{"id":"bgbl1-1978-70-1","kind":"bgbl1","year":1978,"number":70,"date":"1978-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/70#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1978-70-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1978/bgbl1_1978_70.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen","law_date":"1978-12-08T00:00:00Z","page":2021,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2021\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                    Z 5702 AX\n1978                  Ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1978                                                                                                           Nr. 70\nTag                                                                     Inhalt                                                                                       Seite\n8. 12. 78 Vcrordnun9 zur Ubertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach\n§ 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter-\nnehmungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         2021\nllCU: 7631-1-7\n13. 12. 78 Verordnung zur Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bei ungünstiger\nBeschäftigungslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2022\nneu: 810-1-22-3\n14. 12. 78 Zweite Verordnung zur Anderung der Bienenseuchenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        2023\n7831-1-41-7\n18. 12. 78 Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungs-\ngesetz für das Juhr 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            2026\nneu: 754-2-2-3\n20. 12. 78  Elfte Verordnung zur Durchführung des                                Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Emissions-\nerklänm9sverordnung)                  11. BlmSchV -                  ......... ........ ... ............. ...........                                         2027\nneu: 2129-8-2\n20. 12. 78  Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des\nSchlechtwelter9cldcs, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1979\n(AFG-Leistun9sverordnung 1979} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2037\nneu: Bl0-1-19-5\n13. 12. 78 Bekanntmachun~J über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellun9en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2058\n424-2-1-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                                                                            2059\nBitte beachten Sie den Hinweis für Abonnenten auf Seite 2060 dieser Ausgabe\nVerordnung\nzur Ubertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen\nnach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes\nüber die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen\nauf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen\nVom 8. Dezember 1978\nAuf Grund des § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes                                          gen wird, soweit dem Bund die Aufsicht über Ver-\nüber die Beaufsichtigung der privaten Versiche-                                           sicherungsunternehmen zusteht, auf das Bundesauf-\nrungsunternehmungen in der im Bundesgesetzblatt                                           sichtsamt für das Versicherungswesen übertragen.\nTeil III, Gliederungsnummer 7631-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129                                                                                            § 2\nAbs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes wird verordnet:                                               Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern\nsie dort in Kraft gesetzt wird.\n§ 1\nDie Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen                                                                                            § 3\nnach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beauf-                                          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nsichtigung der privaten Versicherungsunternehmun-                                         dung in Kraft.\nBonn, den 8. Dezember 1978\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Matthöfer"]}