 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die\ndie Gebiete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemein-     Dritte Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebiets-\nden und Gemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Ja-       verordnung vom 19. Dezember 1977 (BGBI. I S. 3116)\nnuar 1978 im Abschnitt II der Bekanntmachung der        außer Kraft.\nRegelungen, Fördergebiete, Schwerpunktorte mit\n(2) Bei Investitionsvorhaben, für die bis zum\nihren Förderungshöchstsätzen und Fremdenver-\n31. Dezember 1976 eine Bescheinigung im Sinne des\nkehrsgebiete des siebten Rahmenplans der Gemein-\n§ 2 des Investitionszulagengesetzes beantragt wor-\nschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Wirt-\nden ist, sind\nschaftsstruktur\" vom 14. Juli 1978 (BAnz. Nr. 179\nvom 22. September 1978) als Fördergebiete bezeich-      1. auf Gebiete, die auf Grund der Zweiten Förderge-\nnet sind, soweit sie nicht förderungsbedürftige             biets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung\nGebiete im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des            nicht mehr zu den förderungsbedürftigen Gebie-\nInvestitionszulagengesetzes smd.                            ten oder zu den Fremdenverkehrsgebieten gehö-\nren, die Fördergebiets- und Fremdenverkehrsge-\n(2) Fremdenverkehrsgebiete im Sinne des § 3              bietsverordnung vom 23. Januar 1976 (BGBl. I\nAbs. 2 des Investitionszulagengesetzes sind die Ge-         s. 177),\nbiete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und\nGemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Januar 1978       2. auf Gebiete, die auf Grund der Fördergebiets-\nin Abschnitt IV der in Absatz 1 genannten Bekannt-          und Fremdenverkehrsgebietsverordnung vom\nmachung als Fremdenverkehrsgebiete bezeichnet               23. Januar 1976 nicht mehr zu den förderungsbe-\nsind, soweit sie förderungsbedürftige Gebiete im            dürftigen Gebieten oder zu den Fremdenver-\nSinne des § 3 Abs. 1 des Investitionszulagengesetzes        kehrsgebieten gehören, die Fördergebietsverord-\nsind.                                                       nung vom 13. November 1972 (BGBl. I S. 2085)\nund die Fremdenverkehrsgebietsverordnung vom\n§2                                14. August 1974 (BGBl. I S. 1986)\nZu den förderungsbedürftigen Gebieten oder zu        weiter anzuwenden; für Wirtschaftsgüter, Gebäude-\nden Fremdenverkehrsgebieten gehören auch Gelän-         teile, Ausbauten und Erweiterungen, die im Zusam-\ndeflächen, die durch Aufspülung, Eindeichung oder       menhang mit einem solchen Investitionsvorhaben\nandere Maßnahmen gewonnen und in eine Gebiets-          angeschafft oder hergestellt werden, wird eine Inve-\nkörperschaft eingegliedert werden, die förderungs-      stitionszulage nur gewährt, wenn sie vor dem 1. Ja-\nbedürftiges Gebiet oder Fremdenverkehrsgebiet ist.      nuar 1980 geliefert oder fertiggestellt worden sind.\nBonn, den 28. Dezember 1978\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Verkehr\nund für das Post- und Fernmeldewesen\nK. Gscheidle\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLambsdorff"]}